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Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG

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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> 2009<br />

für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />

zahl <strong>der</strong> Filiale in <strong>der</strong> Schweiz einzusetzen.<br />

Blank ist nur im Abredefall zulässig.<br />

Geschlecht 1 = Männlich<br />

2 = Weiblich<br />

Lässt sich das Geschlecht nicht aus dem Vornamen ermitteln, sind die<br />

Berufsbezeichnung, die Beschreibung des Schadenherganges<br />

(„<strong>der</strong>“/“die“ Verunfallte) usw. zu beachten.<br />

Geburtsdatum Das Geburtsdatum ist wenn immer möglich anzugeben.<br />

Beispiel: 15.4.63 = 19630415<br />

Gelingt es ausnahmsweise nicht, das genaue Geburtsdatum zu ermitteln,<br />

so ist wie folgt vorzugehen:<br />

Der Tag ist nicht angegeben,<br />

aber Monat und Jahr sind bekannt: 19630400<br />

Der Tag und <strong>der</strong> Monat sind nicht angegeben,<br />

aber das Jahr ist bekannt: 19630000<br />

Ist das Jahr unbekannt, so werden alle<br />

Stellen mit „Null“ ausgefüllt: 00000000<br />

Das Jahr im Schadendatum abzüglich des Geburtsjahrs sollte mindestens<br />

10, aber höchstens 110 ergeben.<br />

Nationalität Siehe [11]<br />

Anstellungsverhältnis Siehe 12.1 Anstellungsverhältnis<br />

Beschäftigungsgrad Vertraglicher Beschäftigungsgrad in %<br />

Beispiel: 100 Prozent = +10000<br />

80 Prozent = +08000<br />

In vielen Fällen weicht <strong>der</strong> vertragliche Beschäftigungsgrad regelmässig<br />

stark von den effektiv geleisteten Stunden je Woche ab und kann<br />

somit nicht korrekt aus den beiden Fel<strong>der</strong>n „Wöchentliche Arbeitszeit<br />

des Versicherten“ und „Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit“ ermittelt<br />

werden. Die Vertreter <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer haben argumentiert,<br />

sie seien für die Berechnung des Taggeldansatzes wie auch zur<br />

Einschätzung <strong>der</strong> Arbeitsfähigkeit zwingend auf die Angabe <strong>der</strong> effektiven<br />

Arbeitsstunden angewiesen. Nun sind die <strong>UVG</strong>-Versicherer bekanntlich<br />

gesetzlich verpflichtet, dem Bundesamt für <strong>Statistik</strong> (BFS)<br />

die für die öffentliche Lohnstatistik benötigten Angaben abzuliefern.<br />

Für die Lohnstatistik werden - basierend auf den vertraglichen Arbeitszeiten<br />

- Gruppen verschiedener Beschäftigungsgrade gebildet.<br />

Das Feld "vertraglicher Beschäftigungsgrad" ist deshalb für das BFS<br />

unerlässlich und es ist darauf angewiesen, dass die Versicherer die<br />

Angaben aus allen drei fraglichen Fel<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Schadenmeldung separat<br />

erfassen und nicht in <strong>der</strong> einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Richtung rechnerisch<br />

auseinan<strong>der</strong> ableiten.<br />

Wohnland des<br />

Verunfallten<br />

Siehe [11]<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>V2.6</strong>_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 43 - 120

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