Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen
Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen
Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen Kategorie 2: Sie umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten. Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auftritt (für Stäube entspricht das Zone 21). Die apparativen Explosionsschutzmaßnahmen dieser Kategorie gewährleisten selbst bei häufigen Gerätestörungen oder Fehlerzuständen, die üblicherweise zu erwarten sind, das erforderliche Maß an Sicherheit. Kategorie 3: Sie umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein Normalmaß an Sicherheit gewährleisten. Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen nicht damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre auftritt; wenn sie dennoch auftritt, dann aller Wahrscheinlichkeit nach nur selten und während eines kurzen Zeitraums (für Stäube entspricht das Zone 22). Geräte dieser Kategorie gewährleisten bei normalem Betrieb das erforderliche Maß an Sicherheit. Konformitätsbewertungsverfahren: Je nach Kategorie schreibt die Explosionsschutzverordnung dem Hersteller unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren vor. Gemäß der Anhänge III bis IX der RL 94/9/EG handelt es sich dabei um die Module /29/ • EG-Baumusterprüfung (Anhang III) • Qualitätssicherung Produktion (Anhang IV) • Prüfung der Produkte (Anhang V) • Konformität mit der Bauart (Anhang VI) • Qualitätssicherung Produkte (Anhang VII) • Interne Fertigungskontrolle (Anhang VIII) • EG-Einzelprüfung (Anhang IX) 12
Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen An die Geräte und Schutzsysteme der Gerätegruppe II werden folgende Anforderungen zur Konformitätsbewertung gestellt (Siehe Abbildung 2). Gerätegruppe Kategorie Modul II 1 2 3 Modul III “EG-Baumusterprüfung” i.V.m. - Modul IV “Qualitätssicherung Produktion” oder - Modul V “Prüfung der Produkte” Für Verbrennungsmotoren oder elektrische Geräte: Modul III “EG-Baumusterprüfung” i.V.m. - Modul VI “Konformität mit der Bauart” oder - Modul VII “Qualitätssicherung Produkt” Für alle anderen Geräte: Modul VIII “Interne Fertigungskontrolle” i. V. m. - Aufbewahrung von Unterlagen durch benannte Stelle Modul VIII “Interne Fertigungskontrolle” Abbildung 2: Gerätegruppen/Kategorien im Konformitätsbewertungsverfahren Anmerkung: Ersatzweise kann der Hersteller aber auch jeweils das Verfahren der Einzelprüfung nach Anhang IX anwenden. 13
- Seite 1 und 2: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 3 und 4: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 5 und 6: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 7 und 8: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 9 und 10: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 11: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 15 und 16: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 17 und 18: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 19 und 20: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 21 und 22: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 23 und 24: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 25 und 26: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 27 und 28: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 29 und 30: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 31 und 32: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 33 und 34: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 35 und 36: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 37 und 38: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 39 und 40: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 41 und 42: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 43 und 44: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 45 und 46: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 47 und 48: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 49 und 50: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 51 und 52: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 53 und 54: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 55 und 56: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 57 und 58: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
- Seite 59 und 60: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
An die Geräte und Schutzsysteme der Gerätegruppe II werden folgende Anforderungen <strong>zur</strong><br />
Konformitätsbewertung gestellt (Siehe Abbildung 2).<br />
Gerätegruppe Kategorie Modul<br />
II<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Modul III “EG-Baumusterprüfung” i.V.m.<br />
- Modul IV “Qualitätssicherung Produktion” oder<br />
- Modul V “Prüfung der Produkte”<br />
Für Verbrennungsmotoren oder elektrische Geräte:<br />
Modul III “EG-Baumusterprüfung” i.V.m.<br />
- Modul VI “Konformität mit der Bauart” oder<br />
- Modul VII “Qualitätssicherung Produkt”<br />
Für alle anderen Geräte:<br />
Modul VIII “Interne Fertigungskontrolle” i. V. m.<br />
- Aufbewahrung <strong>von</strong> Unterlagen durch benannte Stelle<br />
Modul VIII “Interne Fertigungskontrolle”<br />
Abbildung 2: Gerätegruppen/Kategorien im Konformitätsbewertungsverfahren<br />
Anmerkung:<br />
Ersatzweise kann der Hersteller aber auch jeweils das Verfahren der Einzelprüfung nach<br />
Anhang IX anwenden.<br />
13