Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG

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Statistikplan 2009 für die einheitlichen Statistiken der UVG-Versicherer Risikostatistik ausgewiesen. Annullierte Schäden (Stellungnahme = 9) müssen nur gemeldet werden, falls Leistungen vorhanden sind oder der Fall nachträglich annuliert wurde. In jedem Fall sind annullierte Schäden zu melden, wenn Sie bereits in der Quartalslieferung gemeldet wurden, unabhängig von der Stellungnahme. 13.4.2 Meldung für 'geteilte Verträge' (bei Zusammenarbeit von Kurzfrist- und Langfrist-Versicherer) Bei geteilten Verträgen meldet nur der Kurzfrist-Versicherer, welcher die Police auch gemeldet hat, den Schaden mit den entsprechenden Attributen (als 'normale Meldung'). 13.4.3 Portefeuille-Überträge bei Übernahmen Eine erneute Meldung der übernommenen Schäden mit seinen Attributen erfolgt nicht generell, sondern nur im Rahmen der Mutationen (siehe unten, siehe auch Kapitel 7 Portefeuille-Übertrag). 13.4.4 Mutation von Daten früherer Jahre Die Records der Vorjahre können verändert werden, mit Ausnahme des Referenzbegriffes. Änderungen des Referenzbegriffes erfolgen durch eine Umbuchung. Wenn Leistungen via RA45 gemeldet werden, muss zwingend auch der Schadenrecord (RA40) mit den aktuellen Schadeninformationen mitgeliefert werden. Ausnahme: Wenn Leistungen nur vom Langfrist-Versicherer in Zusammenarbeit mit einem Kurzfrist-Versicherer gemeldet werden, muss der Schadenrecord vom Kurzfrist-Versicherer nicht erneut gemeldet werden. Es ist den Versicherern überlassen, einen Schadenrecord zusätzlich bei geänderten Schadeninformationen zu melden, auch wenn keine Leistungen gemeldet werden. Bei einer Änderung der Zuordnungsreferenzen • Policennummer • Schadendatum • Versicherungszweig wird im Anschluss an die Meldungsverarbeitung eine Deckungsprüfung durchgeführt. Der Schaden muss sich in jedem Fall eindeutig einer Deckung zuordnen lassen. 13.4.5 Umbuchung der Schadennummer In der Jahreslieferung integrierte Umbuchungen der Schadennummern werden vor der eigentlichen Meldungsverarbeitung verarbeitet, d.h. in den Meldedaten muss in allen Recordarten bereits die neue Schadennummer verwendet werden (siehe auch Kapitel 10.4.11 Umbuchungen). 13.4.6 Löschen Schaden Siehe Kapitel 13.2.6 Löschen Police. Statistikplan V2.6_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 100 - 120

13.5 Meldung von Leistungen 13.5.1 Normale Meldung Statistikplan 2009 für die einheitlichen Statistiken der UVG-Versicherer Es werden die jährlich angefallenen Leistungen gemeldet und über die Versicherers- und Schadennummer dem Schaden zugeordnet. 13.5.2 Meldung für 'geteilte Verträge' (bei Zusammenarbeit von Kurzfrist- und Langfrist-Versicherer) Für Kurzfrist-Versicherer ist die Meldung seiner Leistungen für eine geteilte Police eine 'normale' Meldung. Der Langfrist-Versicherer gibt in den Meldungen der Leistungen zusätzlich die Versicherernummer und die Schadennummer des Kurzfrist-Versicherer an. Diese Meldungen werden einem Schaden zugeteilt, der nicht selbst vom Langfrist-Versicherer gemeldet wurde. 13.5.3 Portefeuille-Überträge bei Übernahmen Siehe auch Kapitel 7 Portefeuille-Übertrag. 13.5.4 Mutation von Daten früherer Jahre Die Records der Vorjahre können verändert werden, mit Ausnahme des Referenzbegriffes. Änderungen des Referenzbegriffes müssen mittels Löschung der alten Referenz und Neumeldung unter der neuen Referenz bewerkstelligt werden. 13.5.5 Umbuchung der Schadennummer Die Umbuchung der Schadennummer wird unter "Umbuchung der Schadennummer" automatisch vorgenommen. 13.5.6 Löschen Leistungen Siehe Kapitel 13.2.6 Löschen Police. 13.6 Meldungen von Arbeitsunfähigkeitsangaben, Kürzungen und Abzüge 13.6.1 Normale Meldungen Die Meldungen werden via AWS an die SSUV geliefert. Sie werden für die Statistiken der AWS nicht benötigt. Statistikplan V2.6_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 101 - 120

13.5 Meldung von Leistungen<br />

13.5.1 Normale Meldung<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> 2009<br />

für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />

Es werden die jährlich angefallenen Leistungen gemeldet und über die Versicherers- und<br />

Schadennummer dem Schaden zugeordnet.<br />

13.5.2 Meldung für 'geteilte Verträge' (bei Zusammenarbeit von Kurzfrist-<br />

und Langfrist-Versicherer)<br />

Für Kurzfrist-Versicherer ist die Meldung seiner Leistungen für eine geteilte Police eine<br />

'normale' Meldung.<br />

Der Langfrist-Versicherer gibt in den Meldungen <strong>der</strong> Leistungen zusätzlich die Versicherernummer<br />

und die Schadennummer des Kurzfrist-Versicherer an. Diese Meldungen werden<br />

einem Schaden zugeteilt, <strong>der</strong> nicht selbst vom Langfrist-Versicherer gemeldet wurde.<br />

13.5.3 Portefeuille-Überträge bei Übernahmen<br />

Siehe auch Kapitel 7 Portefeuille-Übertrag.<br />

13.5.4 Mutation von Daten früherer Jahre<br />

Die Records <strong>der</strong> Vorjahre können verän<strong>der</strong>t werden, mit Ausnahme des Referenzbegriffes.<br />

Än<strong>der</strong>ungen des Referenzbegriffes müssen mittels Löschung <strong>der</strong> alten Referenz und<br />

Neumeldung unter <strong>der</strong> neuen Referenz bewerkstelligt werden.<br />

13.5.5 Umbuchung <strong>der</strong> Schadennummer<br />

Die Umbuchung <strong>der</strong> Schadennummer wird unter "Umbuchung <strong>der</strong> Schadennummer" automatisch<br />

vorgenommen.<br />

13.5.6 Löschen Leistungen<br />

Siehe Kapitel 13.2.6 Löschen Police.<br />

13.6 Meldungen von Arbeitsunfähigkeitsangaben, Kürzungen<br />

und Abzüge<br />

13.6.1 Normale Meldungen<br />

Die Meldungen werden via AWS an die SSUV geliefert. Sie werden für die <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong><br />

AWS nicht benötigt.<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>V2.6</strong>_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 101 - 120

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