Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

29.10.2013 Aufrufe

Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen Anmerkung: An ein Filter für die Förderwegeentstaubung sind die o. g. Anforderungen zu stellen, da durch die offenen Ansaugstellen und durch betriebliche Veränderungen an der Entstaubungsanlage die Einhaltung des Schutzkonzeptes „Vermeidung von Zündquellen“ nicht durchgängig garantiert werden kann. 6.3.5.3 Filter (für Förderwegeentstaubung) - alternativ – 1. Filter sind druckstoßfest für einen reduzierten Explosionsüberdruck von z. B. 0,4 bar /21/ 2. Entkopplung erfolgt mittels durchschlagsicherer Zellenradschleuse im Produktaustrag. 3. Entkopplung erfolgt mittels automatischer Flammensperre im Rohlufteintritt. 4. Filterraum mit Explosionsunterdrückung ausgerüstet. /22/ Anmerkung: An ein Filter für die Förderwegeentstaubung sind die o. g. Anforderungen zu stellen, da durch die offenen Ansaugstellen und durch betriebliche Veränderungen an der Entstaubungsanlage die Einhaltung des Schutzkonzeptes „Vermeidung von Zündquellen“ nicht durchgängig garantiert werden kann. 6.3.5.4 Filter (für Silokonditionierung) 1. Filter sind druckstoßfest für einen reduzierten Explosionsüberdruck von z. B. 0,4 bar /21/ 2. Entkopplung erfolgt mittels durchschlagsicherer Zellenradschleuse im Produktaustrag. 3. Entkopplung über Entlastungsschlot im Rohlufteintritt Anmerkung: An ein Filter für die Silokonditionierung (Großsilo für Kristallzucker) können geringere Anforderungen als an die Förderwegeentstaubung gestellt werden, da die Luft im geschlossen Kreislauf bewegt wird und die Gefahr des unbeabsichtigten Eintragens von Zündquellen nicht besteht. Des weiteren haben Messungen ergeben, dass sowohl im Silo als auch in den Leitungen der Silokonditionierung selbst gefährliche explosionsfähige Atmosphären nur sehr selten durch plötzliches Lösen von Staubablagerungen auftreten (Zone 22). 6.3.5.5 Bodenstaubsaugeranlage • Filtergehäuse ist druckfest für den maximalen Explosionsüberdruck. • Festverlegte Rohgasleitungen sind druckfest für den maximalen Explosionsüberdruck. • Schnellschlussventil in der Rohgassammelleitung vor dem Eintritt ins Filtergehäuse. • Reinluftleitung ist druckfest für den maximalen Explosionsüberdruck. • Entkopplungseinrichtung in der Reinluftleitung, z. B. über ein Ventexventil. 28

Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen Anmerkung: An die technische Ausführung einer Bodenstaubsaugeranlage zur Gebäude- und Anlagenreinigung mit ihren vielen Anschlussmöglichkeiten im Gebäude sind erhöhte Anforderungen zu stellen, da durch die flexible Handhabung der Anlage durch die Mitarbeiter vor Ort die Einhaltung des Schutzkonzeptes „Vermeidung von Zündquellen“ nicht garantiert werden kann. Mit der Möglichkeit des Einsaugens von wirksamen Zündquellen muss immer gerechnet werden. 6.3.5.6 Pudermühle • Mühlengehäuse ist druckfest für den maximalen Explosionsüberdruck gebaut. • Mühlenraum ist druckstoßfest für reduzierten Explosionsüberdruck von z. B. 0,4 bar gebaut. • Zugänge sind während des An- und Abfahrens der Pudermühle verriegelt zu halten. Anmerkung: Im Mahlraum des Mühlengehäuses besteht ständig die Gefahr, dass eine wirksame Zündquelle entsteht (z. B. durch Stiftbruch bei einer Stiftmühle.) Im Betriebsfall ist aber davon auszugehen, dass im Mahlraum der Mühle die obere Explosionsgrenze überschritten ist. Nur im An- und Abfahrbetrieb entstehen gefährliche explosionsfähige Atmosphären. 6.3.6 Beispiele für Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen Beim Einsatz von Betriebsmitteln, sowie beim Betrieb von Anlagen innerhalb explosionsgefährdeter Bereiche sind Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen zu treffen, wenn die Entstehung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher ausgeschlossen werden kann. In Bereichen, die durch Stäube explosionsgefährdet sind, sind • in Zone 22 zum Verhindern der Entzündung einer Staubwolke oder einer Staubschicht alle ständig oder häufig auftretenden Zündquellen (z. B. beim Normalbetrieb der Betriebsmittel), • in Zone 21 zum Verhindern der Entzündung von abgelagertem und von aufgewirbeltem Staub zusätzlich zu den für Zone 22 genannten Zündquellen nur selten auftretende Zündquellen (z. B. infolge von Störungen der Betriebsmittel), • in Zone 20 zum Verhindern der Entzündung von abgelagertem und von aufgewirbeltem Staub zusätzlich zu den für Zone 21 genannten Zündquellen sogar nur sehr selten auftretende Zündquellen (z. B. infolge von Störungen der Betriebsmittel), zu vermeiden. Anmerkung: Lässt sich die Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens einer Zündquelle nicht abschätzen, ist die Zündquelle als dauernd wirksam zu betrachten. 29

<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />

Anmerkung:<br />

An die technische Ausführung einer Bodenstaubsaugeranlage <strong>zur</strong> Gebäude- und Anlagenreinigung<br />

mit ihren vielen Anschlussmöglichkeiten im Gebäude sind erhöhte Anforderungen<br />

zu stellen, da durch die flexible Handhabung der Anlage durch die Mitarbeiter vor Ort die<br />

Einhaltung des Schutzkonzeptes „<strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> Zündquellen“ nicht garantiert werden<br />

kann. Mit der Möglichkeit des Einsaugens <strong>von</strong> wirksamen Zündquellen muss immer gerechnet<br />

werden.<br />

6.3.5.6 Pudermühle<br />

• Mühlengehäuse ist druckfest für den maximalen Explosionsüberdruck gebaut.<br />

• Mühlenraum ist druckstoßfest für reduzierten Explosionsüberdruck <strong>von</strong> z. B. 0,4 bar gebaut.<br />

• Zugänge sind während des An- und Abfahrens der Pudermühle verriegelt zu halten.<br />

Anmerkung:<br />

Im Mahlraum des Mühlengehäuses besteht ständig die Gefahr, dass eine wirksame Zündquelle<br />

entsteht (z. B. durch Stiftbruch bei einer Stiftmühle.) Im Betriebsfall ist aber da<strong>von</strong><br />

auszugehen, dass im Mahlraum der Mühle die obere Explosionsgrenze überschritten ist. Nur<br />

im An- und Abfahrbetrieb entstehen gefährliche explosionsfähige Atmosphären.<br />

6.3.6 Beispiele für Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> Zündquellen<br />

Beim Einsatz <strong>von</strong> Betriebsmitteln, sowie beim Betrieb <strong>von</strong> Anlagen innerhalb explosionsgefährdeter<br />

Bereiche sind Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> Zündquellen zu treffen, wenn die<br />

Entstehung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher ausgeschlossen werden<br />

kann.<br />

In Bereichen, die durch Stäube explosionsgefährdet sind, sind<br />

• in Zone 22 zum Verhindern der Entzündung einer Staubwolke oder einer Staubschicht<br />

alle ständig oder häufig auftretenden Zündquellen (z. B. beim Normalbetrieb der Betriebsmittel),<br />

• in Zone 21 zum Verhindern der Entzündung <strong>von</strong> abgelagertem und <strong>von</strong> aufgewirbeltem<br />

Staub zusätzlich zu den für Zone 22 genannten Zündquellen nur selten auftretende<br />

Zündquellen (z. B. infolge <strong>von</strong> Störungen der Betriebsmittel),<br />

• in Zone 20 zum Verhindern der Entzündung <strong>von</strong> abgelagertem und <strong>von</strong> aufgewirbeltem<br />

Staub zusätzlich zu den für Zone 21 genannten Zündquellen sogar nur sehr selten auftretende<br />

Zündquellen (z. B. infolge <strong>von</strong> Störungen der Betriebsmittel),<br />

zu vermeiden.<br />

Anmerkung:<br />

Lässt sich die Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens einer Zündquelle nicht abschätzen,<br />

ist die Zündquelle als dauernd wirksam zu betrachten.<br />

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