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Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG

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7 Portefeuille-Übertrag<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> 2009<br />

für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />

7.1 <strong>Statistik</strong>anfor<strong>der</strong>ungen bei Portefeuille-Überträgen<br />

In diesem Abschnitt ist beschrieben, wie Policen- und Schadenbestände, die von einem<br />

an<strong>der</strong>en Versicherer übernommen wurden, zu melden sind.<br />

Um die Qualität <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong>bestände nicht zu schmälern, ist bei <strong>der</strong> Integration eines solchen<br />

Portefeuilles in ein an<strong>der</strong>es Schadenabwicklungssystem darauf zu achten, dass zukünftige<br />

Datenlieferungen den Anfor<strong>der</strong>ungen dieses <strong><strong>Statistik</strong>plan</strong>s entsprechen. Dies gilt<br />

insbeson<strong>der</strong>e, wenn nur ein Teil des übertragenen Portefeuilles in an<strong>der</strong>es Schadenabwicklungssystem<br />

migriert wird (z. B. nur die laufenden Schäden mit den zugehörigen Policen<br />

anstelle einer Migration aller Schäden und Policen).<br />

Folgende Punkte müssen insbeson<strong>der</strong>e beachtet werden:<br />

• Lückenlose Meldungen von Policen und Deckungen<br />

• Meldung von Lohnsummenregulierungen (Mutationen auf Vorjahre)<br />

• Vollständige Meldungen von Leistungen und zugehörigen Schäden<br />

• Korrekte Handhabung von Rückfällen (Referenz zum ursprünglichen Fall muss<br />

bestehen o<strong>der</strong> via Umbuchung (RA61) hergestellt werden)<br />

• Konsistenz zwischen Quartals- und Jahreslieferungen (kann bei Bedarf via Umbuchungen<br />

(RA61) hergestellt werden.<br />

7.2 Migrationszeitpunkt<br />

Eine allfällige Migration des Portfeuilles in ein neues Schadenabwicklungssystem kann zu<br />

einem beliebigen Zeitpunkt erfolgen. Die zugehörigen Anpassungen <strong>der</strong> AWS/SSUV-<br />

Datenbestände werden im Allgemeinen zwischen November und April vor <strong>der</strong> erstmaligen<br />

Jahreslieferung mit migrierten Daten in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> SSUV durchgeführt.<br />

Beispiel: Zwei Versicherer fusionieren per 1.1.2012. Allfällige Umbuchungen <strong>der</strong> Daten<br />

bei <strong>der</strong> SSUV erfolgen zwischen November 2012 und April 2013 vor <strong>der</strong> Jahreslieferung<br />

2012 per 30.6.2013.<br />

7.3 Fallunterscheidung<br />

Die Portfeuille-Übertragung muss nach einer o<strong>der</strong> einer Kombination <strong>der</strong> folgenden Varianten<br />

durchgeführt werden. Die Varianten sind für den Fall beschrieben, dass eine Versicherung<br />

vollständig von einem an<strong>der</strong>en o<strong>der</strong> neuen Versicherer übernommen wird. Die<br />

Regeln gelten aber sinngemäss auch für Teil-Portefeuille-Überträge.<br />

a) Das übertragene Portefeuille wird weiterhin im ursprünglichen Schadenabwicklungssystem<br />

verwaltet<br />

Anpassung des Datenbestandes<br />

bei <strong>der</strong> AWS/SSUV<br />

Datenlieferung nach Portefeuille-Übertrag<br />

Ausweisung des Portefeuilles<br />

in <strong>der</strong> Risikostatistik<br />

keine<br />

Lieferung erfolgt mit den bisherigen Versicherer-, Schaden-<br />

und Policennummern. Es sind keine Programmanpassungen<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Das übertragene Portefeuille kann auf Wunsch des Versicherers<br />

getrennt ausgewiesen o<strong>der</strong> in die Risikostatistik<br />

des neuen Versicherers integriert werden.<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>V2.6</strong>_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 22 - 120

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