Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG
Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG
Statistikplan 2009 für die einheitlichen Statistiken der UVG-Versicherer FELD R E C O R D B E S C H R E I B U N G POSITION ANZAHL BEMERLUNGEN / NR. BEZEICHNUNG FORMAT STELLEN VON BIS HINWEIS 35 Gesellschaftsindividuelles Attribut A 10 266 275 frei wählbar 36 Gesellschaftsindividuelles Attribut A 10 276 285 frei wählbar 37 Gesellschaftsindividuelles Attribut A 10 286 295 frei wählbar 38 Gesellschaftsindividuelles Attribut A 10 296 305 frei wählbar 39 Gesellschaftsindividuelles Attribut A 10 306 315 frei wählbar 40 Filler A 70 316 385 blank 41 Datenlieferant A 5 386 390 gemäss Codeverzeichnis 42 Lieferdatum A 8 391 398 JJJJMMTT 43 Branchencode A 2 399 400 Kontante "81" Bezeichnung Beschreibung Recordart Konstante „40“ Versicherer Gleiche Versicherernummer wie im Policen-Record Schadennummer Die Schadennummer muss immer vorhanden sein. Auf den 17 zugeteilten Stellen sind alle möglichen Zeichen zugelassen. Die Nummer ist im gleichen Format darzustellen, in dem sie auf allen Dokumenten erscheint (d.h. mit Interpunktionszeichen). Die Schadennummer muss zusammen mit dem Code des Versicherers eine eindeutige Identifizierung eines Schadens erlauben. Die Nummer eines annullierten Falls darf nicht mehr verwendet werden. Eine einmal verwendete Schadennummer darf nie geändert werden, ausser ein Schaden wird umgebucht (siehe 10.4.11.2 Umbuchung Schadennummer). Mutationscode Siehe 12.8 Mutationscode. Alte Versicherernummer leer lassen. Reserviertes Feld für Spezialfälle in Absprache mit der SSUV Policennummer Gleiche Policennummer wie im Deckungsrecord. Bei Schäden zu einem früheren Schadenjahr muss die Deckung zum Schadenjahr mit dem korrekten Versicherungszweig im historischen Datenbestand vorhanden sein. Anderenfalls ist die Deckung und ev. auch die Police zum Schadenjahr nachzuliefern. Deckungsabweichungen +/- 1 Jahr in geringem Umfang werden toleriert, ebenso Deckungsabweichungen bei offenen, abgelehnten oder annulierten Schäden. Statistikplan V2.6_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 56 - 120
Statistikplan 2009 für die einheitlichen Statistiken der UVG-Versicherer Schadendatum Format JJJJMMTT Zum Beispiel: 15.3.84 = 19840315 Das Jahr wird immer 4-stellig erfasst, Tag und Monat je 2-stellig, wenn nötig mit führender 0. Das Schadendatum ist das Datum, an welchem sich der Schaden ereignet hat. Für Fälle, insbesondere Berufskrankheiten, bei denen sich das Ereignisdatum nicht eruieren lässt, ist das Datum der ersten Arztkonsultation oder jenes des Eingangs der Schadenmeldung zu erfassen. Ein Schadendatum muss immer vorhanden sein, zumindest das Jahr. Das Schadenjahr darf nicht kleiner sein als 1984 und nicht grösser als das Registrierungsjahr. Das Datum des Schadens darf nicht später sein als das Lieferdatum. Registrierungsjahr Bezeichnet das Kalenderjahr, in dem der Schaden erfasst (registriert) wurde. Muss immer vorhanden sein. Zum Beispiel 1984, immer 4-stellig. Darf nicht kleiner sein als 1984 und nicht grösser als das Jahr im Feld „Lieferdatum“. Versicherungszweig Siehe 12.16 Versicherungszweig Stellungnahme / Unfallart Siehe 12.13 Stellungnahme Geschlecht 1 = Männlich 2 = Weiblich Lässt sich das Geschlecht nicht aus dem Vornamen ermitteln, sind die Berufsbezeichnung, die Beschreibung des Schadenherganges („der“/“die“ Verunfallte) usw. zu beachten. Geburtsdatum Das Geburtsdatum ist wenn immer möglich anzugeben. Beispiel: 15.4.63 = 19630415 Gelingt es ausnahmsweise nicht, das genaue Geburtsdatum zu ermitteln, so ist wie folgt vorzugehen: Der Tag ist nicht angegeben, aber Monat und Jahr sind bekannt: 19630400 Der Tag und der Monat sind nicht angegeben, aber das Jahr ist bekannt: 19630000 Ist das Jahr unbekannt, so werden alle Stellen mit „Null“ ausgefüllt: 00000000 Das Jahr im Schadendatum abzüglich des Geburtsjahrs sollte mindestens 10, aber höchstens 110 ergeben. Nationalität Siehe [11] Statistikplan V2.6_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 57 - 120
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für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />
FELD<br />
R E C O R D B E S C H R E I B U N G<br />
POSITION<br />
ANZAHL<br />
BEMERLUNGEN /<br />
NR. BEZEICHNUNG FORMAT STELLEN VON BIS HINWEIS<br />
35 Gesellschaftsindividuelles<br />
Attribut<br />
A 10 266 275 frei wählbar<br />
36 Gesellschaftsindividuelles<br />
Attribut<br />
A 10 276 285 frei wählbar<br />
37 Gesellschaftsindividuelles<br />
Attribut<br />
A 10 286 295 frei wählbar<br />
38 Gesellschaftsindividuelles<br />
Attribut<br />
A 10 296 305 frei wählbar<br />
39 Gesellschaftsindividuelles<br />
Attribut<br />
A 10 306 315 frei wählbar<br />
40 Filler A 70 316 385 blank<br />
41 Datenlieferant A 5 386 390 gemäss Codeverzeichnis<br />
42 Lieferdatum A 8 391 398 JJJJMMTT<br />
43 Branchencode A 2 399 400 Kontante "81"<br />
Bezeichnung Beschreibung<br />
Recordart Konstante „40“<br />
Versicherer Gleiche Versicherernummer wie im Policen-Record<br />
Schadennummer Die Schadennummer muss immer vorhanden sein. Auf den 17 zugeteilten<br />
Stellen sind alle möglichen Zeichen zugelassen.<br />
Die Nummer ist im gleichen Format darzustellen, in dem sie auf allen<br />
Dokumenten erscheint (d.h. mit Interpunktionszeichen).<br />
Die Schadennummer muss zusammen mit dem Code des Versicherers<br />
eine eindeutige Identifizierung eines Schadens erlauben.<br />
Die Nummer eines annullierten Falls darf nicht mehr verwendet<br />
werden.<br />
Eine einmal verwendete Schadennummer darf nie geän<strong>der</strong>t werden,<br />
ausser ein Schaden wird umgebucht (siehe 10.4.11.2 Umbuchung<br />
Schadennummer).<br />
Mutationscode Siehe 12.8 Mutationscode.<br />
Alte Versicherernummer leer lassen. Reserviertes Feld für Spezialfälle in Absprache mit <strong>der</strong><br />
SSUV<br />
Policennummer Gleiche Policennummer wie im Deckungsrecord. Bei Schäden zu<br />
einem früheren Schadenjahr muss die Deckung zum Schadenjahr<br />
mit dem korrekten Versicherungszweig im historischen Datenbestand<br />
vorhanden sein. An<strong>der</strong>enfalls ist die Deckung und ev. auch<br />
die Police zum Schadenjahr nachzuliefern. Deckungsabweichungen<br />
+/- 1 Jahr in geringem Umfang werden toleriert, ebenso Deckungsabweichungen<br />
bei offenen, abgelehnten o<strong>der</strong> annulierten<br />
Schäden.<br />
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