Teilanwendungsbereich
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behalten ist, können die Kosten hierfür nicht den übrigen Mietern weiterverrechnet werden.<br />
7. Zur Deckung der Betriebskosten, laufenden öffentlichen Abgaben, sonsti-<br />
gen Neben- und Bewirtschaftungskosten sowie der Kosten des Betriebes<br />
von der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Anlagen wird<br />
ein monatlicher Pauschalbetrag in der Höhe von derzeit € .................<br />
zuzüglich Umsatzsteuer eingehoben. Die endgültige Abrechnung der jähr-<br />
lichen Kosten erfolgt bis spätestens .................. des Folgejahres.<br />
Eine sich aus der Abrechung ergebende Nachforderung ist vom Untermie-<br />
ter binnen 14 Tagen nach Vorschreibung zu begleichen.<br />
Ein allfälliges Guthaben kann der Untermieter von der Gesamtuntermiet-<br />
zinsforderung zu dem der Abrechnung folgenden Zinstermin in Abzug<br />
bringen. Ansonsten ist das Guthaben vom Untervermieter binnen 14 Tagen<br />
nach dem der Abrechnung folgenden Zinstermin dem Untermieter zu er-<br />
statten.<br />
8. Ausdrücklich wird festgehalten, dass der Untermieter alle sonstigen, von<br />
ihm verursachten Bewirtschaftungskosten, wie z.B. Energiekosten, Tele-<br />
fon, Telefax, Telekabel udgl, sowie sämtliche Steuern, Gebühren und Ab-<br />
gaben, die mit dem Betrieb des Unternehmens verbunden sind, selbst zu<br />
tragen hat. Die Verrechnung dieser Kosten hat nach Möglichkeit direkt<br />
zwischen dem Untermieter und den jeweiligen Lieferanten bzw. An-<br />
spruchsberechtigten zu erfolgen. Sollten solche Kosten dem Untervermie-<br />
ter vorgeschrieben werden, verpflichtet sich der Untermieter innerhalb<br />
von ............... Tagen nach Vorschreibung zu deren Ersatz.<br />
9. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Untermieters wird – soweit<br />
sie nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom Untervermieter<br />
ausdrücklich anerkannt wurden - ausgeschlossen.