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Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG

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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> 2009<br />

für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />

b) Das übertragene Portefeuille wird ins Schadenabwicklungssystems des neuen Versicherers<br />

transferiert<br />

Anpassung des Datenbestandes<br />

bei <strong>der</strong> AWS/SSUV<br />

Datenlieferung nach Portefeuille-Übertrag<br />

Ausweisung des Portefeuilles<br />

in <strong>der</strong> Risikostatistik<br />

Der gesamte AWS/SSUV-Datenbestand des Portefeuilles<br />

muss mittels Umbuchungen von Policen und Schäden auf<br />

den neuen Versicherer umgebucht werden. Bei Bedarf<br />

können dabei die Policen- und Schadennummern angepasst<br />

werden. Diese Anpassungen müssen separat unterjährig<br />

nach den Vorschriften gemäss 10.4.11 Umbuchungen<br />

geliefert werden.<br />

Bei Überträgen von Portefeuilles mit Zusammenarbeit<br />

zwischen einem Kurz- und Langfristversicherer wird von<br />

<strong>der</strong> SSUV zusätzlich die entsprechende Zusammenarbeit<br />

bei den betroffenen Krankenkassen im historischen Policenbestand<br />

(RA10) auf den neuen Versicherer umgehängt.<br />

Die Krankenkassen werden darüber informiert.<br />

Lieferung erfolgt mit den umgebuchten (neuen) Versicherer-,<br />

Schaden- und Policennummern <strong>der</strong> RA60 und RA61.<br />

Vollständige Integration des übernommenen Portefeuilles<br />

in die Risikostatistik des neuen Versicherers, keine separate<br />

Ausweisung mehr möglich<br />

c) Speziallfall, insbeson<strong>der</strong>e geeignet bei <strong>der</strong> Übernahme einer Krankenkasse durch eine<br />

private Versicherungsgesellschaft<br />

Anpassung des Datenbestandes<br />

bei <strong>der</strong> AWS/SSUV<br />

Datenlieferung nach Portefeuille-Übertrag<br />

Ausweisung des Portefeuilles<br />

in <strong>der</strong> Risikostatistik<br />

Der AWS/SSUV-Datenbestand kann unverän<strong>der</strong>t bestehen<br />

bleiben. Bei Bedarf können die Policen- und Schadennummern<br />

angepasst werden unter Beibehaltung <strong>der</strong><br />

bisherigen Versicherernummer. Diese Anpassungen müssen<br />

separat unterjährig nach den Vorschriften gemäss<br />

10.4.11 Umbuchungen geliefert werden.<br />

Die Datenlieferung erfolgt mit <strong>der</strong> neuen und bisheriger<br />

Versicherernummer.<br />

Mit <strong>der</strong> neuen Versicherernummer werden geliefert:<br />

- neue Policen und neue Deckungen<br />

- neue Schäden mit Schadendatum ab dem Übernahmezeitpunkt<br />

(inkl. zugehörige Leistungen, Arbeitsunfähigkeiten<br />

und Kürzungen)<br />

Mit <strong>der</strong> bisherigen Versicherernummer und ggf. umgebuchten<br />

Schaden- bzw. Policennummern werden geliefert:<br />

- Mutationen auf Policen und Deckungen mit Gültigkeit vor<br />

dem Übernahmezeitpunkt<br />

- Meldungen zu Schäden mit Schadendatum vor dem<br />

Übernahmezeitpunkt (u.a. Spätschäden)<br />

Das übertragene Portefeuille kann auf Wunsch des Versicherers<br />

getrennt ausgewiesen o<strong>der</strong> in die Risikostatistik<br />

des neuen Versicherers integriert werden.<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>V2.6</strong>_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 23 - 120

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