Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

29.10.2013 Aufrufe

Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen 4 Zonendefinitionen und -einteilung in den Zuckerfabriken Bereiche, in denen mit dem Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen ist, sind “explosionsgefährdete Bereiche”. Sie werden nach der Auftrittswahrscheinlichkeit des Vorhandenseins der explosionsfähigen Atmosphären in Zonen eingeteilt. Entsprechend der Zonendefinition der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) /28/ umfasst: Zone 20 “Ein Bereich, in dem eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.“ Zone 21 “Ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann.“ Zone 22 “Ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzfristig auftritt.“ Dabei gilt als Normalbetrieb der Zustand, in dem die Anlagen innerhalb der Auslegungsparameter benutzt werden. Darüber hinaus ist in allen drei Zonen den besonderen Problemen durch abgelagerten Staub Rechnung zu tragen. • Abgelagerter Staub ist einerseits eine ständige Quelle für mögliche Staubwolken. • Andererseits führt auf energieumsetzenden Betriebsmitteln abgelagerter Staub infolge seiner wärmedämmenden Eigenschaften zu verschiedenen Effekten (z. B. Temperaturerhöhung des Betriebsmittels), die im Gegensatz zu “staubfreien Situationen” wirksame Zündquellen hervorrufen können. • Ein dritter Aspekt, der bei vielen anderen brennbaren Stäuben noch eine besondere Risikoerhöhung mit sich bringt, nämlich die Möglichkeit des Bildens von Glimmnestern, spielt bei Zucker, aufgrund seines niedrigen Schmelzpunktes, nur eine ganz untergeordnete Rolle. Zuckerstaub entsteht produktionsbedingt beim Mahlen von Kristallzucker zu Puderzucker in Pudermühlen, aber auch unerwünscht z. B. durch Abrieb beim Transport von Zucker. Solange lediglich ein kleiner Anteil (

Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen Zu einem Freisetzen des Staubes kommt es in erster Linie durch Trenn- und Sichtvorgänge beim Bewegen und Handhaben des Zuckers • an Übergabestellen von Förderwegen, • in Silos und Bunkern beim Ein- und Auslagern und • in Elevatoren. Mit gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären ist erfahrungsgemäß z. B. zu rechnen: • verfahrens- und produktionsbedingt ständig, über lange Zeiträume oder häufig (Zone 20) − in Entstaubungsfiltern auf der Rohgasseite, − in Pudermühlen im Mahlwerk, − in Puderbunkern, • gelegentlich (Zone 21) − in Siebmaschinen, − in Elevatoren, − in Sortenbunkern für feinen Zucker (< 250 µm), − in Puder- und Staubschnecken mit höheren Umfangsgeschwindigkeiten (v > 1 m/s), • normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig (Zone 22) − in Kristallzuckersilos, − in Sortenbunkern mit grobem Zucker (> 250 µm), − in langsam laufenden Puder- und Staubschnecken (v < 1 m/s), − in Zuckertrocknern (Kristallzucker), − in Wirbelschichttrocknern (Kristallzucker), − in Entstaubungsleitungen, − in Bereichen mit Staubablagerungen z. B. in der näheren Umgebung offener Bandanlagen (Silokeller) oder im Umfeld von Siebmaschinen 9

<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />

4 Zonendefinitionen und -einteilung in den Zuckerfabriken<br />

Bereiche, in denen mit dem Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen<br />

ist, sind “explosionsgefährdete Bereiche”. Sie werden nach der Auftrittswahrscheinlichkeit<br />

des Vorhandenseins der explosionsfähigen Atmosphären in Zonen eingeteilt. Entsprechend<br />

der Zonendefinition der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) /28/ umfasst:<br />

Zone 20<br />

“Ein Bereich, in dem eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in<br />

der Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden<br />

ist.“<br />

Zone 21<br />

“Ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige<br />

Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann.“<br />

Zone 22<br />

“Ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form<br />

einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht oder aber nur<br />

kurzfristig auftritt.“<br />

Dabei gilt als Normalbetrieb der Zustand, in dem die Anlagen innerhalb der Auslegungsparameter<br />

benutzt werden.<br />

Darüber hinaus ist in allen drei Zonen den besonderen Problemen durch abgelagerten Staub<br />

Rechnung zu tragen.<br />

• Abgelagerter Staub ist einerseits eine ständige Quelle für mögliche Staubwolken.<br />

• Andererseits führt auf energieumsetzenden Betriebsmitteln abgelagerter Staub infolge<br />

seiner wärmedämmenden Eigenschaften zu verschiedenen Effekten (z. B. Temperaturerhöhung<br />

des Betriebsmittels), die im Gegensatz zu “staubfreien Situationen” wirksame<br />

Zündquellen hervorrufen können.<br />

• Ein dritter Aspekt, der bei vielen anderen brennbaren Stäuben noch eine besondere Risikoerhöhung<br />

mit sich bringt, nämlich die Möglichkeit des Bildens <strong>von</strong> Glimmnestern, spielt<br />

bei Zucker, aufgrund seines niedrigen Schmelzpunktes, nur eine ganz untergeordnete<br />

Rolle.<br />

Zuckerstaub entsteht produktionsbedingt beim Mahlen <strong>von</strong> Kristallzucker zu Puderzucker in<br />

Pudermühlen, aber auch unerwünscht z. B. durch Abrieb beim Transport <strong>von</strong> Zucker. Solange<br />

lediglich ein kleiner Anteil (

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