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Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

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<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />

25. TRgA 509<br />

Technische Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe<br />

Magnesium<br />

26. TAA-GS-15<br />

Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit<br />

Anlagensicherheit<br />

Leitfaden<br />

Explosionsfähige Staub/Luft- Gemische und Störfall-Verordnung<br />

Teil 1: Anwendungsbereich<br />

Januar 1997<br />

26a. TAA-GS 13<br />

Teil 2: Störfallvorsorge und Anhang<br />

Oktober 1995<br />

27. Verordnung über das Inverkehrbringen <strong>von</strong> Geräten und Schutzsystemen für<br />

explosionsgefährdete Bereiche (Explosionsschutzverordnung – 11. GSGV)<br />

Dezember 1996<br />

28. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung<br />

<strong>von</strong> Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim<br />

Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des<br />

betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)<br />

September 2002<br />

29. RL 1994/9/EG (auch ATEX 95 genannt)<br />

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.03.1994 <strong>zur</strong><br />

Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und<br />

Schutzsysteme <strong>zur</strong> bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten<br />

Bereichen.<br />

30. RL 1999/92/EG (auch ATEX 137 genannt)<br />

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.1999 <strong>zur</strong><br />

Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer,<br />

die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können.<br />

31. BGV A 8 (VBG 125)<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz<br />

32. DIN V ENV 61024-1 VDE 0185 Teil 100<br />

Blitzschutz baulicher Anlagen<br />

Teil 1 Allgemeine Grundsätze<br />

Deutsche Fassung 1995<br />

1)<br />

1)<br />

2)<br />

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