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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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<strong>Regierungsrat</strong> <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> Seite 10<br />

Für Stickoxide sind Grenzwerte - ev. leistungsabhängig - nach dem<br />

Stand der Technik festzulegen.<br />

Begründung Die geltende Feuerungswärmeleistungsgrenze von 500 kW ist aus<br />

Praktikabilitätsgründen beizubehalten.<br />

Der Bereich 350-600kW ist zur weiteren Vereinfachung aufzuheben.<br />

Der Feststoff-Grenzwert von 20mg/m 3 anstelle von 30mg/m 3 ist technisch<br />

machbar; die Unterscheidung (20 vs. 30 mg/m 3 ) ist aus ökologischen<br />

und messtechnischen Gründen unerheblich und zur weiteren<br />

Vereinfachung aufzuheben.<br />

Die Etappierungen ab 1. Januar 2011 und 1. Januar 2015 sind aufzuheben.<br />

Bei Bedarf kann der Bun<strong>des</strong>rat eine Revision erlassen.<br />

Qualitätsbrennstoffe - wie z.B. Pellets - sollen als Primärmassnahme<br />

rasch eingeführt werden. Der Feststoff-Grenzwert von 50mg/m 3 ist<br />

Stand der Technik.<br />

Ab 500kW sind zusätzliche (Sekundär-)Massnahmen (z.B. Gewebefilter)<br />

zu treffen.<br />

Aus Gründen der Relevanz der Stickoxid-Emissionen von Holzfeuerungsanlagen<br />

im Vergleich zu Öl-, Gas-Feuerungen, der Symmetrie<br />

zu den übrigen Schadstoffbegrenzungen und der Verfügbarkeit und

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