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Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

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<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />

1 Vorbemerkung<br />

Dieser Entscheidungs- und Maßnahmenkatalog wurde <strong>von</strong> einem <strong>von</strong> der Zucker-<br />

Berufsgenossenschaft gebildeten Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern der Zuckerindustrie,<br />

Herstellern <strong>von</strong> Entstaubungsanlagen, sowie <strong>von</strong> Sachverständigen u.a. des Berufsgenossenschaftlichen<br />

Institutes für Arbeitssicherheit (BIA), erstellt. Dabei wurden die Erkenntnisse<br />

vieler bekannt gewordener <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong> im In- und Ausland, die neuesten<br />

Forschungsergebnisse über Staubexplosionen und die Anforderungen an Explosionsschutzmaßnahmen<br />

aufgrund staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften sowie<br />

der anerkannten Regeln des Explosionsschutzes berücksichtigt.<br />

Mit dieser Zusammenstellung soll Planern, Herstellern und Betreibern <strong>von</strong> Maschinen, Anlagen<br />

und Einrichtungen für die Zuckerindustrie eine Hilfe bei der Beurteilung einer Staubexplosionsgefahr<br />

und bei der Auswahl geeigneter Explosionsschutzmaßnahmen gegeben<br />

werden.<br />

Der Katalog befasst sich vorwiegend mit den Explosionsgefahren durch Zuckerstaub.<br />

Schnitzel- und Pelletstaub kommt aber auch in den Zuckerfabriken vor und ist deshalb ebenfalls<br />

zu betrachten. Daher werden im Anhang auch Aussagen zu diesen Stäuben gemacht.<br />

Die rechtlichen Bestimmungen und grundsätzlichen Vorgehensweisen sind aber für<br />

alle Stäube gleich, sodass die allgemeinen Kapitel auch auf den Schnitzel- und Pelletstaub<br />

Anwendung finden.<br />

Der Katalog erhebt nicht den Anspruch, Patentlösungen für alle Fälle der Praxis zu bieten.<br />

Vielmehr soll er die Systematik bei der Beurteilung <strong>von</strong> Gefahren und dem Abschätzen <strong>von</strong><br />

Risiken verdeutlichen und Lösungsansätze für Schutzkonzepte aufzeigen. Dort, wo hinreichende<br />

Erkenntnisse für zulässige Verallgemeinerungen vorliegen, wird dies berücksichtigt.<br />

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