Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
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<strong>Regierungsrat</strong> <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> Seite 10<br />
Für Stickoxide sind Grenzwerte - ev. leistungsabhängig - nach dem<br />
Stand der Technik festzulegen.<br />
Begründung Die geltende Feuerungswärmeleistungsgrenze von 500 kW ist aus<br />
Praktikabilitätsgründen beizubehalten.<br />
Der Bereich 350-600kW ist zur weiteren Vereinfachung aufzuheben.<br />
Der Feststoff-Grenzwert von 20mg/m 3 anstelle von 30mg/m 3 ist technisch<br />
machbar; die Unterscheidung (20 vs. 30 mg/m 3 ) ist aus ökologischen<br />
und messtechnischen Gründen unerheblich und zur weiteren<br />
Vereinfachung aufzuheben.<br />
Die Etappierungen ab 1. Januar 2011 und 1. Januar 2015 sind aufzuheben.<br />
Bei Bedarf kann der Bun<strong>des</strong>rat eine Revision erlassen.<br />
Qualitätsbrennstoffe - wie z.B. Pellets - sollen als Primärmassnahme<br />
rasch eingeführt werden. Der Feststoff-Grenzwert von 50mg/m 3 ist<br />
Stand der Technik.<br />
Ab 500kW sind zusätzliche (Sekundär-)Massnahmen (z.B. Gewebefilter)<br />
zu treffen.<br />
Aus Gründen der Relevanz der Stickoxid-Emissionen von Holzfeuerungsanlagen<br />
im Vergleich zu Öl-, Gas-Feuerungen, der Symmetrie<br />
zu den übrigen Schadstoffbegrenzungen und der Verfügbarkeit und