29.10.2013 Aufrufe

Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />

Anforderungen an Geräte, Schutzsysteme,<br />

Sicherheits-, Kontroll-, Regelvorrichtungen und<br />

Komponenten<br />

Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen<br />

des Anhangs II der RL 94/9/EG<br />

EX-Kennzeichnung<br />

CE-Kennzeichnung<br />

Konformitätserklärung<br />

Herstellererklärung<br />

Betriebsanleitung<br />

Abbildung 1: Formale und technologische Voraussetzungen<br />

Entsprechend der Explosionsschutzverordnung werden die Geräte und Schutzsysteme <strong>zur</strong><br />

Verwendung in staubexplosionsgefährdeten Bereichen in der Zuckerindustrie der Gerätegruppe<br />

II zugeordnet. In Abhängigkeit <strong>von</strong> den Einsatzbedingungen (bestimmungsgemäße<br />

Verwendung) werden die Geräte und Schutzsysteme in drei Kategorien aufgeteilt.<br />

Kategorie 1:<br />

Sie umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den<br />

vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein sehr hohes<br />

Maß an Sicherheit gewährleisten. Geräte dieser Kategorie sind <strong>zur</strong> Verwendung in Bereichen<br />

bestimmt, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre ständig oder langzeitig oder<br />

häufig vorhanden ist (für Stäube entspricht das Zone 20).<br />

Geräte dieser Kategorie müssen selbst bei selten auftretenden Gerätestörungen das erforderliche<br />

Maß an Sicherheit gewährleisten. Sie weisen Explosionsschutzmaßnahmen auf, so<br />

dass beim Versagen einer apparativen Schutzmaßnahme mindestens eine zweite unabhängige<br />

apparative Schutzmaßnahme die erforderliche Sicherheit gewährleistet bzw. beim Auftreten<br />

<strong>von</strong> zwei unabhängigen Fehlern die erforderliche Sicherheit gewährleistet wird.<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!