Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen
Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen
Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen
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<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Kategorie 2:<br />
Sie umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den<br />
vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein hohes Maß an<br />
Sicherheit gewährleisten. Geräte dieser Kategorie sind <strong>zur</strong> Verwendung in Bereichen bestimmt,<br />
in denen damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich<br />
auftritt (für Stäube entspricht das Zone 21).<br />
Die apparativen Explosionsschutzmaßnahmen dieser Kategorie gewährleisten selbst bei<br />
häufigen Gerätestörungen oder Fehlerzuständen, die üblicherweise zu erwarten sind, das<br />
erforderliche Maß an Sicherheit.<br />
Kategorie 3:<br />
Sie umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den<br />
vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein Normalmaß an<br />
Sicherheit gewährleisten. Geräte dieser Kategorie sind <strong>zur</strong> Verwendung in Bereichen bestimmt,<br />
in denen nicht damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre auftritt;<br />
wenn sie dennoch auftritt, dann aller Wahrscheinlichkeit nach nur selten und während eines<br />
kurzen Zeitraums (für Stäube entspricht das Zone 22).<br />
Geräte dieser Kategorie gewährleisten bei normalem Betrieb das erforderliche Maß an Sicherheit.<br />
Konformitätsbewertungsverfahren:<br />
Je nach Kategorie schreibt die Explosionsschutzverordnung dem Hersteller unterschiedliche<br />
Konformitätsbewertungsverfahren vor. Gemäß der Anhänge III bis IX der RL 94/9/EG handelt<br />
es sich dabei um die Module /29/<br />
• EG-Baumusterprüfung (Anhang III)<br />
• Qualitätssicherung Produktion (Anhang IV)<br />
• Prüfung der Produkte (Anhang V)<br />
• Konformität mit der Bauart (Anhang VI)<br />
• Qualitätssicherung Produkte (Anhang VII)<br />
• Interne Fertigungskontrolle (Anhang VIII)<br />
• EG-Einzelprüfung (Anhang IX)<br />
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