Entscheid vom 8. Juli 2009 Strafkammer - Bundesstrafgericht
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er nicht zu kennen vorgab, obwohl er in deren Namen die erwähnte Lizenz zu<br />
erhalten versuchte (vgl. denselben Brief). Den involvierten montenegrinischen<br />
Behörden war bekannt, dass an dem Zigarettengeschäft auch Angehörige<br />
krimineller Organisationen partizipierten. Stand doch VVV. unter der Protekti-<br />
on von TTTTT. und somit indirekt unter jener von Milo Djukanovic (RH Bari 09<br />
pag. 2978 f.).<br />
Als C. schliesslich seine Beteiligung an der Beschaffung der montenegrinischen<br />
Lizenz grundsätzlich zugestanden hatte, gab er an, diese im Sinne ei-<br />
nes Dienstes für seine montenegrinischen Freunde auf deren Initiative an B.<br />
vermittelt zu haben. Diese Lesart steht in manifestem Widerspruch zu seinem<br />
eigenen Interesse an dem Geschäft und zu seinem eigenen intensiven Bemü-<br />
hen, die Lizenz zu erhalten, was er vor Gericht mit der von ihm verlesenen Er-<br />
klärung auch anerkannte.<br />
Schliesslich ist festzuhalten, dass C. nicht müde wurde zu erklären, mit dem<br />
Geschäft nichts zu tun gehabt zu haben und vor allem sich dafür auch nicht interessiert<br />
zu haben; dem steht – neben anderem – entgegen, dass er präzise<br />
Kenntnis der Geschäftsabläufe hatte (vgl. z.B. VA BA pag. 13.9.201). Seine<br />
organisatorische Eingebundenheit zeigt sich auch darin, dass er gemäss Aussage<br />
des Mitangeklagten I. bei Nichtbezahlung der Gebühren Boote und La-<br />
gerhallen blockieren liess (VA BA pag. 13.2.643).<br />
Demnach steht fest, dass C. – weitgehend im Widerspruch zu seinen Ausführungen<br />
– für die Einrichtung des für ihn sehr lukrativen Geschäfts initiativ und<br />
für die montenegrinische Seite Referenzperson war. Seine Rolle war zentral<br />
und schon aufgrund seiner Gewichtung von einem massgeblichen Wissens-<br />
tand in Bezug auf Hintergründe und Abläufe geprägt. Im Übrigen war er damit<br />
befasst, den montenegrinischen Behörden die Lizenzgebühren zukommen zu<br />
lassen (VA BA pag. 13.9.109 ff., resp. angehängte dt. Übersetzung Seite 2<br />
und pag. 13.9.118).<br />
c) Beschäftigung mit Zigarettenschwarzhandel nach Italien<br />
C. erwähnte, es habe ihn nicht interessiert, was mit den Zigaretten geschehe<br />
(VA BA pag. 13.9.73 Z. 14). Gelegentlich gab er auch an, es habe sich bei der<br />
an B. vermittelten Lizenz um eine Importlizenz für Montenegro gehandelt; von<br />
dieser Behauptung kam er dann aber zumindest anlässlich der Hauptverhandlung<br />
ab (TPF pag. 910.128 Z. 13 ff.) Als Italiener und Kenner der montenegri-<br />
nischen Gegebenheiten muss er wahrgenommen haben, was in Italien ein of-<br />
fenes Geheimnis war: Zahlreiche „latitanti“ (Flüchtige) aus Italien hielten sich<br />
in Montenegro auf und gingen dort unbehelligt ihren Geschäften nach (siehe