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Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

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<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />

8 Bauliche Maßnahmen<br />

• Die brandtechnische Entkopplung durch Aufteilung des Gebäudes in Brandabschnitte<br />

muss vorgenommen werden.<br />

• Eine sorgfältige Oberflächengestaltung ist <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> Staubablagerungen unabdinglich.<br />

Dies wird insbesondere durch das Vermeiden <strong>von</strong> Ablagerungsflächen gewährleistet.<br />

Unvermeidbare potentielle Ablagerungsstellen sind so zu gestalten, dass abgelagerter<br />

Staub problemlos beseitigt werden kann.<br />

• Eine zentrale Staubsaugeranlage mit vielen Anschlussmöglichkeiten vor Ort in den explosionsgefährdeten<br />

Bereichen, erleichtert ein rationelles und gründliches Entfernen <strong>von</strong><br />

Staubablagerungen auch an schlecht zugänglichen Arbeitsbühnen (z. B. mit Zugang über<br />

eine Steigleiter). Mobile Staubsaugeranlagen können hier oft nicht vor Ort gebracht werden,<br />

um Staubablagerungen zu beseitigen.<br />

Achtung: Der mobile Staubsauger muss für den explosionsfähigen Staub geeignet sein.<br />

Die Eignung für die St-Klasse 1 muss nachgewiesen werden.<br />

• Die Druckentlastung <strong>von</strong> Räumen (z. B. Pudermühlenraum) ist erforderlich, wenn andere<br />

konstruktive <strong>Schutzmaßnahmen</strong> nicht anwendbar sind und der Personenschutz auf andere<br />

Weise, z. B. durch Einrichtung als Sperrbereich ohne Arbeitsplatz und hinreichende<br />

Festigkeit des Mauerwerkes, sichergestellt ist. /23/<br />

• Die Blitzschutzmaßnahmen nach DIN V ENV 61024-1/VDE 0185 sind erforderlich. /31/.<br />

• Die Gebäudeentkopplung durch Entkopplungseinrichtungen in verbindenden Förderwegen<br />

ist in besonderen Einzelfällen ebenfalls erforderlich.<br />

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