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Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

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<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />

3. welche Bereiche entsprechend dem Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung in<br />

Zonen eingeteilt wurden und<br />

4. für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß dem Anhang 4 der Betriebssicherheitsverordnung<br />

gelten<br />

Anmerkung<br />

Es können auch bereits vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Dokumente oder andere<br />

gleichwertige Berichte verwendet und bei Bedarf aktualisiert werden, die auf Grund <strong>von</strong> Verpflichtungen<br />

nach anderen Rechtsvorschriften erstellt worden sind. Dazu können z. B. Gutachten,<br />

Genehmigungsunterlagen, Anlagenverzeichnisse, Gefahrstoffkataster, Reinigungspläne,<br />

Protokolle über planmäßige Rundgänge, Unterweisungsunterlagen und Havariepläne<br />

gehören. Achtung: Diese Liste ist nicht vollständig.<br />

Das Explosionsschutzdokument muss alle Angaben zum Explosionsschutz im Werk beinhalten.<br />

Es ist nicht auf den Staubexplosionsschutz beschränkt.<br />

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