Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG
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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> 2009<br />
für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />
zahl <strong>der</strong> Filiale in <strong>der</strong> Schweiz einzusetzen.<br />
Blank ist nur im Abredefall zulässig.<br />
Geschlecht 1 = Männlich<br />
2 = Weiblich<br />
Lässt sich das Geschlecht nicht aus dem Vornamen ermitteln, sind die<br />
Berufsbezeichnung, die Beschreibung des Schadenherganges<br />
(„<strong>der</strong>“/“die“ Verunfallte) usw. zu beachten.<br />
Geburtsdatum Das Geburtsdatum ist wenn immer möglich anzugeben.<br />
Beispiel: 15.4.63 = 19630415<br />
Gelingt es ausnahmsweise nicht, das genaue Geburtsdatum zu ermitteln,<br />
so ist wie folgt vorzugehen:<br />
Der Tag ist nicht angegeben,<br />
aber Monat und Jahr sind bekannt: 19630400<br />
Der Tag und <strong>der</strong> Monat sind nicht angegeben,<br />
aber das Jahr ist bekannt: 19630000<br />
Ist das Jahr unbekannt, so werden alle<br />
Stellen mit „Null“ ausgefüllt: 00000000<br />
Das Jahr im Schadendatum abzüglich des Geburtsjahrs sollte mindestens<br />
10, aber höchstens 110 ergeben.<br />
Nationalität Siehe [11]<br />
Anstellungsverhältnis Siehe 12.1 Anstellungsverhältnis<br />
Beschäftigungsgrad Vertraglicher Beschäftigungsgrad in %<br />
Beispiel: 100 Prozent = +10000<br />
80 Prozent = +08000<br />
In vielen Fällen weicht <strong>der</strong> vertragliche Beschäftigungsgrad regelmässig<br />
stark von den effektiv geleisteten Stunden je Woche ab und kann<br />
somit nicht korrekt aus den beiden Fel<strong>der</strong>n „Wöchentliche Arbeitszeit<br />
des Versicherten“ und „Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit“ ermittelt<br />
werden. Die Vertreter <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer haben argumentiert,<br />
sie seien für die Berechnung des Taggeldansatzes wie auch zur<br />
Einschätzung <strong>der</strong> Arbeitsfähigkeit zwingend auf die Angabe <strong>der</strong> effektiven<br />
Arbeitsstunden angewiesen. Nun sind die <strong>UVG</strong>-Versicherer bekanntlich<br />
gesetzlich verpflichtet, dem Bundesamt für <strong>Statistik</strong> (BFS)<br />
die für die öffentliche Lohnstatistik benötigten Angaben abzuliefern.<br />
Für die Lohnstatistik werden - basierend auf den vertraglichen Arbeitszeiten<br />
- Gruppen verschiedener Beschäftigungsgrade gebildet.<br />
Das Feld "vertraglicher Beschäftigungsgrad" ist deshalb für das BFS<br />
unerlässlich und es ist darauf angewiesen, dass die Versicherer die<br />
Angaben aus allen drei fraglichen Fel<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Schadenmeldung separat<br />
erfassen und nicht in <strong>der</strong> einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Richtung rechnerisch<br />
auseinan<strong>der</strong> ableiten.<br />
Wohnland des<br />
Verunfallten<br />
Siehe [11]<br />
<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>V2.6</strong>_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 43 - 120