Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG

Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG

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Bezeichnung Beschreibung Recordart Konstante "10" Statistikplan 2009 für die einheitlichen Statistiken der UVG-Versicherer Versicherer Die Versicherernummer muss immer angegeben werden. Nur die gültige Nummer des betroffenen Versicherers ist zulässig (gemäss Kapitel 12.15 Versicherernummer). Policennummer Analog Recordart 80. Statistikjahr Kalenderjahr, welchem die Risikodaten zugeordnet werden. Darf nicht kleiner als 1984 und nicht grösser als das Rechnungsjahr sein. Gültig von Ergibt zusammen mit dem Feld Gültig bis die Laufzeitperiode, während der sämtliche gelieferte Bestandesdaten unverändert gültig sind. Muss innerhalb des Statistikjahres liegen. Keine Überschneidungen mit anderen Laufzeiten. Mutationscode Siehe 12.8 Mutationscode Gültig bis Siehe Feld Gültig von. Abredepolice Police der Abredeversicherung = 1 Keine Police der Abredeversicherung = 0 Die Betriebsangaben (Risikonummer, Sitz, NOGA-Codes, Jur. Form) sind bei einer Abredepolice nicht zu melden. Risikonummer Muss ausser bei Abredepolicen vorhanden sein. 4-stellige Risikonummer plus 2-stellige Erweiterung gemäss Risikonummern-Verzeichnis (vgl. Risikoklassifikation UVG 2010 [6]). Die 4-stellige Risikonummer ist obligatorisch zu melden, während die 2-stellige Erweiterung fakultativ ist. Wird die Erweiterung nicht gemeldet, so sind die entsprechenden beiden Stellen leer zu lassen. Sitz des Unternehmens Anzugeben ist die Postleitzahl nach dem Verzeichnis der Post. Die Standortadresse des Betriebes zum Zeitpunkt der Meldung an die AWS ist massgebend. Rechtsdomizil im Ausland, Filiale in der Schweiz: es ist die Postleitzahl der Filiale in der Schweiz einzusetzen NOGA-Code 2008 – Unternehmen / NOGA-Code 2008 - Arbeitsstätte 6-stelliger Code gemäss Abgleich der Kundenadressen mit dem BUR (vgl. „Merkblatt über die Dateneinsendung des NO- GA-Codes“ [3] und Codeverzeichnis NOGA 2008 [7]). Das Feld kann leer sein bei Abredepolicen und bei Mutationen bis Statistikjahr 2008. Zusätzlich soll das Feld mit Leerzeichen aufgefüllt werden, wenn der NOGA-Code noch nicht vom BFS angefordert wurde bzw. die Zuordnung vom BFS zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht zurückgemeldet wurde. Falls das BFS aus dem BUR-Abgleich keine Zuordnung zurückmelden konnte, ist der Code '999999' (unbekannt) zu verwenden. Statistikplan V2.6_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 50 - 120

Juristische Form des Unternehmens Zusammenarbeit Krankenkassen / Privatversicherer Gesellschaftsindividuelle Attribute Unternehmensidentifikationsnummer (UID) BUR-Nummer des Unternehmens Statistikplan 2009 für die einheitlichen Statistiken der UVG-Versicherer 2-stellige numerischer Code gemäss Abgleich der Kundenadressen mit dem BUR einzusetzen (vgl. „Merkblatt über die Dateneinsendung des NOGA-Codes“ [3] und Codeverzeichnis Juristische Form des Unternehmens [8]). Das Feld kann leer sein bei Abredepolicen. Zusätzlich soll das Feld mit Leerzeichen aufgefüllt werden, wenn die Juristische Form noch nicht vom BFS angefordert wurde bzw. die Zuordnung vom BFS zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht zurückgemeldet wurde. Falls das BFS aus dem BUR-Abgleich keine Zuordnung zurückmelden konnte, ist der Code '99' (unbekannt) zu verwenden. Bei der Meldung des Vertrages durch einen Kurzfrist-Versicherer muss die Versicherernummer des Langfrist-Versicherers angegeben werden. Versicherernummer gemäss Kapitel 12.15 Versicherernummer. Diese Attribute können durch die Versicherer individuell gemeldet und in der Hausstatistik nach Bedarf ausgewertet werden. 12-stelliger Code gemäss UID-Register beim BFS. Der Code ist ohne Füllzeichen zu liefern. Bsp. die in der Praxis oft verwendete Schreibweise 'CHE-123.456.789' ist als 'CHE123456789' zu liefern. Für die Jahreslieferung 2012 ist das Befüllen freiwillig. Ab Jahreslieferung 2013 gilt: Das Feld kann leer sein, falls eine BUR-Nummer des Unternehmens im nachfolgenden Feld angegeben wird. Das Feld muss leer sein, falls zur betreffenden Police keine UID existiert oder zugeordnet werden kann. 9-stelliger Code gemäss Abgleich der Kundenadressen mit dem BUR- Register beim BFS. Für die Jahreslieferung 2012 ist das Befüllen freiwillig. Ab Jahreslieferung 2013 gilt: Das Feld kann leer sein, falls bereits eine UID im vorangehenden Feld angegeben wird. Das Feld muss leer sein, falls das BFS aus dem BUR-Abgleich keine BUR-Nummer zurückmelden konnte. Datenlieferant Nummer des Datenlieferanten gemäss Kapitel 12.4 Datenlieferant Lieferdatum Format JJJJMMTT, wird durch den Datenlieferanten eingesetzt Branchencode Konstante „81“ Statistikplan V2.6_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 51 - 120

Bezeichnung Beschreibung<br />

Recordart Konstante "10"<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> 2009<br />

für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />

Versicherer Die Versicherernummer muss immer angegeben werden.<br />

Nur die gültige Nummer des betroffenen Versicherers ist zulässig<br />

(gemäss Kapitel 12.15 Versicherernummer).<br />

Policennummer Analog Recordart 80.<br />

<strong>Statistik</strong>jahr Kalen<strong>der</strong>jahr, welchem die Risikodaten zugeordnet werden.<br />

Darf nicht kleiner als 1984 und nicht grösser als das Rechnungsjahr<br />

sein.<br />

Gültig von Ergibt zusammen mit dem Feld Gültig bis die Laufzeitperiode,<br />

während <strong>der</strong> sämtliche gelieferte Bestandesdaten unverän<strong>der</strong>t<br />

gültig sind. Muss innerhalb des <strong>Statistik</strong>jahres liegen.<br />

Keine Überschneidungen mit an<strong>der</strong>en Laufzeiten.<br />

Mutationscode Siehe 12.8 Mutationscode<br />

Gültig bis Siehe Feld Gültig von.<br />

Abredepolice Police <strong>der</strong> Abredeversicherung = 1<br />

Keine Police <strong>der</strong> Abredeversicherung = 0<br />

Die Betriebsangaben (Risikonummer, Sitz, NOGA-Codes,<br />

Jur. Form) sind bei einer Abredepolice nicht zu melden.<br />

Risikonummer Muss ausser bei Abredepolicen vorhanden sein. 4-stellige<br />

Risikonummer plus 2-stellige Erweiterung gemäss Risikonummern-Verzeichnis<br />

(vgl. Risikoklassifikation <strong>UVG</strong> 2010<br />

[6]).<br />

Die 4-stellige Risikonummer ist obligatorisch zu melden,<br />

während die 2-stellige Erweiterung fakultativ ist. Wird die<br />

Erweiterung nicht gemeldet, so sind die entsprechenden<br />

beiden Stellen leer zu lassen.<br />

Sitz des Unternehmens Anzugeben ist die Postleitzahl nach dem Verzeichnis <strong>der</strong><br />

Post. Die Standortadresse des Betriebes zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Meldung an die AWS ist massgebend.<br />

Rechtsdomizil im Ausland, Filiale in <strong>der</strong> Schweiz: es ist die<br />

Postleitzahl <strong>der</strong> Filiale in <strong>der</strong> Schweiz einzusetzen<br />

NOGA-Code 2008 –<br />

Unternehmen /<br />

NOGA-Code 2008 -<br />

Arbeitsstätte<br />

6-stelliger Code gemäss Abgleich <strong>der</strong> Kundenadressen mit<br />

dem BUR (vgl. „Merkblatt über die Dateneinsendung des NO-<br />

GA-Codes“ [3] und Codeverzeichnis NOGA 2008 [7]). Das<br />

Feld kann leer sein bei Abredepolicen und bei Mutationen bis<br />

<strong>Statistik</strong>jahr 2008. Zusätzlich soll das Feld mit Leerzeichen<br />

aufgefüllt werden, wenn <strong>der</strong> NOGA-Code noch nicht vom BFS<br />

angefor<strong>der</strong>t wurde bzw. die Zuordnung vom BFS zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Lieferung noch nicht zurückgemeldet wurde. Falls<br />

das BFS aus dem BUR-Abgleich keine Zuordnung zurückmelden<br />

konnte, ist <strong>der</strong> Code '999999' (unbekannt) zu verwenden.<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>V2.6</strong>_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 50 - 120

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