Teilanwendungsbereich
Teilanwendungsbereich
Teilanwendungsbereich
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
18<br />
Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt 8 % plus Basiszinssatz. Dabei ist der Zinssatz, der<br />
am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend. Der<br />
jeweils aktuelle Basiszinssatz kann unter der Internetadresse http://zinsklauseln.oenb.at<br />
abgefragt werden.<br />
Der Gläubiger kann gemäß § 1333 Abs 2 ABGB außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz<br />
anderer, vom Schuldner verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen,<br />
insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs-<br />
oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur<br />
betriebenen Forderung stehen. Darunter sind vor allem Mahnspesen bzw. sonstige Mahn-<br />
und Inkassokosten zu verstehen.<br />
6. Variante a) Die Betriebskosten, laufenden öffentlichen Abgaben sowie der Anteil an<br />
den Kosten des Betriebes von der gemeinsamen Benützung der Bewohner<br />
dienenden Anlagen bestimmen sich nach den diesbezüglichen Regelungen<br />
im Hauptmietvertrag.<br />
Da es für den <strong>Teilanwendungsbereich</strong> des MRG keine gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf<br />
die Betriebskosten gibt, ist eine entsprechende vertragliche Regelung notwendig. Im vorliegenden<br />
Muster wird in Variante a) der Einfachheit halber auf die Regelung im Hauptmietvertrag<br />
abgestellt, in Variante b) werden als Betriebskosten solche Kosten bestimmt,<br />
wie sie im MRG für den Vollanwendungsbereich definiert sind.<br />
Variante b) Die Betriebskosten, laufenden öffentlichen Abgaben sowie der Anteil an<br />
den Kosten des Betriebes von der gemeinsamen Benützung der Bewohner<br />
dienenden Anlagen bestimmen sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vor-<br />
schriften des Mietrechtsgesetzes (derzeit §§ 21, 22, 23, 24 MRG).<br />
Zusätzlich werden folgende, vom Untermieter zu tragende Neben- und<br />
Bewirtschaftungskosten vereinbart: (zB Betreuung von Grünanlagen, Er-<br />
haltung von Gemeinschaftseinrichtungen, Unkosten für Gemeinschafts-<br />
werbung, Rücklage gemäß Wohnungseigentumsgesetz) ......................<br />
.........................................................................................<br />
.........................................................................................<br />
.........................................................................................