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Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG

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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> 2009<br />

für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />

Risikostatistik ausgewiesen. Annullierte Schäden (Stellungnahme = 9) müssen nur gemeldet<br />

werden, falls Leistungen vorhanden sind o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fall nachträglich annuliert wurde.<br />

In jedem Fall sind annullierte Schäden zu melden, wenn Sie bereits in <strong>der</strong> Quartalslieferung<br />

gemeldet wurden, unabhängig von <strong>der</strong> Stellungnahme.<br />

13.4.2 Meldung für 'geteilte Verträge' (bei Zusammenarbeit von Kurzfrist-<br />

und Langfrist-Versicherer)<br />

Bei geteilten Verträgen meldet nur <strong>der</strong> Kurzfrist-Versicherer, welcher die Police auch<br />

gemeldet hat, den Schaden mit den entsprechenden Attributen (als 'normale Meldung').<br />

13.4.3 Portefeuille-Überträge bei Übernahmen<br />

Eine erneute Meldung <strong>der</strong> übernommenen Schäden mit seinen Attributen erfolgt nicht generell,<br />

son<strong>der</strong>n nur im Rahmen <strong>der</strong> Mutationen (siehe unten, siehe auch Kapitel 7 Portefeuille-Übertrag).<br />

13.4.4 Mutation von Daten früherer Jahre<br />

Die Records <strong>der</strong> Vorjahre können verän<strong>der</strong>t werden, mit Ausnahme des Referenzbegriffes.<br />

Än<strong>der</strong>ungen des Referenzbegriffes erfolgen durch eine Umbuchung.<br />

Wenn Leistungen via RA45 gemeldet werden, muss zwingend auch <strong>der</strong> Schadenrecord<br />

(RA40) mit den aktuellen Schadeninformationen mitgeliefert werden. Ausnahme:<br />

Wenn Leistungen nur vom Langfrist-Versicherer in Zusammenarbeit mit einem Kurzfrist-Versicherer<br />

gemeldet werden, muss <strong>der</strong> Schadenrecord vom Kurzfrist-Versicherer<br />

nicht erneut gemeldet werden.<br />

Es ist den Versicherern überlassen, einen Schadenrecord zusätzlich bei geän<strong>der</strong>ten<br />

Schadeninformationen zu melden, auch wenn keine Leistungen gemeldet werden.<br />

Bei einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuordnungsreferenzen<br />

• Policennummer<br />

• Schadendatum<br />

• Versicherungszweig<br />

wird im Anschluss an die Meldungsverarbeitung eine Deckungsprüfung durchgeführt. Der<br />

Schaden muss sich in jedem Fall eindeutig einer Deckung zuordnen lassen.<br />

13.4.5 Umbuchung <strong>der</strong> Schadennummer<br />

In <strong>der</strong> Jahreslieferung integrierte Umbuchungen <strong>der</strong> Schadennummern werden vor <strong>der</strong> eigentlichen<br />

Meldungsverarbeitung verarbeitet, d.h. in den Meldedaten muss in allen Recordarten<br />

bereits die neue Schadennummer verwendet werden (siehe auch Kapitel<br />

10.4.11 Umbuchungen).<br />

13.4.6 Löschen Schaden<br />

Siehe Kapitel 13.2.6 Löschen Police.<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>V2.6</strong>_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 100 - 120

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