Entscheid vom 8. Juli 2009 Strafkammer - Bundesstrafgericht
Entscheid vom 8. Juli 2009 Strafkammer - Bundesstrafgericht
Entscheid vom 8. Juli 2009 Strafkammer - Bundesstrafgericht
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 14 -<br />
3. Die Ersatzmassnahmen für die Untersuchungshaft seien aufzuheben und die<br />
Kaution von CHF 500'000.– sei inklusive dem angefallenen Vermögensertrag zurückzuerstatten.<br />
4. Alle beschlagnahmten Vermögenswerte seien freizugeben und inklusive dem seit<br />
der Beschlagnahmung angefallenen Vermögensertrag zurückzuerstatten.<br />
5. Die Verfahrenskosten seien vollumfänglich der Schweizerischen Eidgenossenschaft<br />
aufzuerlegen.<br />
Anträge des Vertreters der Drittbetroffenen N. und O. Stiftung:<br />
(Anträge werden sinngemäss aus dem Italienischen wiedergegeben.)<br />
1. Alle beschlagnahmten Vermögenswerte, welche der Verfügungsmacht von B.<br />
oder Dritten unterliegen, seien freizugeben.<br />
2. Insbesondere sei<br />
− das Gesamtvermögen der O. Stiftung, welches sich auf dem Konto Nr. 1<br />
der Hypo Investment Bank, Vaduz befindet, freizugeben;<br />
− die im Grundbuch eingetragene Sperre auf dem Grundstück Nr. … in Brusino<br />
Arsizio aufzuheben;<br />
− der O. Stiftung und N. eine Entschädigung von je CHF 60'000.– zuzusprechen.<br />
Anträge des Vertreters der Drittbetroffenen P., Q. und R.:<br />
(Antrag wird sinngemäss aus dem Italienischen wiedergegeben.)<br />
Die bei P., Q. und R. beschlagnahmten Vermögenswerte seien vollumfänglich freizugeben.<br />
Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.<br />
Anträge der Vertreter der Drittbetroffenen<br />
− J. und K. sowie L. SA<br />
− V.<br />
− DD.<br />
− II.<br />
− JJ.<br />
− KK. SA<br />
− LL.