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Protokoll vom 15.12.2005 - Hitzendorf

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<strong>Protokoll</strong><br />

der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />

der Marktgemeinde <strong>Hitzendorf</strong> <strong>vom</strong> <strong>15.12.2005</strong><br />

Anwesend:<br />

Bgm. Ing. Franz Höfer als Vorsitzender (ÖVP)<br />

1. Vizebgm. Dr. Gabriela Stieber (ÖVP)<br />

2. Vizebgm. Reinhard Seufzer (SPÖ)<br />

GK Werner Eibinger (ÖVP)<br />

GR Rudolf Bloderer (ÖVP)<br />

GR Stefan Mehr (ÖVP)<br />

GR Erich Birnstingl (ÖVP)<br />

GR Johannes Kormann (ÖVP)<br />

GR Josef Lackner (ÖVP)<br />

GR Ferdinand Hochstrasser (ÖVP)<br />

Nicht anwesend:<br />

GR Erwin Kopp (ÖVP)<br />

GR Johannes Stern (ÖVP)<br />

GR Juliane Pedit (ÖVP)<br />

GR Kurt Kager (SPÖ)<br />

GR Johann Reicht (SPÖ)<br />

GR DI (FH) Harald Hacker (SPÖ)<br />

GR Manfred Stadler (SPÖ)<br />

GR Ing. Werner Roth (SPÖ)<br />

GR Werner Lerch (Liste HERZ)<br />

GR Gerhard Horvat (Liste HERZ)<br />

sachbearbeiter:<br />

herbert roll<br />

+43 (03137) 2255-13<br />

herbert.roll@hitzendorf.at<br />

GR August Adam (HERZ) - entschuldigt GR Marianne Lackner (ÖVP) – entschuldigt<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Fragestunde<br />

3. Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s der letzten Sitzung <strong>vom</strong> 17.11.2005<br />

4. Berichte<br />

5. Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzeptes 5.00<br />

6. Beschluss des Flächenwidmungsplanes 5.00<br />

mit Wortlaut, Baulandzonierung und Bebauungsrichtlinien<br />

7. Allfälliges<br />

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f: +43 (0)3137 2255-21 dvr: 0443751 iban: at933813800000000117 mi, do geschlossen mi, do 7-15<br />

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1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.03 Uhr die Sitzung und begrüßt die erschienenen Gemeinderä-<br />

tinnen und Gemeinderäte sowie die Zuhörer. Er erklärt, dass die Ladungen zur Sitzung zeitge-<br />

recht erfolgt sind und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />

2. Fragestunde<br />

Gemäß § 54 Abs 4 der Steierm. Gemeindeordnung stellten nachfolgende Gemeinderäte Anfra-<br />

gen, die anschließend <strong>vom</strong> Vorsitzenden beantwortet wurden (F = Frage, A = Antwort):<br />

GR Stadler:<br />

F: Ist die Planstelle für den Praktischen Arzt von <strong>Hitzendorf</strong> von der Ärztekammer mittlerweile<br />

bereits nachbesetzt worden? Wenn nein, wie sieht es mit der ärztlichen Versorgung von Hit-<br />

zendorf nach dem 31.12.2005 (Pension Dr. Poier) aus?<br />

A: Die Ausschreibung der Ärztekammer erfolgte aufgrund des späten Pensionsansuchens von<br />

Dr. Poier erst im September dieses Jahres. Lt. einer telefonischen Mitteilung von Ende Oktober<br />

sollte die viertgereihte Ärztin zum Zug kommen, da die drei erstgereihten Ärzte angeblich auf<br />

die Planstelle verzichtet haben. Demnach hätte die Beschlussfassung und schriftliche Fixierung<br />

der Nachfolge von Dr. Poier seitens der ÄK Ende November erfolgen sollen. Das ist bis dato<br />

jedoch nicht geschehen, weil die vorgereihten Ärzte ihre Verzichtserklärungen bei der ÄK dann<br />

doch nicht schriftlich deponiert haben. Es gab jedoch gestern eine weitere telefonische Mittei-<br />

lung, wonach per 1.1.2006 Frau Dr. Roswitha Hillebrand aus Zettling die Planstelle erhalten<br />

wird. Die von Frau Dr. Hillebrand gewünschten Adaptierungen an der vorgesehenen neuen<br />

Praxis im Ärztehaus werden von der GWS nun so rasch als möglich durchgeführt. Frau Dr. Hil-<br />

lebrand ist gleichzeitig bemüht, die Einrichtung und technische Ausstattung rasch durchzufüh-<br />

ren um möglichst per 2.1.2006 die Ordination aufnehmen zu können. Die ärztliche Versorgung<br />

ist aber auf jeden Fall gewährleistet, da diese in der Zwischenzeit durch die umliegenden Ärzte<br />

erfolgt (wie bei Wochenend- und Feiertagsdiensten).<br />

3. Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s der letzten Sitzung <strong>vom</strong> 17.11.2005<br />

Das <strong>Protokoll</strong> der Sitzung <strong>vom</strong> 17.11.2005 wurde allen Gemeinderäten rechtzeitig übermittelt.<br />

Es wird einstimmig genehmigt und gefertigt.<br />

4. Berichte<br />

Der Bürgermeister berichtet:<br />

Buswartehaus Höllberg: Gestern wurde im neu ausgebauten Kreuzungsbereich in Höllberg<br />

für diesen Winter ein provisorisches Buswartehaus errichtet. Im kommenden Jahr ist ge-<br />

plant, die Buswartehäuser im gesamten Gemeindegebiet zu erneuern.<br />

Winterdienst: Anlässlich des letzten Schneefalls gab es eine enorme Belastung der Einsatz-<br />

kräfte. Der Vorsitzende bedankt sich bei der Firma Schilling, den Gemeindebediensteten und<br />

den über das MR-Service ausfahrenden Landwirten. Er ersucht um Verständnis, dass es auf-<br />

grund eines zweimaligen Reifendefektes am Rasant Kommunaltrac bei der Räumung der<br />

Gehwege (speziell in Berndorf) diesmal zu einer größeren Verzögerung kam.<br />

Personelles: Andreas Spari hat die Gemeindeverwaltungsprüfung für die Verwendungsgrup-<br />

pe B mit gutem Erfolg abgelegt. Der Vorsitzende gratuliert dazu herzlich.<br />

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Partnergemeinde: Morgen wird wieder eine Delegation in die Partnergemeinde Belvárdgyula<br />

nach Ungarn reisen, um die gesammelten Weihnachtsgeschenke zu überbringen. Er ersucht<br />

die mitreisenden GR Adam und Pedit an Bürgermeister Nemeth herzliche Grüße des gesam-<br />

ten Gemeinderates zu überbringen und Weihnachts- und Neujahrwünsche auszusprechen.<br />

Weihnachtspakete: Auch heuer wurden für betagte Bürgerinnen und Bürger ab dem 80.<br />

Lebensjahr als kleine Aufmerksamkeit und Dank wieder Weihnachtspakete vorbereitet. Der<br />

Vorsitzende ersucht die einzelnen Gemeinderäte die jeweils zugeteilte Anzahl an Paketen im<br />

Marktgemeindeamt abzuholen und verlässlich vor Weihnachten mit dem bereitgestellten<br />

Begleitschreiben zuzustellen. Die Pakete stammen heuer <strong>vom</strong> Spar-Markt Stering.<br />

5. Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzeptes 5.00<br />

Der Vorsitzende berichtet über den bisherigen Verfahrensablauf bezüglich der Überarbeitung<br />

des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.00 (ÖEK). Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz<br />

(StROG) sieht die Fortführung des ÖEK in fünfjährigen Intervallen vor. Er verweist auf die Sit-<br />

zungen des Raumordnungsausschusses, wo diverse Abänderungen ausgearbeitet wurden. Die<br />

überarbeiteten Ziele und Maßnahmen zur Gemeindeentwicklung wurden <strong>vom</strong> beauftragten<br />

Raumplaner TEAM A GRAZ in das neue ÖEK eingearbeitet bzw. neu formuliert.<br />

In der Gemeinderatssitzung am 14.7.2005 wurde beschlossen, das <strong>vom</strong> TEAM A GRAZ zu Pa-<br />

pier gebrachte Örtliche Entwicklungskonzept 5.00 samt der planlichen Darstellung des Entwick-<br />

lungskonzeptes in der Zeit <strong>vom</strong> 25.7. bis 19.9.2005 im Marktgemeindeamt während der Amts-<br />

stunden zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Zum ÖEK sind keine Einwendungen eingelangt.<br />

Der Bürgermeister stellt somit den Antrag, das Örtliche Entwicklungskonzept 5.00 (Fortführung<br />

in der Fassung der 4. Flächenwidmungsplan-Revision) zu beschließen. Einstimmige Annahme.<br />

Das vorliegende ÖEK 5.00 mit Erläuterungsbericht bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses<br />

und ist dem <strong>Protokoll</strong> vollinhaltlich angeschlossen.<br />

6. Beschluss des Flächenwidmungsplanes 5.00<br />

mit Wortlaut, Baulandzonierung und Bebauungsrichtlinien<br />

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den bisherigen Verfahrensstand. Die Revisi-<br />

on wurde am 14.5.2004 mit der Kundmachung (Bekanntgabe von Planungsinteressen) einge-<br />

leitet. 86 Planungswünsche sind eingelangt. Nach entsprechender Bearbeitung der Eingaben<br />

und Abhaltung von Informationsveranstaltungen und Einzelgesprächen sowie nach mehreren<br />

Sitzungen des Raumordnungsausschusses, wurden der Entwurf des Flächenwidmungsplanes<br />

und der Entwurf der Bebauungsrichtlinien von 25.7.2005 bis 19.9.2005 im Marktgemeindeamt<br />

während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.<br />

Zum vorliegenden Flächenwidmungsplan-Entwurf sind 82 schriftliche Einwendungen einge-<br />

langt. Alle Einwendungen wurden einer nochmaligen Beurteilung durch den Raumplaner zuge-<br />

führt und am 7.12.2005 in einer erweiterten Sitzung des Raumordnungsausschuss im Detail<br />

behandelt.<br />

GR Hacker ersucht den Bürgermeister für die Zuhörer zu erläutern, welche Folgen ein Nichtzu-<br />

standekommen einer qualifizierten Mehrheit (2/3 Mehrheit) hätte. Der Vorsitzende antwortet,<br />

dass wenn es nur bei einer Einwendungsentscheidung zu keiner 2/3 Mehrheit kommt, die Revi-<br />

sion auf Gemeindeebene gescheitert ist. Die Aufsichtsbehörde müsste das gegenständliche<br />

Verfahren fortführen und mittels Bescheid den Flächenwidmungsplan für <strong>Hitzendorf</strong> festsetzen.<br />

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Bis zur Entscheidung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (ca. 1 bis 2 Jahre)<br />

würde damit auch für sämtliche positiven Baulandwünsche ein Bauverbot gelten.<br />

Der Bürgermeister ersucht den anwesenden AL Herbert Roll bei den einzelnen Einwendungen<br />

die vorgeschlagene Art der Erledigung zu erläutern. Nach erfolgter Behandlung wird wie folgt<br />

entschieden und einzeln abgestimmt:<br />

1. Josef Roth, Höllberg 21.................................................................................................... nicht berücksichtigt<br />

Das gegenständliche Areal befindet sich laut Flächenwidmungsplan 5.00 an der südlichen<br />

Gemeindeperipherie zu den Gemeinden Söding und Attendorf im Freiland. Im Süden der<br />

Parzelle befindet sich das Wohnhaus und im Norden das Stallgebäude. Östlich der Parzelle<br />

befindet sich eine Landwirtschaft und westlich ein weiteres Wohnhaus. Gemäß § 3 Abs 1<br />

Ziff. 2 STROG 1974 idgF, ist laut den Raumordnungsgrundsätzen, eine Zersiedelung der<br />

Landschaft zu vermeiden. Gemäß § 25 Abs 3 lit 3 STROG 1974 idgF. dürfen im Freiland<br />

Änderungen des Verwendungszweckes nur bewilligt werden<br />

a) bei Gebäuden eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in Hoflage für gewerbliche<br />

Tätigkeiten, wenn die Weiterführung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes da-<br />

durch nicht behindert wird, die Errichtung von neuen Gebäuden nicht erforderlich ist<br />

und der Gebietscharakter nicht verändert wird.<br />

b) bei sonst rechtmäßig bestehenden Gebäuden, wenn der bisherige Nutzungscharakter<br />

des Gebäudes überwiegend erhalten bleibt.<br />

Die Änderung des Verwendungszweckes ist nur bei Gebäuden zulässig, die bis zum Zeit-<br />

punkt des In-Kraft-Tretens dieser Novelle rechtmäßig errichtet wurden. Zubauten für die<br />

neue Nutzung sind nicht zulässig. Ein positives agrartechnisches Gutachten über Art und<br />

Umfang der geplanten Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist<br />

zwingend erforderlich und bildet die Grundlage eines Baubewilligungsverfahrens. Da dies<br />

im gegenständlichen Fall nicht zutrifft, kann dem Begehren nicht entsprochen werden.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (16:3). Die GR Horvat,<br />

Lerch und Roth haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

2. Gerhard Wenzl, Berndorf 25............................................................................................ nicht berücksichtigt<br />

Das gegenständliche Areal im Ausmaß von ca. 1,8 ha befindet sich an der südwestlichen<br />

Gemeindeperipherie der Marktgemeinde <strong>Hitzendorf</strong>, in einer Entfernung von durchschnitt-<br />

lich 40 m zum Södingbach, der die Grenze zur Gemeinde Söding bildet. Dieser Streifen<br />

sowie der nördlich, östlich und südlich an das Areal angrenzende Bereich und das an den<br />

Södingbach angrenzende Gebiet in der Gemeinde Söding ist im jeweiligen Flächenwid-<br />

mungsplan als Freiland ausgewiesen. Im Süden grenzen an das Areal unmittelbar Flächen<br />

an, die mit Wohnhäusern bebaut sind. Im aktuellen Regionalen Entwicklungsprogramm<br />

(Regionalplan <strong>vom</strong> 19.09.2005) für die Planungsregion Graz und Graz-Umgebung ist das<br />

gegenständliche Areal, sowie die westlich, nördlich und östlich angrenzenden Flächen als<br />

landwirtschaftliche Vorrangzone festgelegt. Gemäß den Vorgaben des Regionalen Entwick-<br />

lungsprogramms § 5 Abs 5 sind landwirtschaftliche Vorrangzonen von Baulandausweisun-<br />

gen und Sondernutzungen im Freiland freizuhalten. Nach den Raumordnungsgrundsätzen<br />

§ 3 Abs 1 lit 2 und 3 STROG 1974 idgF hat die Nutzung von Grundflächen unter Bedacht-<br />

nahme weitgehender Vermeidung gegenseitiger nachteiliger Beeinträchtigungen zu erfol-<br />

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gen und ist die Ordnung benachbarter Räume aufeinander abzustimmen. Im gegenständli-<br />

chen Bereich würde eine Ausweisung des Areals für Industrie- und Gewerbezwecke auch<br />

infolge der Zufahrt zu Nutzungskonflikten mit der vorhandenen Wohnbebauung führen.<br />

Aus den oa. Gründen kann dem Begehren zur Ausweisung des Areals für gewerbliche Zwe-<br />

cke nicht entsprochen werden.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (18:1). GR Hochstras-<br />

ser hat gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

3. Friedrich Pranger, Niederberg 57.............................................................................................. berücksichtigt<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

4. August und Hermine Schlack, Niederberg 10.......................................................................... berücksichtigt<br />

Abstimmung: GR Pedit verlässt wegen Befangenheit für den Zeitraum der Beratung und Ab-<br />

stimmung den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (18:0).<br />

5. Albert und Hildegard Schor, Berndorf 20 ...................................................................... nicht berücksichtigt<br />

Das gegenständliche Areal befindet sich im südwestlichsten Bereich des Gemeindegebie-<br />

tes, wird landwirtschaftliche genutzt und ist allseitig von großflächig landwirtschaftlich ge-<br />

nutzten Arealen umgeben. Im aktuellen Regionalen Entwicklungsprogramm für die Pla-<br />

nungsregion Graz und Graz-Umgebung <strong>vom</strong> 19.09.2005 (Regionalplan) ist das Areal, so-<br />

wie die allseitig angrenzenden Flächen als landwirtschaftliche Vorrangzone festgelegt. Ge-<br />

mäß § 5 Abs 5 des Regionalen Entwicklungsprogramms sind landwirtschaftliche Vorrang-<br />

zonen von Baulandausweisungen und Sondernutzungen im Freiland freizuhalten. Gemäß<br />

§ 29 Abs 9 lit b) STROG 1974 idgF darf der Flächenwidmungsplan einem Entwicklungspro-<br />

gramm nicht widersprechen. Aus diesen Gründen kann dem Begehren der Ausweisung des<br />

gegenständlichen Areals als Bauland nicht entsprochen werden.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

6. Friedrich und Johanna Reinbacher, <strong>Hitzendorf</strong> 16........................................................ nicht berücksichtigt<br />

Das Grundstück befindet sich westlich des Gemeindeweges GNr. 2527 KG <strong>Hitzendorf</strong> und<br />

grenzt im Osten an diesen an. Im Norden, Westen und Süden grenzen großflächig zusam-<br />

menhängende landwirtschaftlich genutzte Flächen an, die derzeit von keinerlei Bebauung<br />

durchbrochen werden. Das östliche des oa. Gemeindeweges liegende Gebiet ist im Flä-<br />

chenwidmungsplan als Bauland / Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, wobei jedoch ein<br />

Großteil der Grundstücke die an diesen Weg angrenzen noch nicht bebaut sind und daher<br />

derzeit mit den westlich an den Gemeindeweg angrenzenden Grundstücken einen großflä-<br />

chig zusammenhängenden Freiraum ergeben, der nur durch den Gemeindeweg durchbro-<br />

chen wird. Das heißt, dass eine Ausweisung des gegenständlichen Grundstückes als Bau-<br />

land derzeit eine Zersiedelung der Landschaft bedeuten würde, die nach den Raumord-<br />

nungsgrundsätzen § 3 Abs 1 Ziff.2 STROG 1974 idgF zu vermeiden ist. Das gegenständli-<br />

che Areal ist im Entwicklungsplan der Marktgemeinde <strong>Hitzendorf</strong> als Entwicklungsgebiet<br />

festgelegt. Da jedoch gemäß § 3 Abs 2 Ziff.2 STROG 1974 idgF die Entwicklung der Sied-<br />

lungsstruktur von innen nach außen zu erfolgen hat, müssen zuerst die östlich des Ge-<br />

meindeweges liegenden Flächen bebaut werden. Erst in weiterer Folge können die westlich<br />

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liegenden Areale einer geordneten Bebauung zugeführt werden. Aus den vorgenannten<br />

Gründen kann derzeit einer Ausweisung des ggst. Grundstückes als Bauland nicht zuge-<br />

stimmt werden.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

7. Johann und Maria Poglitsch, <strong>Hitzendorf</strong> 25 .................................................................. nicht berücksichtigt<br />

Das gegenständliche Grundstück befindet sich nördlich des Zentrums von <strong>Hitzendorf</strong> und<br />

erstreckt sich streifenförmig mit einer durchschnittlichen Breite von 20 m von Westen, an<br />

die Landesstraße 336 angrenzend, nach Osten bis zur Gemeindestraße GNr. 2510/1 KG<br />

<strong>Hitzendorf</strong>. Der östliche Teil in einer Tiefe von ca. 60 m ist im Flächenwidmungsplan als<br />

Bauland der Kategorie Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Dieser Teil ist so wie die<br />

nördlich angrenzenden und auch andere in diesem Baugebiet liegenden Grundstücke noch<br />

unbebaut. Die westlichste bestehende Bebauung bzw. Baulandabgrenzung lässt visuell ei-<br />

ne deutliche Trennung zwischen bebauten bzw. aufzufüllenden Flächen und landwirtschaft-<br />

lich genutzten Flächen erkennen. Eine Bebauung bzw. Ausweisung des gewünschten<br />

Grundstückteiles als Bauland würde derzeit eine Zersiedelung der Landschaft bedeuten,<br />

die nach den Raumordnungsgrundsätzen § 3 Abs 1 Ziff.2 STROG 1974 idgF zu vermeiden<br />

ist. Im Entwicklungsplan der Marktgemeinde <strong>Hitzendorf</strong> ist der gesamte nicht bereits als<br />

definitives Bauland ausgewiesene Teil des Grundstückes, sowie das nördlich befindliche<br />

Areal als langfristiges Entwicklungsgebiet festgelegt. Da aber gemäß § 3 Abs 2 Ziff.2<br />

STROG 1974 idgF die Entwicklungsstruktur von innen nach außen zu erfolgen hat, müssen<br />

zuerst die unbebauten Flächen in diesem Baugebiet bebaut werden. In weiterer Folge kön-<br />

nen dann die für kurzfristige und weiters für die langfristige Entwicklung festgelegten A-<br />

reale bebaut werden. Aus den vorgenannten Gründen kann derzeit eine Ausweisung des<br />

gewünschten Grundstückes als Bauland nicht befürwortet werden.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

8. August Eberl, Reiteregg 24.............................................................................................. nicht berücksichtigt<br />

Das Areal befindet sich an der westlichen Gemeindeperipherie zur Gemeinde Rohrbach-<br />

Steinberg. Der gegenständliche Bereich weist landwirtschaftliche Strukturen mit weiträu-<br />

miger lockerer Streubebauung – sowohl in der Marktgemeinde <strong>Hitzendorf</strong> als auch in der<br />

Gemeinde Rohrbach-Steinberg – auf, die keinen Siedlungsansatz darstellt, der erweite-<br />

rungsfähig wäre. Eine Ausweisung des gewünschten Areals als Bauland wird nicht befür-<br />

wortet, da gemäß den Raumordnungsgrundsätzen § 3 Abs 1 Ziff. 2 STROG 1974 idgF eine<br />

Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden ist.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (17:2). Die GR Hacker<br />

und Hochstrasser haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

9. Birgit Thalhammer, 8234 Rohrbach a.d. Lafnitz 106 (Altenberg 3) .................................... berücksichtigt<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

10. Gerhard und Heidemarie Treitler, Altreiteregg 21........................................................ nicht berücksichtigt<br />

Das gegenständliche Areal befindet sich südlich des Baugebietes Altreiteregg-Nord bzw.<br />

östlich der Landesstraße 315. Das Areal wird landwirtschaftlich genutzt und befindet sich<br />

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fast zur Gänze in einem Meliorationsgebiet (landwirtschaftliche Trockenlegung). Auch der<br />

nördliche und östliche Bereich weist landwirtschaftliche Strukturen auf und ist nur mit zwei<br />

landwirtschaftlichen Anwesen bebaut, die sich abgesetzt voneinander in einer Entfernung<br />

von ca. 100 m bzw. 150 m <strong>vom</strong> Baugebiet befinden. Im Baugebiet Altreiteregg-Nord sind<br />

Baulandreserven für sieben bis acht Wohneinheiten ausgewiesen. Gemäß § 3 Abs 2 Ziff. 2<br />

STROG 1974 idgF, den Raumordnungsgrundsätzen entsprechend, hat die Entwicklungs-<br />

struktur von innen nach außen zu erfolgen, das bedeutet, dass die Baulandreserven von<br />

Altreiteregg-Nord vorerst aufgebraucht werden müssen. Das bestehende Waldgrundstück<br />

1119/1, KG Berndorf von Herrn Schreiner und die gegenüberliegende westlich der Landes-<br />

straße 315 liegende Bebauung, an welche landwirtschaftliche Vorrangzonen angrenzen,<br />

stellen einen naturräumlich vorgegebenen Baulandabschluss dar. Im Örtlichen Entwick-<br />

lungskonzept / Entwicklungsplan der Marktgemeinde <strong>Hitzendorf</strong> ist festgelegt, dass eine<br />

weitere Entwicklung nach Süden sowohl westlich als auch östlich der Landesstraße 315<br />

nicht erfolgen soll, da die meliorierten landwirtschaftlichen sowie forstwirtschaftlich ge-<br />

nutzten großflächig zusammenhängenden Areale weiterhin der Land- und Forstwirtschaft<br />

vorbehalten bleiben sollen. Eine Bebauung bzw. Festlegung des gegenständlichen Areals<br />

als Bauland würde eine Zersiedelung der Landschaft bedeuten, die gemäß den Raumord-<br />

nungsgrundsätzen § 3 Abs 1 Ziff.2 STROG 1974 idgF zu vermeiden ist. Aus diesen Grün-<br />

den kann eine Ausweisung des Areals als Bauland nicht befürwortet werden.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (15:4). Die GR Hacker,<br />

Hochstrasser, Kager und Lerch haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

11. Franz Schreiner, Stallhofner Straße 2, 8561 Söding und<br />

August Schreiner, 8151 Attendorfberg 11.............................................................................. berücksichtigt<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

12. Barbara Schneebauer, Altenberg 30............................................................................... nicht berücksichtigt<br />

Das gegenständliche Grundstück grenzt im Norden an die Gemeindestraße GNr. 1174 KG<br />

Berndorf und an den übrigen Seiten an landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Das östlich<br />

angrenzende Grundstück ist bebaut, die weitere nächstliegende Bebauung befindet sich in<br />

einer Entfernung von ca. 100m. Im Regionalen Entwicklungsprogramm / Regionalplan <strong>vom</strong><br />

19.09.2005 für die Planungsregion Graz und Graz-Umgebung ist das Grundstück sowie die<br />

östlich, westlich und südlich angrenzenden Flächen als landwirtschaftliche Vorrangzone<br />

festgelegt. Gemäß § 5 Abs 5 des Regionalen Entwicklungsprogramms sind landwirtschaftli-<br />

che Vorrangzonen von Baulandausweisungen und Sondernutzungen im Freiland freizuhal-<br />

ten. Gemäß § 29 Abs 9 lt.b) STROG 1974 idgF darf der Flächenwidmungsplan einem Ent-<br />

wicklungsprogramm nicht widersprechen. Aus diesen Gründen kann die Ausweisung des<br />

Grundstückes als Bauland nicht befürwortet werden.<br />

GR Lerch kann der Stellungnahme <strong>vom</strong> Land Steiermark nicht zustimmen, weil beim altbe-<br />

stehenden Wohnhaus noch die Kellermauern vorhanden sind und nach seiner Meinung der<br />

Baukonsens noch nicht untergegangen ist. Der Bürgermeister gibt hiezu bekannt, dass ein<br />

Ersatzbau bzw. Zu- und Umbau im Freiland nach anderen gesetzlichen Kriterien zu beur-<br />

teilen ist. Eine punktuelle Ausweisung als Bauland ist jedoch nicht möglich, auch die Um-<br />

wandlung des ganzen Gebietes von Freiland in Bauland ist auf Grund des vorliegenden Re-<br />

gionalen Entwicklungsprogrammes (REPRO) nicht möglich.<br />

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2005-12-15 seite 7 von 27


Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (15:4). Die GR Hacker,<br />

Horvat, Lerch und Mehr haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

13. Steweag—Steg GmbH, Packer Straße 14, 8570 Voitsberg ..................................................... berücksichtigt<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

14. Franz und Heidemarie Kolb, Doblegg 5a ........................................................................ nicht berücksichtigt<br />

Der gesamte westlich und östlich an die Gemeindestraße angrenzende Bereich in welchem<br />

sich auch die oa. Grundstücke befinden, weist landwirtschaftliche Strukturen auf. Im ge-<br />

genständlichen Bereich befinden sich zwei landwirtschaftliche Betriebe mit ihren Wohnhäu-<br />

sern, Wirtschafts- und Nebengebäuden, die eine kompakte Einheit bilden. In einer Entfer-<br />

nung von ca. 80 - 100 m im Südwesten und ca. 130 m im Westen bestehen zwei weitere<br />

landwirtschaftliche Betriebe sowie noch weiter abgesetzt ein Wohnhaus auf dem Grund-<br />

stück 578/1 KG Mayersdorf. Im Nordosten, etwa 200 m weit entfernt befindet sich eben-<br />

falls ein landwirtschaftliches Anwesen. Von diesem Anwesen ca. 150 m entfernt befinden<br />

sich zwei Grundstücke, die mit einem Wohnhaus bzw. einem Wirtschaftsgebäude bebaut<br />

sind. Noch weiter im Nordosten in einer Entfernung von ca. 200 m davon befinden sich<br />

zwei weitere landwirtschaftliche Betriebe. Zusammenfassend kann aus der oa. Beschrei-<br />

bung entnommen werden, dass sich im gegenständlichen Bereich, der sich insgesamt auf<br />

eine Länge von 750 m erstreckt, sieben landwirtschaftliche Betriebe in gestreuter Lage be-<br />

finden. Gemäß § 23 Abs 5f STROG 1974 idgF sind Dorfgebiete Flächen, die vornehmlich für<br />

Bauten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in verdichteter Anordnung bestimmt sind,<br />

wobei auch Wohngebäude und Gebäude, die den wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und<br />

kulturellen Bedürfnissen der Bewohner dienen, errichtet werden können. Einer Ausweisung<br />

der gegenständlichen Grundstücke bzw. dieses Bereiches als Bauland / Dorfgebiet kann<br />

daher nicht zugestimmt werden, da hier nicht von verdichteter Anordnung und einer zu-<br />

sammenhängenden, homogenen Bebauungsstruktur gesprochen werden kann.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (17:2). Die GR Lackner<br />

J. und Roth haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

15. Amt der Steierm. Landesregierung, FA 13 C .............................................................................kein Einwand<br />

16. Romana Schlack, 8152 Stallhofen 37............................................................................ nicht berücksichtigt<br />

Das gegenständliche Areal grenzt im Osten an öffentliches Gut, welches teilweise die Ge-<br />

meindegrenze zur Gemeinde Stallhofen bildet. Es erstreckt sich über eine Länge von ca.<br />

200 m und weist zusammenhängend mit den nördlich, westlich und südlich angrenzenden<br />

Flächen großräumig landwirtschaftliche Strukturen auf. Im nördlichen Anschluss befindet<br />

sich ein landwirtschaftlicher Betrieb, in der Nachbargemeinde Stallhofen besteht gegenü-<br />

berliegend des gegenständlichen Areals ein landwirtschaftliches Anwesen sowie ein Wo-<br />

chenendhaus. Das heißt, dass hier nicht von zusammenhängenden Bebauungsstrukturen<br />

mit der Nachbargemeinde Stallhofen gesprochen werden kann. Eine Ausweisung als Bau-<br />

land bzw. Bebauung des gegenständlichen Areals würde eine Zersiedelung der Landschaft<br />

bedeuten, die gemäß § 3 Abs 1 Ziff.2 STROG 1974 idgF, den Raumordnungsgrundsätzen,<br />

zu vermeiden sind. Aus diesen Gründen kann einer Festlegung des gewünschten Areals als<br />

Bauland nicht zugestimmt werden.<br />

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Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (18:1). GR Hochstras-<br />

ser hat gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

17. Bundesdenkmalamt, Schubertstraße 73, 8010 Graz .............................................................. berücksichtigt<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

18. Robert Pesenhofer, Neureiteregg 23 ........................................................................................ berücksichtigt<br />

Abstimmung: Die GR Lackner J. und Mehr verlassen wegen Befangenheit für den Zeitraum<br />

der Beratung und Abstimmung den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig ange-<br />

nommen (17:0).<br />

19. Mag. Gertrude Pesenhofer, Neureiteregg 23........................................................................... berücksichtigt<br />

Abstimmung: Die GR Lackner J. und Mehr verlassen wegen Befangenheit für den Zeitraum<br />

der Beratung und Abstimmung den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig ange-<br />

nommen (17:0).<br />

20. Helga Anabith, Neureiteregg 27 ............................................................................................... berücksichtigt<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

21. Monika Adamer, 8010 Graz, Kreuzgasse 24............................................................Einwand zurückgezogen<br />

22. Josef Treitler, Altreiteregg 53 ......................................................................................... nicht berücksichtigt<br />

Im gegenständlichen dezentral liegenden Bereich, der an die Gemeinde St. Bartholomä<br />

bzw. an die Gemeinde Stallhofen angrenzt, ist ein geringer Baubestand – zwei Wohnhäu-<br />

ser, deren Errichtung als Zersiedelung der Landschaft zu bezeichnen ist, und zwei land-<br />

wirtschaftliche Betriebe, von denen einer in der Gemeinde St. Bartholomä liegt – vorzufin-<br />

den. Weiters befinden sich nördlich von diesem Baubestand abgesetzt in der Gemeinde St.<br />

Bartholomä zwei landwirtschaftliche Anwesen in Streulage. Es kann hier nicht von verdich-<br />

teter Anordnung und homogener Bebauungsstruktur gesprochen werden. Der gegenständ-<br />

liche Bereich ist von Hausdorf, d.h. über die Gemeinde Stallhofen oder von Altreiteregg-<br />

Nord über einen sehr schmalen Weg zu erreichen. Aus den vorhin genannten Gründen ent-<br />

spricht eine Ausweisung des gegenständlichen Areals als Bauland nicht den Bestimmungen<br />

des § 23 Abs 5f und § 3 Abs 1 Ziff.2 STROG 1974 idgF, den Raumordnungsgrundsätzen,<br />

nach welchen eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden ist und kann daher nicht be-<br />

fürwortet werden.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (14:5). Die GR Hacker,<br />

Horvat, Lerch, Roth und Stadler haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

23. Renate Kainz, Altreiteregg 23 ......................................................................................... nicht berücksichtigt<br />

Im gegenständlichen dezentral liegenden Bereich, der an die Gemeinde St. Bartholomä<br />

bzw. an die Gemeinde Stallhofen angrenzt, ist ein geringer Baubestand – zwei Wohnhäu-<br />

ser, deren Errichtung als Zersiedelung der Landschaft zu bezeichnen ist, und zwei land-<br />

wirtschaftliche Betriebe, von denen einer in der Gemeinde St. Bartholomä liegt – vorzufin-<br />

den. Weiters befinden sich nördlich von diesem Baubestand abgesetzt in der Gemeinde St.<br />

Bartholomä zwei landwirtschaftliche Anwesen in Streulage. Es kann hier nicht von verdich-<br />

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teter Anordnung und homogener Bebauungsstruktur gesprochen werden. Der gegenständ-<br />

liche Bereich ist von Hausdorf, d.h. über die Gemeinde Stallhofen oder von Altreiteregg-<br />

Nord über einen sehr schmalen Weg zu erreichen. Aus den vorhin genannten Gründen ent-<br />

spricht eine Ausweisung des gegenständlichen Areals als Bauland nicht den Bestimmungen<br />

des § 23 Abs 5f und § 3 Abs 1 Ziff.2 STROG 1974 idgF, den Raumordnungsgrundsätzen,<br />

nach welchen eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden ist, und kann daher nicht be-<br />

fürwortet werden.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (14:5). Die GR Hacker,<br />

Horvat, Lerch, Roth und Stadler haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

24. Walter Mautner, Niederberg 5........................................................................................ nicht berücksichtigt<br />

Das gegenständliche Areal befindet sich an der östlichen Gemeindeperipherie zur Gemein-<br />

de Thal und grenzt an das öffentliche Gut GNr. 3485 KG <strong>Hitzendorf</strong> an. Im Norden gren-<br />

zen zwei Grundstücke an, die mit einem Wohnhaus und einem Nebengebäude bebaut sind.<br />

Südlich und westlich befinden sich großflächige Areale, die landwirtschaftlich genutzt wer-<br />

den. In der Gemeinde Thal ist in diesem Bereich keine Bebauung vorhanden. Da gemäß<br />

§ 3 Abs 1 Ziff. 2 STROG 1974 idgF, den Raumordnungsgrundsätzen, eine Zersiedelung der<br />

Landschaft zu vermeiden ist, kann dem Begehren der Festlegung dieses Areal als Bauland<br />

nicht entsprochen werden.<br />

Abstimmung: GR Lerch verlässt wegen Befangenheit für den Zeitraum der Beratung und<br />

Abstimmung den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen<br />

(16:2). Die GR Bloderer und Roth haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

25. Werner Sommer, Altreiteregg 15..............................................................................teilweise berücksichtigt<br />

Bei dem gegenständlichen Areals handelt es sich um großflächig zusammenhängende in-<br />

takte ökologische Flächen, die derzeit nur über einen schlechten, engen Zufahrtsweg er-<br />

reichbar sind. Da entlang der vorhin erwähnten Hochspannungsfreileitungen beidseitig ein<br />

größerer Sicherheitsstreifen, d.h. Freilandstreifen von Bebauung freizuhalten ist, und da-<br />

her eine Ausweisung dieses Streifens als Bauland nicht erfolgen kann, kann kein Zusam-<br />

menhang zum bestehenden Baugebiet geschaffen werden. Das bedeutet, dass eine Be-<br />

bauung des Areals nördlich der Hochspannungsfreileitungen einen Eingriff in einen intakten<br />

Naturraum und damit eine Zersiedelung der Landschaft ergeben würde, die nach den<br />

Raumordungsgrundsätzen § 3 Abs 1 Ziff.2 STROG 1974 idgF zu vermeiden ist. Aus diesen<br />

Gründen kann einer Festlegung des gegenständlichen Areals nördlich der 110 kV-<br />

Hochspannungsfreileitung als Bauland nicht zugestimmt werden. Es wird jedoch der be-<br />

reits als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Teil der Grundstücke 1076/1 und 1084 KG<br />

Berndorf, sowie ein weiterer Teil dieser Grundstücke 1082 KG Berndorf bis zum Sicher-<br />

heitsstreifen der 110 kV-Hochspannungsfreileitung als Aufschließungsgebiet / Allgemeines<br />

Wohngebiet mit dem Aufschließungserfordernis Verkabelung der 20-KV-Hochspannungs-<br />

freileitung und Zufahrt ausgewiesen. Die Bebauungsdichte wird mit 0,2 – 0,4 festgelegt.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (17:2). Die GR<br />

Hochstrasser und Kager haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

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26. Annemarie und August Gößler, Pack 262, 8583 Edelschrott...................................... nicht berücksichtigt<br />

Die gegenständlichen Grundstücke befinden sich in Neureiteregg. Das für eine Bebauung<br />

mit einem Einfamilienwohnhaus gewünschte Areal grenzt im Westen an das mit einem<br />

Wohnhaus bebaute Grundstück Baufl. 491 KG <strong>Hitzendorf</strong> an. Im gegenständlichen Bereich<br />

ist eine vorwiegend einzeilige Bebauung, die aus sieben Wohnhäusern und drei Wirt-<br />

schafts- bzw. Nebengebäuden besteht charakteristisch. Innerhalb der bestehenden Bebau-<br />

ung sind keine Baulücken vorhanden. Die verkehrsmäßige Aufschließung des Bereiches er-<br />

folgt über eine Gemeindestraße und in weiterer Folge über einen schmalen Privatweg, der<br />

beim südlichsten Wohnhaus endet und infolge der hier vorhandenen Topografie nicht wei-<br />

ter geführt werden kann (Sackgasse), das heißt, dass die verkehrsmäßige Aufschließung<br />

für eine Wohnentwicklung nicht geeignet ist. Da gemäß § 23 Abs 1 Ziff.4 STROG 1974 idgF<br />

als vollwertiges Bauland nur Grundflächen festgelegt werden dürfen, die aus Gründen der<br />

Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes nicht von einer Bebauung freizuhalten sind, und<br />

weil die vorhandene Zufahrtssituation für eine Wohnentwicklung nicht geeignet ist, wird<br />

das „Aufmachen“ einer zweiten Bebauungszeile bzw. die Ausweisung des gewünschten A-<br />

reals als Bauland nicht befürwortet.<br />

Abstimmung: GR Pedit verlässt wegen Befangenheit für den Zeitraum der Beratung und Ab-<br />

stimmung den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (18:0).<br />

27. Johann Guggi und Rosemarie, Neureiteregg 24...................................................................... berücksichtigt<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

28. Rudolf Lickl, Niederberg 12<br />

Franz Schlack, Niederberg 83<br />

Elisabeth und August Roth, Niederberg 9<br />

Hermine und August Schlack, Niederberg 10..........................................................teilweise berücksichtigt<br />

1. Die Grundstücke Nr. 2040/3, 2040/4, 2044/1, 2040/5, 2040/6, 2040/8, Baufl. 274<br />

teilw., 2037/1 teilw. (August Roth), 2015/6, 2029 teilw., KG <strong>Hitzendorf</strong> werden im Flä-<br />

chenwidmungsplan 5.00 nicht als „Allgemeines Wohngebiet“ sondern als „Dorfgebiet“ aus-<br />

gewiesen, da sich in diesem Bereich landwirtschaftliche Betriebe befinden.<br />

2. Die Grundstücke 2023/1 (Franz Schlack), Baufl. 418, 2022/1, 2015/3 (Lickl Rudolf) KG<br />

<strong>Hitzendorf</strong>, auf denen sich zwei gewerbliche Betriebe befinden, werden nach wie vor als<br />

„Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen, da gemäß § 23 Abs 5 lit b) STROG 1974 idgF (Zi-<br />

tat) allgemeine Wohngebiete Flächen sind, die „vornehmlich für Wohnbauten bestimmt<br />

sind, wobei auch Gebäude, die den wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und kulturellen<br />

Bedürfnissen der Bewohner von Wohngebieten dienen (z.B. Verwaltungsgebäude, Schul-<br />

gebäude, Kirchen, Krankenanstalten, Kindergärten, Garagen, Geschäfte, Gärtnereien,<br />

Gasthäuser und Betriebe aller Art, soweit sie keine dem Wohncharakter des Gebietes wi-<br />

dersprechenden Belästigungen der Bewohnerschaft verursachen), errichtet werden kön-<br />

nen“; (Zitat Ende)<br />

3. Das Grundstück 1650 KG <strong>Hitzendorf</strong> (August Schlack) wird, wie im Entwurf des Flä-<br />

chenwidmungsplanes, als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, da es mit einem Wohn-<br />

haus bebaut ist. Die Wirtschafts- bzw. Betriebsgebäude von Herrn August und Hermine<br />

Schlack werden in Freiland rückgeführt.<br />

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Abstimmung: Die GR Pedit und Roth verlassen wegen Befangenheit für den Zeitraum der<br />

Beratung und Abstimmung den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig ange-<br />

nommen (17:0).<br />

29. Erna Ortner, Altenberg 43......................................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

30. Petra Ortner, Altenberg 43........................................................................................................ berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

31. Ferdinand Ortner, Altenberg 43................................................................................................ berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

32. Peter Lerch, Altenberg 20.......................................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: GR Lerch verlässt wegen Befangenheit für den Zeitraum der Abstimmung den<br />

Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (18:0).<br />

33. Vinzenz Lerch, Altenberg 20...................................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: GR Lerch verlässt wegen Befangenheit für den Zeitraum der Abstimmung den<br />

Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (18:0).<br />

34. Pauline Lerch, Altenberg 20 ...................................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: GR Lerch verlässt wegen Befangenheit für den Zeitraum der Abstimmung den<br />

Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (18:0).<br />

a-8151 hitzendorf, hitzendorf 63 i: www.hitzendorf.at b: raiffeisenbank hitzendorf öffnungszeiten: amtsst unden:<br />

t: +43 (0)3137 2255-0 uid: atu59448306 b l z : 3 8 1 3 8 k t o : 1 1 7 mo, di 8-11, 14-18 mo, di 7-12, 14-18<br />

f: +43 (0)3137 2255-21 dvr: 0443751 iban: at933813800000000117 mi, do geschlossen mi, do 7-15<br />

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35. Rosa Durstmüller, Altenberg 6/1............................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

36. Mag. Christine Durstmüller, Altenberg 6/2.............................................................................. berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

37. Eduard Durstmüller, Altenberg 6/2........................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

38. Anna Maria Kueß, Höllberg 36 (vertreten durch RA DDr. Karl Scholz, Lieboch) ................ berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

39. Monika Lueger, <strong>Hitzendorf</strong> 179 ................................................................................................ berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

40. Friedrich Freitag, Höllberg 10 ................................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

41. Johann Spath, Höllberg 11 ........................................................................................................ berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

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t: +43 (0)3137 2255-0 uid: atu59448306 b l z : 3 8 1 3 8 k t o : 1 1 7 mo, di 8-11, 14-18 mo, di 7-12, 14-18<br />

f: +43 (0)3137 2255-21 dvr: 0443751 iban: at933813800000000117 mi, do geschlossen mi, do 7-15<br />

e: marktgemeindeamt@hitzendorf.at g k z : 6 0 6 2 0 b i c : r z s t a t 2 g 1 3 8 fr 8-11 fr 7-12<br />

2005-12-15 seite 13 von 27


Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

42. Peter Trutschnig, Mayersdorf 39 .............................................................................................. berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: GR Birnstingl verlässt wegen Befangenheit für den Zeitraum der Abstimmung<br />

den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (18:0).<br />

43. Stefan Trutschnig, Mayersdorf 39 ............................................................................................ berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: GR Birnstingl verlässt wegen Befangenheit für den Zeitraum der Abstimmung<br />

den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (18:0).<br />

44. Sabine Trutschnig, Mayersdorf 39............................................................................................ berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: GR Birnstingl verlässt wegen Befangenheit für den Zeitraum der Abstimmung<br />

den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (18:0).<br />

45. Annemarie Trutschnig, Mayersdorf 39..................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: GR Birnstingl verlässt wegen Befangenheit für den Zeitraum der Abstimmung<br />

den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (18:0).<br />

46. Beryl Jost, Höllberg 74 ............................................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

47. Bernhard Pesenhofer, Höllberg 74............................................................................................ berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die GR Lackner J. und Mehr verlassen wegen Befangenheit für den Zeitraum<br />

der Beratung und Abstimmung den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig ange-<br />

nommen (17:0).<br />

a-8151 hitzendorf, hitzendorf 63 i: www.hitzendorf.at b: raiffeisenbank hitzendorf öffnungszeiten: amtsst unden:<br />

t: +43 (0)3137 2255-0 uid: atu59448306 b l z : 3 8 1 3 8 k t o : 1 1 7 mo, di 8-11, 14-18 mo, di 7-12, 14-18<br />

f: +43 (0)3137 2255-21 dvr: 0443751 iban: at933813800000000117 mi, do geschlossen mi, do 7-15<br />

e: marktgemeindeamt@hitzendorf.at g k z : 6 0 6 2 0 b i c : r z s t a t 2 g 1 3 8 fr 8-11 fr 7-12<br />

2005-12-15 seite 14 von 27


48. Michaela Gissing-Pesenhofer, Höllberg 72.............................................................................. berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die GR Lackner J. und Mehr verlassen wegen Befangenheit für den Zeitraum<br />

der Beratung und Abstimmung den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig ange-<br />

nommen (17:0).<br />

49. DI (FH) Andreas Pesenhofer, Höllberg 72 ................................................................................ berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die GR Lackner J. und Mehr verlassen wegen Befangenheit für den Zeitraum<br />

der Beratung und Abstimmung den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig ange-<br />

nommen (17:0).<br />

50. Manfred Gigerl, Höllberg 66 (doppelt eingewendet — siehe auch 52.) ................................ berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

51. Evelyn Gigerl, Höllberg 66 ......................................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

52. Manfred Gigerl, Höllberg 66 (doppelt eingewendet — siehe auch 50.) ................................ berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

53. Ingrid Roth, Höllberg 21 ............................................................................................................ berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

a-8151 hitzendorf, hitzendorf 63 i: www.hitzendorf.at b: raiffeisenbank hitzendorf öffnungszeiten: amtsst unden:<br />

t: +43 (0)3137 2255-0 uid: atu59448306 b l z : 3 8 1 3 8 k t o : 1 1 7 mo, di 8-11, 14-18 mo, di 7-12, 14-18<br />

f: +43 (0)3137 2255-21 dvr: 0443751 iban: at933813800000000117 mi, do geschlossen mi, do 7-15<br />

e: marktgemeindeamt@hitzendorf.at g k z : 6 0 6 2 0 b i c : r z s t a t 2 g 1 3 8 fr 8-11 fr 7-12<br />

2005-12-15 seite 15 von 27


54. Josef Roth, Höllberg 21.............................................................................................................. berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

55. Josef Posch, Altenberg 9............................................................................................................ berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

56. Hubert Schreiner, Altenberg 9 .................................................................................................. berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

57. Marianne Posch, Altenberg 9 .................................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

58. Heinrich Ortner, Altenberg 1..................................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

59. Dagmar Stieber, Niederberg 22a............................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die GR Bloderer und Stieber verlassen wegen Befangenheit für den Zeitraum<br />

der Beratung und Abstimmung den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig ange-<br />

nommen (17:0).<br />

60. Heinz Lazarus, Höllberg 53 ........................................................................................................ berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

a-8151 hitzendorf, hitzendorf 63 i: www.hitzendorf.at b: raiffeisenbank hitzendorf öffnungszeiten: amtsst unden:<br />

t: +43 (0)3137 2255-0 uid: atu59448306 b l z : 3 8 1 3 8 k t o : 1 1 7 mo, di 8-11, 14-18 mo, di 7-12, 14-18<br />

f: +43 (0)3137 2255-21 dvr: 0443751 iban: at933813800000000117 mi, do geschlossen mi, do 7-15<br />

e: marktgemeindeamt@hitzendorf.at g k z : 6 0 6 2 0 b i c : r z s t a t 2 g 1 3 8 fr 8-11 fr 7-12<br />

2005-12-15 seite 16 von 27


Abstimmung: GR Hochstrasser verlässt wegen Befangenheit für den Zeitraum der Beratung<br />

und Abstimmung den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig angenommen<br />

(18:0).<br />

61. Christa Mayer-Heinisch, Altenberg 11..................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

62. Monika Lazarus, Höllberg 53..................................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: GR Hochstrasser verlässt wegen Befangenheit für den Zeitraum der Beratung<br />

und Abstimmung den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig angenommen<br />

(18:0).<br />

63. Renate Ortner, Altenberg 1 ....................................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

64. Anna und Ernst Hitty, Berndorf 24a......................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

65. Helmut Schreiner, Berndorf 66 ................................................................................................. berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

66. Daniela Huber, Höllberg 35 ....................................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

a-8151 hitzendorf, hitzendorf 63 i: www.hitzendorf.at b: raiffeisenbank hitzendorf öffnungszeiten: amtsst unden:<br />

t: +43 (0)3137 2255-0 uid: atu59448306 b l z : 3 8 1 3 8 k t o : 1 1 7 mo, di 8-11, 14-18 mo, di 7-12, 14-18<br />

f: +43 (0)3137 2255-21 dvr: 0443751 iban: at933813800000000117 mi, do geschlossen mi, do 7-15<br />

e: marktgemeindeamt@hitzendorf.at g k z : 6 0 6 2 0 b i c : r z s t a t 2 g 1 3 8 fr 8-11 fr 7-12<br />

2005-12-15 seite 17 von 27


67. Waltraud Huber, Höllberg 35 .................................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

68. August Huber, Höllberg 35 ........................................................................................................ berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

69. Amt der Steierm. Landesregierung, FA 13 B, Graz ................................................................. berücksichtigt<br />

zu 1: Gemäß Novelle 13 / 2005 wurde nun die Begriffsbestimmung Siedlungsleitbild durch-<br />

gehend in „Entwicklungsplan“ geändert.<br />

zu 2: Im Wortlaut und Erläuterungsbericht zum Örtlichen Entwicklungskonzept sind Festle-<br />

gungen des am 19.09.2005 in der Regierung beschlossenen und seit 01.11.2005 rechts-<br />

kräftigen REPRO Graz und Graz-Umgebung wiedergegeben und räumliche Auswirkungen in<br />

den Entwicklungsplan übernommen.<br />

zu 3: Im Entwicklungsplan wurde der gem. REPRO Graz und Graz-Umgebung überörtlich<br />

festgelegte Siedlungsschwerpunkt auf örtlicher Ebene abgegrenzt.<br />

zu 4: Die Baugebiete Holzberg-Nord, Doblegg-Ost, sowie Doblegg-West und Holzberg-<br />

Doblegg wurden im Flächenwidmungsplan 4.00 als Bauland/Auffüllungsgebiet ausgewie-<br />

sen. Der Ortsteil Holzberg wurde als Bauland Sanierungsgebiet ausgewiesen. Da mittler-<br />

weile alle infrastrukturellen Einrichtungen in diesen Baugebieten vorhanden sind, werden<br />

sie nun als vollwertiges Bauland ausgewiesen. Alle diese Gebiete weisen analoge Bebau-<br />

ungs- und Versorgungsstrukturen sowie Situierungen auf, wie andere als vollwertiges Bau-<br />

land ausgewiesene Bereiche in der Gemeinde. Die Marktgemeinde <strong>Hitzendorf</strong> erachtet es<br />

deshalb im Siedlungspolitischen Interesse als besonders bedeutsam, in diesen Gebieten<br />

Baulandreserven bereitzuhalten und eine Verdichtung der bestehenden Bebauung sowie<br />

Reserven für eine langfristige Entwicklung u.a. zwecks Ausschöpfung der vollen Infrastruk-<br />

tur anzustreben. Die Marktgemeinde hat daher unter Bedachtnahme auf das Straßen-,<br />

Orts- und Landschaftsbild in diesen Baugebieten vorwiegend solche Areale als Entwick-<br />

lungspotential festgelegt, die eine Auffüllung (3-4 WE) und Abrundung des Bestandes dar-<br />

stellen bzw. Erweiterungen geringeren Ausmaßes mit absoluten Entwicklungsgrenzen.<br />

zu 5: Die Rückführung von großen, unbebauten Baulandbereichen im zentralen Bereich der<br />

Marktgemeinde aufgrund eines Antrages der Grundeigentümer überwiegt nicht das öffent-<br />

liche Planungsinteresse der Gemeinde, da ja diese Areale im Örtlichen Entwicklungskon-<br />

zept / Entwicklungsplan als kurz- bzw. langfristiges Entwicklungsgebiet festgelegt sind. Die<br />

definitive Ausweisung dieser Areale als Bauland wird jedoch von den Grundeigentümern in<br />

dieser Planungsphase abgelehnt.<br />

zu 6: Der Begriff Lärmfreistellung als Aufschließungserfordernis wurde durch den Begriff<br />

Lärmschutzmaßnahmen ersetzt.<br />

a-8151 hitzendorf, hitzendorf 63 i: www.hitzendorf.at b: raiffeisenbank hitzendorf öffnungszeiten: amtsst unden:<br />

t: +43 (0)3137 2255-0 uid: atu59448306 b l z : 3 8 1 3 8 k t o : 1 1 7 mo, di 8-11, 14-18 mo, di 7-12, 14-18<br />

f: +43 (0)3137 2255-21 dvr: 0443751 iban: at933813800000000117 mi, do geschlossen mi, do 7-15<br />

e: marktgemeindeamt@hitzendorf.at g k z : 6 0 6 2 0 b i c : r z s t a t 2 g 1 3 8 fr 8-11 fr 7-12<br />

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zu 7: Die äußere Aufschließung ist bei den Aufschließungsgebieten bereits durch die Ge-<br />

meinde erfolgt. Für die innere Aufschließung ist der Grundeigentümer verantwortlich. Die-<br />

se Festlegung wurde in den Wortlaut § 3 zum FWP 5.00 eingefügt.<br />

zu 8: Grundsätzlich wird mitgeteilt, dass derzeit keine Aussage getroffen werden kann ob<br />

das Grundstück 223 KG Mayersdorf geteilt und selbst bebaut, oder möglicherweise den<br />

östlich angrenzenden drei Bauplätzen, die ebenfalls sehr schmal sind, zugeteilt werden<br />

soll. Von der Baubezirksleitung Graz – Umgebung, Referat Straßenbau liegt eine Stellung-<br />

nahme <strong>vom</strong> 19. Oktober 2005 vor, die grundsätzlich eine Bebauung des Grundstückes un-<br />

ter Einhaltung eines Gebäudeabstandes von 5,0 m bzw. Beurteilung weiterer geringfügiger<br />

Unterschreitungen nicht ausschließt. Die Marktgemeinde beabsichtigt, die im Wortlaut fest-<br />

gelegte Bebauungsfrist und Rückführung in Freiland nach fruchtlosem Ablauf dieser, beizu-<br />

behalten.<br />

zu 9: Die neue Baulandfestlegung in Neureiteregg erfolgte aufgrund des dichten Baube-<br />

standes im Zusammenhang mit mehreren Planungswünschen in diesem Bereich. Die ein-<br />

zeilige Bebauung beidseits der Gemeindestraße ist für einige Baugebiete im Gemeindege-<br />

biet typisch und lässt daher keine Verschlechterung bzw. Beeinträchtigung des Straßen-,<br />

Orts- und Landschaftsbildes erwarten. Es wird hier nur eine „innere“ Entwicklung festge-<br />

legt, d.h. eine Bebauung der Freiflächen zwischen dem nördlichsten, östlich des Gemein-<br />

deweges liegenden bis zum südlichsten, westlich des Gemeindeweges liegenden Bestands-<br />

objekt. Eine Entwicklung darüber hinaus wird nicht festgelegt, um die großflächig zusam-<br />

menhängenden land- und forstwirtschaftlichen Areale nicht zu dezimieren.<br />

zu 10: Der im Niederberg-Süd südlich der Erschließungsstraße neu als Bauland / WA aus-<br />

gewiesene Bereich (GNr. 1905, 1014 tw., 1017/2 tw. KG <strong>Hitzendorf</strong>) ist bereits im Örtli-<br />

chen Entwicklungskonzept 4.00 / Siedlungsleitbild als Entwicklungsgebiet festgelegt. Da<br />

die Entwicklung nach den Raumordnungsgrundsätzen von „innen nach außen“ erfolgen<br />

muss d.h. eine Bebauung im Anschluss an den Bestand von Nordosten nach Südwesten,<br />

sind störende Auswirkungen auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht zu erwar-<br />

ten.<br />

zu 11: Im Ortsteil Niederberg-Mitte wird im südlichen Bereich anstelle des Aufschließungs-<br />

gebietes unmittelbar westlich an die Landesstraße 301 angrenzend ein Streifen von 30 m<br />

Breite im östlichen Teil des Areals als Aufschließungsgebiet festgelegt. Als Aufschließungs-<br />

erfordernis sind Lärmschutzmaßnahmen im Verordnungstext festgelegt.<br />

zu 12: Umweltprüfung: Gemäß § 3 Abs 5 Ziff.2 STROG 1974 idgF ist eine Umweltprüfung<br />

für Planungen jedenfalls nicht erforderlich, wenn die Eigenart und der Charakter des Ge-<br />

bietes nicht geändert wird, oder erhebliche Umweltauswirkungen bei Verwirklichung der<br />

Planung offensichtlich ausgeschlossen werden können. Bei den im Zuge dieser Flächen-<br />

widmungsplanrevision getroffenen Neufestlegungen handelt es sich vorwiegend um gering-<br />

fügige Baulanderweiterungen und die Neuausweisung eines dicht bebauten Bereiches<br />

(Neureiteregg) bzw. Entwicklungsbereiche, durch welche die Eigenart und der Charakter<br />

des Gebietes nicht geändert wird und erhebliche Umweltauswirkungen ausgeschlossen<br />

werden können. Die Neufestlegungen betreffen, ausgenommen Neureiteregg, Flächen im<br />

unmittelbaren Anschluss an bestehende Baugebiete, für die alle infrastrukturellen Einrich-<br />

tungen vorhanden sind und deren festgelegte Nutzung keine Umweltbeeinträchtigung ver-<br />

ursacht. Aus diesen Gründen kann davon ausgegangen werden, dass eine Umweltprüfung<br />

a-8151 hitzendorf, hitzendorf 63 i: www.hitzendorf.at b: raiffeisenbank hitzendorf öffnungszeiten: amtsst unden:<br />

t: +43 (0)3137 2255-0 uid: atu59448306 b l z : 3 8 1 3 8 k t o : 1 1 7 mo, di 8-11, 14-18 mo, di 7-12, 14-18<br />

f: +43 (0)3137 2255-21 dvr: 0443751 iban: at933813800000000117 mi, do geschlossen mi, do 7-15<br />

e: marktgemeindeamt@hitzendorf.at g k z : 6 0 6 2 0 b i c : r z s t a t 2 g 1 3 8 fr 8-11 fr 7-12<br />

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gemäß § 3 Abs 3 und Abs 4 STROG 1974 idgF nicht erforderlich ist. Diese Begründung ist<br />

im Erläuterungsbericht angeführt.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

70. Anna Maria und Anton Pichler, Höllberg 36a ......................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

71. Mag. Dr. Andreas Kueß, Höllberg 36........................................................................................ berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

72. Astrid Kueß, Höllberg 36 ........................................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

73. Mag. Roman Knabl, Altenberg 32a........................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die GR Bloderer und Stieber verlassen wegen Befangenheit für den Zeitraum<br />

der Beratung und Abstimmung den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig ange-<br />

nommen (17:0).<br />

74. Elfriede Knabl, Altenberg 32a ................................................................................................... berücksichtigt<br />

Ein Teil des Grundstückes Nr. 486/1 KG <strong>Hitzendorf</strong> wird wie im Flächenwidmungsplan 4.00<br />

weiterhin als Sondernutzung Mülldeponie (Abfallrestedeponie) ausgewiesen. Ein weiterer<br />

Teil des Grundstückes wird lediglich als Baurestmassendeponie ersichtlich gemacht.<br />

Abstimmung: Die GR Bloderer und Stieber verlassen wegen Befangenheit für den Zeitraum<br />

der Beratung und Abstimmung den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird einstimmig ange-<br />

nommen (17:0).<br />

75. Mag. Roman und Elfriede Knabl, Altenberg 32a........................................................... nicht berücksichtigt<br />

Das gegenständliche Grundstück grenzt im Süden und Westen an einen Gemeindeweg und<br />

im Osten und Norden an landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Regionalen Entwick-<br />

lungsprogramm (Regionalplan <strong>vom</strong> 19.09.2005) der Planungsregion Graz und Graz – Um-<br />

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2005-12-15 seite 20 von 27


gebung ist das Grundstück, sowie die nördlich und östlich angrenzenden Flächen als land-<br />

wirtschaftliche Vorrangzone festgelegt sind. Das Grundstück befindet sich im lärmbelaste-<br />

ten Bereich der Landesstraße 301, die südlich in unmittelbarer Nähe vorbeiführt. Westlich<br />

ist eine kleinräumige Bebauung mit Wohnhäusern vorhanden, die sich ebenfalls im lärmbe-<br />

lasteten Bereich der Landesstraße 301 befindet. Gemäß § 5 Abs 5 des Regionalen Entwick-<br />

lungsprogramms sind landwirtschaftliche Vorrangzonen von Baulandausweisungen und<br />

Sondernutzungen im Freiland freizuhalten. Gemäß § 29 Abs 9 STROG 1974 idgF darf der<br />

Flächenwidmungsplan einem Entwicklungsprogramm nicht widersprechen. Gemäß § 23.<br />

Abs 1 Ziff.5 STROG 1974 idgF dürfen als vollwertiges Bauland nur Grundflächen festgelegt<br />

werden, wenn sie keiner der beabsichtigten Nutzung widersprechenden Immissionsbelas-<br />

tung (zB Lärm) unterliegen. Aus diesen Gründen kann dem Begehren der Festlegung des<br />

gegenst. Grundstückes als Bauland, nicht entsprochen werden.<br />

Abstimmung: Die GR Bloderer und Stieber verlassen wegen Befangenheit für den Zeitraum<br />

der Abstimmung den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen<br />

(15:2). Die GR Horvat und Lerch haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

76. Willibald und Theresia Grabenwarter, Altenberg 22 .................................................... nicht berücksichtigt<br />

Das oa. Areal befindet sich im Bereich Höllberg, grenzt im Osten an die Landesstraße 301<br />

und an den übrigen Seiten an landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Das Grundstück<br />

669/3 KG Berndorf ist mit einem Wohnhaus und einem Wirtschaftsgebäude bebaut, das<br />

Grundstück 669/2 KG Berndorf ist unbebaut. Die nächstliegende Bebauung befindet sich<br />

nördlich in einer Entfernung von ca. 150 m, d.h. dass hier von keiner zusammenhängen-<br />

den kompakten Bebauungsstruktur gesprochen werden kann. Das gegenständliche Areal<br />

befindet sich im lärmbelasteten Bereich der Landesstraße 301. Gemäß § 23 Abs 1 Ziff.5<br />

STROG 1974 idgF dürfen als vollwertiges Bauland nur Grundflächen festgelegt werden,<br />

wenn sie keiner der beabsichtigten Nutzung widersprechenden Immissionsbelastung (zB<br />

Lärm) unterliegen. Eine Bebauung bzw. Ausweisung des Areals als Bauland würde auch ei-<br />

ne Zersiedelung der Landschaft bedeuten, die entsprechend den Raumordnungsgrundsät-<br />

zen § 3 Abs 1 Ziff.2 STROG 1974 idgF zu vermeiden ist. Aus diesen Gründen kann dem<br />

Begehren einer Festlegung des gegenständlichen Areals als Bauland nicht entsprochen<br />

werden.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (15:4). Die GR<br />

Hochstrasser, Horvat, Lerch und Stadler haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

77. Anna und Johann Raudner, Oberberg 11 ....................................................................... nicht berücksichtigt<br />

Das Areal welches nach Südosten relativ steil abfällt, befindet sich in einem Bereich mit<br />

landwirtschaftlichen Strukturen. Es grenzt im Westen an das öffentliche Gut GNr. 2512/1<br />

KG <strong>Hitzendorf</strong> und an den übrigen Seiten an landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Das<br />

östlich des vorhin erwähnten öffentlichen Gutes liegende Gebiet weist eine lockere Bebau-<br />

ung mit landwirtschaftlichen Objekten und Wohnhäusern auf. Die Entfernung zur nördlich<br />

befindlichen Bebauung beträgt etwa 60 m, zur östlich liegenden etwa 100 m und zur süd-<br />

lich liegenden Bebauung ca. 70 m. Das heißt, dass hier nicht von einer zusammenhängen-<br />

den Bebauungsstruktur gesprochen werden kann. Eine Bebauung dieses Areals würde eine<br />

Zersiedelung der Landschaft bedeuten, die nach den Raumordnungsgrundsätzen § 3 Abs 1<br />

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2005-12-15 seite 21 von 27


Ziff.2 STROG 1974 idgF zu vermeiden ist. Aus diesem Grunde kann dem Begehren, der<br />

Festlegung des gegenständlichen Areals als Bauland, nicht zugestimmt werden.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

78. Amt der Steierm. Landesregierung, FA 19 A, Graz ................................................................. berücksichtigt<br />

zu 1: Das Fuchsbachl, der Gratzgregerbach und Prostbach sind im Flächenwidmungsplan<br />

5.00 vermerkt. Da jedoch diese Bäche im Kataster nicht ausgeschieden sind, kann der ge-<br />

naue Verlauf nicht dargestellt werden. Im Bericht wurde der Fehllippenbach und Höllberg-<br />

bach ergänzend angeführt.<br />

zu 2: Die ersichtlich gemachten Überflutungsgebiete am Liebochbach sind nun als HQ-<br />

1991 ersichtlich.<br />

zu 3: Im Bereich des ehemaligen Sägewerkes Rainer wurden die Hochwasseranschlaglinien<br />

am Liebochbach nochmals von der Baubezirksleitung Graz – Umgebung auf Vollständigkeit<br />

bzw. Richtigkeit überprüft und entsprechend ersichtlich gemacht. Es wurde im Schreiben<br />

<strong>vom</strong> 07. November 2005 mitgeteilt, dass keine anderen Hochwasseranschlaglinien bekannt<br />

sind.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

79. Amt der Steierm. Landesregierung, FA 18 A, Graz ...............zur Kenntnis genommen und berücksichtigt<br />

zu 1: Das Ausbauprojekt Abschnitt ODF Steinberg Detailprojekt 1999 wird insofern be-<br />

rücksichtigt, dass keine zusätzlichen Zu- und Abfahrten errichtet werden. Alle Zufahrten zu<br />

erweiterten Baugebieten erfolgen über die bereits vorhandenen Aufschließungssysteme.<br />

zu 2: Hinsichtlich der Baurestmassendeponie wird mitgeteilt, dass diese nach Bescheid des<br />

Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 13 A, GZ: FA13A-38.2075-<br />

03/11 – Mülldeponie <strong>Hitzendorf</strong>, Einschränkung der Massenabfalldeponie auf Deponie für<br />

Baurestmassen – Genehmigung nach § 51 AWG 2002 <strong>vom</strong> 27. November 2003, rechts-<br />

kräftig seit 16.01.2004 – abgehandelt wurde.<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

80. Kerstin und Werner Eibinger, Altenberg 37 .................................................................. nicht berücksichtigt<br />

Das gegenständliche Areal befindet sich im nördlichen Bereich des Ortsteiles Altenberg und<br />

grenzt im Osten an Bauland der Kategorie Allgemeines Wohngebiet an. Westlich grenzen<br />

zwei Grundstücke an, die mit einem Wohnhaus bzw. einem Wochenendhaus bebaut sind.<br />

Diese beiden Objekte stellen bereits eine Fehlentwicklung dar. Die Bebauung entlang der<br />

Gemeindestraße in Altenberg verläuft einzeilig in verdichteter Form und bildet aus natur-<br />

räumlicher Sicht unter Einbeziehung des hier vorgesehenen Entwicklungspotentials eine<br />

geschlossene homogene Einheit. Eine Bebauung bzw. Ausweisung dieser Grundstücke als<br />

Bauland würde ein Ausufern in Freiland bzw. einen weiteren Eingriff in den Naturraum be-<br />

deuten und den Bestimmungen des § 3 Abs 1 Ziff.2 STROG 1974 idgF, den Raumord-<br />

nungsgrundsätzen, nach welchen eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden ist, wi-<br />

dersprechen. Aus diesem Grunde kann Ihrem Begehren der Festlegung dieses Areals als<br />

Bauland nicht entsprochen werden.<br />

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2005-12-15 seite 22 von 27


Abstimmung: GK Eibinger verlässt wegen Befangenheit für den Zeitraum der Beratung und<br />

Abstimmung den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen<br />

(17:1). GR Hochstrasser hat gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

81. Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft, Graz .............................................................. berücksichtigt<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

82. Amt der Steierm. Landesregierung, FA 16, Graz..................................................................... berücksichtigt<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird einstimmig angenommen (19:0).<br />

Zum Flächenwidmungsplanentwurf 5.00 wurden 4 Anhörungen durchgeführt. Davon sind bei<br />

der Anhörung Nr. 3 insgesamt 11 schriftliche Einwendungen gegen die Ausweisung von Kern-<br />

gebiet in <strong>Hitzendorf</strong> (Spar-Markt) eingelangt, welche vorgetragen werden. Nach erfolgter Be-<br />

handlung wird wie folgt entschieden und einzeln abgestimmt:<br />

A1. Sigrid Spath, <strong>Hitzendorf</strong> 3............................................................................................ nicht berücksichtigt<br />

Das gegenständliche Grundstück sowie das östlich befindliche derzeit als Freiland ausge-<br />

wiesene Areal weist eine äußerst zentrale Lage auf und grenzt unmittelbar an das Kern-<br />

gebiet von <strong>Hitzendorf</strong> an. Die zwischen der Ortsdurchfahrt und der L301 liegenden unbe-<br />

bauten Areale westlich und östlich der L336 sind die einzigen noch zur Verfügung stehen-<br />

den Flächen in <strong>Hitzendorf</strong>, die für eine Kerngebietsentwicklung in Frage kommen und<br />

werden daher im Örtlichen Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan der Marktgemeinde<br />

<strong>Hitzendorf</strong> als Entwicklungsgebiet/Kerngebiet festgelegt. Es kann hier nicht von einer<br />

Zerstörung sondern vielmehr von einer Verbesserung der Infrastruktur von <strong>Hitzendorf</strong><br />

gesprochen werden, die im öffentlichen Interesse der Marktgemeinde als vorrangig er-<br />

achtet wird. Bei der Errichtung eines Sparmarktes auf dem gegenständlichen Grundstück<br />

handelt es sich um eine Verlegung und Vergrößerung des bestehenden Sparmarktes, für<br />

den am derzeitigen Standort keine Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. Zur Behaup-<br />

tung, dass das oa. Grundstück in einem feuchten, nicht bebaubaren Gebiet und bei star-<br />

ken Regenfällen im Hochwassergebiet liegen, darf mitgeteilt werden, dass hier keinerlei<br />

Einschränkungen seitens öffentlicher Dienststellen bekannt gegeben wurden und allfällige<br />

bautechnische Auflagen bzw. Maßnahmen im Bauverfahren geregelt werden. Hinsichtlich<br />

der Gefahr für den Verkehr der L301 durch eine Bebauung des gegenständlichen Grund-<br />

stückes wird mitgeteilt, dass eine Stellungnahme der Baubezirksleitung Graz-Umgebung,<br />

Referat Straßenbau <strong>vom</strong> 19. Oktober 2005 vorliegt, aus der hervorgeht, dass grundsätz-<br />

lich kein Einwand zur Ausweisung des Grundstückes als Kerngebiet besteht. Es wird in<br />

dieser Stellungnahme darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Anordnung von Gebäu-<br />

den, Parkplätzen, Zufahrt und Veränderung der Höhenlage seitens der Baubezirksleitung<br />

Graz–Umgebung erst im Baubewilligungsverfahren bei Vorliegen entsprechender Projekt-<br />

unterlagen eine Stellungnahme abgegeben wird und eine Bewilligung erteilt werden kann.<br />

GR Lerch spricht sich grundsätzlich nicht gegen die Kerngebietausweisung aus, er möchte<br />

aber aufgrund der geplanten Größe des Spar-Marktes von 800 m² nicht für den Verlust<br />

von bereits bestehenden Arbeitsplätzen in anderen <strong>Hitzendorf</strong>er Einkaufsgeschäften ver-<br />

antwortlich sein.<br />

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2005-12-15 seite 23 von 27


Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (14:5). Die GR Ha-<br />

cker, Horvat, Kormann, Lerch und Roth haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

A2. Dorothea Klingenschmid, Höllberg 42......................................................................... nicht berücksichtigt<br />

Begründung siehe Entscheidung Nr. A1 (Sigrid Spath)<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (14:5). Die GR Ha-<br />

cker, Horvat, Kormann, Lerch und Roth haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

A3. Anna Zettl, <strong>Hitzendorf</strong> 30a .......................................................................................... nicht berücksichtigt<br />

Begründung siehe Entscheidung Nr. A1 (Sigrid Spath)<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (14:5). Die GR Ha-<br />

cker, Horvat, Kormann, Lerch und Roth haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

A4. Gertrud Klingenschmid, <strong>Hitzendorf</strong> 172/4 ................................................................. nicht berücksichtigt<br />

Begründung siehe Entscheidung Nr. A1 (Sigrid Spath)<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (14:5). Die GR Ha-<br />

cker, Horvat, Kormann, Lerch und Roth haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

A5. Margaretha Roth, Höllberg 50..................................................................................... nicht berücksichtigt<br />

Begründung siehe Entscheidung Nr. A1 (Sigrid Spath)<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (14:5). Die GR Ha-<br />

cker, Horvat, Kormann, Lerch und Roth haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

A6. Christine Heidenhofer, <strong>Hitzendorf</strong> 172/10................................................................. nicht berücksichtigt<br />

Begründung siehe Entscheidung Nr. A1 (Sigrid Spath)<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (14:5). Die GR Ha-<br />

cker, Horvat, Kormann, Lerch und Roth haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

A7. Gertrude Spath, Mayersdorf 27................................................................................... nicht berücksichtigt<br />

Begründung siehe Entscheidung Nr. A1 (Sigrid Spath)<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (14:5). Die GR Ha-<br />

cker, Horvat, Kormann, Lerch und Roth haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

A8. Annemarie Trutschnig, Mayersdorf 39........................................................................ nicht berücksichtigt<br />

Begründung siehe Entscheidung Nr. A1 (Sigrid Spath)<br />

Abstimmung: GR Birnstingl verlässt wegen Befangenheit für den Zeitraum der Beratung<br />

und Abstimmung den Sitzungssaal. Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen<br />

(13:5). Die GR Hacker, Horvat, Kormann, Lerch und Roth haben gegen die Entscheidung<br />

gestimmt.<br />

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A9. Regina Reicher, <strong>Hitzendorf</strong> 38/3 ................................................................................. nicht berücksichtigt<br />

Begründung siehe Entscheidung Nr. A1 (Sigrid Spath)<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (14:5). Die GR Ha-<br />

cker, Horvat, Kormann, Lerch und Roth haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

A10. Herta Gailhofer, <strong>Hitzendorf</strong> 3 ...................................................................................... nicht berücksichtigt<br />

Begründung siehe Entscheidung Nr. A1 (Sigrid Spath)<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (14:5). Die GR Ha-<br />

cker, Horvat, Kormann, Lerch und Roth haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

A11. Johann Spath, Höllberg 11........................................................................................... nicht berücksichtigt<br />

Begründung siehe Entscheidung Nr. A1 (Sigrid Spath)<br />

Abstimmung: Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (14:5). Die GR Ha-<br />

cker, Horvat, Kormann, Lerch und Roth haben gegen die Entscheidung gestimmt.<br />

Die genannten Vorbringer/innen von Einwendungen werden über die jeweilige Entscheidung<br />

schriftlich und nachweislich verständigt.<br />

Anschließend berichtet der Vorsitzende, in welchen Bereichen Bebauungsrichtlinien bzw. Be-<br />

bauungspläne verordnet werden. Der dem Gemeinderat vorliegende und bereits im Rahmen<br />

der erweiterten Raumordnungsausschusssitzung <strong>vom</strong> 7.12.2005 zur Kenntnis gebrachte Flä-<br />

chenwidmungsplan 5.00 mit Wortlaut, Erläuterungsbericht, Baulandzonierung und Bebauungs-<br />

richtlinien wird besprochen.<br />

Vizebgm. Seufzer bedankt sich als Obmannstellvertreter beim Obmann und den Mitgliedern<br />

des Raumordnungsausschusses für die Zusammenarbeit bei der Erstellung dieses umfangrei-<br />

chen Planungswerkes. Er erklärt, dass er gewisse Auslegungen des Raumordnungsgesetzes<br />

durch den beauftragten Raumplaner TEAM A GRAZ nicht nachvollziehen kann und er sich auf-<br />

grund der für ihn in Einzelfällen mangelnden Argumentation insgesamt schlecht beraten sieht.<br />

Er stellt daher den Antrag für den Flächenwidmungsplan 6.00 einen alternativen Raumplaner<br />

zu suchen.<br />

Der Bürgermeister erwähnt, dass alle Gemeinderäte die Erfahrung machen mussten, wie stark<br />

das aktuelle Raumordnungsgesetz den Handlungsspielraum des Gemeinderates einschränkt. Er<br />

gibt zu bedenken, dass sich auch ein anderer Raumplaner über diese Grenzen nicht hinwegset-<br />

zen wird können. GR Hochstrasser berichtet von seinen persönlichen negativen Erfahrungen<br />

mit dem neuen Raumplaner in der Gemeinde Sankt Bartholomä. AL Roll bemerkt, dass die Ver-<br />

gabe des nächsten Raumplanungsauftrages ohnedies im Rahmen des Bundesvergabegesetzes<br />

erfolgen muss. Dies wird von Vizebgm. Seufzer zur Kenntnis genommen, der Antrag wird da-<br />

her nicht zur Abstimmung gebracht.<br />

GR Hacker erläutert, dass <strong>vom</strong> Obmann und den Mitgliedern des Raumordnungsausschusses<br />

sowie <strong>vom</strong> Raumplaner versucht wurde, nach Argumenten für möglichst viele positive Erledi-<br />

gungen von Planungswünschen zu suchen. In den 12 bis zuletzt diskutierten Fällen hat sich<br />

aber herauskristallisiert, dass die Argumentationen des Raumplaners und der zuständigen<br />

Fachabteilung 13 B des Landes für einen Nichtfachmann absolut unverständlich und nicht<br />

nachvollziehbar sind. Er sieht das freie Mandat bei der Beschlussfassung des Flächenwid-<br />

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mungsplanes durch ein Diktat der Vorgaben eingeschränkt und betrachtet es als weitere Hür-<br />

de, dass der Gemeindrat dabei im Sinne der eingangs erwähnten Ausführungen des Bürger-<br />

meisters stets den Gesamtbeschluss des Flächenwidmungsplanes im Auge behalten muss.<br />

Auch er regt an, für die nächste Flächenwidmungsplanrevision 6.00 andere Raumplanungsex-<br />

perten in Erwägung zu ziehen. Er bemerkt abschließend, dass die SPÖ aufgrund der einge-<br />

schränkten Entscheidungsmöglichkeit - die er einerseits auf die gesetzlichen Rahmenbedingun-<br />

gen und andererseits auf die mangelnde Argumentation des Raumplaners zurückführt - mit<br />

dem Gesamtergebnis nicht zufrieden ist.<br />

GR Birnstingl bemerkt, dass er als längst dienender Gemeinderat und zuletzt Obmann des<br />

Raumordnungsausschusses bereits auf 3 Revisionen zurückblicken kann. Dabei musste er erle-<br />

ben, dass die Raumordnungsbestimmungen gesetzlich immer weiter eingeschränkt wurden.<br />

Waren in früheren Revisionen noch kleine Bewegungsmöglichkeiten für die Gemeinden vorhan-<br />

den (zB Auffüllungen), so wurden auch diese im Zuge der letzten Gesetzesnovellen ersatzlos<br />

gestrichen. Auch er sieht den Gemeinderat nur mehr als „Erfüllungsgehilfen“ des Raumord-<br />

nungsgesetzes, der die Vorgaben von den sachverständigen Raumplanern bedingungslos um-<br />

zusetzen hat. Er glaubt aufgrund seiner langjährigen Erfahrung jedoch nicht, dass ein alterna-<br />

tiver Raumplaner Möglichkeiten findet, von den immer strenger gewordenen Richtlinien abzu-<br />

weichen.<br />

Der Bgm. stellt sodann den Antrag den vorliegenden Flächenwidmungsplan 5.00 mit Wortlaut,<br />

Erläuterungsbericht, Baulandzonierung und Bebauungsrichtlinien zu beschließen. Der Beschluss<br />

wird mit 2/3-Mehrheit angenommen (18:1). Vizebgm. Seufzer hat dagegen gestimmt. Der<br />

Wortlaut und der Erläuterungsbericht zum Flächenwidmungsplan, der Wortlaut und der Erläu-<br />

terungsbericht zur Baulandzonierung und die vorliegenden Bebauungsrichtlinien bilden Be-<br />

standteile dieses Beschlusses und sind dem <strong>Protokoll</strong> vollinhaltlich angeschlossen.<br />

Der Vorsitzende bedankt sich abschließend nochmals beim Obmann und den Mitgliedern des<br />

Raumordnungsausschusses. Er verweist darauf, dass im Zuge des Verfahrens für jeden Ge-<br />

meinderat spürbar wurde, wie schwierig es als Gemeinderat ist, den bei der Angelobung abge-<br />

legten Eid auf die Einhaltung der geltenden Bundes- und Landesgesetze einzuhalten. Auch<br />

wenn dies in Einzelfällen noch so schwer fällt, sind Gesetze wie das Raumordnungsgesetz von<br />

jedem einzelnen Gemeinderat im Endeffekt so zu akzeptieren und anzuwenden. Das Haupt-<br />

problem der steirischen Raumordnung besteht nach wie vor darin, dass das Steirische Raum-<br />

ordnungsgesetz im Gegensatz zu anderen Bundesländern erst 1974 in Kraft trat und daher die<br />

zum damaligen Zeitpunkt bereits bestehenden Zersiedelungen nicht mehr rückgängig gemacht<br />

werden können. Gerade diese Gebiete führen aber bei den Revisionen immer wieder zu den<br />

bekannten Problemen. Betreffend Raumplaner TEAM A GRAZ verweist er auf die langjährige<br />

gute Zusammenarbeit sowie das fachlich sehr kompetente Team. Er gibt zu bedenken, dass<br />

alternativen neuen Raumplanern meist das Fachwissen und die Gemeinde-Erfahrung fehlen<br />

und diese dadurch mit ihren Argumenten bei der zuständigen Fachabteilung des Landes wenig<br />

Gehör finden. Er bedauert auch persönlich, dass es nicht möglich ist jeden Planungswunsch zu<br />

erfüllen, dies wird sich aber auch bei kommenden Revisionen wiederholen. Im Namen des Ge-<br />

meinderates bedankt er sich bei AL Roll für die profunde 1½-jährige Begleitung. AL Roll be-<br />

dankt sich seinerseits bei den Mitliedern des Raumordnungsausschusses.<br />

7. Allfälliges<br />

keine Wortmeldungen<br />

a-8151 hitzendorf, hitzendorf 63 i: www.hitzendorf.at b: raiffeisenbank hitzendorf öffnungszeiten: amtsst unden:<br />

t: +43 (0)3137 2255-0 uid: atu59448306 b l z : 3 8 1 3 8 k t o : 1 1 7 mo, di 8-11, 14-18 mo, di 7-12, 14-18<br />

f: +43 (0)3137 2255-21 dvr: 0443751 iban: at933813800000000117 mi, do geschlossen mi, do 7-15<br />

e: marktgemeindeamt@hitzendorf.at g k z : 6 0 6 2 0 b i c : r z s t a t 2 g 1 3 8 fr 8-11 fr 7-12<br />

2005-12-15 seite 26 von 27


Ende der öffentlichen Sitzung:<br />

21.30 Uhr<br />

Der Bürgermeister:<br />

(Ing. Franz Höfer)<br />

Beilagen:<br />

Die Schriftführer:<br />

(Dr. Gabriela Stieber) (DI (FH) Harald Hacker) (Gerhard Horvat)<br />

Wortlaut und Erläuterungsbericht zum Örtlichen Entwicklungskonzept 5.00 (zu TOP 5)<br />

Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 5.00 (zu TOP 6)<br />

Erläuterungsbericht zum Flächenwidmungsplan 5.00 (zu TOP 6)<br />

Wortlaut zur Baulandzonierung 5.00 (zu TOP 6)<br />

Erläuterungsbericht zur Baulandzonierung 5.00 (zu TOP 6)<br />

Bebauungsrichtlinien (zu TOP 6)<br />

a-8151 hitzendorf, hitzendorf 63 i: www.hitzendorf.at b: raiffeisenbank hitzendorf öffnungszeiten: amt sst unden:<br />

t: +43 (0)3137 2255-0 uid: atu59448306 b l z : 3 8 1 3 8 k t o : 1 1 7 mo, di 8-11, 14-18 mo, di 7-12, 14-18<br />

f: +43 (0)3137 2255-21 dvr: 0443751 iban: at933813800000000117 mi, do geschlossen mi, do 7-15<br />

e: marktgemeindeamt@hitzendorf.at g k z : 6 0 6 2 0 b i c : r z s t a t 2 g 1 3 8 fr 8-11 fr 7-12<br />

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