Teilanwendungsbereich
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1.4 dem Entgelt für zur Nutzung überlassene Einrichtungsgegenstände<br />
oder sonstige Leistungen, die der Untervermieter über die Überlas-<br />
sung des Mietgegenstandes hinaus erbringt.<br />
Sofern Einrichtungsgegenstände mituntervermietet werden bzw. der Untervermieter sonstige<br />
Leistungen, wie zB Nutzungsmöglichkeit der Fassade, für den Untermieter erbringt,<br />
kann dafür zusätzlich zum Untermietzins ein angemessenes Entgelt verrechnet werden.<br />
1.5 der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.<br />
Die Umsatzsteuer ist für Geschäftslokale mit 20 % vom gesamten vereinbarten Untermietzins<br />
festgelegt, sofern der Untervermieter zur Regelbesteuerung optiert hat, sonst liegt<br />
eine unechte Steuerbefreiung vor.<br />
2. Der monatliche Gesamtuntermietzins ist im Vorhinein bis spätestens 5.<br />
eines jeden Monats spesen- und abzugsfrei auf das Konto ..................<br />
... des Vermieters einzuzahlen.<br />
Hier wurde der 5. eines jeden Monats genannt.<br />
Natürlich kann auch ein anderer Tag vereinbart werden, bis zu dem der Untermietzins einzuzahlen<br />
ist. Der 5. erscheint jedoch ein guter Kompromiss zu sein, der auch bei Vorliegen<br />
von Feiertagen bzw. sonstiger bankfreier Tage eingehalten werden kann.<br />
3. Der monatliche Untermietzins beträgt € .................... zuzüglich der<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
4. Der vereinbarte Untermietzins wird auf den von der Statistik Austria ver-<br />
lautbarten monatlichen Index der Verbraucherpreise 2005 wertbezogen.<br />
Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, gilt jener Index als<br />
Grundlage für die Wertsicherung, der diesem Index am meisten ent-<br />
spricht. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat<br />
............. errechnete Indexzahl.<br />
Indexschwankungen bis einschließlich 3 % / 5 % / ......... % bleiben je-<br />
weils unberücksichtigt. Bei Überschreiten wird aber die gesamte Verände-