Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen
Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen
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<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
8 Bauliche Maßnahmen<br />
• Die brandtechnische Entkopplung durch Aufteilung des Gebäudes in Brandabschnitte<br />
muss vorgenommen werden.<br />
• Eine sorgfältige Oberflächengestaltung ist <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> Staubablagerungen unabdinglich.<br />
Dies wird insbesondere durch das Vermeiden <strong>von</strong> Ablagerungsflächen gewährleistet.<br />
Unvermeidbare potentielle Ablagerungsstellen sind so zu gestalten, dass abgelagerter<br />
Staub problemlos beseitigt werden kann.<br />
• Eine zentrale Staubsaugeranlage mit vielen Anschlussmöglichkeiten vor Ort in den explosionsgefährdeten<br />
Bereichen, erleichtert ein rationelles und gründliches Entfernen <strong>von</strong><br />
Staubablagerungen auch an schlecht zugänglichen Arbeitsbühnen (z. B. mit Zugang über<br />
eine Steigleiter). Mobile Staubsaugeranlagen können hier oft nicht vor Ort gebracht werden,<br />
um Staubablagerungen zu beseitigen.<br />
Achtung: Der mobile Staubsauger muss für den explosionsfähigen Staub geeignet sein.<br />
Die Eignung für die St-Klasse 1 muss nachgewiesen werden.<br />
• Die Druckentlastung <strong>von</strong> Räumen (z. B. Pudermühlenraum) ist erforderlich, wenn andere<br />
konstruktive <strong>Schutzmaßnahmen</strong> nicht anwendbar sind und der Personenschutz auf andere<br />
Weise, z. B. durch Einrichtung als Sperrbereich ohne Arbeitsplatz und hinreichende<br />
Festigkeit des Mauerwerkes, sichergestellt ist. /23/<br />
• Die Blitzschutzmaßnahmen nach DIN V ENV 61024-1/VDE 0185 sind erforderlich. /31/.<br />
• Die Gebäudeentkopplung durch Entkopplungseinrichtungen in verbindenden Förderwegen<br />
ist in besonderen Einzelfällen ebenfalls erforderlich.<br />
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