Teilanwendungsbereich
Teilanwendungsbereich
Teilanwendungsbereich
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
8<br />
Variante b) Dem Untermieter ist der Mietgegenstand nach ausgiebiger Besichtigung<br />
bestens bekannt. Der Untervermieter sichert die tatsächliche und/oder<br />
rechtliche Tauglichkeit des Mietgegenstandes zu dem vom Untermieter<br />
beabsichtigten Verwendungszweck zu. Es obliegt dem Untermieter, die<br />
für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck erforderlichen behörd-<br />
lichen Bewilligungen selbst einzuholen.<br />
Üblicherweise hat sich der Untermieter, um die allenfalls erforderliche Betriebsanlagengenehmigung<br />
zu kümmern. Es sollte auch noch geklärt werden, ob das Mietobjekt auch baubehördlich<br />
als Gewerbebetrieb gewidmet ist.<br />
7. Der Mietgegenstand befindet sich samt aller Zu- und Ableitungen im<br />
brauchbaren Zustand.<br />
Etwaige, nach Übergabe des Mietgegenstandes hervorkommende Mängel,<br />
die dessen Brauchbarkeit beeinträchtigen, sind dem Vermieter unverzüg-<br />
lich anzuzeigen; die Einhaltung der Schriftform wird empfohlen.<br />
8. Untervermietet ist nur das Innere des Mietgegenstandes, nicht jedoch<br />
dessen Außenfläche oder sonstige Teile des Hauses bzw. Flächen der Lie-<br />
genschaft.<br />
Für die Dauer des Untermietverhältnisses wird dem Untermieter das Mit-<br />
benützungsrecht an (z.B. Hofflächen, Einfahrt, WC, Abstellflächen aller<br />
Art wie insbesondere Kfz-Abstellplatz, Müllcontainer) .......................<br />
.........................................................................................<br />
.........................................................................................<br />
.........................................................................................<br />
eingeräumt.<br />
Wenn bestimmte Flächen (oder auch Räumlichkeiten) vom Untermieter mitbenützt werden<br />
können, so sollten diese Flächen unbedingt im Untermietvertrag aufgezählt werden.