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Entscheid vom 8. Juli 2009 Strafkammer - Bundesstrafgericht

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der Anklageschrift) und gemeinsam mit diesem abgewickelten Zigarettengeschäf-<br />

ten, insgesamt mit einem Betrag von mindestens USD 12 Mio. an den kriminell generierten<br />

Geldern partizipiert.<br />

3.2.4 D. habe durch seine Handlungen letztlich den gemeinsam mit den kriminellen Organisationen<br />

Camorra und Sacra Corona Unita und den Angeklagten betriebenen und<br />

auch mit kriminellen Mitteln gesicherten Zigarettenschwarzmarkt organisiert, so den<br />

kriminellen Organisationen zur Realisierung von grossen Gewinnen und damit zu<br />

einer nachhaltigen Stärkung von deren Machtpotential verholfen und mit den von<br />

ihm organisierten Geschäften einen Umsatz von mindestens USD 597 Mio. erzielt,<br />

sich durch diese Aktivitäten in die kriminelle Organisation der Sacra Corona Unita<br />

und der Camorra eingegliedert und an den kriminell generierten Geldern mit einem<br />

Gewinnanteil von mindestens USD 59 Mio. partizipiert.<br />

3.2.5 E. habe durch seine Handlungen zusammen mit der Mitangeklagten F. die Mitangeklagten<br />

D. und NN. und damit auch die kriminellen Organisationen Camorra und<br />

Sacra Corona Unita unterstützt und zur Realisierung von deren grossen Gewinnen<br />

und damit zu einer nachhaltigen Stärkung von deren Machtpotential verholfen und<br />

mit dieser Tätigkeit in den Jahren von 1996 bis 2000 ein kumuliertes Einkommen<br />

von mindestens CHF 100'000.– realisiert.<br />

3.2.6 F. habe durch ihre Handlungen zusammen mit dem Mitangeklagten E. die Mitange-<br />

klagten D. und NN. und damit auch unmittelbar die kriminellen Organisationen Camorra<br />

und Sacra Corona Unita unterstützt und zur Realisierung von deren grossen<br />

Gewinnen und damit zu einer nachhaltigen Stärkung von deren Machtpotential ver-<br />

holfen und mit dieser Tätigkeit in den Jahren von 1996 bis 2000 ein kumuliertes Einkommen<br />

von mindestens CHF 100'000.– realisiert.<br />

3.2.7 G. habe durch seine Handlungen den gemeinsam, mit den kriminellen Organisationen<br />

Camorra und Sacra Corona Unita und den Mitangeklagten organisierten und<br />

auch mit kriminellen Mitteln gesicherten Zigarettenschwarzmarkt in Italien mitorgani-<br />

siert und daran mit einem Gewinnanteil von insgesamt mindestens USD 28 Mio. an<br />

den kriminell generierten Geldern partizipiert.<br />

3.2.8 H. habe durch seine Handlungen den gemeinsam mit den kriminellen Organisationen<br />

Camorra und Sacra Corona Unita und den Angeklagten organisierten und auch<br />

mit kriminellen Mitteln gesicherten Zigarettenschwarzmarkt in Italien ermöglicht, so<br />

den kriminellen Organisationen zur Realisierung von grossen Gewinnen und damit<br />

einer nachhaltigen Stärkung von deren Machtpotential verholfen und mit den von<br />

ihm organisierten Geschäften mit den namentlich bekannten Kunden einen Umsatz<br />

von mindestens USD 275 Mio. erzielt, sich durch diese Aktivitäten in die kriminelle<br />

Organisation der Sacra Corona Unita und der Camorra eingegliedert und daran mit

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