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Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG

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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> 2009<br />

für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />

6 Behandlung eines sich abzeichnenden Rentenfalles<br />

Ist in einem Schadenfall mit einer zukünftigen Rente zu rechnen, so ist eine entsprechende<br />

Rückstellung zu melden (bei <strong>der</strong> Parameter-Methode nur für Schäden älter o<strong>der</strong> gleich<br />

<strong>Statistik</strong>jahr + 4, vergleiche 15.3.1.1 Meldung <strong>der</strong> Rückstellungen). Zu erwartende Regresse<br />

sollen dabei berücksichtigt werden.<br />

Zu irgendeinem Zeitpunkt wird die Rente dann festgesetzt und rechtskräftig verfügt. Per<br />

Ende dieses Verfügungsjahres ist <strong>der</strong> Kapitalwert <strong>der</strong> Rente gemäss dem Handbuch "Kapitalisierung<br />

<strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Renten zur Regelung <strong>der</strong> Kapitalwerte in <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong>" [1] zu melden.<br />

Dieser Kapitalwert wird als einmalige Zahlung interpretiert, mit <strong>der</strong> <strong>der</strong> Rententeil danach<br />

erledigt ist, d.h. die Rückstellung ist ab diesem Jahr = 0. Dazu gibt es folgende Ausnahmen:<br />

• Wenn noch mit einem Regresseingang für Renten gerechnet wird, so wird dementsprechend<br />

eine negative Rückstellung gestellt.<br />

• Wenn die Rentendaten gewisse, im Handbuch definierte Än<strong>der</strong>ungen erfahren, so<br />

ist eine Differenzmeldung des Kapitalwertes notwendig.<br />

Zu beachten ist, dass zu keinem Zeitpunkt Rentenzahlungen gemeldet werden.<br />

In speziellen Fällen werden Renten ausgekauft o<strong>der</strong> es wird eine Abfindung bezahlt. Dann<br />

ist die entsprechende Zahlung zu melden. In diesem Fall wird kein Rentenkapitalwert gemeldet.<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>V2.6</strong>_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 21 - 120

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