Teilanwendungsbereich
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Interessen des Untermieters nach Maßgabe der Wichtigkeit des Grundes<br />
angemessen zu berücksichtigen.<br />
Bei Gefahr in Verzug entfällt die Voranmeldepflicht.<br />
V.<br />
UNTERVERMIETUNG, VERPACHTUNG, WEITERGABE<br />
Der Untermieter hat ohne vertragliche Regelung kein Weitergaberecht. Auch eine Gesellschaftsgründung<br />
gilt als Weitergabe und muss daher gesondert vertraglich vereinbart werden.<br />
Eine Änderung der Mehrheitsanteile an einer Gesellschaft ist jedoch keine Weitergabe, da<br />
die Person des Untermieters (Gesellschaft) ident bleibt. Daher können Gesellschaftsanteile<br />
problemlos übertragen werden.<br />
Variante a) Dem Untermieter ist es ohne ausdrückliche Zustimmung des Untervermie-<br />
ters nicht gestattet, sein im Mietgegenstand betriebenes Unternehmen<br />
oder auch nur Teile davon gänzlich oder auch nur teilweise zu verpachten<br />
oder das Unternehmen bzw den Mietgegenstand oder auch nur Teile da-<br />
von auf eine sonstige, wie immer geartete Weise, entgeltlich oder unent-<br />
geltlich, ganz oder teilweise Dritten zum Gebrauch zu überlassen.<br />
Auch eine allfällige beabsichtige Gesellschaftsgründung bedarf der aus-<br />
drücklichen Zustimmung des Untervermieters; die Einhaltung der Schrift-<br />
form wird empfohlen.<br />
Bei Verletzung dieses vertraglich vereinbarten Verpachtungs- bzw Weiter-<br />
gabeverbotes verpflichtet sich der Untermieter für die Dauer des ver-<br />
tragswidrigen Zustandes eine Konventionalstrafe in der Höhe von<br />
€ ................. pro Monat zu bezahlen.<br />
Variante b) Dem Untermieter wird vom Untervermieter das Recht eingeräumt, sein im<br />
Mietgegenstand betriebenes Unternehmen zu verpachten. Es ist dem Un-<br />
termieter aber ohne ausdrückliche Zustimmung des Untervermieters nicht<br />
gestattet, das Unternehmen bzw den Mietgegenstand oder auch nur Teile