Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG
Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG
Statistikplan 2009 für die einheitlichen Statistiken der UVG-Versicherer • Es können ganze Gruppen von Risikonummern definiert werden, indem man z.B. nur die ersten beiden Stellen des Codes angibt. Mit der leeren Risikonummer werden Default-Werte gemeldet. Sie gelten für alle Risikonummer, die in der Tabelle nicht vorkommen. • Der Veränderungssatz und die IBN(E)R-Rückstellungen führen teilweise zu Redundanz. Auf den Veränderungssatz könnte im Prinzip verzichtet werden, er wird aber von einzelnen Versicherern gewünscht und wird in anderen SVV-Statistiken auch benützt. Er erlaubt zudem, die Rückstellungen zu korrigieren, ohne die Daten neu zu melden 15.3.2.2 Berechnung der Rückstellungen • Die in den Leistungsrecords gemeldeten Rückstellungen werden um den entsprechenden Veränderungssatz erhöht bzw. reduziert. • Bei jedem bisher gemeldeten, nicht annullierten Fall wird pro Leistungskategorie die IBN(E)R-Rückstellung dazu addiert. Dies gilt auch für abgeschlossene Fälle ohne Rückstellungen oder für Leistungskategorien ohne Leistungen / Rückstellungen! • Die Rückstellungen werden pro Statistikposition aufaddiert. 15.3.2.3 Berechnung der Anzahl Fälle A. Pro Leistungskategorie • Ein gemeldeter Fall wird gezählt, wenn Leistungen oder Regressen oder Rückstellungen der betreffenden Leistungskategorie ≠ 0 sind. • Bei jedem gemeldeten, nicht annullierten Fall wird pro Leistungskategorie die IBNR-Anzahl mitgezählt • Die Anzahl Fälle werden pro Statistikposition aufaddiert. B. Leistungskategorie Kurzfristige Leistungen • Ein gemeldeter Fall wird gezählt, wenn er bei den Kategorien Heilungskosten oder Taggeld gezählt worden ist. • Für die IBNR-Anzahl ist die Zahl der IBNR-Fälle Heilungskosten massgebend. C. Leistungskategorie Langfristige Leistungen • Ein gemeldeter Fall wird gezählt, wenn er bei den Kategorien Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen, Andere Leistungen an Invalide, Hinterlassenenrenten oder Andere Leistungen an Hinterlassene gezählt worden ist. • Für die IBNR-Anzahl ist die Zahl der IBNR-Fälle Andere Leistungen an Invalide massgebend. D. Leistungskategorie Total • Jeder gemeldete, nicht annullierte Fall wird gezählt, unabhängig davon, ob Leistungen oder Rückstellungen vorhanden sind. Folgenlose oder abgelehnte Fälle werden also mitgezählt. • Für die IBNR-Anzahl ist bei nicht geteilten Verträgen die Zahl der IBNR-Fälle Heilungskosten massgebend. Siehe dazu auch Kapitel 15.4.1 HAST S. Statistikplan V2.6_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 116 - 120
Statistikplan 2009 für die einheitlichen Statistiken der UVG-Versicherer 15.3.2.4 Berechnung der Anzahl der pendenten Fälle A. Pro Leistungskategorie • Ein gemeldeter Fall wird gezählt, wenn Rückstellungen der betreffenden Leistungskategorie vorhanden sind. • Bei jedem gemeldeten, nicht annullierten Fall wird pro Leistungskategorie die IBNR-Anzahl mitgezählt. • Die Anzahl Fälle werden pro Statistikposition aufaddiert. B. Leistungskategorie Kurzfristige Leistungen • Ein gemeldeter Fall wird gezählt, wenn er bei den Kategorien Heilungskosten oder Taggeld gezählt worden ist. • Für die IBNR-Anzahl ist die Zahl der IBNR-Fälle Heilungskosten massgebend. C. Leistungskategorie Langfristige Leistungen • Ein gemeldeter Fall wird gezählt, wenn er bei den Kategorien Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen, Andere Leistungen an Invalide, Hinterlassenenrenten oder Andere Leistungen an Hinterlassene gezählt worden ist. • Für die IBNR-Anzahl ist die Zahl der IBNR-Fälle Andere Leistungen an Invalide massgebend. D. Leistungskategorie Total • Gezählt werden alle Fälle, die in der neuesten Lieferung als pendent gemeldet werden ("Rechnungsjahr" = "neustes Statistikjahr"). Früher gemeldete Fälle, die in der neuesten Lieferung nicht mehr gemeldet werden, gelten als erledigt. • Für die IBNR-Anzahl ist bei nicht geteilten Verträgen die Zahl der IBNR-Fälle Heilungskosten massgebend. Siehe dazu auch Kapitel 15.4.1 HAST S. Ausweis in der Statistik: • In der Hausstatistik werden die pendenten Fälle in allen Statistikpositionen ausgewiesen (falls die Rückstellungen mit der neuen Methode, d.h. als absolute Beträge gemeldet werden) • In der Gemeinschaftsstatistik werden die pendenten Fälle (analog zur Meldung mit Parametermethode) nur in den "alten" Statistikjahren (d.h. nicht für die neusten vier Statistikjahre) und nur in folgenden Positionen ausgewiesen: o Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen o andere Leistungen an Invalide o Hinterlassenrenten o andere Leistungen an Hinterlassene o Zwischentotal langfristige Leistungen Statistikplan V2.6_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 117 - 120
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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> 2009<br />
für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />
• Es können ganze Gruppen von Risikonummern definiert werden, indem man z.B.<br />
nur die ersten beiden Stellen des Codes angibt. Mit <strong>der</strong> leeren Risikonummer werden<br />
Default-Werte gemeldet. Sie gelten für alle Risikonummer, die in <strong>der</strong> Tabelle<br />
nicht vorkommen.<br />
• Der Verän<strong>der</strong>ungssatz und die IBN(E)R-Rückstellungen führen teilweise zu Redundanz.<br />
Auf den Verän<strong>der</strong>ungssatz könnte im Prinzip verzichtet werden, er wird<br />
aber von einzelnen Versicherern gewünscht und wird in an<strong>der</strong>en SVV-<strong>Statistik</strong>en<br />
auch benützt. Er erlaubt zudem, die Rückstellungen zu korrigieren, ohne die Daten<br />
neu zu melden<br />
15.3.2.2 Berechnung <strong>der</strong> Rückstellungen<br />
• Die in den Leistungsrecords gemeldeten Rückstellungen werden um den entsprechenden<br />
Verän<strong>der</strong>ungssatz erhöht bzw. reduziert.<br />
• Bei jedem bisher gemeldeten, nicht annullierten Fall wird pro Leistungskategorie<br />
die IBN(E)R-Rückstellung dazu addiert. Dies gilt auch für abgeschlossene Fälle<br />
ohne Rückstellungen o<strong>der</strong> für Leistungskategorien ohne Leistungen / Rückstellungen!<br />
• Die Rückstellungen werden pro <strong>Statistik</strong>position aufaddiert.<br />
15.3.2.3 Berechnung <strong>der</strong> Anzahl Fälle<br />
A. Pro Leistungskategorie<br />
• Ein gemeldeter Fall wird gezählt, wenn Leistungen o<strong>der</strong> Regressen o<strong>der</strong> Rückstellungen<br />
<strong>der</strong> betreffenden Leistungskategorie ≠ 0 sind.<br />
• Bei jedem gemeldeten, nicht annullierten Fall wird pro Leistungskategorie die<br />
IBNR-Anzahl mitgezählt<br />
• Die Anzahl Fälle werden pro <strong>Statistik</strong>position aufaddiert.<br />
B. Leistungskategorie Kurzfristige Leistungen<br />
• Ein gemeldeter Fall wird gezählt, wenn er bei den Kategorien Heilungskosten o<strong>der</strong><br />
Taggeld gezählt worden ist.<br />
• Für die IBNR-Anzahl ist die Zahl <strong>der</strong> IBNR-Fälle Heilungskosten massgebend.<br />
C. Leistungskategorie Langfristige Leistungen<br />
• Ein gemeldeter Fall wird gezählt, wenn er bei den Kategorien Invalidenrenten und<br />
Hilflosenentschädigungen, An<strong>der</strong>e Leistungen an Invalide, Hinterlassenenrenten<br />
o<strong>der</strong> An<strong>der</strong>e Leistungen an Hinterlassene gezählt worden ist.<br />
• Für die IBNR-Anzahl ist die Zahl <strong>der</strong> IBNR-Fälle An<strong>der</strong>e Leistungen an Invalide<br />
massgebend.<br />
D. Leistungskategorie Total<br />
• Je<strong>der</strong> gemeldete, nicht annullierte Fall wird gezählt, unabhängig davon, ob Leistungen<br />
o<strong>der</strong> Rückstellungen vorhanden sind. Folgenlose o<strong>der</strong> abgelehnte Fälle<br />
werden also mitgezählt.<br />
• Für die IBNR-Anzahl ist bei nicht geteilten Verträgen die Zahl <strong>der</strong> IBNR-Fälle Heilungskosten<br />
massgebend. Siehe dazu auch Kapitel 15.4.1 HAST S.<br />
<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>V2.6</strong>_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 116 - 120