Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG
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7 Portefeuille-Übertrag<br />
<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> 2009<br />
für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />
7.1 <strong>Statistik</strong>anfor<strong>der</strong>ungen bei Portefeuille-Überträgen<br />
In diesem Abschnitt ist beschrieben, wie Policen- und Schadenbestände, die von einem<br />
an<strong>der</strong>en Versicherer übernommen wurden, zu melden sind.<br />
Um die Qualität <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong>bestände nicht zu schmälern, ist bei <strong>der</strong> Integration eines solchen<br />
Portefeuilles in ein an<strong>der</strong>es Schadenabwicklungssystem darauf zu achten, dass zukünftige<br />
Datenlieferungen den Anfor<strong>der</strong>ungen dieses <strong><strong>Statistik</strong>plan</strong>s entsprechen. Dies gilt<br />
insbeson<strong>der</strong>e, wenn nur ein Teil des übertragenen Portefeuilles in an<strong>der</strong>es Schadenabwicklungssystem<br />
migriert wird (z. B. nur die laufenden Schäden mit den zugehörigen Policen<br />
anstelle einer Migration aller Schäden und Policen).<br />
Folgende Punkte müssen insbeson<strong>der</strong>e beachtet werden:<br />
• Lückenlose Meldungen von Policen und Deckungen<br />
• Meldung von Lohnsummenregulierungen (Mutationen auf Vorjahre)<br />
• Vollständige Meldungen von Leistungen und zugehörigen Schäden<br />
• Korrekte Handhabung von Rückfällen (Referenz zum ursprünglichen Fall muss<br />
bestehen o<strong>der</strong> via Umbuchung (RA61) hergestellt werden)<br />
• Konsistenz zwischen Quartals- und Jahreslieferungen (kann bei Bedarf via Umbuchungen<br />
(RA61) hergestellt werden.<br />
7.2 Migrationszeitpunkt<br />
Eine allfällige Migration des Portfeuilles in ein neues Schadenabwicklungssystem kann zu<br />
einem beliebigen Zeitpunkt erfolgen. Die zugehörigen Anpassungen <strong>der</strong> AWS/SSUV-<br />
Datenbestände werden im Allgemeinen zwischen November und April vor <strong>der</strong> erstmaligen<br />
Jahreslieferung mit migrierten Daten in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> SSUV durchgeführt.<br />
Beispiel: Zwei Versicherer fusionieren per 1.1.2012. Allfällige Umbuchungen <strong>der</strong> Daten<br />
bei <strong>der</strong> SSUV erfolgen zwischen November 2012 und April 2013 vor <strong>der</strong> Jahreslieferung<br />
2012 per 30.6.2013.<br />
7.3 Fallunterscheidung<br />
Die Portfeuille-Übertragung muss nach einer o<strong>der</strong> einer Kombination <strong>der</strong> folgenden Varianten<br />
durchgeführt werden. Die Varianten sind für den Fall beschrieben, dass eine Versicherung<br />
vollständig von einem an<strong>der</strong>en o<strong>der</strong> neuen Versicherer übernommen wird. Die<br />
Regeln gelten aber sinngemäss auch für Teil-Portefeuille-Überträge.<br />
a) Das übertragene Portefeuille wird weiterhin im ursprünglichen Schadenabwicklungssystem<br />
verwaltet<br />
Anpassung des Datenbestandes<br />
bei <strong>der</strong> AWS/SSUV<br />
Datenlieferung nach Portefeuille-Übertrag<br />
Ausweisung des Portefeuilles<br />
in <strong>der</strong> Risikostatistik<br />
keine<br />
Lieferung erfolgt mit den bisherigen Versicherer-, Schaden-<br />
und Policennummern. Es sind keine Programmanpassungen<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Das übertragene Portefeuille kann auf Wunsch des Versicherers<br />
getrennt ausgewiesen o<strong>der</strong> in die Risikostatistik<br />
des neuen Versicherers integriert werden.<br />
<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>V2.6</strong>_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 22 - 120