Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

29.10.2013 Aufrufe

Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen 7 Planung, Sicherheitskonzept Nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sind bei der Planung einer Anlage auch die Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Atmosphären im Rahmen einer Gefährdungsermittlung zu berücksichtigen. Kann die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert werden (Achtung: Nachweispflicht des Unternehmers) so hat der Unternehmer / Planer zu beurteilen: /4, 28/ 1. die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären, 2. die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen, einschließlich elektrostatischer Entladungen und 3. das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen. Dazu sollte sinnvollerweise wie folgt vorgegangen werden: • Ermitteln, ob und wo betriebsmäßig oder bei Störungen explosionsfähige Atmosphären entstehen oder entstehen können; • Bewerten der entstehenden Mengen explosionsfähiger Atmosphären; • Nach Ausschöpfen der Möglichkeiten des vorbeugenden Explosionsschutzes sind die explosionsgefährdeten Bereiche den Zonen zuzuordnen. In der Zuckerindustrie sind erfahrungsgemäß oftmals die folgenden Bereiche betroffen: − Pudermühlen / Mahlanlagen; − Konditionieranlagen; − Fördereinrichtungen / Elevatoren; − Trockner; − Entstauber / Abscheider / Filter; − Silos / Bunker; − Erfassungselemente und Rohrleitungen (Entstaubung / Aspiration); − Siebmaschinen; − in Aufstellungsräumen der o.a. Einrichtungen, wenn Staubablagerungen nicht auszuschließen sind; • Überprüfen, ob und wo betriebsmäßig oder infolge von Störungen wirksame Zündquellen auftreten können. • Überprüfen möglicher Maßnahmen zum Vermeiden wirksamer Zündquellen (z. B. durch Einsatz geeigneter elektrischer Betriebsmittel, Begrenzen von Förder- oder Umfangsgeschwindigkeiten, Drehzahlüberwachung, Schieflaufüberwachung, usw.). 32

Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen • Abschätzen des verbleibenden Explosionsrisikos. • Auswählen geeigneter weiterführender Explosionsschutzmaßnahmen z. B.: − Begrenzen der Explosionsauswirkungen; − bauliche Maßnahmen; Anmerkung: Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sind in dem Explosionsschutzdokument nach der Betriebssicherheitsverordnung zu dokumentieren. /28/ 33

<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />

7 Planung, Sicherheitskonzept<br />

Nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sind bei der Planung einer Anlage<br />

auch die Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Atmosphären im Rahmen einer<br />

Gefährdungsermittlung zu berücksichtigen. Kann die Bildung gefährlicher explosionsfähiger<br />

Atmosphären nicht sicher verhindert werden (Achtung: Nachweispflicht des Unternehmers)<br />

so hat der Unternehmer / Planer zu beurteilen: /4, 28/<br />

1. die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären,<br />

2. die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens<br />

<strong>von</strong> Zündquellen, einschließlich elektrostatischer Entladungen und<br />

3. das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen <strong>von</strong> Explosionen.<br />

Dazu sollte sinnvollerweise wie folgt vorgegangen werden:<br />

• Ermitteln, ob und wo betriebsmäßig oder bei Störungen explosionsfähige Atmosphären<br />

entstehen oder entstehen können;<br />

• Bewerten der entstehenden Mengen explosionsfähiger Atmosphären;<br />

• Nach Ausschöpfen der Möglichkeiten des vorbeugenden Explosionsschutzes sind die<br />

explosionsgefährdeten Bereiche den Zonen zuzuordnen. In der Zuckerindustrie sind erfahrungsgemäß<br />

oftmals die folgenden Bereiche betroffen:<br />

− Pudermühlen / Mahlanlagen;<br />

− Konditionieranlagen;<br />

− Fördereinrichtungen / Elevatoren;<br />

− Trockner;<br />

− Entstauber / Abscheider / Filter;<br />

− Silos / Bunker;<br />

− Erfassungselemente und Rohrleitungen (Entstaubung / Aspiration);<br />

− Siebmaschinen;<br />

− in Aufstellungsräumen der o.a. Einrichtungen, wenn Staubablagerungen nicht auszuschließen<br />

sind;<br />

• Überprüfen, ob und wo betriebsmäßig oder infolge <strong>von</strong> Störungen wirksame Zündquellen<br />

auftreten können.<br />

• Überprüfen möglicher Maßnahmen zum Vermeiden wirksamer Zündquellen (z. B. durch<br />

Einsatz geeigneter elektrischer Betriebsmittel, Begrenzen <strong>von</strong> Förder- oder Umfangsgeschwindigkeiten,<br />

Drehzahlüberwachung, Schieflaufüberwachung, usw.).<br />

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