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Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

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<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />

• beim Öffnen und Schließen elektrischer Stromkreise;<br />

• durch Wackelkontakte;<br />

• durch Ausgleichsströme.<br />

Anmerkung:<br />

Schutzkleinspannung (z. B. kleiner als 50 V) bietet lediglich Schutz gegen den elektrischen<br />

Schlag und ist keinesfalls eine Maßnahme des Explosionsschutzes. Auch bei kleineren<br />

Spannungen kann immer noch genügend Energie erzeugt werden, um eine explosionsfähige<br />

Atmosphäre zu entzünden.<br />

Alle Kategorien:<br />

Elektrische Anlagen müssen gemäß den geltenden Europäischen Normen entworfen, ausgeführt,<br />

installiert und instandgehalten werden.<br />

Bei Einsatz elektrischer Betriebsmittel wie Antriebsmaschinen, Schalter oder Steckverbindungen<br />

sind, je nach Einsatzort, entsprechend der jeweiligen Zone und in Abhängigkeit <strong>von</strong><br />

den Stoffeigenschaften, unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen: /27/<br />

Für den Einsatz in Zone 20 sind nur hierfür zugelassene Betriebsmittel erlaubt (z. B. Füllstandsmelder).<br />

Die Bedingungen für den Einsatz in Zone 22 sind mit den bisher für die Zone 11 geltenden<br />

Bedingungen erfüllt. Sie sind in DIN VDE 0165 festgelegt. Die wesentlichen Anforderungen<br />

sind die Schutzart IP 54 (bei Motoren mit Käfigläufer genügt mit Ausnahme des Anschlusskastens<br />

die Schutzart IP 44) und die Oberflächentemperatur, die 2/3 der Zündtemperatur<br />

bzw. einen um 75 °C unter der Glimmtemperatur liegenden Wert nicht überschreiten darf.<br />

Das ergibt im Falle <strong>von</strong> Zucker eine höchstzulässige Oberflächentemperatur <strong>von</strong> 235 °C.<br />

Diese Temperaturbegrenzung ist auch auf alle anderen heißen Oberflächen zu übertragen.<br />

Beim Verwenden <strong>von</strong> Leuchten ist zu beachten, dass diese ggf. auch gegen mechanische<br />

Einwirkung zu schützen sind.<br />

Steckvorrichtungen sind so anzuordnen, dass die Einführöffnung für den Stecker nach unten<br />

weist (maximale Abweichung <strong>von</strong> der Senkrechten 30°) und bei nicht eingeführtem Stecker<br />

durch einen unverlierbaren Deckel derart verschlossen ist, dass die Schutzart eingehalten<br />

wird.<br />

6.3 Konstruktiver Explosionsschutz<br />

Wenn die Maßnahmen des vorbeugenden Explosionsschutzes keine ausreichende Sicherheit<br />

vor Staubexplosionen gewährleisten, dann müssen konstruktive <strong>Schutzmaßnahmen</strong><br />

angewendet werden.<br />

Dies betrifft vor allem die der Zone 20 zuzuordnenden Bereiche und Anlagen in denen betriebsmäßig<br />

mit einer hohen Auftrittswahrscheinlichkeit explosionsfähiger Staub/Luft-<br />

Gemische zu rechnen ist.<br />

Bei dieser Form <strong>von</strong> Explosionsschutzmaßnahmen werden die Auswirkungen <strong>von</strong> Staubexplosionen<br />

dadurch begrenzt, dass die betreffenden Anlagen für den jeweils zu erwartenden<br />

Explosionsdruck explosionsfest gebaut werden. Dabei kann der zu erwartende Explosionsdruck<br />

sowohl der maximale Explosionsdruck (pmax) als auch, z. B. in Verbindung mit Explosi<br />

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