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Entscheid vom 8. Juli 2009 Strafkammer - Bundesstrafgericht

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sowie<br />

- 15 -<br />

Anträge der nicht anwaltlich vertretenen Drittbetroffenen<br />

− CC.<br />

− FF.:<br />

Diese Drittbetroffenen verzichteten auf eine Teilnahme an der Hauptverhandlung<br />

und reichten ihre begründeten Anträge schriftlich ein. Sinngemäss zusammengefasst<br />

lauten diese wie folgt:<br />

Sämtliche beschlagnahmten Vermögenswerte seien an wen rechtens freizugeben.

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