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Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

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<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />

Kategorie 2:<br />

Sie umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den<br />

vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein hohes Maß an<br />

Sicherheit gewährleisten. Geräte dieser Kategorie sind <strong>zur</strong> Verwendung in Bereichen bestimmt,<br />

in denen damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich<br />

auftritt (für Stäube entspricht das Zone 21).<br />

Die apparativen Explosionsschutzmaßnahmen dieser Kategorie gewährleisten selbst bei<br />

häufigen Gerätestörungen oder Fehlerzuständen, die üblicherweise zu erwarten sind, das<br />

erforderliche Maß an Sicherheit.<br />

Kategorie 3:<br />

Sie umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den<br />

vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein Normalmaß an<br />

Sicherheit gewährleisten. Geräte dieser Kategorie sind <strong>zur</strong> Verwendung in Bereichen bestimmt,<br />

in denen nicht damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre auftritt;<br />

wenn sie dennoch auftritt, dann aller Wahrscheinlichkeit nach nur selten und während eines<br />

kurzen Zeitraums (für Stäube entspricht das Zone 22).<br />

Geräte dieser Kategorie gewährleisten bei normalem Betrieb das erforderliche Maß an Sicherheit.<br />

Konformitätsbewertungsverfahren:<br />

Je nach Kategorie schreibt die Explosionsschutzverordnung dem Hersteller unterschiedliche<br />

Konformitätsbewertungsverfahren vor. Gemäß der Anhänge III bis IX der RL 94/9/EG handelt<br />

es sich dabei um die Module /29/<br />

• EG-Baumusterprüfung (Anhang III)<br />

• Qualitätssicherung Produktion (Anhang IV)<br />

• Prüfung der Produkte (Anhang V)<br />

• Konformität mit der Bauart (Anhang VI)<br />

• Qualitätssicherung Produkte (Anhang VII)<br />

• Interne Fertigungskontrolle (Anhang VIII)<br />

• EG-Einzelprüfung (Anhang IX)<br />

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