Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen
Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen
Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zuckerstaubexplosionen mit Ergänzungen zum Schnitzel- und Pelletstaub Entscheidungs- und Maßnahmenkatalog (11/2003)
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<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
mit Ergänzungen zum Schnitzel- und Pelletstaub<br />
Entscheidungs- und Maßnahmenkatalog (11/2003)
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Die Texte und Abbildungen in dieser Publikation wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet. Für<br />
Fehler kann jedoch keine Verantwortung übernommen werden. Letztendlich maßgebend<br />
sind im Einzelfall immer die Anordnungen der zuständigen staatlichen Stellen und des Technischen<br />
Aufsichtsdienstes der Zucker-Berufsgenossenschaft. Die Weitergabe des Entscheidungs-<br />
und Maßnahmenkatalogs zu Planungs- und Schulungszwecken ist zulässig und erwünscht.<br />
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
(mit Ergänzungen zum Schnitzel- und Pelletstaub)<br />
Entscheidungs- und Maßnahmenkatalog (11/2003)<br />
Zucker-Berufsgenossenschaft<br />
Lortzingstraße 2<br />
55127 Mainz<br />
Telefon (06131) 785-1<br />
Telefax (06131) 785-577<br />
eMail: z-bg.tad.mz@lpz-bg.de<br />
http://www.zuckerbg.de<br />
2
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 VORBEMERKUNG ......................................................................................................................5<br />
2 GRUNDSÄTZLICHE BETRACHTUNGEN ..............................................................................6<br />
3 VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE STAUBEXPLOSION.......................................................7<br />
4 ZONENEINTEILUNG IN DEN ZUCKERFABRIKEN, GEFAHRENBEURTEILUNG ......8<br />
5 AUSWAHL VON GERÄTEN UND SCHUTZSYSTEMEN....................................................10<br />
6 SCHUTZMAßNAHMEN GEGEN STAUBEXPLOSIONEN..................................................15<br />
6.1 VERMEIDEN VON EXPLOSIONSFÄHIGEN ATMOSPHÄREN .......................................................16<br />
6.1.1 Konzentrationsbegrenzung.............................................................................................16<br />
6.1.2 Inertisierung...................................................................................................................17<br />
6.2 VERMEIDEN WIRKSAMER ZÜNDQUELLEN..............................................................................17<br />
6.2.1 Betriebsmäßig heiße Oberflächen..................................................................................17<br />
6.2.2 Mechanisch erzeugte Funken und heiße Oberflächen....................................................19<br />
6.2.3 Offene Flammen und heiße Gase ...................................................................................20<br />
6.2.4 Elektrostatische Entladungsvorgänge............................................................................21<br />
6.2.5 Elektrische Betriebsmittel (Elektrizität) .........................................................................22<br />
6.3 KONSTRUKTIVER EXPLOSIONSSCHUTZ ..................................................................................23<br />
6.3.1 Explosionsfeste Bauweise...............................................................................................24<br />
6.3.2 Explosionsdruckentlastung.............................................................................................25<br />
6.3.3 Explosionsunterdrückung...............................................................................................25<br />
6.3.4 Explosionsentkopplung...................................................................................................26<br />
6.3.5 Beispiele für Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes ..................................27<br />
6.3.6 Beispiele für Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> Zündquellen ........................................29<br />
7 PLANUNG, SICHERHEITSKONZEPT ...................................................................................32<br />
8 BAULICHE MAßNAHMEN ......................................................................................................34<br />
9 ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN .................................................................................35<br />
9.1 KENNZEICHNUNG ...................................................................................................................35<br />
9.2 REINIGUNG UND WARTUNG ...................................................................................................35<br />
9.3 INSTANDSETZUNG UND PRÜFUNG ..........................................................................................36<br />
9.4 BETRIEBSANWEISUNG, UNTERWEISUNG................................................................................36<br />
9.5 ARBEITSFREIGABE..................................................................................................................36<br />
9.6 DOKUMENTATIONSPFLICHT DES UNTERNEHMERS.................................................................36<br />
10 ANHANG (ALLGEMEIN)......................................................................................................38<br />
10.1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN, KENNGRÖßEN (FÜR BRENNBAREN STAUB).................................38<br />
10.2 EXPLOSIONSEREIGNISSE (ZÜNDQUELLENSCHWERPUNKTE) ..................................................42<br />
10.3 EXPLOSIONSEREIGNISSE (ANLAGENSCHWERPUNKTE)...........................................................43<br />
10.4 EXPLOSIONSENTKOPPLUNG IN ROHRLEITUNGEN...................................................................44<br />
10.5 DRUCKVERLAUF BEIM EINSATZ DER EXPLOSIONSUNTERDRÜCKUNG ...................................45<br />
10.6 SCHNELLSCHLUSSSCHIEBER ZUR EXPLOSIONSENTKOPPLUNG ..............................................46<br />
10.7 ZELLENRADSCHLEUSE ZUR EXPLOSIONSENTKOPPLUNG .......................................................47<br />
10.8 ENTLASTUNGSSCHLOT ZUR EXPLOSIONSENTKOPPLUNG .......................................................48<br />
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<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
11 ANHANG (ZUCKERSTAUB) ................................................................................................49<br />
11.1 BRENN- UND EXPLOSIONSKENNGRÖßEN VON ZUCKERSTAUB...............................................49<br />
11.2 ÜBLICHE ZONENEINTEILUNGEN FÜR ZUCKERSTAUB.............................................................51<br />
12 ANHANG (SCHNITZEL- UND PELLETSTAUB) ..............................................................53<br />
12.1 BRENN- UND EXPLOSIONSKENNGRÖßEN VON SCHNITZEL- UND PELLETSTAUB....................53<br />
12.2 ÜBLICHE ZONENEINTEILUNGEN FÜR SCHNITZEL- UND PELLETSTAUB..................................54<br />
13 LITERATURÜBERSICHT.....................................................................................................56<br />
13.1 REGELWERKE, VORSCHRIFTEN UND TABELLENWERKE ........................................................56<br />
13.2 BEZUGSQUELLEN: ..................................................................................................................59<br />
13.3 WEITERE FÜR DIE ERARBEITUNG DES ARBEITSMATERIALS VERWENDETE QUELLEN ...........60<br />
4
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
1 Vorbemerkung<br />
Dieser Entscheidungs- und Maßnahmenkatalog wurde <strong>von</strong> einem <strong>von</strong> der Zucker-<br />
Berufsgenossenschaft gebildeten Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern der Zuckerindustrie,<br />
Herstellern <strong>von</strong> Entstaubungsanlagen, sowie <strong>von</strong> Sachverständigen u.a. des Berufsgenossenschaftlichen<br />
Institutes für Arbeitssicherheit (BIA), erstellt. Dabei wurden die Erkenntnisse<br />
vieler bekannt gewordener <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong> im In- und Ausland, die neuesten<br />
Forschungsergebnisse über Staubexplosionen und die Anforderungen an Explosionsschutzmaßnahmen<br />
aufgrund staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften sowie<br />
der anerkannten Regeln des Explosionsschutzes berücksichtigt.<br />
Mit dieser Zusammenstellung soll Planern, Herstellern und Betreibern <strong>von</strong> Maschinen, Anlagen<br />
und Einrichtungen für die Zuckerindustrie eine Hilfe bei der Beurteilung einer Staubexplosionsgefahr<br />
und bei der Auswahl geeigneter Explosionsschutzmaßnahmen gegeben<br />
werden.<br />
Der Katalog befasst sich vorwiegend mit den Explosionsgefahren durch Zuckerstaub.<br />
Schnitzel- und Pelletstaub kommt aber auch in den Zuckerfabriken vor und ist deshalb ebenfalls<br />
zu betrachten. Daher werden im Anhang auch Aussagen zu diesen Stäuben gemacht.<br />
Die rechtlichen Bestimmungen und grundsätzlichen Vorgehensweisen sind aber für<br />
alle Stäube gleich, sodass die allgemeinen Kapitel auch auf den Schnitzel- und Pelletstaub<br />
Anwendung finden.<br />
Der Katalog erhebt nicht den Anspruch, Patentlösungen für alle Fälle der Praxis zu bieten.<br />
Vielmehr soll er die Systematik bei der Beurteilung <strong>von</strong> Gefahren und dem Abschätzen <strong>von</strong><br />
Risiken verdeutlichen und Lösungsansätze für Schutzkonzepte aufzeigen. Dort, wo hinreichende<br />
Erkenntnisse für zulässige Verallgemeinerungen vorliegen, wird dies berücksichtigt.<br />
5
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
2 Grundsätzliche Betrachtungen<br />
Der Staubexplosionsschutz stellt für die Zuckerindustrie eine elementare Voraussetzung für<br />
den sicheren Betrieb der zuckerherstellenden Produktionsanlagen dar. Explosionsereignisse<br />
haben oft schwerwiegende Konsequenzen für die Anlagen und die direkt oder indirekt betroffenen<br />
Mitarbeiter. Daher muss diesem Aspekt des vorbeugenden Arbeitschutzes besondere<br />
Bedeutung beigemessen werden. Auch auf diesem Gebiet gilt die alte Erfahrung, dass<br />
Versäumnisse, die in der Planungsphase gemacht werden, später mit einem ungleich größeren<br />
finanziellen und personellen Aufwand wieder wettgemacht werden müssen. Dieser Erkenntnis<br />
trägt auch die rechtliche Konzeption des Arbeitsschutzes in Deutschland Rechnung.<br />
Der Explosionsschutz wird in Deutschland maßgeblich durch zwei Verordnungen geregelt.<br />
Die Explosionsschutzverordnung (ExSchV) vom 12. Dezember 1996 regelt das Inverkehrbringen<br />
<strong>von</strong> Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche (Beschaffenheitsanforderungen).<br />
Rechtliche Grundlage der Explosionsschutzverordnung ist das Gerätesicherheitsgesetz<br />
(GSG). /27/<br />
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002 regelt u. a. die Bereitstellung<br />
und die Benutzung <strong>von</strong> Geräten und Schutzsystemen <strong>zur</strong> Verwendung in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen (Betriebsbestimmungen). /28/<br />
Weitere Vorschriften (Technische Regeln, Berufsgenossenschaftliche Regeln, Grundsätze<br />
und Informationen) dienen der Konkretisierung der gestellten Forderungen.<br />
6
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
3 Voraussetzungen für eine Staubexplosion<br />
Für das Zustandekommen einer Staubexplosion müssen folgende Bedingungen gegeben<br />
sein:<br />
• brennbarer (exotherm oxidierbarer) Staub hinreichender Feinheit<br />
• ausreichender Sauerstoff (im allgemeinen in Form <strong>von</strong> Luftsauerstoff vorhanden)<br />
• Konzentration des Staubes in Luft innerhalb der Explosionsgrenzen<br />
• Wirksame Zündquelle<br />
Alle diese Voraussetzungen müssen <strong>zur</strong> selben Zeit und am selben Ort gegeben sein.<br />
Dann und nur dann kommt es <strong>zur</strong> Staubexplosion.<br />
Welche Auswirkungen eine Explosion hat, hängt vor allem ab <strong>von</strong><br />
• den Kenngrößen des Staubes,<br />
• der Ausdehnung und Turbulenz der Staubwolke,<br />
• der technischen Ausführung der Anlagen und<br />
• den vorhandenen Raumverhältnissen z. B. Abmessung, Entlastungsflächen,<br />
Verbindungen zu anderen Räumen.<br />
7
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
4 Zonendefinitionen und -einteilung in den Zuckerfabriken<br />
Bereiche, in denen mit dem Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen<br />
ist, sind “explosionsgefährdete Bereiche”. Sie werden nach der Auftrittswahrscheinlichkeit<br />
des Vorhandenseins der explosionsfähigen Atmosphären in Zonen eingeteilt. Entsprechend<br />
der Zonendefinition der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) /28/ umfasst:<br />
Zone 20<br />
“Ein Bereich, in dem eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in<br />
der Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden<br />
ist.“<br />
Zone 21<br />
“Ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige<br />
Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann.“<br />
Zone 22<br />
“Ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form<br />
einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht oder aber nur<br />
kurzfristig auftritt.“<br />
Dabei gilt als Normalbetrieb der Zustand, in dem die Anlagen innerhalb der Auslegungsparameter<br />
benutzt werden.<br />
Darüber hinaus ist in allen drei Zonen den besonderen Problemen durch abgelagerten Staub<br />
Rechnung zu tragen.<br />
• Abgelagerter Staub ist einerseits eine ständige Quelle für mögliche Staubwolken.<br />
• Andererseits führt auf energieumsetzenden Betriebsmitteln abgelagerter Staub infolge<br />
seiner wärmedämmenden Eigenschaften zu verschiedenen Effekten (z. B. Temperaturerhöhung<br />
des Betriebsmittels), die im Gegensatz zu “staubfreien Situationen” wirksame<br />
Zündquellen hervorrufen können.<br />
• Ein dritter Aspekt, der bei vielen anderen brennbaren Stäuben noch eine besondere Risikoerhöhung<br />
mit sich bringt, nämlich die Möglichkeit des Bildens <strong>von</strong> Glimmnestern, spielt<br />
bei Zucker, aufgrund seines niedrigen Schmelzpunktes, nur eine ganz untergeordnete<br />
Rolle.<br />
Zuckerstaub entsteht produktionsbedingt beim Mahlen <strong>von</strong> Kristallzucker zu Puderzucker in<br />
Pudermühlen, aber auch unerwünscht z. B. durch Abrieb beim Transport <strong>von</strong> Zucker. Solange<br />
lediglich ein kleiner Anteil (
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Zu einem Freisetzen des Staubes kommt es in erster Linie durch Trenn- und Sichtvorgänge<br />
beim Bewegen und Handhaben des Zuckers<br />
• an Übergabestellen <strong>von</strong> Förderwegen,<br />
• in Silos und Bunkern beim Ein- und Auslagern und<br />
• in Elevatoren.<br />
Mit gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären ist erfahrungsgemäß z. B. zu rechnen:<br />
• verfahrens- und produktionsbedingt ständig, über lange Zeiträume oder häufig (Zone<br />
20)<br />
− in Entstaubungsfiltern auf der Rohgasseite,<br />
− in Pudermühlen im Mahlwerk,<br />
− in Puderbunkern,<br />
• gelegentlich (Zone 21)<br />
− in Siebmaschinen,<br />
− in Elevatoren,<br />
− in Sortenbunkern für feinen Zucker (< 250 µm),<br />
− in Puder- und Staubschnecken mit höheren Umfangsgeschwindigkeiten (v > 1 m/s),<br />
• normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig (Zone 22)<br />
− in Kristallzuckersilos,<br />
− in Sortenbunkern mit grobem Zucker (> 250 µm),<br />
− in langsam laufenden Puder- und Staubschnecken (v < 1 m/s),<br />
− in Zuckertrocknern (Kristallzucker),<br />
− in Wirbelschichttrocknern (Kristallzucker),<br />
− in Entstaubungsleitungen,<br />
− in Bereichen mit Staubablagerungen<br />
z. B. in der näheren Umgebung offener Bandanlagen (Silokeller)<br />
oder im Umfeld <strong>von</strong> Siebmaschinen<br />
9
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
5 Auswahl <strong>von</strong> Geräten und Schutzsystemen<br />
Die richtige Auswahl der zum Einsatz kommenden Geräte und Schutzsysteme, stellt eine<br />
Grundvoraussetzung <strong>zur</strong> Realisierung des Explosionsschutzes dar. Die Explosionsschutzverordnung<br />
(11. GSGV) hat daher einen sehr weit gefassten Geltungsbereich. /27/<br />
Als Geräte gelten Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder ortsbewegliche Vorrichtungen,<br />
Steuerungs- und Ausrüstungsteile sowie Warn- und Vorbeugesysteme, die einzeln oder<br />
kombiniert <strong>zur</strong> Erzeugung, Übertragung, Speicherung, Messung, Regelung und Umwandlung<br />
<strong>von</strong> Energien und <strong>zur</strong> Verarbeitung <strong>von</strong> Werkstoffen bestimmt sind und die eigene potentielle<br />
Zündquellen aufweisen und dadurch eine Explosion verursachen können.<br />
Als Schutzsysteme werden alle Vorrichtungen mit Ausnahme <strong>von</strong> Komponenten der oben<br />
definierten Geräte bezeichnet, die anlaufende Explosionen umgehend stoppen und/oder den<br />
<strong>von</strong> einer Explosion betroffenen Bereich begrenzen sollen und als autonome Systeme in<br />
Verkehr gebracht werden.<br />
Als Komponenten werden solche Bauteile bezeichnet, die für den sicheren Betrieb <strong>von</strong> Geräten<br />
und Schutzsystemen erforderlich sind, ohne jedoch selbst eine autonome Funktion zu<br />
erfüllen.<br />
Die Explosionsschutzverordnung schreibt die formalen und technologischen Voraussetzungen<br />
für das Inverkehrbringen der Geräte, Schutzsysteme und Komponenten vor (Siehe Abbildung<br />
1). Dabei ist zu beachten, dass das Inverkehrbringen die erstmalige, entgeltliche oder<br />
unentgeltliche Bereitstellung eines Produktes auf dem gemeinsamen Binnenmarkt für<br />
den Vertrieb und/oder die Benutzung im nationalen oder europäischen Bereich darstellt.<br />
Werden die im Anhang II der Richtlinie 94/9/EG enthaltenen grundlegenden Sicherheits- und<br />
Gesundheitsschutzanforderungen für die Konzeption und den Bau eingehalten ist da<strong>von</strong><br />
auszugehen, dass ein Produkt sicher ist. /29/<br />
Anmerkung:<br />
Vorausgesetzt wird immer die bestimmungsgemäße Verwendung der Geräte, Schutzsysteme<br />
und Komponenten.<br />
10
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Anforderungen an Geräte, Schutzsysteme,<br />
Sicherheits-, Kontroll-, Regelvorrichtungen und<br />
Komponenten<br />
Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen<br />
des Anhangs II der RL 94/9/EG<br />
EX-Kennzeichnung<br />
CE-Kennzeichnung<br />
Konformitätserklärung<br />
Herstellererklärung<br />
Betriebsanleitung<br />
Abbildung 1: Formale und technologische Voraussetzungen<br />
Entsprechend der Explosionsschutzverordnung werden die Geräte und Schutzsysteme <strong>zur</strong><br />
Verwendung in staubexplosionsgefährdeten Bereichen in der Zuckerindustrie der Gerätegruppe<br />
II zugeordnet. In Abhängigkeit <strong>von</strong> den Einsatzbedingungen (bestimmungsgemäße<br />
Verwendung) werden die Geräte und Schutzsysteme in drei Kategorien aufgeteilt.<br />
Kategorie 1:<br />
Sie umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den<br />
vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein sehr hohes<br />
Maß an Sicherheit gewährleisten. Geräte dieser Kategorie sind <strong>zur</strong> Verwendung in Bereichen<br />
bestimmt, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre ständig oder langzeitig oder<br />
häufig vorhanden ist (für Stäube entspricht das Zone 20).<br />
Geräte dieser Kategorie müssen selbst bei selten auftretenden Gerätestörungen das erforderliche<br />
Maß an Sicherheit gewährleisten. Sie weisen Explosionsschutzmaßnahmen auf, so<br />
dass beim Versagen einer apparativen Schutzmaßnahme mindestens eine zweite unabhängige<br />
apparative Schutzmaßnahme die erforderliche Sicherheit gewährleistet bzw. beim Auftreten<br />
<strong>von</strong> zwei unabhängigen Fehlern die erforderliche Sicherheit gewährleistet wird.<br />
11
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Kategorie 2:<br />
Sie umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den<br />
vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein hohes Maß an<br />
Sicherheit gewährleisten. Geräte dieser Kategorie sind <strong>zur</strong> Verwendung in Bereichen bestimmt,<br />
in denen damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich<br />
auftritt (für Stäube entspricht das Zone 21).<br />
Die apparativen Explosionsschutzmaßnahmen dieser Kategorie gewährleisten selbst bei<br />
häufigen Gerätestörungen oder Fehlerzuständen, die üblicherweise zu erwarten sind, das<br />
erforderliche Maß an Sicherheit.<br />
Kategorie 3:<br />
Sie umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den<br />
vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein Normalmaß an<br />
Sicherheit gewährleisten. Geräte dieser Kategorie sind <strong>zur</strong> Verwendung in Bereichen bestimmt,<br />
in denen nicht damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre auftritt;<br />
wenn sie dennoch auftritt, dann aller Wahrscheinlichkeit nach nur selten und während eines<br />
kurzen Zeitraums (für Stäube entspricht das Zone 22).<br />
Geräte dieser Kategorie gewährleisten bei normalem Betrieb das erforderliche Maß an Sicherheit.<br />
Konformitätsbewertungsverfahren:<br />
Je nach Kategorie schreibt die Explosionsschutzverordnung dem Hersteller unterschiedliche<br />
Konformitätsbewertungsverfahren vor. Gemäß der Anhänge III bis IX der RL 94/9/EG handelt<br />
es sich dabei um die Module /29/<br />
• EG-Baumusterprüfung (Anhang III)<br />
• Qualitätssicherung Produktion (Anhang IV)<br />
• Prüfung der Produkte (Anhang V)<br />
• Konformität mit der Bauart (Anhang VI)<br />
• Qualitätssicherung Produkte (Anhang VII)<br />
• Interne Fertigungskontrolle (Anhang VIII)<br />
• EG-Einzelprüfung (Anhang IX)<br />
12
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
An die Geräte und Schutzsysteme der Gerätegruppe II werden folgende Anforderungen <strong>zur</strong><br />
Konformitätsbewertung gestellt (Siehe Abbildung 2).<br />
Gerätegruppe Kategorie Modul<br />
II<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Modul III “EG-Baumusterprüfung” i.V.m.<br />
- Modul IV “Qualitätssicherung Produktion” oder<br />
- Modul V “Prüfung der Produkte”<br />
Für Verbrennungsmotoren oder elektrische Geräte:<br />
Modul III “EG-Baumusterprüfung” i.V.m.<br />
- Modul VI “Konformität mit der Bauart” oder<br />
- Modul VII “Qualitätssicherung Produkt”<br />
Für alle anderen Geräte:<br />
Modul VIII “Interne Fertigungskontrolle” i. V. m.<br />
- Aufbewahrung <strong>von</strong> Unterlagen durch benannte Stelle<br />
Modul VIII “Interne Fertigungskontrolle”<br />
Abbildung 2: Gerätegruppen/Kategorien im Konformitätsbewertungsverfahren<br />
Anmerkung:<br />
Ersatzweise kann der Hersteller aber auch jeweils das Verfahren der Einzelprüfung nach<br />
Anhang IX anwenden.<br />
13
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Der Zusammenhang zwischen den Kategorien und den Zonen ergibt sich aus der folgenden<br />
Gegenüberstellung:<br />
Kategorie Schutz-<br />
1 - hohe Wahrscheinlichkeit<br />
für eine<br />
Ex-Atmosphäre<br />
2 - gelegentlich eine<br />
Ex-Atmosphäre<br />
3 - geringe Wahrscheinlichkeit<br />
für eine<br />
Ex-Atmosphäre<br />
umfang<br />
ausreichende Sicherheit bei... Zone<br />
höchster 2 <strong>Schutzmaßnahmen</strong><br />
2 Fehlern<br />
erhöhter üblicherweise zu erwartender Gerätestörung<br />
oder Fehlerzustand<br />
gewöhnlicher<br />
Zone 20<br />
Zone 21<br />
störungsfreiem Betrieb Zone 22<br />
Abbildung 3: Zusammenhang zwischen den Kategorien und den Zonen<br />
14
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
6 <strong>Schutzmaßnahmen</strong> gegen Staubexplosionen<br />
Bei den <strong>Schutzmaßnahmen</strong> gegen Staubexplosionen wird zwischen vorbeugenden und konstruktiven<br />
Maßnahmen unterschieden.<br />
Vorbeugende <strong>Schutzmaßnahmen</strong> haben zum Ziel, durch Beseitigen mindestens einer der<br />
Explosionsvoraussetzungen das Eintreten <strong>von</strong> Explosionen zu verhindern.<br />
Konstruktive <strong>Schutzmaßnahmen</strong> sollen die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches<br />
Maß begrenzen.<br />
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> Zu beachtende Kenngrößen<br />
Vermeiden brennbarer Stäube Brennbarkeit, Explosionsfähigkeit<br />
Konzentrationsbegrenzung Explosionsgrenzen<br />
Inertisierung Sauerstoffgrenzkonzentration<br />
Vermeiden <strong>von</strong> Zündquellen Glimmtemperatur, Zündtemperatur, exotherme<br />
Zersetzung, Selbstentzündungsverhalten,<br />
Schwelpunkt, Mindestzündenergie, Schlagempfindlichkeit,<br />
elektrostatisches Verhalten<br />
Explosionsfeste Bauweise Maximaler Explosionsüberdruck<br />
Explosionsdruckentlastung KSt-Wert und maximaler Explosionsüberdruck<br />
Explosionsunterdrückung KSt-Wert und maximaler Explosionsüberdruck<br />
Abbildung 4: Zuordnung <strong>von</strong> Kenngrößen zu <strong>Schutzmaßnahmen</strong><br />
Den Maßnahmen “Konzentrationsbegrenzung und Inertisierung” kommt dabei besondere<br />
Bedeutung zu, da sie <strong>von</strong> vornherein die Bildung explosionsfähiger Staub/Luft-Gemische<br />
verhindern oder zumindest einschränken.<br />
Grundsätzlich ist zunächst zu prüfen, ob brennbare Stoffe ersetzt werden können oder ob<br />
das Auftreten explosionsfähiger Staub/Luft-Gemische durch Begrenzen der Konzentration<br />
des Staubes oder durch Inertisieren verhindert werden kann (primärer Explosionsschutz).<br />
Häufig ist bei einer geeigneten Kombination dieser Maßnahmen (das betrifft sowohl technische<br />
als auch organisatorische Maßnahmen) bereits eine deutliche Verbesserung der Gefahrensituation<br />
erreichbar.<br />
Abhängig <strong>von</strong> den jeweiligen Stoffeigenschaften (Siehe Abbildung 4) sowie <strong>von</strong> den anlagenund<br />
verfahrensspezifischen Gegebenheiten ist dann zu prüfen, ob als weitere Maßnahme<br />
das Vermeiden wirksamer Zündquellen ausreichend ist oder ob letztendlich mögliche Auswirkungen<br />
einer Explosion mittels konstruktiver Explosionsschutzmaßnahmen auf ein unbedenkliches<br />
Maß begrenzt werden müssen.<br />
15
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
6.1 Vermeiden <strong>von</strong> explosionsfähigen Atmosphären<br />
6.1.1 Konzentrationsbegrenzung<br />
Als erste Maßnahme des vorbeugenden Explosionsschutzes ist immer das Vermeiden <strong>von</strong><br />
explosionsfähigen Atmosphären anzustreben. Bei der Konzentrationsbegrenzung ist nicht<br />
nur der verfahrensbedingte Staubanfall innerhalb der Apparaturen zu beachten. Auch der in<br />
Betriebsräumen abgelagerte Staub stellt ein erhebliches – und für die Beschäftigten häufig<br />
noch viel bedrohlicheres – Gefahrenpotential dar. Durch Aufwirbeln abgelagerten Staubes<br />
können praktisch beliebige Staubkonzentrationen in der Luft erzeugt werden.<br />
Bereits eine Staubschicht <strong>von</strong> 1 mm Dicke auf dem Fußboden reicht aus, einen normal hohen<br />
Raum ganz mit einer explosionsfähigen Atmosphäre auszufüllen. In der Praxis kommen<br />
oft zahlreiche weitere Ablagerungsflächen wie z. B. Apparateoberflächen, T-Träger, Kabelbahnen,<br />
Rohrleitungen, usw. hinzu.<br />
Anmerkung:<br />
Bei vorhandenen Staubablagerungen kann ein erstes Explosionsereignis (und sei es auch<br />
nur eine sogenannte Verpuffung) abgelagerten Staub aufwirbeln und erneut entzünden. Dieser<br />
Vorgang kann sich kettenreaktionsartig wiederholen, so dass es auf diese Weise zu äußerst<br />
heftigen und sich über weite Betriebsbereiche ausdehnenden Folgeexplosionen<br />
(Raumexplosionen) mit verheerenden Wirkungen kommen kann. Innerhalb <strong>von</strong> Anlagen,<br />
Apparaten, Silos und Bunkern sind neben dem betriebsmäßig aufgewirbeltem Staub auch<br />
abgelagerter Staub und Staubanbackungen zu berücksichtigen. Abgelagerter Staub und<br />
Staubanbackungen können durch Erschütterungen oder durch Luftbewegungen aufgewirbelt<br />
werden und so kurzzeitig gefährliche explosionsfähige Atmosphären bilden.<br />
Maßnahmen, die die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre vermeiden oder<br />
einschränken, können sein:<br />
• In Apparaturen betriebsmäßig vorhandene Staubkonzentrationen lassen sich in gewissem<br />
Umfang durch Mengenbegrenzung in Verbindung mit lüftungstechnischen Maßnahmen<br />
kontrollieren.<br />
• Vermeiden der Staubentstehung durch schonende Handhabung (Bandförderer, etc.);<br />
• Vermeiden der Staubfreisetzung durch Begrenzen der Fallhöhen (Einsatz <strong>von</strong> Teleskopfallrohren,<br />
etc.);<br />
• Vermeiden <strong>von</strong> Ablagerungsflächen innerhalb <strong>von</strong> staubführenden Anlagen;<br />
• Vermeiden <strong>von</strong> Staubablagerungen innerhalb entstaubungstechnischer Einrichtungen<br />
durch optimales Gestalten der Erfassungselemente, durch strömungstechnisch einwandfreie<br />
Leitungsführungen und hinreichende Strömungsgeschwindigkeiten;<br />
• Vermeiden des Staubaustritts in die Arbeitsräume durch staubdichte Bauweise;<br />
• Vermeiden des Staubaustritts in die Arbeitsräume durch entstaubungstechnische Maßnahmen<br />
(Objektabsaugung);<br />
• Vermeiden <strong>von</strong> Ablagerungsflächen in den Arbeitsräumen (gegebenenfalls auch durch<br />
nachträgliches Abschrägen oder Verkleiden und Anbringen glatter Anstriche, etc.);<br />
16
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
• Beseitigen unvermeidbarer Staubablagerungen durch regelmäßiges Reinigen, vorzugsweise<br />
mit saugenden Verfahren, im Rahmen eines Reinigungsplanes;<br />
6.1.2 Inertisierung<br />
Durch Einleiten <strong>von</strong> Inertgas in eine dichte, staubführende Apparatur kann der Sauerstoffanteil<br />
so weit gesenkt werden, dass die Entstehung einer Explosion nicht mehr möglich ist.<br />
Die inertgas- und staubspezifische Sauerstoffgrenzkonzentration muss dabei sicher unterschritten<br />
werden.<br />
Anmerkung:<br />
Diese Schutzmaßnahme hat in der Zuckerindustrie praktisch keine Bedeutung. (Ausnahme:<br />
Kohlestaubsilos)<br />
6.2 Vermeiden wirksamer Zündquellen<br />
Das Vermeiden <strong>von</strong> wirksamen Zündquellen ist eine weitere Maßnahme des vorbeugenden<br />
Explosionsschutzes. Ihre alleinige Anwendung setzt aber genaue Kenntnisse über die Eigenschaften<br />
der verwendeten Produkte, über die Anlagen und das Verfahren voraus. (Siehe<br />
Abbildung 10)<br />
Sowohl in den Explosionsschutz – Regeln /4/ als auch in der DIN EN 1127-1 /13/ werden die<br />
13 Zündquellenarten hinsichtlich ihrer Zündmechanismen und der möglichen bzw. erforderlichen<br />
Maßnahmen zum Vermeiden der jeweiligen Zündquellen ausführlich dargestellt. (Siehe<br />
auch Abbildung 9) Für den Bereich der Zuckerindustrie sind hier vor allem <strong>von</strong> Bedeutung:<br />
• betriebsmäßig heiße Oberflächen,<br />
• mechanisch erzeugte Funken und heiße Oberflächen (Reib- und Schleifvorgänge),<br />
• offene Flammen und heiße Gase,<br />
• elektrostatische Entladevorgänge und<br />
• elektrische Betriebsmittel (Elektrizität).<br />
6.2.1 Betriebsmäßig heiße Oberflächen<br />
Kommt explosionsfähige Atmosphäre mit heißen Oberflächen in Berührung, kann es zu einer<br />
Entzündung kommen. Dabei kann nicht nur die heiße Oberfläche an sich als Zündquelle wirken,<br />
sondern auch eine Staubschicht oder ein brennbarer Feststoff kann durch Kontakt mit<br />
der heißen Oberfläche entzündet werden und dadurch seinerseits <strong>zur</strong> Zündquelle für eine<br />
explosionsfähige Atmosphäre werden.<br />
Die Zündwirksamkeit einer erhitzten Oberfläche hängt <strong>von</strong> der Art und der Konzentration des<br />
jeweiligen Stoffes im Gemisch mit Luft ab. Sie erhöht sich grundsätzlich mit zunehmender<br />
Temperatur und mit zunehmender Oberfläche des erhitzten Körpers.<br />
Weiterhin hängt die eine Entzündung auslösende Temperatur <strong>von</strong> Größe und Gestalt des<br />
erhitzten Körpers, vom Konzentrationsgefälle im Bereich der Wand und zum Teil auch vom<br />
Wandmaterial ab.<br />
17
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Neben leicht erkennbaren heißen Oberflächen wie Heizkörpern, Trockenschränken, Heizspiralen<br />
usw. können auch mechanische Vorgänge und spanabhebende Bearbeitung zu gefährlichen<br />
Temperaturen führen.<br />
Ebenso sind Geräte, Schutzsysteme und Komponenten zu berücksichtigen, die mechanische<br />
Energie in Wärme überführen, z. B. alle Arten <strong>von</strong> Reibungskupplungen und mechanisch<br />
wirkenden Bremsen an Fahrzeugen und Zentrifugen. Weiterhin können alle sich drehenden<br />
Teile in Lagern, Wellendurchführungen, Stopfbuchsen usw. bei ungenügender<br />
Schmierung zu Zündquellen werden. In engen Gehäusen bewegte Teile können auch durch<br />
das Eindringen <strong>von</strong> Fremdkörpern oder Verlagerungen <strong>von</strong> Achsen zu Reibvorgängen führen,<br />
die wiederum unter Umständen schon in kurzer Zeit hohe Oberflächentemperaturen<br />
hervorrufen (z. B. in Elevatoren).<br />
Werden Gefährdungen durch heiße Oberflächen festgestellt, dann müssen in Abhängigkeit<br />
<strong>von</strong> der Kategorie die Geräte, Schutzsysteme und Komponenten folgende Anforderungen<br />
erfüllen:<br />
Kategorie 1:<br />
Die Temperaturen sämtlicher Oberflächen, die mit Staubwolken in Berührung kommen können,<br />
dürfen 2/3 der Mindestzündtemperatur in °C der betreffenden Staubwolke nicht überschreiten,<br />
auch nicht bei selten auftretenden Betriebsstörungen. Darüber hinaus müssen die<br />
Temperaturen <strong>von</strong> Oberflächen, auf denen sich Staub ablagern kann, um einen Sicherheitsabstand<br />
niedriger sein als die Mindestzündtemperatur der dicksten Schicht, die sich aus dem<br />
betreffenden Staub bilden kann; dies muss auch bei selten auftretenden Betriebsstörungen<br />
sichergestellt sein. Falls die Schichtdicke unbekannt ist, muss die dickste vorhersehbare<br />
Schicht angenommen werden.<br />
Kategorie 2:<br />
Die Temperaturen sämtlicher Oberflächen, die mit Staubwolken in Berührung kommen können,<br />
dürfen 2/3 der Mindestzündtemperatur in °C der betreffenden Staubwolke nicht überschreiten,<br />
auch nicht bei Betriebsstörungen. Darüber hinaus müssen die Temperaturen <strong>von</strong><br />
Oberflächen, auf denen sich Staub ablagern kann, um einen Sicherheitsabstand niedriger<br />
sein als die Mindestzündtemperatur; dies muss auch bei Betriebsstörungen sichergestellt<br />
sein.<br />
Kategorie 3:<br />
Bei normalem Betrieb dürfen die Temperaturen sämtlicher Oberflächen, die mit Staubwolken<br />
in Berührung kommen können, 2/3 der Mindestzündtemperatur in °C der Staubwolke nicht<br />
überschreiten. Darüber hinaus müssen die Temperaturen <strong>von</strong> Oberflächen, auf denen sich<br />
Staub ablagern kann, um einen Sicherheitsabstand niedriger sein als die Zündtemperatur<br />
der Schicht.<br />
Anmerkung:<br />
Für Zucker ist eine höchstzulässige Oberflächentemperatur <strong>von</strong> 235° C als ausreichend anzusehen.<br />
Dies gilt jedoch nur für Oberflächen ohne oder mit nur geringen Staubablagerungen<br />
(< 5 mm).<br />
Für die Geräte, Schutzsysteme und Komponenten aller Kategorien gilt, dass in besonderen<br />
Fällen die oben genannten Temperaturgrenzen überschritten werden dürfen, wenn nachgewiesen<br />
wird, dass keine Entzündung zu erwarten ist.<br />
18
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
6.2.2 Mechanisch erzeugte Funken und heiße Oberflächen<br />
Durch Schleif-, Reib-, und Schlagvorgänge können aus festen Materialien Teilchen abgetrennt<br />
werden, die aufgrund der beim Trennvorgang aufgewendeten Energie eine erhöhte<br />
Temperatur annehmen. Bestehen die Teilchen aus oxidierbaren Stoffen, z. B. Eisen oder<br />
Stahl, können sie einen Oxidationsprozess durchlaufen, wobei sie noch höhere Temperaturen<br />
erreichen. Diese Teilchen (Funken) können ggf. eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre<br />
entzünden.<br />
Das Eindringen <strong>von</strong> Fremdmaterialien, z. B. <strong>von</strong> Steinen oder Metallstücken, in Geräte,<br />
Schutzsysteme und Komponenten muss als eine mögliche Ursache <strong>von</strong> Funken berücksichtigt<br />
werden.<br />
Reibung, sogar zwischen einander ähnlichen Eisenmetallen und zwischen bestimmten keramischen<br />
Materialien, kann örtliche Erhitzung und Funken ähnlich den Schleiffunken verursachen.<br />
Auch dadurch können gegebenenfalls explosionsfähige Atmosphären entzündet<br />
werden.<br />
Schlagvorgänge, bei denen Rost und Leichtmetalle (z. B. Aluminium oder Magnesium) und<br />
ihre Legierungen beteiligt sind, können eine Thermitreaktion auslösen, durch die explosionsfähige<br />
Atmosphären entzündet werden können.<br />
Auch beim Schlagen oder Reiben <strong>von</strong> Titan oder Zirkonium gegen ausreichend harte Materialien<br />
können zündfähige Funken entstehen, sogar bei Abwesenheit <strong>von</strong> Rost.<br />
Werden Gefährdungen durch mechanisch erzeugte Funken festgestellt, dann müssen in Abhängigkeit<br />
<strong>von</strong> der Kategorie die Geräte, Schutzsysteme und Komponenten folgende Anforderungen<br />
erfüllen:<br />
Kategorie 1:<br />
Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, bei denen selbst bei selten auftretenden Betriebsstörungen<br />
zündfähige Reib-, Schlag- oder Schleiffunken auftreten können, sind nicht<br />
zulässig. Insbesondere sind Reibvorgänge zwischen Aluminium oder Magnesium (ausgenommen<br />
Legierung mit weniger als 10 % Al und Farben und Beschichtungsmaterialien mit<br />
einem Massengehalt <strong>von</strong> weniger als 25 % Al) und Eisen oder Stahl (ausgenommen nichtrostender<br />
Stahl, wenn die Anwesenheit <strong>von</strong> Rostpartikeln ausgeschlossen werden kann)<br />
auszuschließen. Reib- und Schlagvorgänge zwischen Titan oder Zirkonium und jeglichem<br />
harten Werkstoff sind zu vermeiden.<br />
Kategorie 2:<br />
Nach Möglichkeit sind die Anforderungen für die Kategorie 1 zu erfüllen. Funken müssen bei<br />
Normalbetrieb und bei Betriebsstörungen ausgeschlossen werden.<br />
Kategorie 3:<br />
Es ist ausreichend, <strong>Schutzmaßnahmen</strong> gegen betriebsmäßig zu erwartende zündfähige<br />
Reib-, Schlag- oder Schleiffunken zu ergreifen.<br />
Anmerkung:<br />
Analysen <strong>von</strong> Ereignissen in der Industrie und Ergebnisse <strong>von</strong> Untersuchungen haben gezeigt,<br />
dass bei niedrigen Umfangsgeschwindigkeiten (Geschwindigkeit < 1 m/s) keine Ge<br />
19
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
fährdung durch Zündung <strong>von</strong> explosionsfähigen Atmosphären mit mechanisch erzeugten<br />
Funken besteht.<br />
Durch das Begrenzen der Relativgeschwindigkeiten gegeneinander bewegter Anlagenteile<br />
auf v < 1 m/s und der jeweiligen Antriebsleistungen auf P < 4 kW können in der Regel gefährliche<br />
Reib- und Schleifvorgänge und damit ggf. verbundene mechanisch erzeugte Funken<br />
und heiße Oberflächen vermieden werden.<br />
Bei höheren Fördergeschwindigkeiten bzw. größeren Antriebsleistungen sind, z. B. bei Elevatoren,<br />
Schieflaufsicherungen und Schlupfwächter vorzusehen. Lassen sich die möglichen<br />
Reib- und Schleifstellen eindeutig lokalisieren, kann durch eine geeignete Materialkombination<br />
die Gefahrenstelle beseitigt werden (z. B. ein Reib- oder Schleifpartner aus thermoplastischem<br />
Kunststoff, der vor Erreichen kritischer Temperaturen erweicht).<br />
Innenliegende Lager sind zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, so sollten sie zuverlässig zu<br />
spülen oder mit einer Temperaturüberwachung versehen sein.<br />
Werkzeuge, die höchstens zu<br />
einzelnen Funken führen können,<br />
z. B. Schraubendreher<br />
in Zone 22<br />
erlaubt<br />
in Zone 21<br />
erlaubt<br />
Werkzeuge, die zu Funkenregen<br />
führen können, z. B. Trennschleifer<br />
in Zone 22 und 21 nicht erlaubt,<br />
es sei denn:<br />
• Arbeitsstelle ist <strong>zur</strong> Zone<br />
abgeschirmt;<br />
• Staubablagerungen sind<br />
entfernt oder feucht gehalten<br />
(Freigabeschein);<br />
alle funkenerzeugenden Werkzeuge,<br />
z. B. Schraubendreher,<br />
Trennschleifer<br />
in Zone 20 nicht erlaubt<br />
Abbildung 5: Werkzeuge zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen<br />
6.2.3 Offene Flammen und heiße Gase<br />
Flammen treten im Zusammenhang mit Verbrennungsreaktionen bei Temperaturen <strong>von</strong><br />
mehr als 1000 °C auf. Sowohl die Flammen selbst als auch die heißen Reaktionsprodukte<br />
(heiße Gase, bei Staubflammen und/oder rußenden Flammen auch glühende Feststoffpartikel)<br />
oder andere stark erhitzte Gase können explosionsfähige Atmosphäre entzünden.<br />
Flammen, auch solche sehr kleiner Abmessungen, zählen zu den wirksamsten Zündquellen.<br />
Befindet sich sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Gerätes, Schutzsystems oder einer<br />
Komponente oder in benachbarten Anlagenteilen eine explosionsfähige Atmosphäre, so<br />
kann bei Entzündung in einem der Bereiche die Flamme durch Öffnungen (z. B. Entlüftungsleitungen)<br />
in die anderen Bereiche übertragen werden. Die Verhinderung eines Flammendurchschlags<br />
erfordert spezielle <strong>Schutzmaßnahmen</strong>.<br />
Beim Schweißen und Schneiden entstehende Schweißperlen sind Funken mit sehr großer<br />
Oberfläche, die ebenfalls sehr wirksame Zündquellen darstellen.<br />
Werden Gefährdungen durch Flammen und/oder heiße Gase festgestellt, dann müssen in<br />
Abhängigkeit <strong>von</strong> der Kategorie die Geräte, Schutzsysteme und Komponenten folgende Anforderungen<br />
erfüllen:<br />
20
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Alle Kategorien:<br />
Offene Flammen sind unzulässig, außer in den unten beschriebenen Fällen:<br />
Kategorie 1:<br />
Zusätzlich zu offenen Flammen sind auch Flammenabgase oder andere heiße Gase unzulässig,<br />
wenn nicht besondere <strong>Schutzmaßnahmen</strong> ergriffen werden, z. B. Begrenzung der<br />
Temperatur oder Abscheidung zündfähiger Partikel.<br />
Kategorie 2 und 3:<br />
Einrichtungen mit Flammen sind nur zulässig, wenn die Flammen sicher eingeschlossen sind<br />
und die festgelegten Temperaturen an den Außenflächen der Anlagenteile nicht überschritten<br />
werden. Bei Geräten, Schutzsystemen und Komponenten mit eingeschlossenen Flammen<br />
(z. B. spezielle Heizungssysteme) ist ferner sicherzustellen, dass der Einschluss gegen<br />
die Einwirkung <strong>von</strong> Flammen ausreichend beständig ist und ein Flammendurchschlag in den<br />
Gefahrenbereich nicht auftreten kann.<br />
Zu den organisatorischen Maßnahmen zum Vermeiden wirksamer Zündquellen gehört das<br />
Verbot <strong>von</strong> Rauchen, Feuer und offenem Licht in staubexplosionsgefährdeten Bereichen.<br />
Brenn-, Schweiß- und Schleifarbeiten bedürfen der schriftlichen Erlaubnis mit Festlegung der<br />
nötigen Maßnahmen (Arbeits- und Umgebungsbedingungen, Werkzeugauswahl) durch den<br />
jeweilig verantwortlichen Vorgesetzten. /2/<br />
Schweißperlen, die unkontrolliert wegfliegen, können sehr weite Strecken (10 Meter und<br />
mehr) überbrücken. Ähnlich sind Funkengarben <strong>von</strong> Trennschleifmaschinen zu bewerten.<br />
Bei solchen Arbeiten ist es daher unumgänglich, dass die Arbeitsstelle großflächig staubfrei<br />
gemacht wird und gegebenenfalls Wand- und Bodenöffnungen abgedeckt werden.<br />
Anmerkung:<br />
Während solcher Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen muss eine Brandwache gestellt<br />
werden. /2/<br />
6.2.4 Elektrostatische Entladungsvorgänge<br />
Es gibt verschiedene Formen elektrostatischer Entladungen mit unterschiedlichen Zündwirksamkeiten.<br />
Alle Kategorien:<br />
Wichtigste Maßnahme ist das elektrostatische Erden aller elektrisch leitfähigen Anlagenteile.<br />
Der Ableitwiderstand gegen Erde soll dabei < 10 6 Ω betragen. Darüber hinaus ist es sinnvoll,<br />
möglichst alle benachbarten leitfähigen Teile miteinander leitend zu verbinden.<br />
Die zündwirksamsten elektrostatischen Entladungsvorgänge sind in der Praxis dann zu erwarten,<br />
wenn elektrisch leitfähige Anlagenteile isoliert eingebaut sind und sich hoch aufladen<br />
können (Funkenentladungen). Als Beispiele seien hier durch Dichtungen oder Anstriche isolierte<br />
Rohrleitungsteile in Förder- oder Entstaubungswegen, nicht geerdete Stützkörbe in<br />
Filtern oder auf nichtleitfähigen Gurten montierte Becher in Elevatoren genannt.<br />
Neben diesen Funkenentladungen ist als weitere zündwirksame Entladeform die Gleitstielbüschelentladung<br />
zu nennen.<br />
21
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Voraussetzung für die Entstehung <strong>von</strong> Gleitstielbüschelentladungen sind:<br />
• Aufladungen eines aufladbaren Stoffes geringer Schichtdicke (d < 8 mm) auf einer Unterlage<br />
mit hinreichendem Leitvermögen.<br />
• Eine minimale Flächenladungsdichte <strong>von</strong> Q < 2,5 x 10 -4 C/m 2.<br />
Solche Voraussetzungen sind z. B. dann erfüllt, wenn Silos aus Metall oder Beton bestehen,<br />
die Innenwände mit einer isolierenden Beschichtung versehen sind und der Zucker tangential<br />
eingeblasen wird.<br />
Gleitstielbüschelentladungen sind beobachtet worden im Innern <strong>von</strong> nichtleitfähig ausgekleideten<br />
Strahlmühlen, Zyklonen und Förderrohren. Sie entstehen nur, wenn die nichtleitfähige<br />
Beschichtung porenfrei ist. Die Isolationswirkung üblicher Produktanbackungen reicht <strong>zur</strong><br />
Entstehung nicht aus.<br />
Gleitstielbüschelentladungen lassen sich durch den Einsatz ausschließlich leitfähiger Materialien<br />
vermeiden. Nichtleitfähige Auskleidungen oder Beschichtungen in leitfähigen Anlagenteilen<br />
(Silos) sind insbesondere an den Stellen zu vermeiden, an denen sehr hohe elektrostatische<br />
Aufladungen zu erwarten sind.<br />
Im elektrostatischen Sinn hinreichend poröse Beschichtungen (Durchschlagspannung<br />
< 4 kV) führen nicht zu einer gefährlichen Aufladung.<br />
Werden Gefährdungen durch statische Elektrizität festgestellt, dann müssen in Abhängigkeit<br />
<strong>von</strong> der Kategorie die Geräte, Schutzsysteme und Komponenten folgende Anforderungen<br />
erfüllen: /18, 8/<br />
Kategorie 1:<br />
Zündwirksame Entladungen müssen auch unter Berücksichtigung selten auftretender Betriebsstörungen<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Kategorie 2:<br />
Zündwirksame Entladungen dürfen bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Anlagen, einschließlich<br />
Wartung und Reinigung, und bei Betriebsstörungen, mit denen man üblicherweise<br />
rechnen muss, nicht auftreten.<br />
Kategorie 3:<br />
Andere Maßnahmen als das Erden leitfähiger Teile sind in der Regel nicht erforderlich.<br />
Anmerkung:<br />
Nach dem heutigen Kenntnisstand ist ein Entzünden <strong>von</strong> explosionsfähigen Zuckerstaub/Luft-Gemischen<br />
durch Büschelentladungen nicht zu erwarten. Daher sind auch<br />
leitfähige Filtermedien aus staubexplosionstechnischen Gründen nicht erforderlich.<br />
6.2.5 Elektrische Betriebsmittel (Elektrizität)<br />
Bei elektrischen Betriebsmitteln können elektrische Funken und heiße Oberflächen als<br />
Zündquellen auftreten. Elektrische Funken können erzeugt werden, z. B.<br />
22
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
• beim Öffnen und Schließen elektrischer Stromkreise;<br />
• durch Wackelkontakte;<br />
• durch Ausgleichsströme.<br />
Anmerkung:<br />
Schutzkleinspannung (z. B. kleiner als 50 V) bietet lediglich Schutz gegen den elektrischen<br />
Schlag und ist keinesfalls eine Maßnahme des Explosionsschutzes. Auch bei kleineren<br />
Spannungen kann immer noch genügend Energie erzeugt werden, um eine explosionsfähige<br />
Atmosphäre zu entzünden.<br />
Alle Kategorien:<br />
Elektrische Anlagen müssen gemäß den geltenden Europäischen Normen entworfen, ausgeführt,<br />
installiert und instandgehalten werden.<br />
Bei Einsatz elektrischer Betriebsmittel wie Antriebsmaschinen, Schalter oder Steckverbindungen<br />
sind, je nach Einsatzort, entsprechend der jeweiligen Zone und in Abhängigkeit <strong>von</strong><br />
den Stoffeigenschaften, unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen: /27/<br />
Für den Einsatz in Zone 20 sind nur hierfür zugelassene Betriebsmittel erlaubt (z. B. Füllstandsmelder).<br />
Die Bedingungen für den Einsatz in Zone 22 sind mit den bisher für die Zone 11 geltenden<br />
Bedingungen erfüllt. Sie sind in DIN VDE 0165 festgelegt. Die wesentlichen Anforderungen<br />
sind die Schutzart IP 54 (bei Motoren mit Käfigläufer genügt mit Ausnahme des Anschlusskastens<br />
die Schutzart IP 44) und die Oberflächentemperatur, die 2/3 der Zündtemperatur<br />
bzw. einen um 75 °C unter der Glimmtemperatur liegenden Wert nicht überschreiten darf.<br />
Das ergibt im Falle <strong>von</strong> Zucker eine höchstzulässige Oberflächentemperatur <strong>von</strong> 235 °C.<br />
Diese Temperaturbegrenzung ist auch auf alle anderen heißen Oberflächen zu übertragen.<br />
Beim Verwenden <strong>von</strong> Leuchten ist zu beachten, dass diese ggf. auch gegen mechanische<br />
Einwirkung zu schützen sind.<br />
Steckvorrichtungen sind so anzuordnen, dass die Einführöffnung für den Stecker nach unten<br />
weist (maximale Abweichung <strong>von</strong> der Senkrechten 30°) und bei nicht eingeführtem Stecker<br />
durch einen unverlierbaren Deckel derart verschlossen ist, dass die Schutzart eingehalten<br />
wird.<br />
6.3 Konstruktiver Explosionsschutz<br />
Wenn die Maßnahmen des vorbeugenden Explosionsschutzes keine ausreichende Sicherheit<br />
vor Staubexplosionen gewährleisten, dann müssen konstruktive <strong>Schutzmaßnahmen</strong><br />
angewendet werden.<br />
Dies betrifft vor allem die der Zone 20 zuzuordnenden Bereiche und Anlagen in denen betriebsmäßig<br />
mit einer hohen Auftrittswahrscheinlichkeit explosionsfähiger Staub/Luft-<br />
Gemische zu rechnen ist.<br />
Bei dieser Form <strong>von</strong> Explosionsschutzmaßnahmen werden die Auswirkungen <strong>von</strong> Staubexplosionen<br />
dadurch begrenzt, dass die betreffenden Anlagen für den jeweils zu erwartenden<br />
Explosionsdruck explosionsfest gebaut werden. Dabei kann der zu erwartende Explosionsdruck<br />
sowohl der maximale Explosionsdruck (pmax) als auch, z. B. in Verbindung mit Explosi<br />
23
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
onsdruckentlastung oder Explosionsunterdrückung, ein reduzierter Explosionsdruck (pred)<br />
sein.<br />
Für den konstruktiven Explosionsschutz bieten sich folgende Maßnahmen an:<br />
• explosionsfeste Bauweise,<br />
ggf. in Verbindung mit,<br />
• Explosionsdruckentlastung oder Explosionsunterdrückung.<br />
Grundsätzlich muss auch die Übertragung einer Explosion auf andere Anlagenteile oder in<br />
Betriebsräume hinein durch eine<br />
• Explosionsentkopplung<br />
verhindert werden.<br />
6.3.1 Explosionsfeste Bauweise<br />
Bei der explosionsfesten Bauweise wird zwischen der explosionsdruckfesten und der explosionsdruckstoßfesten<br />
Bauweise unterschieden. In der Praxis kommt üblicherweise eine explosionsdruckstoßfeste<br />
Ausführung <strong>zur</strong> Anwendung. /21/<br />
Explosionsdruckfeste Bauweise<br />
Explosionsdruckfest sind Behälter, Apparate oder Rohrleitungen, wenn sie für den zu erwartenden<br />
Explosionsüberdruck ausgelegt sind und auch mehrfach diesem ohne bleibende<br />
Verformung standhalten.<br />
Anmerkung:<br />
Explosionsdruckfeste Behälter, Apparate oder Rohrleitungen werden nach der Druckbehälterverordnung<br />
berechnet und gebaut.<br />
Explosionsdruckstoßfeste Bauweise<br />
Explosionsdruckstoßfeste Behälter, Apparate oder Rohrleitungen müssen so gebaut sein,<br />
dass sie dem zu erwartenden Explosionsüberdruck standhalten, ohne auf<strong>zur</strong>eißen. Hierbei<br />
ist jedoch eine bleibende Verformung zulässig. Hinsichtlich Berechnung, Bau und Prüfung<br />
enthält VDI 2263, Blatt 3, detaillierte Hinweise. /21/<br />
Für Zuckerstaub beträgt der maximale Explosionsüberdruck 9 bar. (Siehe Abbildung 11.1)<br />
Ein typischer Wert für den durch die Schutzmaßnahme Explosionsdruckentlastung reduzierten<br />
Explosionsüberdruck ist pred = 0,4 bar.<br />
24
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Explosionsdruckfest, EDF:<br />
Sicherheitsbeiwert gegen<br />
Festigkeitskennwert = 1,5<br />
Explosionsfeste Apparaturen<br />
Explosionsdruckstoßfest, EDSF:<br />
Sicherheitsbeiwert gegen<br />
Festigkeitskennwert = 1,0<br />
Abbildung 6 : Möglichkeiten für die Ausführung explosionsfester Apparaturen am Beispiel<br />
duktiler Werkstoffe. /21/<br />
6.3.2 Explosionsdruckentlastung<br />
Bei der Explosionsdruckentlastung werden Behälter oder Apparate im Falle einer Explosion<br />
über eine Entlastungsfläche (Sollbruchstelle) in eine ungefährliche Richtung geöffnet, um<br />
den Aufbau eines unzulässig hohen Druckes zu verhindern. Für die Auslegung der Apparatur<br />
ergibt sich daraus ein reduzierter Explosionsüberdruck (pred).<br />
Sind die Kenndaten des Staubes und die Abmessungen des Behälters bekannt, kann die<br />
erforderliche Entlastungsfläche ermittelt werden. /23/<br />
Als Druckentlastungseinrichtungen werden z. B. Berstscheiben, Explosionsklappen oder<br />
auch flammenlose Entlastungseinrichtungen, wie z. B. Bandsicherung, Q-Rohr, Quenchvorrichtungen<br />
mit Staubrückhaltung verwendet.<br />
Die Explosionsdruckentlastung ist so auszuführen, dass es infolge des Entlastungsvorganges<br />
zu keiner Gefährdung kommt. Dies gilt auch beim Einsatz <strong>von</strong> Ausblasrohren.<br />
Werden Entlastungsöffnungen über Abblasrohre ins Freie geführt, so erhöht sich der reduzierte<br />
Explosionsdruck in Abhängigkeit <strong>von</strong> der Länge des Abblasrohres erheblich. /23/<br />
Die Explosionsdruckentlastung ist eine sehr einfache und doch wirkungsvolle Maßnahme<br />
des konstruktiven Explosionsschutzes, die möglichst frühzeitig in die Anlagenplanung einzubeziehen<br />
ist.<br />
6.3.3 Explosionsunterdrückung<br />
Bei der Explosionsunterdrückung wird eine anlaufende Explosion mittels Detektoren erkannt<br />
und durch schnelles Einblasen <strong>von</strong> Löschmittel (t ≤ 5ms) so rasch bekämpft, dass sie sich<br />
nicht voll entwickeln kann. Es ergibt sich somit nur ein reduzierter Explosionsüberdruck (pred),<br />
für den die Apparatur explosionsfest auszulegen ist. Als geeignetes Löschmittel gegen<br />
Staubexplosionen hat sich in vielen Bereichen Natriumbikarbonat bewährt.<br />
Da bei der Schutzmaßnahme Explosionsunterdrückung die Explosion auf das Innere der<br />
jeweiligen Apparatur beschränkt bleibt, ergibt sich als ein wesentlicher Vorteil dieser Maßnahme<br />
die “Standortunabhängigkeit”. Auch ist ein Nachrüsten bestehender Anlagen vielfach<br />
eher möglich, als mit anderen konstruktiven Explosionsschutzmaßnahmen. /22/<br />
25
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
6.3.4 Explosionsentkopplung<br />
In der Regel ist es bei der Anwendung konstruktiver Explosionsschutzmaßnahmen notwendig,<br />
die entsprechenden Anlagenteile auch explosionstechnisch zu entkoppeln. Dies geschieht<br />
z. B. durch Einbau <strong>von</strong><br />
• Zellenradschleusen,<br />
• Schnellschlussschiebern, -klappen,<br />
• Löschmittelsperren,<br />
• Schnellschlussventilen oder<br />
• Entlastungsschloten.<br />
Zellenradschleusen verhindern das Durchschlagen der Flammenfront und der Druckwelle.<br />
Im Explosionsfall ist die Schleuse automatisch stillzusetzen, damit das Austragen <strong>von</strong> brennendem<br />
oder glimmendem Produkt verhindert wird.<br />
Beim Einsatz <strong>von</strong> Schnellschlussschiebern, -klappen wird eine anlaufende Explosion<br />
mittels Detektoren erkannt und ein Auslösemechanismus schließt den Schieber bzw. die<br />
Klappe innerhalb <strong>von</strong> Millisekunden. Auf diese Weise wird die Rohrleitung hermetisch abgeschlossen,<br />
so dass weder Flammen noch Druck die Entkopplungseinrichtung passieren können.<br />
Beim Einsatz <strong>von</strong> Löschmittelsperren wird eine Explosion bzw. eine Flammenfront <strong>von</strong><br />
Detektoren erkannt und die sich ausbreitende Flamme durch eingedüstes Löschmittel gelöscht.<br />
Keinen Einfluss hat die Löschmittelsperre auf den Explosionsdruck, so dass auch<br />
hinter der Löschmittelsperre die Rohrleitung und die übrigen Apparaturen für den zu erwartenden<br />
Explosionsdruck ausgelegt sein müssen.<br />
Schnellschlussventile (Explosionsschutzventile) schließen bei Überschreiten einer bestimmten<br />
Strömungsgeschwindigkeit (Explosionsdruckwelle) automatisch den Rohrquerschnitt<br />
hermetisch ab. Die für das Schließen notwendige Strömung kann gegebenenfalls<br />
auch aktiv durch eine detektorgesteuerte Hilfsströmung erzeugt werden.<br />
Anmerkung:<br />
Für die zum Einsatz kommenden Zellenradschleusen, Schnellschlussschieber, -klappen und<br />
-ventile muss der Nachweis der Funktionsfähigkeit/Wirksamkeit erbracht sein.<br />
Der Entlastungsschlot ist die in der Zuckerindustrie am häufigsten anzutreffende Entkopplungsmaßnahme.<br />
Eine Explosionsübertragung wird hierbei durch eine Entlastung im Umlenkpunkt<br />
verhindert. Durch diese Konstruktion kann die Explosionsübertragung jedoch nicht<br />
immer zuverlässig verhindert werden. In jedem Fall wird die Ausbreitung der Flammenfront<br />
so gestört, dass in dem nachfolgenden Leitungsteil nur mit dem langsamen Anlaufen einer<br />
Explosion zu rechnen ist. Der Entlastungsschlot kann als ausreichende Entkopplungsmaßnahme<br />
angesehen werden, wenn er zum Vermeiden einer Explosionsübertragung vom Filter<br />
einer Entstaubungsanlage zu den Erfassungsbereichen eingesetzt wird. Voraussetzung ist,<br />
dass in den Entstaubungsrohrleitungen betriebsmäßig keine gefährlichen explosionsfähigen<br />
Atmosphären zu erwarten sind. Darüber hinaus müssen die Rohrleitungen frei <strong>von</strong> Staubablagerungen<br />
sein. Dieses kann durch strömungstechnisch einwandfreie Leitungsführung und<br />
hinreichende Strömungsgeschwindigkeit (> 18 m/s) erreicht werden.<br />
26
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Anmerkung:<br />
In Entstaubungsrohrleitungen liegen die Staubkonzentrationen üblicherweise weit unterhalb<br />
der unteren Explosionsgrenze, wenn die Anlage entsprechend der Auslegung des Anlagenbauers<br />
betrieben wird. Das setzt u. a. voraus, dass die Einhaltung der Mindestströmungsgeschwindigkeit<br />
(> 18 m/s) betrieblich kontrolliert wird.<br />
6.3.5 Beispiele für Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes<br />
Lösungen für konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen können für die einzelnen Anlagenteile<br />
wie folgt aussehen:<br />
6.3.5.1 Rohrleitungen<br />
• Die erforderliche Druckstoßfestigkeit ist gewährleistet, wenn geschweißte Rohre aus dem<br />
Material nach DIN EN 125/S235JR G1 oder G2 (früher UST 37/2 oder RST 37/2) mit folgenden<br />
Mindestwandstärken eingesetzt werden:<br />
Druckstoß- Mindestwanddicke (mm)<br />
festigkeit<br />
(bar) 2 3 4 5 6 8<br />
8<br />
9<br />
10<br />
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Anmerkung:<br />
An ein Filter für die Förderwegeentstaubung sind die o. g. Anforderungen zu stellen, da<br />
durch die offenen Ansaugstellen und durch betriebliche Veränderungen an der Entstaubungsanlage<br />
die Einhaltung des Schutzkonzeptes „<strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> Zündquellen“ nicht<br />
durchgängig garantiert werden kann.<br />
6.3.5.3 Filter (für Förderwegeentstaubung) - alternativ –<br />
1. Filter sind druckstoßfest für einen reduzierten Explosionsüberdruck <strong>von</strong> z. B. 0,4 bar<br />
/21/<br />
2. Entkopplung erfolgt mittels durchschlagsicherer Zellenradschleuse im Produktaustrag.<br />
3. Entkopplung erfolgt mittels automatischer Flammensperre im Rohlufteintritt.<br />
4. Filterraum mit Explosionsunterdrückung ausgerüstet. /22/<br />
Anmerkung:<br />
An ein Filter für die Förderwegeentstaubung sind die o. g. Anforderungen zu stellen, da<br />
durch die offenen Ansaugstellen und durch betriebliche Veränderungen an der Entstaubungsanlage<br />
die Einhaltung des Schutzkonzeptes „<strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> Zündquellen“ nicht<br />
durchgängig garantiert werden kann.<br />
6.3.5.4 Filter (für Silokonditionierung)<br />
1. Filter sind druckstoßfest für einen reduzierten Explosionsüberdruck <strong>von</strong> z. B. 0,4 bar<br />
/21/<br />
2. Entkopplung erfolgt mittels durchschlagsicherer Zellenradschleuse im Produktaustrag.<br />
3. Entkopplung über Entlastungsschlot im Rohlufteintritt<br />
Anmerkung:<br />
An ein Filter für die Silokonditionierung (Großsilo für Kristallzucker) können geringere Anforderungen<br />
als an die Förderwegeentstaubung gestellt werden, da die Luft im geschlossen<br />
Kreislauf bewegt wird und die Gefahr des unbeabsichtigten Eintragens <strong>von</strong> Zündquellen<br />
nicht besteht. Des weiteren haben Messungen ergeben, dass sowohl im Silo als auch in den<br />
Leitungen der Silokonditionierung selbst gefährliche explosionsfähige Atmosphären nur sehr<br />
selten durch plötzliches Lösen <strong>von</strong> Staubablagerungen auftreten (Zone 22).<br />
6.3.5.5 Bodenstaubsaugeranlage<br />
• Filtergehäuse ist druckfest für den maximalen Explosionsüberdruck.<br />
• Festverlegte Rohgasleitungen sind druckfest für den maximalen Explosionsüberdruck.<br />
• Schnellschlussventil in der Rohgassammelleitung vor dem Eintritt ins Filtergehäuse.<br />
• Reinluftleitung ist druckfest für den maximalen Explosionsüberdruck.<br />
• Entkopplungseinrichtung in der Reinluftleitung, z. B. über ein Ventexventil.<br />
28
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Anmerkung:<br />
An die technische Ausführung einer Bodenstaubsaugeranlage <strong>zur</strong> Gebäude- und Anlagenreinigung<br />
mit ihren vielen Anschlussmöglichkeiten im Gebäude sind erhöhte Anforderungen<br />
zu stellen, da durch die flexible Handhabung der Anlage durch die Mitarbeiter vor Ort die<br />
Einhaltung des Schutzkonzeptes „<strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> Zündquellen“ nicht garantiert werden<br />
kann. Mit der Möglichkeit des Einsaugens <strong>von</strong> wirksamen Zündquellen muss immer gerechnet<br />
werden.<br />
6.3.5.6 Pudermühle<br />
• Mühlengehäuse ist druckfest für den maximalen Explosionsüberdruck gebaut.<br />
• Mühlenraum ist druckstoßfest für reduzierten Explosionsüberdruck <strong>von</strong> z. B. 0,4 bar gebaut.<br />
• Zugänge sind während des An- und Abfahrens der Pudermühle verriegelt zu halten.<br />
Anmerkung:<br />
Im Mahlraum des Mühlengehäuses besteht ständig die Gefahr, dass eine wirksame Zündquelle<br />
entsteht (z. B. durch Stiftbruch bei einer Stiftmühle.) Im Betriebsfall ist aber da<strong>von</strong><br />
auszugehen, dass im Mahlraum der Mühle die obere Explosionsgrenze überschritten ist. Nur<br />
im An- und Abfahrbetrieb entstehen gefährliche explosionsfähige Atmosphären.<br />
6.3.6 Beispiele für Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> Zündquellen<br />
Beim Einsatz <strong>von</strong> Betriebsmitteln, sowie beim Betrieb <strong>von</strong> Anlagen innerhalb explosionsgefährdeter<br />
Bereiche sind Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> Zündquellen zu treffen, wenn die<br />
Entstehung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher ausgeschlossen werden<br />
kann.<br />
In Bereichen, die durch Stäube explosionsgefährdet sind, sind<br />
• in Zone 22 zum Verhindern der Entzündung einer Staubwolke oder einer Staubschicht<br />
alle ständig oder häufig auftretenden Zündquellen (z. B. beim Normalbetrieb der Betriebsmittel),<br />
• in Zone 21 zum Verhindern der Entzündung <strong>von</strong> abgelagertem und <strong>von</strong> aufgewirbeltem<br />
Staub zusätzlich zu den für Zone 22 genannten Zündquellen nur selten auftretende<br />
Zündquellen (z. B. infolge <strong>von</strong> Störungen der Betriebsmittel),<br />
• in Zone 20 zum Verhindern der Entzündung <strong>von</strong> abgelagertem und <strong>von</strong> aufgewirbeltem<br />
Staub zusätzlich zu den für Zone 21 genannten Zündquellen sogar nur sehr selten auftretende<br />
Zündquellen (z. B. infolge <strong>von</strong> Störungen der Betriebsmittel),<br />
zu vermeiden.<br />
Anmerkung:<br />
Lässt sich die Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens einer Zündquelle nicht abschätzen,<br />
ist die Zündquelle als dauernd wirksam zu betrachten.<br />
29
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
6.3.6.1 Pneumatische Förderanlagen<br />
Pneumatische Förderanlagen arbeiten in der Regel vollständig geschlossen. Daher sind nur<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> Zündquellen zu treffen, die eventuell im Inneren der Anlage<br />
auftreten könnten. Nur hier muss je nach Verfahren mit der Entstehung <strong>von</strong> gefährlichen<br />
explosionsfähigen Atmosphären gerechnet werden.<br />
6.3.6.1.1 Flugförderung<br />
g. e. A.: möglich in Sendebehälter, Leitung, und Empfangsbehälter<br />
Maßnahmen:<br />
• Elektrostatische Erden aller elektrisch leitfähigen Anlagenteile. Der Ableitwiderstand gegen<br />
Erde soll dabei < 10 6 Ω betragen.<br />
• Darüber hinaus ist es sinnvoll, möglichst alle benachbarten leitfähigen Teile miteinander<br />
leitend zu verbinden. (Siehe auch 6.2.4)<br />
6.3.6.1.2 Dichtstromförderung<br />
g. e. A.: möglich in Sendebehälter und Empfangsbehälter<br />
Maßnahmen:<br />
• Siehe 6.3.6.1.1 und 6.2.4<br />
6.3.6.1.3 Pfropfenförderung<br />
g. e. A.: möglich in Sendebehälter und Empfangsbehälter<br />
Maßnahmen:<br />
• Siehe 6.3.6.1.1 und 6.2.4<br />
6.3.6.2 Mechanische Förderung<br />
Bei der mechanischen Förderung <strong>von</strong> kristallinem Zucker entsteht zusätzlicher Staub durch<br />
die Kornzerstörung.<br />
6.3.6.2.1 Elevatoren<br />
g. e. A.: In Elevatoren muss mit der Entstehung <strong>von</strong> gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären<br />
gerechnet werden durch das Abrieseln <strong>von</strong> überschüssigem Zucker und dem damit<br />
verbundenen Anreichern der Luft mit schwebenden Staubanteilen. Durch die Luftbewegung<br />
können diese Staubanteile länger als üblich in der Luft verbleiben.<br />
Maßnahmen:<br />
• Schieflaufüberwachung<br />
• Drehzahlüberwachung<br />
30
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
• Schlupfüberwachung (meist in Verbindung mit der Drehzahlüberwachung)<br />
• Becherwerke aus funkenarmem Material<br />
Anmerkung:<br />
Die Schieflaufüberwachung muss gewährleisten, dass weder die Becher noch der Gurt am<br />
Gehäuse anschlagen. Das Schleifen stellt in der Regel nicht die wirksame Zündquelle dar.<br />
Die größere Gefahr geht <strong>von</strong> dem möglichen Ausreißen eines Bechers oder dem Riss des<br />
gesamten Gurtes und den damit verbundenen Abstürzen mit der Gefahr der Bildung <strong>von</strong><br />
Schlagfunken aus. Es gibt keine Grenzwerte für den zulässigen Mindestabstand zum Elevatorgehäuse.<br />
Die Einstellung muss in Abhängigkeit <strong>von</strong> den technischen und organisatorischen<br />
Möglichkeiten vor Ort gewählt werden.<br />
6.3.6.2.2 Schneckenförderer<br />
g. e. A.: In Schneckenförderern für Kristallzucker (nicht für Puderzucker oder Staub) kann<br />
sich durch Kornzerstörung zusätzlicher Staub entstehen und ablagern, der gelegentlich herabfällt<br />
und dann kurzfristig eine explosionsfähige Atmosphäre bildet.<br />
Maßnahmen:<br />
• Begrenzung der Drehzahl<br />
• Außenliegende Lager<br />
6.3.6.2.3 Bandförderer<br />
g. e. A.: Nur an den Übergabestellen <strong>von</strong> Bandförderern kann sich bei größeren Fallhöhen<br />
und ungesichtetem Zucker eine örtlich eng begrenzte explosionsfähige Atmosphäre bilden.<br />
Maßnahmen:<br />
• das elektrostatische Erden aller elektrisch leitfähigen Anlagenteile. Der Ableitwiderstand<br />
gegen Erde soll dabei < 10 6 Ω betragen.<br />
• Darüber hinaus ist es sinnvoll, möglichst alle benachbarten leitfähigen Teile miteinander<br />
leitend zu verbinden. (Siehe Kapitel 6.2.4)<br />
31
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
7 Planung, Sicherheitskonzept<br />
Nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sind bei der Planung einer Anlage<br />
auch die Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Atmosphären im Rahmen einer<br />
Gefährdungsermittlung zu berücksichtigen. Kann die Bildung gefährlicher explosionsfähiger<br />
Atmosphären nicht sicher verhindert werden (Achtung: Nachweispflicht des Unternehmers)<br />
so hat der Unternehmer / Planer zu beurteilen: /4, 28/<br />
1. die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären,<br />
2. die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens<br />
<strong>von</strong> Zündquellen, einschließlich elektrostatischer Entladungen und<br />
3. das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen <strong>von</strong> Explosionen.<br />
Dazu sollte sinnvollerweise wie folgt vorgegangen werden:<br />
• Ermitteln, ob und wo betriebsmäßig oder bei Störungen explosionsfähige Atmosphären<br />
entstehen oder entstehen können;<br />
• Bewerten der entstehenden Mengen explosionsfähiger Atmosphären;<br />
• Nach Ausschöpfen der Möglichkeiten des vorbeugenden Explosionsschutzes sind die<br />
explosionsgefährdeten Bereiche den Zonen zuzuordnen. In der Zuckerindustrie sind erfahrungsgemäß<br />
oftmals die folgenden Bereiche betroffen:<br />
− Pudermühlen / Mahlanlagen;<br />
− Konditionieranlagen;<br />
− Fördereinrichtungen / Elevatoren;<br />
− Trockner;<br />
− Entstauber / Abscheider / Filter;<br />
− Silos / Bunker;<br />
− Erfassungselemente und Rohrleitungen (Entstaubung / Aspiration);<br />
− Siebmaschinen;<br />
− in Aufstellungsräumen der o.a. Einrichtungen, wenn Staubablagerungen nicht auszuschließen<br />
sind;<br />
• Überprüfen, ob und wo betriebsmäßig oder infolge <strong>von</strong> Störungen wirksame Zündquellen<br />
auftreten können.<br />
• Überprüfen möglicher Maßnahmen zum Vermeiden wirksamer Zündquellen (z. B. durch<br />
Einsatz geeigneter elektrischer Betriebsmittel, Begrenzen <strong>von</strong> Förder- oder Umfangsgeschwindigkeiten,<br />
Drehzahlüberwachung, Schieflaufüberwachung, usw.).<br />
32
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
• Abschätzen des verbleibenden Explosionsrisikos.<br />
• Auswählen geeigneter weiterführender Explosionsschutzmaßnahmen z. B.:<br />
− Begrenzen der Explosionsauswirkungen;<br />
− bauliche Maßnahmen;<br />
Anmerkung:<br />
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die getroffenen technischen und organisatorischen<br />
Maßnahmen sind in dem Explosionsschutzdokument nach der Betriebssicherheitsverordnung<br />
zu dokumentieren. /28/<br />
33
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
8 Bauliche Maßnahmen<br />
• Die brandtechnische Entkopplung durch Aufteilung des Gebäudes in Brandabschnitte<br />
muss vorgenommen werden.<br />
• Eine sorgfältige Oberflächengestaltung ist <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> Staubablagerungen unabdinglich.<br />
Dies wird insbesondere durch das Vermeiden <strong>von</strong> Ablagerungsflächen gewährleistet.<br />
Unvermeidbare potentielle Ablagerungsstellen sind so zu gestalten, dass abgelagerter<br />
Staub problemlos beseitigt werden kann.<br />
• Eine zentrale Staubsaugeranlage mit vielen Anschlussmöglichkeiten vor Ort in den explosionsgefährdeten<br />
Bereichen, erleichtert ein rationelles und gründliches Entfernen <strong>von</strong><br />
Staubablagerungen auch an schlecht zugänglichen Arbeitsbühnen (z. B. mit Zugang über<br />
eine Steigleiter). Mobile Staubsaugeranlagen können hier oft nicht vor Ort gebracht werden,<br />
um Staubablagerungen zu beseitigen.<br />
Achtung: Der mobile Staubsauger muss für den explosionsfähigen Staub geeignet sein.<br />
Die Eignung für die St-Klasse 1 muss nachgewiesen werden.<br />
• Die Druckentlastung <strong>von</strong> Räumen (z. B. Pudermühlenraum) ist erforderlich, wenn andere<br />
konstruktive <strong>Schutzmaßnahmen</strong> nicht anwendbar sind und der Personenschutz auf andere<br />
Weise, z. B. durch Einrichtung als Sperrbereich ohne Arbeitsplatz und hinreichende<br />
Festigkeit des Mauerwerkes, sichergestellt ist. /23/<br />
• Die Blitzschutzmaßnahmen nach DIN V ENV 61024-1/VDE 0185 sind erforderlich. /31/.<br />
• Die Gebäudeentkopplung durch Entkopplungseinrichtungen in verbindenden Förderwegen<br />
ist in besonderen Einzelfällen ebenfalls erforderlich.<br />
34
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
9 Organisatorische Maßnahmen<br />
9.1 Kennzeichnung<br />
Die Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche muss entsprechend den Anforderungen<br />
der Unfallverhütungsvorschrift “Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />
am Arbeitsplatz” (BGV A 8) erfolgen. Auf das Verbot des Betretens <strong>von</strong> explosionsgefährdeten<br />
Bereichen durch unbefugte Personen ist ebenfalls deutlich erkennbar und dauerhaft<br />
durch Kennzeichnung hinzuweisen. /28, 30/<br />
9.2 Reinigung und Wartung<br />
Der Staubfreiheit <strong>von</strong> Betriebsräumen kommt ein hoher Stellenwert zu. Es sind daher Reinigungspläne<br />
zu erstellen, in denen Art, Umfang und Häufigkeit der Reinigungsmaßnahmen<br />
sowie die jeweiligen Verantwortlichkeiten festgelegt sind (Siehe Abbildung 8).<br />
Zum Beseitigen <strong>von</strong> Staubablagerungen sollten bevorzugt saugende Verfahren eingesetzt<br />
werden (zentrale Staubsaugeranlage, fahrbare Industriestaubsauger). Industriestaubsauger<br />
müssen für das Aufsaugen <strong>von</strong> trockenen, brennbaren Stäuben der Staubexplosionsklasse<br />
St 1 geeignet sein.<br />
Art der Reinigungsmaßnahmen Umfang Häufigkeit Verantwortlich<br />
Kehren Aufgabenbereich täglich Frau K.<br />
Saugen Siloboden nach Schichtende Herr S.<br />
Wischen Mühlenraum*) bei Bedarf, mind. jedoch<br />
wöchentlich<br />
*) Anlage darf dabei nicht in Betrieb sein<br />
Abbildung 8: Beispiel für einen Reinigungsplan<br />
Herr W.<br />
Neben den aus produktionstechnischen Gründen erforderlichen Wartungsarbeiten sind insbesondere<br />
solche Wartungsarbeiten zu berücksichtigen, die<br />
• die Funktion <strong>von</strong> Schutzsystemen (wie Schieflaufsicherungen, Schlupfwächter oder Explosionsunterdrückungsanlagen),<br />
• die Dichtheit staubführender Anlagen,<br />
• die Wirksamkeit <strong>von</strong> entstaubungstechnischen Anlagen und<br />
• die Reibungsfreiheit <strong>von</strong> bewegten Anlagenteilen<br />
betreffen. Auch diese Wartungsarbeiten sind analog zu den Reinigungsmaßnahmen in einem<br />
Wartungsplan zu erfassen.<br />
35
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
9.3 Instandsetzung und Prüfung<br />
Bei Feuerarbeiten wie Schweißen, Brennen und Schneiden sind Erlaubnisscheine zu erstellen.<br />
(Siehe Kapitel 9.5) Elektrische Anlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme und in bestimmten<br />
Abständen (mindestens jedoch alle drei Jahre) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand<br />
hinsichtlich der Montage, der Installation und des Betriebes durch eine Elektrofachkraft<br />
oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft zu prüfen. /28/<br />
9.4 Betriebsanweisung, Unterweisung<br />
Es sind Betriebsanweisungen zu erstellen, die den Umgang mit brennbaren und im Gemisch<br />
mit Luft explosionsfähigen Stoffen (z. B. Zuckerstaub) regeln.<br />
Im Rahmen der Erst- und Wiederholungsunterweisungen sind die Beschäftigten über<br />
• die grundlegenden Explosionsvoraussetzungen,<br />
• grundsätzliche Verhaltensweisen in den explosionsgefährdeten Bereichen,<br />
• das allgemeine Rauchverbot in den explosionsgefährdeten Bereichen,<br />
• das Verbot der Verwendung offener Flammen sowie der Durchführung <strong>von</strong> Feuerarbeiten<br />
ohne Erlaubnisschein (Siehe Kapitel 9.5) und<br />
• das Zutrittsverbot für unbefugte Personen<br />
zu unterweisen.<br />
Anmerkung:<br />
Auch die umfassende Unterweisung <strong>von</strong> Fremdfirmenmitarbeitern ist zu gewährleisten. /28/<br />
9.5 Arbeitsfreigabe<br />
Die Durchführung <strong>von</strong> Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen ist nur gemäß den<br />
schriftlichen Anweisungen des Arbeitgebers zulässig. Bei gefährlichen Tätigkeiten, wie z. B.<br />
Schweiß-, Schneide- und Schleifarbeiten ist ein Auftragsfreigabesystem anzuwenden.<br />
Diese Tätigkeiten dürfen erst beginnen, wenn den ausführenden Mitarbeitern ein Erlaubnisschein<br />
vorliegt, in dem der zuständige Vorgesetzte die Arbeitsfreigabe erteilt hat und die<br />
notwendigen <strong>Schutzmaßnahmen</strong> getroffen wurden. /28/<br />
9.6 Dokumentationspflicht des Unternehmers<br />
Alle getroffenen Maßnahmen sind in einem Explosionsschutzdokument zu erfassen. Dieses<br />
Dokument ist ständig auf dem letzten Stand zu halten. Es ist vor Aufnahme der Bauarbeiten,<br />
d. h. bereits in der Planungsphase zu erstellen und zu überarbeiten, wenn Veränderungen,<br />
Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes vorgenommen<br />
werden. Aus dem Dokument muss insbesondere hervorgehen,<br />
1. dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden<br />
sind,<br />
2. dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes<br />
zu erreichen,<br />
36
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
3. welche Bereiche entsprechend dem Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung in<br />
Zonen eingeteilt wurden und<br />
4. für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß dem Anhang 4 der Betriebssicherheitsverordnung<br />
gelten<br />
Anmerkung<br />
Es können auch bereits vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Dokumente oder andere<br />
gleichwertige Berichte verwendet und bei Bedarf aktualisiert werden, die auf Grund <strong>von</strong> Verpflichtungen<br />
nach anderen Rechtsvorschriften erstellt worden sind. Dazu können z. B. Gutachten,<br />
Genehmigungsunterlagen, Anlagenverzeichnisse, Gefahrstoffkataster, Reinigungspläne,<br />
Protokolle über planmäßige Rundgänge, Unterweisungsunterlagen und Havariepläne<br />
gehören. Achtung: Diese Liste ist nicht vollständig.<br />
Das Explosionsschutzdokument muss alle Angaben zum Explosionsschutz im Werk beinhalten.<br />
Es ist nicht auf den Staubexplosionsschutz beschränkt.<br />
37
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
10 Anhang (allgemein)<br />
10.1 Begriffsbestimmungen, Kenngrößen (für brennbaren Staub)<br />
Brennbarkeit<br />
Die Brennbarkeit eines Staubes wird durch die Brennzahl beschrieben.<br />
Art der Reaktion Brennzahl Staubart (Beispiel)<br />
Keine Brandausbreitung Kein Anbrennen BZ 1 Kochsalz<br />
Kurzes Anbrennen und<br />
rasches Verlöschen<br />
Örtliches Brennen oder<br />
Glimmen ohne Ausbreitung<br />
Brandausbreitung Ausbreitung eines Glimmbrandes<br />
Explosion<br />
Ausbreitung eines offenen Brandes<br />
Sehr heftiges, verpuffungsartiges<br />
Abbrennen<br />
Schnell ablaufende Verbrennung mit erkennbarer Drucksteigerung.<br />
Explosionsgrenzen<br />
BZ 2 Zuckerstaub, Weinsäure,<br />
Kasein<br />
BZ 3 Laktose, Dextrin<br />
BZ 4 Tabak, Braunkohle,<br />
Torf<br />
BZ 5 Schwefel, Holz,<br />
Zellulose<br />
BZ 6 Schwarzpulver<br />
Untere Explosionsgrenze (UEG) und obere Explosionsgrenze (OEG) sind die Grenzkonzentrationen<br />
eines Staubes in Luft, zwischen denen das Staub/Luft-Gemisch durch Fremdzündung<br />
<strong>zur</strong> Explosion gebracht werden kann.<br />
explosionsfähige Atmosphäre (e. A.)<br />
Eine explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus Luft und brennbaren Stäuben unter<br />
atmosphärischen Bedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung<br />
auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt.<br />
explosionsfeste Bauweise<br />
Anlagenteile, wie Behälter, Apparate, Rohrleitungen werden so gebaut, dass sie einer Explosion<br />
im Inneren standhalten ohne auf<strong>zur</strong>eißen<br />
explosionsdruckfeste Bauweise<br />
Anlagenteile, wie Behälter, Apparate, Rohrleitungen halten dem zu erwartenden Explosionsdruck<br />
stand, ohne sich bleibend zu verformen.<br />
38
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Für die Auslegung und Herstellung werden die Berechnungs- und Bauvorschriften für Druckbehälter<br />
angewendet. Als Berechnungsdruck wird der zu erwartende Explosionsdruck<br />
zugrunde gelegt.<br />
explosionsdruckstoßfeste Bauweise<br />
Anlagenteile, wie Behälter, Apparate, Rohrleitungen sind so gebaut, dass sie einem bei einer<br />
Explosion im Inneren auftretenden Druckstoß in Höhe des zu erwartenden Explosionsdruckes<br />
standhalten. Dabei sind jedoch bleibende Verformungen zulässig.<br />
Für die Auslegung und Herstellung werden die <strong>von</strong> der „Arbeitsgemeinschaft Druckbehälter“<br />
herausgegebenen Richtlinien (AD-Merkblätter) sinngemäß verwendet, wobei unter der Voraussetzung<br />
einer hohen Verformbarkeit der verwendeten Werkstoffe eine im Vergleich zu<br />
Druckbehältern höhere Ausnutzung der Werkstofffestigkeit zulässig ist.<br />
explosionsgefährdeter Bereich (e. B.)<br />
Ein explosionsgefährdeter Bereich ist ein Bereich, in dem eine gefährliche explosionsfähige<br />
Atmosphäre auftreten kann. Ein Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre nicht in einer<br />
solchen Menge zu erwarten ist, dass besondere <strong>Schutzmaßnahmen</strong> erforderlich werden, gilt<br />
nicht als explosionsgefährdeter Bereich.<br />
gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (g. e. A.)<br />
Eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ist eine explosionsfähige Atmosphäre, die in<br />
einer solchen Menge (gefahrdrohende Menge) auftritt, dass besondere <strong>Schutzmaßnahmen</strong><br />
für die Aufrechterhaltung des Schutzes <strong>von</strong> Sicherheit und Gesundheit erforderlich werden.<br />
Glimmtemperatur<br />
Mindestzündtemperatur einer Staubschicht <strong>von</strong> 5 mm Dicke<br />
KSt-Wert<br />
Staub- und prüfverfahrensspezifische Kenngröße, die sich aus dem kubischen Gesetz errechnet.<br />
Sie entspricht zahlenmäßig dem Wert für den maximalen zeitlichen Druckanstieg im<br />
1-m 3 -Behälter bei den in der Richtlinie VDI 2263-1 festgelegten Prüfbedingungen. Der KSt-<br />
Wert ist insbesondere <strong>von</strong> der Korngrößenverteilung und der Oberflächenstruktur des Staubes<br />
abhängig.<br />
Kubisches Gesetz<br />
Volumenabhängigkeit des maximalen zeitlichen Druckanstiegs<br />
(dp/dt)max ⋅ V 1/3 = konst. = KSt<br />
Wegen des Zusammenhangs zwischen Volumen V und maximalem zeitlichen Druckanstieg<br />
(dp/dt)max sind Angaben für den maximalen zeitlichen Druckanstieg ohne gleichzeitige Volumenangabe<br />
nicht ausreichend.<br />
39
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
maximaler Explosionsdruck<br />
Bei der Explosion einer explosionsfähigen Atmosphäre optimaler Konzentration in einem<br />
geschlossenen Behälter auftretender höchster Druckwert.<br />
maximaler zeitlicher Druckanstieg<br />
Bei der Explosion eines Staubes auftretender höchster Wert für den zeitlichen Druckanstieg<br />
in einem geschlossenen Behälter bei optimaler Konzentration (Siehe auch “Kubisches Gesetz”)<br />
Medianwert<br />
Wert für die mittlere Korngröße: 50 Gew.-% des Staubes sind gröber und 50 Gew.-% sind<br />
feiner als der Medianwert.<br />
Mindestzündenergie<br />
Niedrigster Wert der in einem Kondensator gespeicherten elektrischen Energie, die unter<br />
Variationen der Parameter des Entladungskreises bei der Entladung gerade ausreicht, das<br />
zündwilligste Gemisch aus Staub und Luft bei Atmosphärendruck und Raumtemperatur zu<br />
entzünden.<br />
Mindestzündtemperatur einer Staubschicht<br />
Niedrigste Temperatur einer freiliegenden, heißen Oberfläche, bei der Entzündung einer<br />
Staubschicht definierter Dicke auf dieser Fläche eintritt (bei 5 mm Schichtdicke identisch mit<br />
der Glimmtemperatur).<br />
Mindestzündtemperatur einer Staubwolke (Zündtemperatur)<br />
Niedrigste Temperatur einer heißen Fläche, an der das zündwilligste Gemisch des betreffenden<br />
Staubes mit Luft gerade noch entzündet wird.<br />
Normalbetrieb<br />
Zustand, in dem Geräte, Schutzsysteme und Komponenten ihre vorgesehene Funktion innerhalb<br />
ihrer Auslegungsparameter erfüllen, Die Freisetzung geringer Mengen brennbarer<br />
Stoffe kann zum Normalbetrieb gehören. Störungen, die Instandsetzung oder Abschaltung<br />
erfordern, werden nicht als Normalbetrieb angesehen. /13/<br />
Sauerstoffgrenzkonzentration (SGK)<br />
Experimentell ermittelte Sauerstoffkonzentration in einem Staub/Luft/Inertgas-Gemisch, bei<br />
der unabhängig <strong>von</strong> der Staubkonzentration gerade keine Explosion mehr möglich ist. /13/<br />
Selbstentzündung einer Staubschüttung<br />
Entzündung <strong>von</strong> Stäuben, die dadurch hervorgerufen wird, dass die Wärmeproduktionsrate<br />
der Oxidations- oder Zersetzungsreaktion der Stäube größer ist als die Wärmeverlustrate an<br />
die Umgebung. /13/<br />
40
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Staub<br />
Feinzerteilter Feststoff beliebiger Form, Struktur und Dichte unterhalb einer Korngröße <strong>von</strong><br />
ca. 500 µm.<br />
Staubexplosionsklassen<br />
Klassen, in die Stäube aufgrund ihrer KSt-Werte eingeordnet werden.<br />
Staubexplosionsklasse KSt in bar ⋅ m/s<br />
Staub/Luft-Gemisch<br />
St 1 0 < KSt ≤ 200<br />
St 2 200 < KSt ≤ 300<br />
St 3 Kst ≥ 300<br />
In Luft aufgewirbelter Staub. Kennzeichnende Größe ist die Staubkonzentration.<br />
41
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
10.2 Explosionsereignisse (Zündquellenschwerpunkte)<br />
Abbildung 9: Verteilung der ermittelten Zündquellen (BIA-Report 11/97)<br />
Anmerkung:<br />
Aus der Abbildung ist gut zu erkennen, dass in der Nahrungs- und Futtermittelindustrie, also<br />
auch in der Zuckerindustrie, mechanische Zündquellen mit 35 % den größten Anteil am<br />
Explosionsgeschehen haben und damit besonders beachtet werden müssen.<br />
42
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
10.3 Explosionsereignisse (Anlagenschwerpunkte)<br />
Abbildung 10: Betroffene Anlagen nach Staubgruppen (BIA-Report 11/97)<br />
Anmerkung:<br />
Aus der Abbildung ist gut zu erkennen, dass in der Nahrungs- und Futtermittelindustrie, also<br />
auch in der Zuckerindustrie, Förderanlagen/Elevatoren 26,9 % den größten Anteil am Explosionsgeschehen<br />
haben und damit besonders beachtet werden müssen.<br />
43
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
10.4 Explosionsentkopplung in Rohrleitungen<br />
Abbildung 11: Löschmittelsperre (automatische Flammensperre)<br />
44
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
10.5 Druckverlauf beim Einsatz der Explosionsunterdrückung<br />
Abbildung 12: Druckverlauf bei Einsatz einer Explosionsunterdrückung<br />
Erläuterung der Abbildung<br />
1. Die Zündung des explosiblen Gemisches erfolgt bei p = 0 Bar, t = 0 ms<br />
2. Die Druckdetektoren melden die anlaufende Explosion bei p = 0,10 bar, t ≈ 35 ms<br />
3. Die Unterdrückung beginnt durch Zugabe des Löschmittels bei p = 0,16 bar, t ≈ 40 ms<br />
4. Die Explosion ist unterdrückt bei pred = 0,40 bar (reduzierter Explosionsdruck), t ≈ 60 ms<br />
5. Die Flammenreaktion ist unterdrückt<br />
45
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
10.6 Schnellschlussschieber <strong>zur</strong> Explosionsentkopplung<br />
Abbildung 13: Schnellschlussschieber<br />
46
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
10.7 Zellenradschleuse <strong>zur</strong> Explosionsentkopplung<br />
Abbildung 14: Prinzip einer Zellenradschleuse<br />
47
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
10.8 Entlastungsschlot <strong>zur</strong> Explosionsentkopplung<br />
Abbildung 15: Prinzip eines Entlastungsschlotes in einer Sammelleitung<br />
48
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
11 Anhang (Zuckerstaub)<br />
11.1 Brenn- und Explosionskenngrößen <strong>von</strong> Zuckerstaub<br />
Zuckerstaub gehört zu den brennbaren (exotherm oxidierbaren) Stäuben und ist bei hinreichender<br />
Feinheit im Gemisch mit Luft explosionsfähig.<br />
Das Risiko, dass ein Staub/Luft-Gemisch explodiert, wird durch Brenn- und Explosionskenngrößen<br />
beschrieben, die u.a. <strong>von</strong> der Feinheit (Medianwert) des Staubes abhängen. Dabei<br />
ist zu beachten, dass es im Einzelfall durchaus zu Abweichungen - sowohl zu höheren als<br />
auch zu niedrigeren Werten - kommen kann (s.a. Übersicht der im BIA-Report 12/97 aufgeführten<br />
Zuckerstäube /12/). Bisher sind für Zucker nicht alle eventuell neben der Korngröße<br />
noch bedeutsamen Einflussfaktoren bekannt (z. B. im Kristall gebundenes Wasser, Feinstruktur<br />
der Teilchenoberfläche in Abhängigkeit vom Herstellungsverfahren).<br />
Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die grundsätzlichen Abhängigkeiten am Beispiel einiger<br />
ausgewählter Zuckerstäube.<br />
Medianwert (µm) Mindestzündenergie (mJ)<br />
(mit Induktivität)<br />
Mindestzündenergie (mJ)<br />
(ohne Induktivität)<br />
17 MZE < 5 5 < MZE < 10<br />
30 MZE < 10<br />
36 30 < MZE < 100<br />
110 MZE > 1000 MZE > 10<br />
275 10 5 < MZE < 10 6<br />
300 MZE < 10 6<br />
Abbildung 16: Grundsätzliche Abhängigkeit der Mindestzündenergie <strong>von</strong> Zuckerstaub<br />
bei unterschiedlicher Korngrößenverteilung<br />
49
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
MW (µm)<br />
UEG (g/m 3)<br />
pmax ((bar) KSt (bar m/s)<br />
25 60 9,1 140<br />
80 60 8,3 135<br />
300 500 4,0 12<br />
380 k.E<br />
790 k.E<br />
1250 k.E<br />
Abbildung 17: Grundsätzliche Abhängigkeit der Unteren Explosionsgrenze (UEG), des<br />
maximalen Explosionsdrucks (pmax) und des KSt-Wertes <strong>von</strong> Zuckerstaub bei unterschiedlicher<br />
Korngrößenverteilung<br />
Sind für eine Beurteilung der Explosionsgefahr eines tatsächlich gehandhabten Zuckerstaubes<br />
keine konkreten Kenndaten bekannt, so sind die Werte der Abbildung 18 anzuwenden.<br />
Mit diesen Werten liegt man erfahrungsgemäß auf der “sicheren Seite”, sofern normale Betriebsbedingungen<br />
(sogenannte atmosphärische Bedingungen) vorliegen.<br />
Staubexplosionsklasse : St 1<br />
max. Explosionsüberdruck pmax<br />
: 9 bar<br />
KSt-Wert : 140 bar m/s<br />
Untere Explosionsgrenze UEG : 30 g/m 3<br />
Mindestzündtemperatur der Staubwolke (Zündtemperatur) : 350 °C (BAM – Ofen)<br />
Mindestzündtemperatur der 5-mm Staubschicht<br />
(Glimmtemperatur)<br />
: 420 °C<br />
Brennbarkeit : BZ 2<br />
Mindestzündenergie : < 5 mJ (mit Induktivität)<br />
Schmelzpunkt : 169 °C<br />
Sauerstoffgrenzkonzentration : 9 Vol. %<br />
: > 5 mJ/
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
11.2 Übliche Zoneneinteilungen für Zuckerstaub<br />
Diese Zoneneinteilungen haben sich bei der sicherheitstechnischen Betrachtung vieler Anlagen<br />
und Betriebsbereiche über Jahre hinweg als sinnvoll und angemessen erwiesen.<br />
Zoneneinteilung für die durch Zuckerstaub<br />
explosionsgefährdeten Anlagen und Betriebsbereiche der<br />
Zuckerindustrie<br />
Anlagen<br />
mit Kristallzucker<br />
Zone<br />
Siloinnenraum 22<br />
Siebmaschine (Innenraum) 21<br />
Filter (nur Rohgasseite des Innenraumes)<br />
a.) allgemein, regelmäßige Abreinigung 20<br />
b.) angesaugte Konz. < UEG, gelegentliche Abreinigung 21<br />
Inneres <strong>von</strong> Entstaubungsleitungen 22<br />
Elevator (Innenraum) 21<br />
Trockentrommel (Innenraum) 22<br />
Wirbelschichttrockner (Innenraum) 22<br />
Sortenbunker (Innenraum)<br />
a.) Korngröße grob > 250 µm 22<br />
b.) Korngröße fein < 250 µm 21<br />
Pneumatische Förderung (Rohrleitungen, Sende- und Empfangsbehälter) durch<br />
a.) Dichtstromförderung 21<br />
b.) Flugförderung 20<br />
c.) Pfropfenförderung -<br />
mit Puderzucker<br />
Puderkonditionierer (mit Einspeisung <strong>von</strong> Luft) 20<br />
Pudermühle (nur Innenraum der Mühle, Mahlraum) 20<br />
Puderbunker (nur Innenraum) 20<br />
Puderschnecke / Staubschnecke mit<br />
a.) Umfangsgeschwindigkeit langsam (v < 1 m/s) 22<br />
b.) Umfangsgeschwindigkeit schnell (v > 1 m/s) 21<br />
51
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Betriebsbereiche<br />
mit staubdichten Anlagen ohne Staubablagerungen -<br />
mit nicht staubdichten Anlagen u. Staubablagerungen 22<br />
Ausnahme: die Ablagerungen in gefahrdrohender Menge werden durch Reinigungspläne<br />
jederzeit sicher verhindert<br />
Anmerkung<br />
Andere Zoneneinteilungen sind in Teilen denkbar. Jedoch muss dann eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung<br />
vorliegen, aus der detailliert hervorgeht, aufgrund welcher Annahmen<br />
und Rahmenbedingungen die andere Einstufung erfolgte. Diese Angaben sind in das Explosionsschutzdokument<br />
aufzunehmen.<br />
-<br />
52
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
12 Anhang (Schnitzel- und Pelletstaub)<br />
12.1 Brenn- und Explosionskenngrößen <strong>von</strong> Schnitzel- und Pelletstaub<br />
Staubexplosionsklasse : St 1<br />
max. Explosionsüberdruck pmax<br />
: 8,6 bar<br />
KSt-Wert : 91 bar m/s<br />
Untere Explosionsgrenze UEG : 125 g/m 3<br />
Zündtemperatur : 420 °C<br />
Glimmtemperatur : 270 °C<br />
Brennbarkeit : BZ 4<br />
Mindestzündenergie (350 µm) : > 10 3 mJ<br />
Sauerstoffgrenzkonzentration : 9 Vol. %<br />
Anmerkung:<br />
Bei diesen Angaben handelt es sich um Durchschnittswerte, die ggf. im konkreten Einzelfall<br />
durch Messungen bestätigt werden müssen. Die Begriffsbestimmungen sind dem Anhang<br />
10.1 zu entnehmen.<br />
53
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
12.2 Übliche Zoneneinteilungen für Schnitzel- und Pelletstaub<br />
Diese Zoneneinteilungen haben sich bei der sicherheitstechnischen Betrachtung vieler Anlagen<br />
und Betriebsbereiche über Jahre hinweg als sinnvoll und angemessen erwiesen.<br />
Zoneneinteilung, für die durch Schnitzel- und Pelletstaub<br />
explosionsgefährdeten Anlagen und Betriebsbereiche der<br />
Zuckerindustrie<br />
Zone<br />
Anlagen<br />
Wirbelschicht/Verdampfungstrockner (im Innenraum) -<br />
Schnitzeltrockentrommel (im Austragbereich des Innenraums) 22<br />
Zyklon (im Innenraum) nach Schnitzeltrockentrommel 22<br />
Becherwerk (Elevator) für Trockenschnitzel (im Innenraum) 21<br />
Verteilerschnecke für Trockenschnitzel (im Innenraum, vor Schnitzelbunker) 22<br />
Trockenschnitzelbunker (im Innenraum, vor Speiseschnecke) 22<br />
Speiseschnecke (im Innenraum, vor Presse, ohne Melassebeigabe vor der Presse) 22<br />
Speiseschnecke (im Innenraum, vor Presse, mit Melassebeigabe vor der Presse) -<br />
Pelletpressen (nur Pressraum) -<br />
Rutschsieb/-röhre (nach der Pelletpresse, vor Pelletkühler) 22<br />
Transportband (im Abwurfbereich), z. B. Wellkantengurtförderer 22<br />
Pelletkühler (nur Innenraum) 22<br />
Gebläse (nach Pelletkühler, vor Zyklon) 22<br />
Zyklon (im Innenraum; <strong>zur</strong> Entstaubung des Pelletkühlers) 22<br />
Becherwerk (Elevator) für Pellets (im Inneren der Schächte) 21<br />
Schneckenförderer oder Wellkantengurtförderer für Pellets (zum Weitertransport) 22<br />
Lagerhalle (lose Lagerung, mit Abwurf der Pellets <strong>von</strong> der Hallendecke) 22<br />
Silo-/Bunkerinnenraum (bei Abwurf der Pellets <strong>von</strong> der Silo-/Bunkerdecke) 22<br />
Pelletverladung (siehe Abschnitt über die Betriebsbereiche) 22/ -<br />
Filter der Wegeentstaubung (nur Rohgasseite des Innenraumes)<br />
a.) allgemein: regelmäßige Abreinigung 20<br />
b.) Sonderfall: angesaugte Konz. < UEG und gelegentliche Abreinigung 21<br />
Inneres <strong>von</strong> Entstaubungsleitungen (angesaugte Konz. < UEG) 22<br />
Pelletstaubschnecke (Innenraum)<br />
a.) Umfangsgeschwindigkeit langsam (v < 1 m/s) 22<br />
b.) Umfangsgeschwindigkeit schnell (v > 1 m/s) 21<br />
54
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
Betriebsbereiche<br />
mit staubdichten Anlagen ohne Staubablagerungen -<br />
mit nicht staubdichten Anlagen und Staubablagerungen 22<br />
Sonderfall: Ablagerungen in gefahrdrohender Menge werden durch regelmäßige Reinigungen<br />
sicher verhindert!<br />
Anmerkung<br />
Andere Zoneneinteilungen sind in Teilen denkbar. Jedoch muss dann eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung<br />
vorliegen, aus der detailliert hervorgeht, aufgrund welcher Annahmen<br />
und Rahmenbedingungen die andere Einstufung erfolgte. Diese Angaben sind in das Explosionsschutzdokument<br />
aufzunehmen.<br />
-<br />
55
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
13 Literaturübersicht<br />
13.1 Regelwerke, Vorschriften und Tabellenwerke<br />
1. BGV A 1 (VBG 1)<br />
Allgemeine Vorschriften<br />
2. BGV D 1 (VBG 15)<br />
Schweißen, Schneiden und verwandte Arbeitsverfahren<br />
3. BGV C 12 (VBG 112)<br />
Silos<br />
4. BGR 104 (ZH 1/10)<br />
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit<br />
- Explosionsschutz-Regeln<br />
(Regeln für die <strong>Vermeidung</strong> der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre<br />
mit Beispielsammlung)<br />
5. BGR 109 (ZH 1/32)<br />
Richtlinie <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> der Gefahren <strong>von</strong> Staubbränden und Staubexplosionen<br />
beim Schleifen, Bürsten und Polieren <strong>von</strong> Aluminium und seinen<br />
Legierungen<br />
6. BGR 121 (ZH 1/140)<br />
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen mit Arbeitsplatzlüftung<br />
7. ZH 1/180<br />
Sicherheitsregeln für Anforderungen an ortsfeste Sauerstoffwarneinrichtungen<br />
für den Explosionsschutz<br />
8. BGR 132 (ZH 1/200)<br />
Richtlinien für die <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> Zündgefahren infolge elektrostatischer<br />
Aufladungen (Richtlinien “Statische Elektrizität”)<br />
9. BGR 133 (ZH 1/201)<br />
Regeln für die Ausrüstung <strong>von</strong> Arbeitsstätten mit Feuerlöschern<br />
10. entfallen<br />
11. ZH 1/617<br />
Sicherheitsregeln für den Explosionsschutz bei der Konstruktion und Errichtung<br />
<strong>von</strong> Wirbelschichtsprühgranulatoren, Wirbelschichttrocknern, Wirbelschichtcoatinganlagen<br />
12. BIA-Report 11/97<br />
Brenn- und Explosionskenngrößen <strong>von</strong> Stäuben<br />
Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit<br />
Dezember 1997<br />
13. DIN EN 1127-1<br />
Explosionsfähige Atmosphären<br />
Explosionsschutz<br />
Teil 1: Grundlagen und Methodik<br />
Deutsche Fassung EN 1127-1:1997<br />
1)<br />
1)<br />
1)<br />
1)<br />
1)<br />
1)<br />
1)<br />
1)<br />
1)<br />
1)<br />
3)<br />
2)<br />
56
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
14. DIN EN 60079 Teil 19/ VDI 0165 Teil 201 Entwurf<br />
Deutsche Fassung IEC 31J(CO)7<br />
Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen<br />
Reparatur und Überholung <strong>von</strong> Betriebsmitteln für den Einsatz in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen<br />
Februar 1993<br />
15. DIN VDE 0165<br />
Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen<br />
Februar 1991<br />
16. DIN VDE 0170/0171 Teil 13<br />
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche<br />
Anforderungen für Betriebsmittel der Zone 10<br />
November 1986<br />
17. DIN VDE 0170/0171 Teil 1<br />
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
1998<br />
18. VDI 2263<br />
Staubbrände und Staubexplosionen<br />
Gefahren - Beurteilung - <strong>Schutzmaßnahmen</strong><br />
Mai 1992<br />
19. VDI 2263 Blatt 1<br />
Staubbrände und Staubexplosionen<br />
Gefahren - Beurteilung - <strong>Schutzmaßnahmen</strong><br />
Untersuchungsmethoden <strong>zur</strong> Ermittlung <strong>von</strong> sicherheitstechnischen Kenngrößen<br />
<strong>von</strong> Stäuben<br />
Mai 1990<br />
20. VDI 2263 Blatt 2<br />
Staubbrände und Staubexplosionen<br />
Gefahren - Beurteilung - <strong>Schutzmaßnahmen</strong><br />
Inertisierung<br />
Mai 1992<br />
21. VDI 2263 Blatt 3<br />
Staubbrände und Staubexplosionen<br />
Gefahren - Beurteilung - <strong>Schutzmaßnahmen</strong><br />
Explosionsdruckstoßfeste Behälter und Apparate<br />
Berechnung - Bau - Prüfung<br />
Mai 1990<br />
22. VDI 2263 Blatt 4<br />
Staubbrände und Staubexplosionen<br />
Gefahren - Beurteilung - <strong>Schutzmaßnahmen</strong><br />
Unterdrückung <strong>von</strong> Staubexplosionen<br />
April 1992<br />
23. VDI 3673 Blatt 1<br />
Druckentlastung <strong>von</strong> Staubexplosionen<br />
Juli 1995<br />
24. VDE 0105, T 9<br />
Bestimmungen für den Betrieb <strong>von</strong> Starkstromanlagen, Teil 9, Sonderbestimmungen<br />
für den Betrieb <strong>von</strong> elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten<br />
Betriebsstätten<br />
2)<br />
2)<br />
2)<br />
2)<br />
2)<br />
2)<br />
2)<br />
2)<br />
2)<br />
2)<br />
2)<br />
57
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
25. TRgA 509<br />
Technische Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe<br />
Magnesium<br />
26. TAA-GS-15<br />
Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit<br />
Anlagensicherheit<br />
Leitfaden<br />
Explosionsfähige Staub/Luft- Gemische und Störfall-Verordnung<br />
Teil 1: Anwendungsbereich<br />
Januar 1997<br />
26a. TAA-GS 13<br />
Teil 2: Störfallvorsorge und Anhang<br />
Oktober 1995<br />
27. Verordnung über das Inverkehrbringen <strong>von</strong> Geräten und Schutzsystemen für<br />
explosionsgefährdete Bereiche (Explosionsschutzverordnung – 11. GSGV)<br />
Dezember 1996<br />
28. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung<br />
<strong>von</strong> Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim<br />
Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des<br />
betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)<br />
September 2002<br />
29. RL 1994/9/EG (auch ATEX 95 genannt)<br />
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.03.1994 <strong>zur</strong><br />
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und<br />
Schutzsysteme <strong>zur</strong> bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen.<br />
30. RL 1999/92/EG (auch ATEX 137 genannt)<br />
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.1999 <strong>zur</strong><br />
Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer,<br />
die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können.<br />
31. BGV A 8 (VBG 125)<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz<br />
32. DIN V ENV 61024-1 VDE 0185 Teil 100<br />
Blitzschutz baulicher Anlagen<br />
Teil 1 Allgemeine Grundsätze<br />
Deutsche Fassung 1995<br />
1)<br />
1)<br />
2)<br />
58
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
13.2 Bezugsquellen:<br />
1) Carl Heymanns Verlag KG<br />
Luxemburger Straße 449<br />
50939 Köln<br />
Tel.: (02 21) 9 43 73-0), FAX: (02 21) 9 43 73-6 03<br />
www.heymanns.com<br />
2) Beuth-Verlag GmbH,<br />
Burggrafenstraße 6,<br />
10787 Berlin<br />
Tel.: (0 30) 26 01-22 60, FAX: (0 30) 26 01-12 60<br />
www.beuth.de<br />
3) Erich Schmidt Verlag GmbH & Co.<br />
Genthiner Straße 30 G<br />
10785 Berlin<br />
Tel.: (0 30) 25 00 85-0, FAX: (0 30) 25 00 851-1<br />
www.erich-schmid-verlag.de<br />
4) VDE-Verlag GmbH<br />
Bismarckstraße 33<br />
10625 Berlin<br />
Tel.: (030) 34 80 01-0, FAX: (030) 34 17 039<br />
www.vde-verlag.de<br />
59
<strong>Schutzmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zuckerstaubexplosionen</strong><br />
13.3 Weitere für die Erarbeitung des Arbeitsmaterials verwendete Quellen<br />
Wirkner-Bott, I., Schumann, St., Stock, M.<br />
Flammen- und Druckwirkung bei Explosionsdruckentlastung<br />
Vortrag Nürnberg 1992<br />
VDI-Berichte 975, S. 285 - 305<br />
Siwek, R.<br />
Explosionsdruckentlastung - Novellierung der Richtlinie VDI 3673<br />
Vortrag Nürnberg 1992<br />
VDI-Berichte 975, S. 401 - 432<br />
Bartknecht, W., Vogl, A.<br />
Flammenlose Druckentlastung <strong>von</strong> Staubexplosionen<br />
Staub - Reinhaltung der Luft<br />
54 (1994), S. 119 - 123<br />
Ritter, K.<br />
<strong>Vermeidung</strong> wirksamer Zündquellen<br />
Vortrag VDI-Seminar “Sichere Handhabung brennbarer Stäube”<br />
Würzburg, 25./26.05.1994<br />
Siwek, R.<br />
Explosionsfeste Bauweise<br />
Vortrag VDI-Seminar “Sichere Handhabung brennbarer Stäube”<br />
Würzburg, 25./26.05.1994<br />
Siwek, R.<br />
Explosionsdruckentlastung<br />
Vortrag VDI-Seminar “Sichere Handhabung brennbarer Stäube”<br />
Würzburg, 25./26.05.1994<br />
Scholl, E.-W.<br />
Explosionsfeste Bauweise für den reduzierten Explosionsdruck in Verbindung<br />
mit Explosionsunterdrückung<br />
Vortrag VDI-Seminar “Sichere Handhabung brennbarer Stäube”<br />
Würzburg, 25./26.05.1994<br />
Wiemann, W.<br />
Explosionstechnische Entkopplung<br />
Vortrag VDI-Seminar “Sichere Handhabung brennbarer Stäube”<br />
Würzburg, 25./26.05.1994<br />
Radandt, S.<br />
Explosionsdruckentlastung <strong>von</strong> Silos<br />
Vortrag VDI-Seminar “Sichere Handhabung brennbarer Stäube”<br />
Würzburg, 25./26.05.1994<br />
60