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Entscheid vom 8. Juli 2009 Strafkammer - Bundesstrafgericht

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er nicht zu kennen vorgab, obwohl er in deren Namen die erwähnte Lizenz zu<br />

erhalten versuchte (vgl. denselben Brief). Den involvierten montenegrinischen<br />

Behörden war bekannt, dass an dem Zigarettengeschäft auch Angehörige<br />

krimineller Organisationen partizipierten. Stand doch VVV. unter der Protekti-<br />

on von TTTTT. und somit indirekt unter jener von Milo Djukanovic (RH Bari 09<br />

pag. 2978 f.).<br />

Als C. schliesslich seine Beteiligung an der Beschaffung der montenegrinischen<br />

Lizenz grundsätzlich zugestanden hatte, gab er an, diese im Sinne ei-<br />

nes Dienstes für seine montenegrinischen Freunde auf deren Initiative an B.<br />

vermittelt zu haben. Diese Lesart steht in manifestem Widerspruch zu seinem<br />

eigenen Interesse an dem Geschäft und zu seinem eigenen intensiven Bemü-<br />

hen, die Lizenz zu erhalten, was er vor Gericht mit der von ihm verlesenen Er-<br />

klärung auch anerkannte.<br />

Schliesslich ist festzuhalten, dass C. nicht müde wurde zu erklären, mit dem<br />

Geschäft nichts zu tun gehabt zu haben und vor allem sich dafür auch nicht interessiert<br />

zu haben; dem steht – neben anderem – entgegen, dass er präzise<br />

Kenntnis der Geschäftsabläufe hatte (vgl. z.B. VA BA pag. 13.9.201). Seine<br />

organisatorische Eingebundenheit zeigt sich auch darin, dass er gemäss Aussage<br />

des Mitangeklagten I. bei Nichtbezahlung der Gebühren Boote und La-<br />

gerhallen blockieren liess (VA BA pag. 13.2.643).<br />

Demnach steht fest, dass C. – weitgehend im Widerspruch zu seinen Ausführungen<br />

– für die Einrichtung des für ihn sehr lukrativen Geschäfts initiativ und<br />

für die montenegrinische Seite Referenzperson war. Seine Rolle war zentral<br />

und schon aufgrund seiner Gewichtung von einem massgeblichen Wissens-<br />

tand in Bezug auf Hintergründe und Abläufe geprägt. Im Übrigen war er damit<br />

befasst, den montenegrinischen Behörden die Lizenzgebühren zukommen zu<br />

lassen (VA BA pag. 13.9.109 ff., resp. angehängte dt. Übersetzung Seite 2<br />

und pag. 13.9.118).<br />

c) Beschäftigung mit Zigarettenschwarzhandel nach Italien<br />

C. erwähnte, es habe ihn nicht interessiert, was mit den Zigaretten geschehe<br />

(VA BA pag. 13.9.73 Z. 14). Gelegentlich gab er auch an, es habe sich bei der<br />

an B. vermittelten Lizenz um eine Importlizenz für Montenegro gehandelt; von<br />

dieser Behauptung kam er dann aber zumindest anlässlich der Hauptverhandlung<br />

ab (TPF pag. 910.128 Z. 13 ff.) Als Italiener und Kenner der montenegri-<br />

nischen Gegebenheiten muss er wahrgenommen haben, was in Italien ein of-<br />

fenes Geheimnis war: Zahlreiche „latitanti“ (Flüchtige) aus Italien hielten sich<br />

in Montenegro auf und gingen dort unbehelligt ihren Geschäften nach (siehe

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