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Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

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<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />

Betriebsbereiche<br />

mit staubdichten Anlagen ohne Staubablagerungen -<br />

mit nicht staubdichten Anlagen und Staubablagerungen 22<br />

Sonderfall: Ablagerungen in gefahrdrohender Menge werden durch regelmäßige Reinigungen<br />

sicher verhindert!<br />

Anmerkung<br />

Andere Zoneneinteilungen sind in Teilen denkbar. Jedoch muss dann eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung<br />

vorliegen, aus der detailliert hervorgeht, aufgrund welcher Annahmen<br />

und Rahmenbedingungen die andere Einstufung erfolgte. Diese Angaben sind in das Explosionsschutzdokument<br />

aufzunehmen.<br />

-<br />

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