Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG
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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> 2009<br />
für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />
Risikostatistik ausgewiesen. Annullierte Schäden (Stellungnahme = 9) müssen nur gemeldet<br />
werden, falls Leistungen vorhanden sind o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fall nachträglich annuliert wurde.<br />
In jedem Fall sind annullierte Schäden zu melden, wenn Sie bereits in <strong>der</strong> Quartalslieferung<br />
gemeldet wurden, unabhängig von <strong>der</strong> Stellungnahme.<br />
13.4.2 Meldung für 'geteilte Verträge' (bei Zusammenarbeit von Kurzfrist-<br />
und Langfrist-Versicherer)<br />
Bei geteilten Verträgen meldet nur <strong>der</strong> Kurzfrist-Versicherer, welcher die Police auch<br />
gemeldet hat, den Schaden mit den entsprechenden Attributen (als 'normale Meldung').<br />
13.4.3 Portefeuille-Überträge bei Übernahmen<br />
Eine erneute Meldung <strong>der</strong> übernommenen Schäden mit seinen Attributen erfolgt nicht generell,<br />
son<strong>der</strong>n nur im Rahmen <strong>der</strong> Mutationen (siehe unten, siehe auch Kapitel 7 Portefeuille-Übertrag).<br />
13.4.4 Mutation von Daten früherer Jahre<br />
Die Records <strong>der</strong> Vorjahre können verän<strong>der</strong>t werden, mit Ausnahme des Referenzbegriffes.<br />
Än<strong>der</strong>ungen des Referenzbegriffes erfolgen durch eine Umbuchung.<br />
Wenn Leistungen via RA45 gemeldet werden, muss zwingend auch <strong>der</strong> Schadenrecord<br />
(RA40) mit den aktuellen Schadeninformationen mitgeliefert werden. Ausnahme:<br />
Wenn Leistungen nur vom Langfrist-Versicherer in Zusammenarbeit mit einem Kurzfrist-Versicherer<br />
gemeldet werden, muss <strong>der</strong> Schadenrecord vom Kurzfrist-Versicherer<br />
nicht erneut gemeldet werden.<br />
Es ist den Versicherern überlassen, einen Schadenrecord zusätzlich bei geän<strong>der</strong>ten<br />
Schadeninformationen zu melden, auch wenn keine Leistungen gemeldet werden.<br />
Bei einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuordnungsreferenzen<br />
• Policennummer<br />
• Schadendatum<br />
• Versicherungszweig<br />
wird im Anschluss an die Meldungsverarbeitung eine Deckungsprüfung durchgeführt. Der<br />
Schaden muss sich in jedem Fall eindeutig einer Deckung zuordnen lassen.<br />
13.4.5 Umbuchung <strong>der</strong> Schadennummer<br />
In <strong>der</strong> Jahreslieferung integrierte Umbuchungen <strong>der</strong> Schadennummern werden vor <strong>der</strong> eigentlichen<br />
Meldungsverarbeitung verarbeitet, d.h. in den Meldedaten muss in allen Recordarten<br />
bereits die neue Schadennummer verwendet werden (siehe auch Kapitel<br />
10.4.11 Umbuchungen).<br />
13.4.6 Löschen Schaden<br />
Siehe Kapitel 13.2.6 Löschen Police.<br />
<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>V2.6</strong>_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 100 - 120