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Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

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<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />

• Schlupfüberwachung (meist in Verbindung mit der Drehzahlüberwachung)<br />

• Becherwerke aus funkenarmem Material<br />

Anmerkung:<br />

Die Schieflaufüberwachung muss gewährleisten, dass weder die Becher noch der Gurt am<br />

Gehäuse anschlagen. Das Schleifen stellt in der Regel nicht die wirksame Zündquelle dar.<br />

Die größere Gefahr geht <strong>von</strong> dem möglichen Ausreißen eines Bechers oder dem Riss des<br />

gesamten Gurtes und den damit verbundenen Abstürzen mit der Gefahr der Bildung <strong>von</strong><br />

Schlagfunken aus. Es gibt keine Grenzwerte für den zulässigen Mindestabstand zum Elevatorgehäuse.<br />

Die Einstellung muss in Abhängigkeit <strong>von</strong> den technischen und organisatorischen<br />

Möglichkeiten vor Ort gewählt werden.<br />

6.3.6.2.2 Schneckenförderer<br />

g. e. A.: In Schneckenförderern für Kristallzucker (nicht für Puderzucker oder Staub) kann<br />

sich durch Kornzerstörung zusätzlicher Staub entstehen und ablagern, der gelegentlich herabfällt<br />

und dann kurzfristig eine explosionsfähige Atmosphäre bildet.<br />

Maßnahmen:<br />

• Begrenzung der Drehzahl<br />

• Außenliegende Lager<br />

6.3.6.2.3 Bandförderer<br />

g. e. A.: Nur an den Übergabestellen <strong>von</strong> Bandförderern kann sich bei größeren Fallhöhen<br />

und ungesichtetem Zucker eine örtlich eng begrenzte explosionsfähige Atmosphäre bilden.<br />

Maßnahmen:<br />

• das elektrostatische Erden aller elektrisch leitfähigen Anlagenteile. Der Ableitwiderstand<br />

gegen Erde soll dabei < 10 6 Ω betragen.<br />

• Darüber hinaus ist es sinnvoll, möglichst alle benachbarten leitfähigen Teile miteinander<br />

leitend zu verbinden. (Siehe Kapitel 6.2.4)<br />

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