30.10.2013 Aufrufe

Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG

Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG

Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bezeichnung Beschreibung<br />

Recordart Konstante „45“<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> 2009<br />

für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />

Versicherer analog Heilungskosten<br />

Schadennummer analog Heilungskosten<br />

Rechnungsjahr analog Heilungskosten<br />

Leistungskategorie Gemäss Codeverzeichnis 12.6 Leistungskategorie<br />

Mutationscode analog Policen-Record<br />

Hilfsmittel Im Rechnungsjahr ausbezahlte Hilfsmittel gemäss<br />

<strong>UVG</strong> Art. 11<br />

Integritätsentschädigung Im Rechnungsjahr ausbezahlte Integritätsentschädigung<br />

gemäss <strong>UVG</strong> Art. 25<br />

Übergangsentschädigung Im Rechnungsjahr ausbezahlte Übergangsentschädigung<br />

gemäss <strong>UVG</strong> Art. 84.2 und VUV 86-88 (ohne Übergangstaggeld)<br />

Abfindung Invalidenrente Im Rechnungsjahr ausbezahlte Abfindung gemäss<br />

<strong>UVG</strong> Art. 23<br />

Regresse An<strong>der</strong>e Im Rechnungsjahr eingegangene Regressbeträge für<br />

Leistungen an Invalide Hilfsmittel, Integritäts-, Übergangsentschädigungen und Abfindungen.<br />

Im Allgemeinen werden Regresse mit positiven Werten gemeldet.<br />

Rückstellungen An<strong>der</strong>e Der Inhalt hängt von <strong>der</strong> gewählten Methode <strong>der</strong> Meldung<br />

Leistungen an Invalide <strong>der</strong> Rückstellungen ab:<br />

Methode 1 (Parameter-Methode)<br />

a) Neueste 4 <strong>Statistik</strong>jahre: Die Rückstellungen können gemeldet<br />

werden, bei <strong>der</strong> Berechnung werden sie nicht berücksichtigt<br />

und in <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong> auch nicht ausgewiesen (siehe<br />

dazu Berechnung <strong>der</strong> Rückstellungen Kapitel 15.3.1.1<br />

und 15.3.1.2).<br />

b) Ältere Jahre: Per Ende Rechnungsjahr die Rückstellungen<br />

für Hilfsmittel, Integritäts-, Übergangsentschädigungen und<br />

Abfindungen angeben<br />

Methode 2 (Meldung von absoluten Beträgen)<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>V2.6</strong>_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 69 - 120

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!