Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

29.10.2013 Aufrufe

Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen Kategorie 2: Sie umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten. Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auftritt (für Stäube entspricht das Zone 21). Die apparativen Explosionsschutzmaßnahmen dieser Kategorie gewährleisten selbst bei häufigen Gerätestörungen oder Fehlerzuständen, die üblicherweise zu erwarten sind, das erforderliche Maß an Sicherheit. Kategorie 3: Sie umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein Normalmaß an Sicherheit gewährleisten. Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen nicht damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre auftritt; wenn sie dennoch auftritt, dann aller Wahrscheinlichkeit nach nur selten und während eines kurzen Zeitraums (für Stäube entspricht das Zone 22). Geräte dieser Kategorie gewährleisten bei normalem Betrieb das erforderliche Maß an Sicherheit. Konformitätsbewertungsverfahren: Je nach Kategorie schreibt die Explosionsschutzverordnung dem Hersteller unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren vor. Gemäß der Anhänge III bis IX der RL 94/9/EG handelt es sich dabei um die Module /29/ • EG-Baumusterprüfung (Anhang III) • Qualitätssicherung Produktion (Anhang IV) • Prüfung der Produkte (Anhang V) • Konformität mit der Bauart (Anhang VI) • Qualitätssicherung Produkte (Anhang VII) • Interne Fertigungskontrolle (Anhang VIII) • EG-Einzelprüfung (Anhang IX) 12

Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen An die Geräte und Schutzsysteme der Gerätegruppe II werden folgende Anforderungen zur Konformitätsbewertung gestellt (Siehe Abbildung 2). Gerätegruppe Kategorie Modul II 1 2 3 Modul III “EG-Baumusterprüfung” i.V.m. - Modul IV “Qualitätssicherung Produktion” oder - Modul V “Prüfung der Produkte” Für Verbrennungsmotoren oder elektrische Geräte: Modul III “EG-Baumusterprüfung” i.V.m. - Modul VI “Konformität mit der Bauart” oder - Modul VII “Qualitätssicherung Produkt” Für alle anderen Geräte: Modul VIII “Interne Fertigungskontrolle” i. V. m. - Aufbewahrung von Unterlagen durch benannte Stelle Modul VIII “Interne Fertigungskontrolle” Abbildung 2: Gerätegruppen/Kategorien im Konformitätsbewertungsverfahren Anmerkung: Ersatzweise kann der Hersteller aber auch jeweils das Verfahren der Einzelprüfung nach Anhang IX anwenden. 13

<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />

An die Geräte und Schutzsysteme der Gerätegruppe II werden folgende Anforderungen <strong>zur</strong><br />

Konformitätsbewertung gestellt (Siehe Abbildung 2).<br />

Gerätegruppe Kategorie Modul<br />

II<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Modul III “EG-Baumusterprüfung” i.V.m.<br />

- Modul IV “Qualitätssicherung Produktion” oder<br />

- Modul V “Prüfung der Produkte”<br />

Für Verbrennungsmotoren oder elektrische Geräte:<br />

Modul III “EG-Baumusterprüfung” i.V.m.<br />

- Modul VI “Konformität mit der Bauart” oder<br />

- Modul VII “Qualitätssicherung Produkt”<br />

Für alle anderen Geräte:<br />

Modul VIII “Interne Fertigungskontrolle” i. V. m.<br />

- Aufbewahrung <strong>von</strong> Unterlagen durch benannte Stelle<br />

Modul VIII “Interne Fertigungskontrolle”<br />

Abbildung 2: Gerätegruppen/Kategorien im Konformitätsbewertungsverfahren<br />

Anmerkung:<br />

Ersatzweise kann der Hersteller aber auch jeweils das Verfahren der Einzelprüfung nach<br />

Anhang IX anwenden.<br />

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