Teilanwendungsbereich
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MUSTERUNTERMIETVERTRAG<br />
TEILANWENDUNGSBEREICH<br />
mit in den Text eingefügten Erklärungen und verlinkten weiterführenden Informationen<br />
Stand: August 2009
2<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Dieser Musteruntermietvertrag enthält zum besseren Verständnis in den Text eingefügte<br />
Erklärungen und verlinkte weiterführende Informationen zu den einzelnen Vertragspunkten.<br />
Für den eigentlichen Vertragsabschluss verwenden Sie bitte den unkommentierten<br />
Musteruntermietvertrag .<br />
Der nachfolgende Musteruntermietvertrag gilt ausschließlich für Geschäftsräume in Untermiete,<br />
die dem <strong>Teilanwendungsbereich</strong> des MRG (für weitere Details hier anklicken) unterliegen.<br />
Darunter versteht man im Wesentlichen<br />
• Geschäftsräume in Gebäuden, die nach dem 30.6.1953 ohne Zuhilfenahme öffentlicher<br />
Mittel (Wohnbauförderung) rechtskräftig baubewilligt wurden oder<br />
• Geschäftsräume, die im Wohnungseigentum stehen, wenn das Gebäude nach dem<br />
8.5.1945 rechtskräftig baubewilligt wurde oder<br />
• Geschäftsräume, die in Wirtschaftsparks gelegen sind.<br />
Der Musteruntermietvertrag gilt nicht für Mietobjekte in Gebäuden mit nicht mehr als 2<br />
selbständig vermietbaren Objekten (Zweiobjekthäuser), nicht für Pachtverträge und nicht<br />
für Hauptmietverträge.<br />
Dieser Musteruntermietvertrag stellt eine Vertragsgrundlage dar, die ausgehend von in der<br />
Praxis immer wieder verwendeten Vertragsklauseln, grundsätzlich versucht, die Interessen<br />
von Untervermieter sowie Untermieter möglichst ausgewogen darzustellen. Insbesondere<br />
dort aber wo Varianten vorgeschlagen werden, ist jeweils aus der Sicht des Untermieters<br />
oder Untervermieters im Einzelfall die Zweckmäßigste zu wählen.<br />
Aufgrund einer jüngst ergangenen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wurden zahlreiche<br />
Änderungen in diesem Mustermietvertrag notwendig. Insbesondere wurde Punkt IV.<br />
1. (Instandhaltung, Erhaltung, Veränderungen) völlig neu gestaltet. Nachstehende Klauseln<br />
werden daher nicht mehr empfohlen:<br />
IV.<br />
INSTANDHALTUNG, ERHALTUNG, VERÄNDERUNGEN<br />
1. Variante a) Der Mietgegenstand ist vom Untermieter pfleglich und unter größtmöglicher Schonung<br />
der Substanz zu behandeln und im übergebenen Zustand unter Berücksichtigung einer na-<br />
türlichen Abnützung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zu erhalten.<br />
Der Untermieter hat den Mietgegenstand und die für diesen bestimmten Einrichtungen,<br />
Geräte (insbesondere Elektroleitungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs- und<br />
sanitäre bzw. technische Anlagen sowie Geräte) und sonstiges Inventar insoweit regelmä-<br />
ßig zu warten, instand zu halten, instand zu setzen und, sofern die Instandsetzung nicht<br />
mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln möglich ist, durch gleichwertige zu ersetzen (ins-
3<br />
besondere Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsgeräte), als es sich nicht um ernste<br />
Schäden des Hauses handelt.<br />
Kommt der Untermieter dieser vereinbarten Wartungs-, Instandhaltungs-, Instandset-<br />
zungs- sowie Erneuerungspflicht nicht nach, kann der Untervermieter nach vergeblicher<br />
Aufforderung und angemessener Fristsetzung die Durchführung der notwendigen Arbeiten<br />
auf Kosten des Untermieters vornehmen lassen.<br />
Ernste Schäden des Hauses hat der Untermieter dem Untervermieter bei sonstigem Scha-<br />
denersatz unverzüglich anzuzeigen.<br />
Variante b) Der Mietgegenstand ist vom Untermieter pfleglich und unter größtmöglicher Schonung<br />
der Substanz zu behandeln und im übergebenen Zustand unter Berücksichtigung einer na-<br />
türlichen Abnützung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zu erhalten.<br />
Der Untermieter hat den Mietgegenstand und die für diesen bestimmten Einrichtungen,<br />
Geräte (insbesondere Elektroleitungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs- und<br />
sanitäre bzw. technische Anlagen sowie Geräte) und sonstiges Inventar insoweit zu war-<br />
ten, instand zu halten und instand zu setzen als es sich nicht um ernste Schäden des Hau-<br />
ses handelt. Sofern die Instandsetzung nicht mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln mög-<br />
lich ist, hat der Untervermieter diese durch gleichwertige zu ersetzen (insbesondere Hei-<br />
zung- und Warmwasseraufbereitungsgeräte).<br />
Kommt der Untermieter dieser vereinbarten Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandset-<br />
zungspflicht nicht nach, kann der Untervermieter nach vergeblicher Aufforderung und<br />
angemessener Fristsetzung die Durchführung der notwendigen Arbeiten auf Kosten des<br />
Untermieters vornehmen lassen.<br />
Ernste Schäden des Hauses hat der Untermieter dem Untervermieter bei sonstigem Scha-<br />
denersatz unverzüglich anzuzeigen.<br />
Variante c) Der Mietgegenstand ist vom Untermieter pfleglich und unter größtmöglicher Schonung<br />
der Substanz zu behandeln.<br />
Der Untervermieter hat den Mietgegenstand und die für diesen bestimmten Einrichtun-<br />
gen, Geräte (insbesondere Elektroleitungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs-
4<br />
und sanitäre bzw. technische Anlagen sowie Geräte) und sonstiges Inventar zu warten, in-<br />
stand zu halten, instand zu setzen und, sofern die Instandsetzung nicht mit wirtschaftlich<br />
vernünftigen Mitteln möglich ist, durch gleichwertige zu ersetzen (insbesondere Hei-<br />
zungs- und Warmwasseraufbereitungsgeräte).<br />
Ernste Schäden des Hauses hat der Untermieter dem Untervermieter bei sonstigem Scha-<br />
denersatz unverzüglich anzuzeigen.<br />
Der Musteruntermietvertrag ist branchenneutral ausgestaltet, sodass er naturgemäß keine<br />
branchenspezifischen Eigenheiten abbildet.<br />
Achtung: Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der Musteruntermietvertrag davon<br />
ausgeht, dass der Untermieter Unternehmer ist und daher nicht dem Konsumentenschutzgesetz<br />
(KSchG) unterliegt. Insbesondere ist dieser Musteruntermietvertrag nicht auf angehende<br />
Einzelunternehmer zugeschnitten, weil diese im Hinblick auf Gründungsgeschäfte<br />
noch als Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten. Unter Gründungsgeschäften<br />
eines angehenden Einzelunternehmers versteht man jedenfalls solche Geschäfte,<br />
die dieser zur Vorbereitung seiner erstmaligen Geschäftstätigkeit vor dem ersten<br />
Kundenkontakt abschließt.<br />
Die vorgeschlagenen Klauseln sind so ausgestaltet, dass immer dann, wenn Varianten angeführt<br />
sind oder Worte, Zahlen bzw. Begriffe durch Schrägstriche getrennt sind, (wie z.B.<br />
„3 %/ 5 %/ ... %“ oder „Kalendermonats/-quartals/-halbjahres/-jahres“) durch Streichung<br />
des jeweils nicht Zutreffenden, die für den Einzelfall passende Lösung gewählt wird.<br />
Unabhängig davon können auch einzelne Passagen gestrichen oder geändert werden; sie<br />
können auch durch eigene Formulierungen ersetzt werden. Selbstverständlich bleibt es<br />
auch unbenommen, den Vertrag durch Formulierungen eigener Wahl zu ergänzen. Dabei ist<br />
aber zu beachten, dass dadurch nicht von zwingenden rechtlichen Bestimmungen abgewichen<br />
werden kann.<br />
Bei Änderungen bzw. Ergänzungen des Musteruntermietvertrages sowie generell in Unsicherheits-<br />
oder Zweifelsfragen sollte juristischer Rat eingeholt werden.<br />
Trotz sorgfältiger Erarbeitung und Prüfung sämtlicher Vertragsbestandteile wird für die<br />
Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts keine Gewähr geleistet, und jegliche Haftung<br />
der Wirtschaftskammerorganisation ausgeschlossen.<br />
Diese Broschüre ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern.<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes:<br />
Burgenland, Tel. Nr.: 05 90907, Kärnten, Tel. Nr.: 05 90904, Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0,<br />
Oberösterreich, Tel. Nr.: 05 90909, Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0, Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-0,<br />
Tirol, Tel. Nr.: 05 90905-1111, Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0, Wien, Tel. Nr.: (01) 51450-1010,<br />
Hinweis! Diese Information finden Sie auch im Internet unter http://wko.at. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung<br />
ohne Gewähr und eine Haftung des Autors oder der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen<br />
personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!
VERMERK ÜBER DIE SELBSTBERECHNUNG<br />
DER HGEBÜHR U<br />
GEBÜHRENBETRAG<br />
DATUM<br />
UNTERSCHRIFT DES VERMIETERS<br />
5<br />
U N T E R M I E T V E R T R A G<br />
Kurzinfo<br />
(für Geschäftsraumuntermieten, die dem <strong>Teilanwendungsbereich</strong> des MRG unterliegen)<br />
Kurzinfo / Detailinfo<br />
abgeschlossen zwischen<br />
Herrn/Frau/Firma........................................................................................<br />
wohnhaft in/mit Sitz in .................................................................................<br />
..............................................................................................................<br />
im Folgenden kurz Untervermieter genannt und<br />
Herrn/Frau/Firma........................................................................................<br />
wohnhaft in/mit Sitz in .................................................................................<br />
..............................................................................................................<br />
im Folgenden kurz Untermieter genannt, wie folgt:<br />
I.<br />
MIETGEGENSTAND<br />
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden ist es wichtig, den Mietgegenstand möglichst genau<br />
und nachvollziehbar zu umschreiben. Bei den einzelnen Varianten handelt es sich um<br />
verschiedene Möglichkeiten dazu.<br />
1. Der Untervermieter ist Hauptmieter des mit diesem Vertrag in Unterbe-<br />
stand gegebenen Mietgegenstandes in (Adresse) .............................<br />
.................................. .<br />
2. Variante a) Gegenstand des Untermietvertrags sind die auf dem beiliegenden, einen<br />
integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildenden Plan rot gekenn-
6<br />
zeichneten Geschäftsräumlichkeiten im Haus (Adresse) ..................<br />
Stiege........ Stock .................... Tür ................................ .<br />
Variante b) Der Mietgegenstand besteht aus .................................................<br />
....................................................................................... .<br />
im Haus ......... ............................ .....................................<br />
Stiege ............ Stock .................... Tür ................................ .<br />
Die Beilage eines Plans, in dem der Mietgegenstand gekennzeichnet wird, empfiehlt sich<br />
immer dann, wenn eine sprachliche Umschreibung schwierig ist oder wenn diverse Freiflächen<br />
mitvermietet werden. Zusätzlich empfiehlt es sich in jedem Fall auch das Haus (Adresse)<br />
und gegebenenfalls die Lage im Haus (Stiege, Stock, Tür) näher zu bezeichnen.<br />
3. Die Nutzfläche des Mietgegenstandes beträgt ......... m².<br />
Die Angabe der Nutzfläche kann bei entsprechender Vereinbarung (siehe III. Gesamtuntermietzins,<br />
Punkt 1) auch im <strong>Teilanwendungsbereich</strong> des MRG entscheidend sein für die Aufteilung<br />
und Kontrolle der Betriebskosten und sollte daher möglichst korrekt angegeben<br />
werden. Liegt keine exakte Nutzflächenangabe vor, könnte ein „ca-Betrag“ vereinbart<br />
werden.<br />
4. Variante a) Der Mietgegenstand darf ausschließlich zu Geschäftszwecken und zwar<br />
zum Betrieb..........................................................................<br />
verwendet werden.<br />
Jede Änderung des Verwendungszweckes bedarf der ausdrücklichen Zu-<br />
stimmung des Untervermieters; die Einhaltung der Schriftform wird emp-<br />
fohlen.<br />
Variante b) Der Mietgegenstand darf ausschließlich zu Geschäftszwecken verwendet<br />
werden.<br />
Variante c) Der Mietgegenstand wird zu Geschäftszwecken als ..........................<br />
.........................................................................................<br />
untervermietet; eine teilweise Verwendung für Wohnzwecke ist unter der<br />
Voraussetzung, dass der Geschäftszweck überwiegt, erlaubt.<br />
Die Angabe des Geschäftszwecks ist deswegen wichtig, weil bei Überschreitung des Geschäftszwecks<br />
unter Umständen eine Unterlassungsklage eingebracht werden kann. Nur in<br />
Extremfällen (erheblich nachteiliger Gebrauch) wäre unter Umständen sogar ein Kündi-
7<br />
gungsgrund gegeben. Aus Sicht des Untermieters ist es daher wichtig, den Geschäftszweck<br />
möglichst weit und insbesonder auch im Hinblick auf spätere Entwicklungsmöglichkeiten<br />
des Unternehmens zu formulieren (z.B. nicht bloß „Textilhandel“, sondern besser „Handelsgewerbe“).<br />
5. Variante a) Bei vertragswidriger Verwendung des Mietgegenstandes steht dem Unter-<br />
vermieter, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen jedenfalls ein<br />
Unterlassungsanspruch zu.<br />
Variante b) Bei vertragswidriger Verwendung des Mietgegenstandes steht dem Unter-<br />
vermieter, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen jedenfalls ein<br />
Unterlassungsanspruch zu, unabhängig davon verpflichtet sich der Unter-<br />
mieter diesfalls für die Dauer des vertragswidrigen Zustandes eine Kon-<br />
ventionalstrafe in der Höhe von € .............. pro Monat zu bezahlen.<br />
Pönale (Vertragsstrafe) ist pauschalierter Schadenersatz. Der Zweck des Pönales besteht<br />
einerseits darin, zusätzlich Druck auszuüben, damit eine vertragliche Verpflichtung, im<br />
vorliegenden Fall das Konkurrenzverbot, nicht verletzt wird. Andererseits soll das Pönale<br />
auch die oftmals bestehende Schwierigkeit beseitigen, wenn die vertragliche Verpflichtung<br />
doch verletzt wird, die Höhe des eingetretenen Schadens festzustellen. Das Pönale ist<br />
nämlich grundsätzlich unabhängig von der Höhe des Schadens fällig, somit selbst dann,<br />
wenn kein Schaden eingetreten ist.<br />
Wesentlich ist aber, dass das Pönale einem unverzichtbaren richterlichen Mäßigungsrecht<br />
unterliegt, wenn es übermäßig hoch ist.<br />
Ist der aus dem Verstoß gegen das Konkurrenzverbot entstehende Schaden höher als das<br />
Pönale, kann dieser zusätzlich geltend gemacht werden.<br />
Das Pönale ist mangels anderer Vereinbarung verschuldensabhängig, dh. nur dann fällig,<br />
wenn der Verstoß gegen das Konkurrenzverbot als schuldhaft anzusehen ist, was aber in<br />
der Regel der Fall sein wird.<br />
6. Variante a) Dem Untermieter ist der Mietgegenstand nach ausgiebiger Besichtigung<br />
bestens bekannt. Der Zustand des Mietgegenstandes ist der beiliegenden<br />
Ausstattungsbeschreibung einschließlich der dieser beiliegenden Fotogra-<br />
fien zu entnehmen. Es obliegt dem Untermieter, die für den von ihm be-<br />
absichtigten Verwendungszweck erforderlichen behördlichen Bewilligun-<br />
gen selbst einzuholen.
8<br />
Variante b) Dem Untermieter ist der Mietgegenstand nach ausgiebiger Besichtigung<br />
bestens bekannt. Der Untervermieter sichert die tatsächliche und/oder<br />
rechtliche Tauglichkeit des Mietgegenstandes zu dem vom Untermieter<br />
beabsichtigten Verwendungszweck zu. Es obliegt dem Untermieter, die<br />
für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck erforderlichen behörd-<br />
lichen Bewilligungen selbst einzuholen.<br />
Üblicherweise hat sich der Untermieter, um die allenfalls erforderliche Betriebsanlagengenehmigung<br />
zu kümmern. Es sollte auch noch geklärt werden, ob das Mietobjekt auch baubehördlich<br />
als Gewerbebetrieb gewidmet ist.<br />
7. Der Mietgegenstand befindet sich samt aller Zu- und Ableitungen im<br />
brauchbaren Zustand.<br />
Etwaige, nach Übergabe des Mietgegenstandes hervorkommende Mängel,<br />
die dessen Brauchbarkeit beeinträchtigen, sind dem Vermieter unverzüg-<br />
lich anzuzeigen; die Einhaltung der Schriftform wird empfohlen.<br />
8. Untervermietet ist nur das Innere des Mietgegenstandes, nicht jedoch<br />
dessen Außenfläche oder sonstige Teile des Hauses bzw. Flächen der Lie-<br />
genschaft.<br />
Für die Dauer des Untermietverhältnisses wird dem Untermieter das Mit-<br />
benützungsrecht an (z.B. Hofflächen, Einfahrt, WC, Abstellflächen aller<br />
Art wie insbesondere Kfz-Abstellplatz, Müllcontainer) .......................<br />
.........................................................................................<br />
.........................................................................................<br />
.........................................................................................<br />
eingeräumt.<br />
Wenn bestimmte Flächen (oder auch Räumlichkeiten) vom Untermieter mitbenützt werden<br />
können, so sollten diese Flächen unbedingt im Untermietvertrag aufgezählt werden.
9<br />
9. Variante a) Dem Untermieter ist es gestattet an der Außenfläche (genaue Beschrei-<br />
bung) .................................. ein Geschäftsschild/Werbeeinrichtun-<br />
gen im Ausmaß von ................. anzubringen.<br />
Variante b) Dem Untermieter ist es gestattet über dem Eingangsportal ein Geschäfts-<br />
schild/Werbeeinrichtungen im Ausmaß von ...................................<br />
anzubringen.<br />
Variante c) Dem Untermieter ist es nur nach vorheriger empfohlenerweise schriftli-<br />
cher Genehmigung durch den Untervermieter gestattet ein über den<br />
rechtlichen Mindestanspruch hinaus gehendes Geschäfts-<br />
schild/Werbeeinrichtungen anzubringen.<br />
Nach der Rechtsprechung ist der Untermieter zwar berechtigt, ein „übliches“ Geschäftsschild<br />
anzubringen. Wie genau dies auszusehen hat und wo genau dies anzubringen ist, ist<br />
gesetzlich jedoch nicht geregelt. Eine diesbezügliche Vereinbarung ist daher sinnvoll.<br />
10. Variante a) Ausdrücklich festgestellt wird, dass folgende Einrichtungsgegenstände für<br />
die Dauer des Untermietverhältnisses dem Untermieter zur Nutzung über-<br />
lassen werden: ......................................................................<br />
.........................................................................................<br />
Wenn Einrichtungsgegenstände gegen Entgelt mituntervermietet werden, sollte entweder<br />
die Höhe des Entgelts vereinbart werden oder geregelt werden, dass der Betrag im Untermietzins<br />
enthalten ist.<br />
Variante b) Ausdrücklich festgestellt wird, dass keine Einrichtungsgegenstände zur<br />
Nutzung überlassen werden.<br />
11. Der Untermieter ist berechtigt während der Dauer des Untermietverhält-<br />
nisses folgende Gemeinschaftsanlagen zu benützen (z.B. Lift, Waschkü-<br />
che, zentrale Wärmeversorgungsanlage) .......................................<br />
.........................................................................................<br />
.........................................................................................<br />
....................................................................................... .
10<br />
Wenn der Untermieter berechtigt wird, Gemeinschaftsanlagen mitzubenützen, so hat er<br />
auch die diesbezüglichen Betriebskosten zu tragen, wenn dies z.B. durch einen Verweis auf<br />
die diesbezüglichen Bestimmungen des MRG vertraglich vereinbart ist, außer die Mitbenützung<br />
macht für den Untermieter so gut wie keine Sinn (z.B. Liftbenutzungsrecht für Erdgeschossuntermieter).<br />
12. Für die Dauer des Untermietverhältnisses werden dem Untermieter vom<br />
Untervermieter …………………………… Schlüssel ausgehändigt. Der Untermie-<br />
ter verpflichtet sich die Schlüssel bei Beendigung des Untermietverhält-<br />
nisses vollständig zurückzugeben. Sollten Schlüssel während der Mietzeit<br />
in Verlust geraten, verpflichtet sich der Untermieter, auf seine Kosten ei-<br />
ne neue, der Ausstattung der bestehenden entsprechende Sperranlage mit<br />
den dazugehörigen Schlüsseln von befugten Gewerbetreibenden herstel-<br />
len zu lassen.<br />
II.<br />
VERTRAGSDAUER 1<br />
Kurzinfo / Detailinfo<br />
Da das Untermietverhältnis an den Bestand des Hauptmietverhältnisses gebunden ist, sollte<br />
vorerst abgeklärt werden, auf welche Zeit der Hauptmietvertrag abgeschlossen wurde.<br />
Dies vor allem deshalb, da das Benützungsrecht des Untermieters mit Beendigung des<br />
Hauptmietverhältnisses untergeht.<br />
Vor Abschluss eines Untermietverhältnisses ist daher eine Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen<br />
über Dauer und Beendigung des Hauptmietverhältnisses unerlässlich.<br />
Untermietverträge über Geschäftsräumlichkeiten können auf unbestimmte Zeit (unbefristete<br />
Untermietverträge) oder auf bestimmte Zeit (befristete Untermietverträge) abgeschlossen<br />
werden.<br />
1. Variante a) Der Untervermieter erklärt, dass der Hauptmietvertrag auf bestimmte<br />
Zeit abgeschlossen wurde und daher am ....................... endet.<br />
Variante b) Der Untervermieter erklärt, dass der Hauptmietvertrag auf unbestimmte<br />
Zeit abgeschlossen wurde.<br />
1 Muster: Vereinbarung Einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages
11<br />
2. Der Untermieter nimmt zur Kenntnis, dass sein Recht auf Benützung des<br />
Mietgegenstandes an den aufrechten Bestand des Hauptmietvertrages ge-<br />
knüpft ist.<br />
Der Untervermieter verpflichtet sich, während der Laufzeit des Unter-<br />
mietvertrages den Hauptmietvertrag nicht zu beenden sowie dem Vermie-<br />
ter keinen Anlass zu liefern, den Hauptmietvertrag seinerseits zu been-<br />
den.<br />
3. Variante a) Das Untermietverhältnis beginnt am ............................ und wird auf<br />
unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />
Beiden Vertragsteilen steht das Recht zu, diesen Vertrag unter Einhaltung<br />
einer ............. -monatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermo-<br />
nats/-quartals/-halbjahres/-jahres gerichtlich aufzukündigen. Eine Auf-<br />
kündigung seitens des Untermieters ist auch mittels eingeschriebenen<br />
Briefes möglich. Kurzinfo /Detailinfo<br />
Der Untervermieter verzichtet auf die Dauer von ............ Jahren von<br />
seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Ungeachtet dessen ist aber<br />
der Untervermieter berechtigt, die vorzeitige Auflösung des Untermiet-<br />
vertrages aus den Gründen des § 1118 ABGB gerichtlich oder mittels ein-<br />
geschriebenen Briefes geltend zu machen.<br />
§ 1118 ABGB sieht folgende vorzeitige Auflösungsgründe vor:<br />
Der Untermieter macht vom Mietgegenstand einen erheblich nachteiligen<br />
Gebrauch.<br />
Der Untermieter ist nach Mahnung mit der Bezahlung des Untermietzinses derart<br />
säumig, dass er mit Ablauf des Zahlungstermins den rückständigen Untermietzins<br />
nicht vollständig entrichtet hat.<br />
Eine vertragliche Vereinbarung weiterer Auflösungsgründe ist nach den Bestimmungen des<br />
MRG nicht zulässig.<br />
Der Untermieter verzichtet auf die Dauer von ................ Jahren von<br />
seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Ungeachtet dessen ist aber
12<br />
der Untermieter berechtigt die vorzeitige Auflösung des Untermietvertra-<br />
ges aus den Gründen des § 1117 ABGB gerichtlich geltend zu machen.<br />
§ 1117 ABGB sieht folgende vorzeitige Auflösungsgründe vor:<br />
Der Mietgegenstand wird in einem Zustand übergeben oder gerät ohne Verschulden<br />
des Untermieters in einen Zustand, der ihn für den vertraglich vereinbarten<br />
Gebrauch untauglich macht.<br />
Ein beträchtlicher Teil des Mietgegenstandes wird durch Zufall auf eine längere<br />
Zeit entzogen oder unbrauchbar.<br />
Eine vertragliche Vereinbarung weiterer Auflösungsgründe ist nach den Bestimmungen des<br />
MRG nicht zulässig.<br />
Wird das Untermietverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann es vom Untervermieter<br />
nur gerichtlich, vom Untermieter gerichtlich oder schriftlich unter Einhaltung<br />
von Kündigungsfristen und –terminen aufgekündigt werden.<br />
Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, zu dem der Untermietvertrag enden soll, die Kündigungsfrist<br />
ist jener Zeitraum, der zwischen dem Zugang der Kündigung an den Kündigungsgegner<br />
und dem Kündigungstermin mindestens zu verstreichen hat.<br />
Die einzuhaltenden Kündigungsfristen und –termine richten sich grundsätzlich nach der<br />
vertraglichen Vereinbarung. Wurde im Untermietvertrag keine eigene Regelung getroffen,<br />
kommt die gesetzliche Regelung nach der Zivilprozessordnung zur Anwendung, wonach<br />
Geschäftsräumlichkeiten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines<br />
Kalenderquartals gekündigt werden können.<br />
Im Gegensatz zum Untermieter muss der Untervermieter in seiner Kündigung einen wichtigen,<br />
gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund anführen. Als Kündigungsgründe für Geschäftsräumlichkeiten<br />
gelten:<br />
Zahlungsrückstand des Untermieters (trotz Mahnung mindestens 8 Tage Rückstand)<br />
Nichterbringen vereinbarter Dienstleistungen<br />
erheblich nachteiliger Gebrauch vom Mietobjekt (insbesondere arge Vernachlässigung<br />
des Mietgegenstandes), rücksichtsloses, anstößiges oder grob ungehöriges<br />
Verhalten gegenüber Mitbewohnern sowie mit Strafe bedrohtes Verhalten gegenüber<br />
Eigentum, Sittlichkeit oder körperliche Sicherheit des Untervermieters<br />
oder eines Hausbewohners<br />
Nichtbenützung des Geschäftslokals für die vertragliche vereinbarte oder eine<br />
gleichwertige geschäftliche Tätigkeit<br />
Eigenbedarf des Untervermieters<br />
Verletzung wichtiger Interessen des Untervermieters<br />
Baubehördliche Abbruchs- oder Umbaubewilligung des Gebäudes<br />
schriftlich vereinbarter Kündigungsgrund, der für den Untervermieter, seine<br />
Familie oder sein Unternehmen als wichtig und bedeutsam anzusehen ist
13<br />
Beim Kündigungsgrund des Eigenbedarfs besteht seitens des Untervermieters keine Verpflichtung<br />
zur Ersatzbeistellung.<br />
Weitergehende Vereinbarungen von Kündigungsgründen sind unwirksam.<br />
Wurde ein Kündigungsverzicht für eine bestimmte Zeitdauer abgegeben, so muss der gewählte<br />
Kündigungstermin außerhalb des Verzichtszeitraumes liegen. Die Erklärung der<br />
Kündigung kann allerdings noch während des Verzichtszeitraumes erfolgen.<br />
Variante b) Das Untermietverhältnis beginnt am ............ und wird auf die Dauer<br />
von ............ Jahren abgeschlossen. Es endet daher am ....................<br />
................ , ohne dass es einer gesonderten Aufkündigung bedarf.<br />
Wird das Untermietverhältnis auf bestimmte Zeit abgeschlossen, gibt es bei Geschäftsräumlichkeiten<br />
hinsichtlich der Dauer der Befristung keine Regelung betreffend Mindest-<br />
oder Höchstdauer. Das Untermietverhältnis kann beliebig lang befristet werden. Es kann<br />
beliebig oft und auf beliebige Dauer verlängert werden.<br />
Wesentlich ist aber, dass der vereinbarte Endtermin ein unbedingter Endtermin ist. Das<br />
heißt, dass der Untermietvertrag mit Fristende ausläuft, ohne dass eine Bedingung, wie zB<br />
eine Kündigung erfüllt werden müsste.<br />
Würde nämlich das Fristende eine Bedingung, wie zB eine Kündigung, voraussetzen, dann<br />
läge ein bedingter Endtermin vor.<br />
Ein bedingter Endtermin ist nicht durchsetzbar. Der ursprünglich befristete Untermietvertrag<br />
verwandelt sich mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer in einen unbefristeten Untermietvertrag,<br />
für den die Kündigungsschutzbestimmungen des MRG gelten. Der Untervermieter<br />
kann in einem solchen Fall das Untermietverhältnis nur bei Vorliegen von im<br />
MRG aufgezählten Kündigungsgründen gerichtlich aufkündigen.<br />
Ungeachtet der vereinbarten Vertragsdauer wird dem Untermie-<br />
ter/Untervermieter das Recht eingeräumt, das Untermietverhältnis<br />
ba) unter Einhaltung einer ...... monatigen Kündigungsfrist<br />
bb) nach ........ Jahren unter Einhaltung einer ........... monatigen<br />
Kündigungsfrist<br />
zum Ende eines Kalendermonats/-quartals/-halbjahres/-jahres gericht-<br />
lich, seitens des Untermieters auch mittels eingeschriebenen Briefes, auf-<br />
zukündigen.
14<br />
Vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten während der Dauer der Befristung, egal, ob beiden<br />
Vertragspartnern oder nur einem (meist dem Untermieter) eingeräumt, sind hingegen unschädlich,<br />
solange das Fristende nach wie vor an keine Bedingung gebunden ist. Die zu Variante<br />
a) gemachten Ausführungen zur Kündigung gelten auch hier.<br />
Damit der im Untermietvertrag festgelegte unbedingte Endtermin auch tatsächlich durchsetzbar<br />
ist, muss die Vereinbarung der Befristung unbedingt schriftlich erfolgen. Gleiches<br />
gilt auch für alle Verlängerungen. Darüber hinaus muss auch die Befristungsvereinbarung<br />
von allen Vertragsparteien ordnungsgemäß unterschrieben sein.<br />
Wurde der Untermietvertrag zwar richtig befristet (schriftlich, unbedingter Endtermin),<br />
wird das Objekt vom Untermieter aber nicht zum Fristende geräumt, muss der Untervermieter<br />
idR binnen maximal 14 Tagen (bei Gericht einlangend) die Räumungsklage einbringen.<br />
Geschieht dies nicht, gilt der Untermietvertrag einmalig als auf 3 Jahre erneuert. Der<br />
Untermieter hat in diesem Fall das unverzichtbare Recht den Untermietvertrag jeweils<br />
zum Monatsletzten schriftlich unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zu kündigen.<br />
Wird nach Ablauf dieser 3 Jahre der Untermietvertrag nicht aufgelöst, gilt er als auf<br />
unbestimmte Zeit erneuert, was den vollen Kündigungsschutz des Untermieters zur Folge<br />
hat.<br />
Befristete Untermietverträge können genau so wie unbefristete auch ohne ausdrückliche<br />
Regelung im Untermietvertrag aus den Gründen der §§ 1117, 1118 ABGB vorzeitig aufgelöst<br />
werden. Im Übrigen siehe Erläuterungen zu Variante a).<br />
4. Nach Beendigung des Untermietverhältnisses, aus welchen Gründen im-<br />
mer, hat der Untermieter dem Untervermieter den Mietgegenstand im<br />
brauchbaren Zustand zurückzustellen. Der Untermieter ist verpflichtet,<br />
die Räumung des Mietgegenstandes und die sonstigen ihn bei Beendigung<br />
des Untermietverhältnisses treffenden Obliegenheiten, wie insbesondere<br />
die Reinigung des Mietgegenstandes so rechtzeitig vorzunehmen, dass der<br />
Mietgegenstand vom Untervermieter unmittelbar nach Vertragsende<br />
selbst benützt oder weiter untervermietet werden kann. Zum Zeitpunkt<br />
der Rückgabe des Mietgegenstandes haben sich daher sämtliche Räum-<br />
lichkeiten sowie alle zur Nutzung überlassenen Einrichtungsgegenstände<br />
in einem gereinigten, funktionsfähigen, vollständigen und, unter Berück-<br />
sichtigung natürlicher Abnützung, brauchbarem Zustand zu befinden.
15<br />
Die Instandhaltungs- und Erhaltungspflichten des Untervermieters gemäß<br />
Punkt IV. dieses Vertrages bleiben hiervon unberührt.<br />
5. In diesem Zusammenhang vereinbaren die Vertragsteile, ungeachtet dar-<br />
über hinausgehender Ansprüche, eine Konventionalstrafe in Höhe von €<br />
............................, für den Fall, dass der Mietgegenstand vom Un-<br />
termieter nicht zum vereinbarten oder gerichtlich festgesetzten Räu-<br />
mungstermin ordnungsgemäß übergeben wird.<br />
III.<br />
GESAMTUNTERMIETZINS<br />
1. Der frei vereinbarte Gesamtuntermietzins besteht aus:<br />
1.1 dem Untermietzins<br />
Im <strong>Teilanwendungsbereich</strong> des MRG gibt es keine mietrechtlichen Mietzinsobergrenzen.<br />
1.2 dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an den Betriebs-<br />
kosten, öffentlichen Abgaben und zusätzlich vereinbarten Neben-<br />
und Bewirtschaftungskosten im Ausmaß von derzeit ................ %.<br />
Im <strong>Teilanwendungsbereich</strong> des MRG wird der Verteilungsschlüssel der Kosten nicht geregelt.<br />
Eine vertragliche Regelung ist daher notwendig, zweckmäßigerweise sollte dafür die Nutzfläche<br />
des Mietgegenstandes ausschlaggebend sein (vgl. I. Mietgegenstand, Punkt 3).<br />
1.3 dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an den Gesamtkos-<br />
ten des Betriebes von der gemeinsamen Benützung der Bewohner<br />
dienenden Anlagen des Hauses von derzeit ............ %. (z.B. Lift,<br />
zentrale Waschküche).<br />
Hier gilt sinngemäß das zu 1.2. Gesagte.
16<br />
1.4 dem Entgelt für zur Nutzung überlassene Einrichtungsgegenstände<br />
oder sonstige Leistungen, die der Untervermieter über die Überlas-<br />
sung des Mietgegenstandes hinaus erbringt.<br />
Sofern Einrichtungsgegenstände mituntervermietet werden bzw. der Untervermieter sonstige<br />
Leistungen, wie zB Nutzungsmöglichkeit der Fassade, für den Untermieter erbringt,<br />
kann dafür zusätzlich zum Untermietzins ein angemessenes Entgelt verrechnet werden.<br />
1.5 der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.<br />
Die Umsatzsteuer ist für Geschäftslokale mit 20 % vom gesamten vereinbarten Untermietzins<br />
festgelegt, sofern der Untervermieter zur Regelbesteuerung optiert hat, sonst liegt<br />
eine unechte Steuerbefreiung vor.<br />
2. Der monatliche Gesamtuntermietzins ist im Vorhinein bis spätestens 5.<br />
eines jeden Monats spesen- und abzugsfrei auf das Konto ..................<br />
... des Vermieters einzuzahlen.<br />
Hier wurde der 5. eines jeden Monats genannt.<br />
Natürlich kann auch ein anderer Tag vereinbart werden, bis zu dem der Untermietzins einzuzahlen<br />
ist. Der 5. erscheint jedoch ein guter Kompromiss zu sein, der auch bei Vorliegen<br />
von Feiertagen bzw. sonstiger bankfreier Tage eingehalten werden kann.<br />
3. Der monatliche Untermietzins beträgt € .................... zuzüglich der<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
4. Der vereinbarte Untermietzins wird auf den von der Statistik Austria ver-<br />
lautbarten monatlichen Index der Verbraucherpreise 2005 wertbezogen.<br />
Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, gilt jener Index als<br />
Grundlage für die Wertsicherung, der diesem Index am meisten ent-<br />
spricht. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat<br />
............. errechnete Indexzahl.<br />
Indexschwankungen bis einschließlich 3 % / 5 % / ......... % bleiben je-<br />
weils unberücksichtigt. Bei Überschreiten wird aber die gesamte Verände-
17<br />
rung voll berücksichtigt. Die neue Indexzahl bildet jeweils die neue Aus-<br />
gangsgrundlage für die Errechnung der weiteren Überschreitungen.<br />
Die Nichtgeltendmachung der Erhöhung des Untermietzinses auf Grund<br />
der Wertsicherung sowie die Nichteinhebung von Erhöhungsbeträgen gilt<br />
unabhängig von deren Dauer nicht als Verzicht auf die Wertsicherung des<br />
Untermietzinses.<br />
Mit einer Wertsicherungsvereinbarung soll ein Ausgleich für die Inflation geschaffen werden.<br />
Es können Indexschwankungen in beliebiger Höhe vereinbart werden. 5 % sind häufig. Im<br />
Vertrag nur eine Zahl nennen, die anderen streichen!<br />
Variante a) Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei<br />
Jahren.<br />
Variante b) Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche können rückwir-<br />
kend nicht geltend gemacht werden.<br />
Prinzipiell besteht die Möglichkeit Wertsicherungsansprüche auch 3 Jahre rückwirkend geltend<br />
zu machen.<br />
In Variante b) wird diese rückwirkende Geltendmachung ausgeschlossen, um zu verhindern,<br />
dass der Untermieter durch eine unerwartete Nachforderung in eine finanzielle Notlage<br />
gerät.<br />
5. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Einlangen auf dem Konto des<br />
Untervermieters maßgebend.<br />
Im Falle des Zahlungsverzuges werden, sofern der Untervermieter nicht<br />
einen noch höheren Schaden nachweisen kann, jedenfalls Verzugszinsen<br />
in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes gemäߧ 352 UGB vereinbart;<br />
darüber hinaus haftet der Untermieter dem Untervermieter gemäß § 1333<br />
Abs 2 ABGB für alle aus einer verspäteten Zahlung erwachsenen Kosten.
18<br />
Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt 8 % plus Basiszinssatz. Dabei ist der Zinssatz, der<br />
am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend. Der<br />
jeweils aktuelle Basiszinssatz kann unter der Internetadresse http://zinsklauseln.oenb.at<br />
abgefragt werden.<br />
Der Gläubiger kann gemäß § 1333 Abs 2 ABGB außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz<br />
anderer, vom Schuldner verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen,<br />
insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs-<br />
oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur<br />
betriebenen Forderung stehen. Darunter sind vor allem Mahnspesen bzw. sonstige Mahn-<br />
und Inkassokosten zu verstehen.<br />
6. Variante a) Die Betriebskosten, laufenden öffentlichen Abgaben sowie der Anteil an<br />
den Kosten des Betriebes von der gemeinsamen Benützung der Bewohner<br />
dienenden Anlagen bestimmen sich nach den diesbezüglichen Regelungen<br />
im Hauptmietvertrag.<br />
Da es für den <strong>Teilanwendungsbereich</strong> des MRG keine gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf<br />
die Betriebskosten gibt, ist eine entsprechende vertragliche Regelung notwendig. Im vorliegenden<br />
Muster wird in Variante a) der Einfachheit halber auf die Regelung im Hauptmietvertrag<br />
abgestellt, in Variante b) werden als Betriebskosten solche Kosten bestimmt,<br />
wie sie im MRG für den Vollanwendungsbereich definiert sind.<br />
Variante b) Die Betriebskosten, laufenden öffentlichen Abgaben sowie der Anteil an<br />
den Kosten des Betriebes von der gemeinsamen Benützung der Bewohner<br />
dienenden Anlagen bestimmen sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vor-<br />
schriften des Mietrechtsgesetzes (derzeit §§ 21, 22, 23, 24 MRG).<br />
Zusätzlich werden folgende, vom Untermieter zu tragende Neben- und<br />
Bewirtschaftungskosten vereinbart: (zB Betreuung von Grünanlagen, Er-<br />
haltung von Gemeinschaftseinrichtungen, Unkosten für Gemeinschafts-<br />
werbung, Rücklage gemäß Wohnungseigentumsgesetz) ......................<br />
.........................................................................................<br />
.........................................................................................<br />
.........................................................................................
19<br />
Betriebskosten<br />
Unter Betriebskosten gemäß MRG (§ 21 Abs 1) sind ausschließlich die nachstehenden Kosten<br />
zu verstehen:<br />
• Wasserkosten: Kosten der Versorgung des Hauses aus einer öffentlichen Wasserleitung<br />
(Wassergebühren und Kosten, die durch die nach den Lieferbedingungen gebotenen<br />
Überprüfungen der Wasserleitungen erwachsen) oder die Erhaltung der bestehenden<br />
Wasserversorgung aus einem Hausbrunnen oder einer nicht öffentlichen<br />
Wasserleitung. Zu den Wasserkosten zählen zudem die Kanalbenützungsgebühren.<br />
• Kosten der Eichung, Wartung und Ablesung von Messvorrichtungen zur<br />
Verbrauchsermittlung<br />
• Kosten der Rauchfangkehrung, der Kanalräumung, der Unratabfuhr und der<br />
Schädlingsbekämpfung<br />
• Kosten der Beleuchtung der allgemein zugänglichen Teiles des Hauses, erforderlichenfalls<br />
auch des Hofraums und des Durchgangs zu einem Hinterhaus<br />
• Kosten der angemessenen Feuerversicherung<br />
• Kosten einer angemessenen Haftpflichtversicherung<br />
• Kosten einer angemessenen Versicherung des Hauses gegen Leitungswasserschäden<br />
einschließlich Korrosionsschäden<br />
• Kosten einer angemessenen Versicherung des Hauses gegen andere Schäden, wie<br />
insbesondere gegen Glasbruch oder Sturmschäden, soweit die Mehrheit der<br />
Hauptmieter (berechnet von der Anzahl der vermieteten Mietgegenstände) einer<br />
solchen Versicherung zugestimmt hat. Aus diesem Grund findet sich im Mustervertrag<br />
auch eine diesbezügliche Zustimmungserklärung des Mieters.<br />
• Auslagen für die Verwaltung der Liegenschaft in der Höhe des Betrags für die Ausstattungskategorie<br />
A je m²-Nutzfläche und Jahr, der auf 12 gleiche Monatsbeträge<br />
zu verteilen ist.<br />
• Angemessene Aufwendungen für die Hausbetreuung<br />
Öffentliche Abgaben<br />
Das sind die Grundsteuer sowie auf den Mieter überwälzbare Landesabgaben, wie etwa die<br />
Gebrauchsabgabe des Landes Wien für die Inanspruchnahme öffentlichen Luftraumes<br />
(„Luftsteuer“) oder in der Stadt Innsbruck die „Gehsteigabgabe“.<br />
Gemeinschaftsanlagen<br />
Sofern der Hauptmieter einer Geschäftsräumlichkeit auf Grund des Mietvertrages oder einer<br />
anderen Vereinbarung berechtigt ist, eine der gemeinsamen Benützung der Bewohner<br />
dienende Anlage des Hauses (Personenaufzug, Zentralheizung, Waschküche etc.) zu benützen,<br />
muss er ebenfalls einen Teil der anfallenden Gesamtkosten des Betriebes dieser Anlage<br />
mittragen. Die Aufteilung der Kosten erfolgt wie bei den Betriebskosten, dh nach dem<br />
Nutzflächenschlüssel, sofern nicht zwischen dem Vermieter und allen Mietern ein anderer<br />
Aufteilungsschlüssel vereinbart worden ist.<br />
Zusätzlich muss für den Mieter die Benutzung der jeweiligen Gemeinschaftsanlage Sinn<br />
haben. Eine Vereinbarung über die Liftbenützung für Parterremieter ist in der Regel unwirksam<br />
und eine Weiterverrechnung der Kosten unzulässig.<br />
Bei Grünanlagen handelt es sich um Gemeinschaftseinrichtungen besonderer Art, bei der es<br />
grundsätzlich nicht notwendig bzw. üblich ist, besondere Vereinbarungen über die Benützung<br />
zu treffen. Nur wenn das Nutzungsrecht einzelnen Mietern oder dem Vermieter vor-
20<br />
behalten ist, können die Kosten hierfür nicht den übrigen Mietern weiterverrechnet werden.<br />
7. Zur Deckung der Betriebskosten, laufenden öffentlichen Abgaben, sonsti-<br />
gen Neben- und Bewirtschaftungskosten sowie der Kosten des Betriebes<br />
von der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Anlagen wird<br />
ein monatlicher Pauschalbetrag in der Höhe von derzeit € .................<br />
zuzüglich Umsatzsteuer eingehoben. Die endgültige Abrechnung der jähr-<br />
lichen Kosten erfolgt bis spätestens .................. des Folgejahres.<br />
Eine sich aus der Abrechung ergebende Nachforderung ist vom Untermie-<br />
ter binnen 14 Tagen nach Vorschreibung zu begleichen.<br />
Ein allfälliges Guthaben kann der Untermieter von der Gesamtuntermiet-<br />
zinsforderung zu dem der Abrechnung folgenden Zinstermin in Abzug<br />
bringen. Ansonsten ist das Guthaben vom Untervermieter binnen 14 Tagen<br />
nach dem der Abrechnung folgenden Zinstermin dem Untermieter zu er-<br />
statten.<br />
8. Ausdrücklich wird festgehalten, dass der Untermieter alle sonstigen, von<br />
ihm verursachten Bewirtschaftungskosten, wie z.B. Energiekosten, Tele-<br />
fon, Telefax, Telekabel udgl, sowie sämtliche Steuern, Gebühren und Ab-<br />
gaben, die mit dem Betrieb des Unternehmens verbunden sind, selbst zu<br />
tragen hat. Die Verrechnung dieser Kosten hat nach Möglichkeit direkt<br />
zwischen dem Untermieter und den jeweiligen Lieferanten bzw. An-<br />
spruchsberechtigten zu erfolgen. Sollten solche Kosten dem Untervermie-<br />
ter vorgeschrieben werden, verpflichtet sich der Untermieter innerhalb<br />
von ............... Tagen nach Vorschreibung zu deren Ersatz.<br />
9. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Untermieters wird – soweit<br />
sie nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom Untervermieter<br />
ausdrücklich anerkannt wurden - ausgeschlossen.
21<br />
Laut Gesetz ist eine Aufrechnung gleichartiger Forderungen möglich. Da jedoch in der Praxis<br />
ein Aufrechnungsverbot üblicherweise vereinbart wird, sieht auch der Mustervertrag ein<br />
solches Aufrechnungsverbot vor.<br />
10. Als Entgelt für die zur Nutzung überlassenen Einrichtungsgegenstände<br />
wird ein Betrag von € ............................. zuzüglich gesetzlicher Um-<br />
satzsteuer vereinbart.<br />
Als Entgelt für folgende vom Untervermieter dem Untermieter zu erbrin-<br />
gende Leistungen ..................................................................<br />
.........................................................................................<br />
.........................................................................................<br />
wird ein Betrag von € .................. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
vereinbart.<br />
IV.<br />
INSTANDHALTUNG, ERHALTUNG, VERÄNDERUNGEN<br />
1. Der Mietgegenstand ist vom Untermieter pfleglich und unter größtmögli-<br />
cher Schonung der Substanz zu behandeln und im übergebenen Zustand<br />
unter Berücksichtigung einer natürlichen Abnützung bei bestimmungsge-<br />
mäßem Gebrauch zu erhalten.<br />
Der Untermieter hat den Mietgegenstand und die für diesen bestimmten<br />
Einrichtungen, Geräte (insbesondere Elektroleitungs-, Gasleitungs-, Was-<br />
serleitungs-, Beheizungs- und sanitäre bzw. technische Anlagen sowie Ge-<br />
räte) und sonstiges Inventar regelmäßig zu warten.<br />
Kommt der Untermieter dieser vereinbarten Wartungspflicht nicht nach,<br />
kann der Untervermieter nach vergeblicher Aufforderung und angemesse-<br />
ner Fristsetzung die Durchführung der notwendigen Arbeiten auf Kosten<br />
des Untermieters vornehmen lassen.<br />
Ernste Schäden des Hauses hat der Untermieter dem Untervermieter bei<br />
sonstigem Schadenersatz unverzüglich anzuzeigen.
22<br />
2. Vom Untermieter gewünschte Veränderungen bzw. Verbesserungen des<br />
Mietgegenstandes bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Unter-<br />
vermieters, außer es handelt sich um geringfügige, die Interessen des<br />
Vermieters oder anderer Hausbewohner nicht negativ berührende Ände-<br />
rungen. Beabsichtigte Arbeiten am Mietgegenstand hat der Untermieter<br />
dem Untervermieter unter detaillierter Angabe von Art und Umfang sowie<br />
unter Benennung des/der für diese Arbeiten in Aussicht genommenen be-<br />
fugten Gewerbetreibenden so rechtzeitig vorher anzuzeigen, dass der Un-<br />
tervermieter alle seine eigenen Interessen sowie die des Hauses und der<br />
übrigen Bewohner des Hauses wahrnehmen kann. Für die Einholung der<br />
Genehmigung des Untervermieters wird die Schriftform empfohlen.<br />
3. Variante a) Alle vom Untermieter zulässigerweise vorgenommenen Veränderungen,<br />
Verbesserungen und sonstigen Investitionen verbleiben bei Beendigung<br />
des Untermietverhältnisses ohne Anspruch auf Ersatz im Mietgegenstand.<br />
Ansprüche des Untermieters aus notwendigen Aufwendungen iSd § 1097<br />
ABGB bleiben hiervon unberührt.<br />
Variante b) Alle vom Untermieter zulässigerweise vorgenommenen Veränderungen,<br />
Verbesserungen und sonstigen Investitionen sind bei Beendigung des Un-<br />
termietverhältnisses nach Wahl des Untervermieters entweder ohne An-<br />
spruch auf Ersatz im bzw. am Mietgegenstand zu belassen oder es ist auf<br />
Kosten des Untermieters der frühere Zustand wiederherzustellen.<br />
Ansprüche des Untermieters aus notwendigen Aufwendungen iSd § 1097<br />
ABGB bleiben hiervon unberührt.<br />
Variante c) Alle vom Untermieter zulässigerweise vorgenommenen Veränderungen,<br />
Verbesserungen und sonstigen Investitionen verbleiben bei Beendigung<br />
des Untermietverhältnisses ohne Anspruch auf Ersatz, soweit nachstehend<br />
nicht anders geregelt, im Mietgegenstand.
23<br />
Ansprüche des Untermieters aus notwendigen Aufwendungen iSd § 1097<br />
ABGB bleiben hiervon unberührt.<br />
Für folgende Investitionen leistet der Untervermieter dem Untermieter<br />
Ersatz ................................................................................<br />
......................................................................................... .<br />
Ersetzt werden, sofern im Einzelfall nicht Anderes vereinbart wird, bei<br />
baulichen Veränderungen, die Errichtungskosten abzüglich ............... %<br />
pro vollem Nutzungsjahr, bei allen anderen Investitionen der Anschaf-<br />
fungswert abzüglich …………… % pro vollem Nutzungsjahr.<br />
Der Anspruch auf Ersatz ist bei sonstigem Verlust dem Untervermieter ge-<br />
genüber unter Vorlage von Rechnungen geltend zu machen. Alle Arbeiten<br />
sind, ebenfalls bei sonstigem Anspruchsverlust, von befugten Gewerbe-<br />
treibenden durchzuführen.<br />
4. Ausdrücklich abbedungen werden allfällige darüber hinausgehende An-<br />
sprüche gemäß §§ 1036, 1037 und 1097 ABGB.<br />
5. Aus kurzfristigen Störungen der Wasserzufuhr, Energieversorgung sowie<br />
Gebrechen aus Gas-, Licht-, Kanalisations-, Strom-, Wasserleitungen udgl<br />
kann der Untermieter gegenüber dem Untervermieter keine Schadener-<br />
satzansprüche ableiten, sofern den Untervermieter daran kein grobes Ver-<br />
schulden trifft. Vom Untervermieter verschuldete Personenschäden sind<br />
jedenfalls zu ersetzen.<br />
6. Dem Untervermieter sowie den von ihm Beauftragten steht das Recht zu,<br />
Besichtigungen des Mietgegenstandes, soweit dies im Interesse der Erhal-<br />
tung oder zur Ausübung der notwendigen Aufsicht erforderlich ist, zu den<br />
üblichen Geschäftszeiten, nach vorheriger rechtzeitiger Anmeldung unter<br />
Angabe des wichtigen Grundes vorzunehmen. Dabei sind die berechtigten
24<br />
Interessen des Untermieters nach Maßgabe der Wichtigkeit des Grundes<br />
angemessen zu berücksichtigen.<br />
Bei Gefahr in Verzug entfällt die Voranmeldepflicht.<br />
V.<br />
UNTERVERMIETUNG, VERPACHTUNG, WEITERGABE<br />
Der Untermieter hat ohne vertragliche Regelung kein Weitergaberecht. Auch eine Gesellschaftsgründung<br />
gilt als Weitergabe und muss daher gesondert vertraglich vereinbart werden.<br />
Eine Änderung der Mehrheitsanteile an einer Gesellschaft ist jedoch keine Weitergabe, da<br />
die Person des Untermieters (Gesellschaft) ident bleibt. Daher können Gesellschaftsanteile<br />
problemlos übertragen werden.<br />
Variante a) Dem Untermieter ist es ohne ausdrückliche Zustimmung des Untervermie-<br />
ters nicht gestattet, sein im Mietgegenstand betriebenes Unternehmen<br />
oder auch nur Teile davon gänzlich oder auch nur teilweise zu verpachten<br />
oder das Unternehmen bzw den Mietgegenstand oder auch nur Teile da-<br />
von auf eine sonstige, wie immer geartete Weise, entgeltlich oder unent-<br />
geltlich, ganz oder teilweise Dritten zum Gebrauch zu überlassen.<br />
Auch eine allfällige beabsichtige Gesellschaftsgründung bedarf der aus-<br />
drücklichen Zustimmung des Untervermieters; die Einhaltung der Schrift-<br />
form wird empfohlen.<br />
Bei Verletzung dieses vertraglich vereinbarten Verpachtungs- bzw Weiter-<br />
gabeverbotes verpflichtet sich der Untermieter für die Dauer des ver-<br />
tragswidrigen Zustandes eine Konventionalstrafe in der Höhe von<br />
€ ................. pro Monat zu bezahlen.<br />
Variante b) Dem Untermieter wird vom Untervermieter das Recht eingeräumt, sein im<br />
Mietgegenstand betriebenes Unternehmen zu verpachten. Es ist dem Un-<br />
termieter aber ohne ausdrückliche Zustimmung des Untervermieters nicht<br />
gestattet, das Unternehmen bzw den Mietgegenstand oder auch nur Teile
25<br />
davon auf eine sonstige, wie immer geartete Weise, entgeltlich oder un-<br />
entgeltlich, ganz oder zeitweise Dritten zum Gebrauch zu überlassen.<br />
Auch eine allfällige beabsichtigte Gesellschaftsgründung bedarf der Zu-<br />
stimmung des Untervermieters; wobei die Einhaltung der Schriftform<br />
empfohlen wird. Bei Verletzung dieses vertraglich vereinbarten Weiterga-<br />
beverbots verpflichtet sich der Untermieter für die Dauer des vertrags-<br />
widrigen Zustandes eine Konventionalstrafe in der Höhe von € ……………<br />
pro Monat zu bezahlen.<br />
VI.<br />
VEREINBARUNG BETREFFEND KÜNDIGUNGSGRÜNDE<br />
Kurzinfo / Detailinfo<br />
Variante a) Im Sinne des § 30 Abs 2 Zi 13 MRG wird folgender für den Untervermie-<br />
ter/seine nahen Angehörigen/für das Unternehmen wichtiger und bedeut-<br />
samer Umstand als besonderer Kündigungsgrund vereinbart: ............<br />
.......................................................................................<br />
....................................................................................... .<br />
Variante b) Der Untervermieter verzichtet hiermit auf die Geltendmachung des Kün-<br />
dungsgrundes wegen Eigenbedarfs gemäß § 30 Abs 2 Z 12 MRG.<br />
Die Voraussetzung für diesen Kündigungsgrund ist eine schriftliche Vereinbarung, die schon<br />
im Untermietvertrag getroffen werden muss. Inhalt dieser Vereinbarung muss eine bestimmte<br />
Tatsache sein, die für den Untervermieter oder seine eintrittsberechtigten Personen<br />
(Ehegatte, Lebensgefährte, Verwandte in gerader Linie, Wahlkinder, Geschwister)<br />
oder für das Unternehmen, für das der Untervermieter zeichnungsberechtigt ist, als wichtig<br />
und bedeutsam anzusehen ist.<br />
Welcher Umstand für den Untervermieter als wichtig und bedeutsam anzusehen ist, ist<br />
eine Frage der Wertung im Einzelfall. Der häufigste Anwendungsfall in der Praxis ist die<br />
Vereinbarung eines ganz konkreten, in der Zukunft liegenden Eigenbedarfs.<br />
Als Beispiele für von der Rechtsprechung anerkannte Kündiguntsgründe seien genannt:<br />
konkret geplante Ausweitung des Geschäftsbetriebes
26<br />
Errichtung von Wohnungen für Arbeitnehmer des Betriebes des Untervermieters<br />
konkret geplante Unternehmensgründung durch Sohn/Tochter<br />
Als Kündigungsgrund wurde von der Rechtsprechung zB nicht anerkannt:<br />
Konkurs oder Ausgleich des Untermieters<br />
Überschreitung von Sperrstunden- bzw Öffnungszeitenvorschriften<br />
teilweise Untervermietung<br />
ausschließliche Verwendung zu einem bestimmten Geschäftszweck bei sonstiger<br />
Kündigung<br />
beabsichtigter Abbruch eines Hauses<br />
Es wird aber darauf hingewiesen, dass die von der Rechtsprechung anerkannten Kündigungsgründe<br />
ohnehin vom gesetzlich vorgesehenen Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 12<br />
MRG umfasst sind. Eine ausdrückliche Vereinbarung dieser Kündigungsgründe ist daher<br />
nicht unbedingt notwendig, betont aber deren Bedeutung für das Untermietverhältnis.<br />
VII.<br />
KAUTION<br />
Das Wesen einer Kaution besteht darin, dass sie dem Begünstigten (Untervermieter) Sicherstellung<br />
für die sich aus dem Untermietvertrag ergebenden Ansprüche gewährt.<br />
Variante a) Zur Sicherung für die vertragsgemäße Entrichtung des Untermietzinses<br />
einschließlich der Betriebskosten, sonstigen vereinbarten Kosten, Steu-<br />
ern, Gebühren und sonstigen Abgaben sowie für die ordnungsgemäße<br />
Rückstellung des Mietgegenstandes samt allem Zubehör und Einhaltung al-<br />
ler Bestimmungen dieses Vertrages verpflichtet sich der Untermieter bei<br />
Vertragsabschluss eine Kaution in Höhe von € .................. in Form ei-<br />
ner für die Dauer des Vertrages zusätzlich eines Monats nach Vertragsbe-<br />
endigung unwiderruflichen abstrakten Bankgarantie zu leisten.<br />
Die Abstraktheit der Bankgarantie führt dazu, dass die Bank, wenn der Garantiebetrag vom<br />
Untervermieter geltend gemacht wird, diesen grundsätzlich auszuzahlen hat, ohne hinterfragen<br />
zu können, ob dieser tatsächlich zu Recht abgerufen wurde. Allfällige Streitigkeiten<br />
über das Bestehen des Anspruchs können erst danach ausgetragen werden. Allerdings kann<br />
die Bank die Auszahlung dann verweigern, wenn die Inanspruchnahme rechtsmissbräuchlich<br />
erfolgt, mit anderen Worten ganz offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, also<br />
zB. ganz offensichtlich gar keine Forderung des Untervermieters besteht.
27<br />
Variante b) Zur Sicherung für die vertragsgemäße Entrichtung des Untermietzinses<br />
einschließlich der Betriebskosten, sonstigen vereinbarten Kosten, Steu-<br />
ern, Gebühren und sonstigen Abgaben sowie für die ordnungsgemäße<br />
Rückstellung des Mietgegenstandes samt allem Zubehör und Einhaltung al-<br />
ler Bestimmungen dieses Vertrages verpflichtet sich der Untermieter bei<br />
Vertragsabschluss für die Dauer des Vertrages eine Kaution in Höhe von €<br />
........................ durch Übergabe eines auf diesen Betrag lautenden<br />
nicht vinkulierten Sparbuches, das der Untermieter dem Untervermieter<br />
zur Sicherstellung an Zahlung statt abtritt, zu leisten.<br />
Die anlässlich des Untermietvertragsabschlusses erlegte Kaution ist grundsätzlich nach Beendigung<br />
des Untermietverhältnisses, also zum Zeitpunkt der Rückgabe des Untermietobjekts,<br />
zurückzugeben. Allerdings ist der Untervermieter zur Rückstellung der Kaution in der<br />
Regel erst dann verpflichtet, wenn klargestellt ist, dass eine Forderung, für welche die<br />
Kaution haften sollte, nicht mehr besteht oder nicht mehr entstehen kann, weshalb dem<br />
Untervermieter eine angemessene Frist zuzuerkennen ist, um dies überprüfen zu können.<br />
Sollte der Untervermieter berechtigte Forderungen aus dieser Kaution abgedeckt haben,<br />
ist der Untermieter während der Dauer des Untermietverhältnisses zu einer entsprechen-<br />
den Aufstockung der Kautionssumme auf den ursprünglichen Betrag innerhalb von einem<br />
Monat verpflichtet.<br />
VIII.<br />
HAFTUNG<br />
Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, haftet der Untermieter dem Untervermie-<br />
ter gegenüber für alle schuldhaft verursachten Schäden, die diesem durch ihn selbst durch<br />
in den Mietgegenstand aufgenommene Personen oder in seiner Einflusssphäre stehender<br />
Dritte entstehen.<br />
Der Untervermieter haftet, soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, dem Untermie-<br />
ter gegenüber ebenso für alle schuldhaft verursachten Schäden, die diesem durch ihn<br />
selbst oder in seiner Einflusssphäre stehender Dritte entstehen.
28<br />
Zu den vom Untermieter in den Mietgegenstand aufgenommenen Personen bzw. sonstigen<br />
in seiner Sphäre stehenden Dritten gehören zB. sämtliche Haushaltsangehörige des Untermieters,<br />
ebenso aber Besucher oder auch Unternehmen, die im Auftrag des Untermieters<br />
im Mietgegenstand Verrichtungen vornehmen.<br />
Umgekehrt zählen zu den in der Sphäre des Untervermieters stehenden Dritten zB. Unternehmen,<br />
die in seinem Auftrag Arbeiten am Mietgegenstand vornehmen.<br />
In allen Fällen ist aber vorausgesetzt, dass der Schaden schuldhaft zugefügt wird. Liegt<br />
kein Verschulden vor, wie zB. in Fällen höherer Gewalt, bleibt es dabei, dass der Schaden<br />
endgültig jenen trifft, in dessen Vermögen er eingetreten ist. Das heißt, bei im Eigentum<br />
des Untervermieters stehenden Gegenständen trifft der Schaden diesen, bei im Eigentum<br />
des Untermieters stehenden Gegenständen den Untermieter.<br />
IX.<br />
KOSTEN UND GEBÜHREN Kurzinfo<br />
1. Variante a) Alle mit der Vergebührung dieses Vertrages verbundenen notwendigen<br />
Kosten, das sind € ...................... , trägt der Untermieter.<br />
Variante b) Alle mit der Vergebührung dieses Vertrages verbundenen notwendigen<br />
Kosten, das sind € ...................... , trägt der Untervermieter.<br />
Variante c) Alle mit der Vergebührung dieses Vertrages verbundenen notwendigen<br />
Kosten, das sind € ........................ , tragen beide Vertragspartner je<br />
zur Hälfte.<br />
Miet- und Pachtverträge (Bestandverträge) sind nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie<br />
eine Urkunde errichtet wird. Als Urkunde gilt auch die schriftliche Annahme eines Vertragsanbotes.<br />
Berechnung der Gebühr:<br />
Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus<br />
• den vertraglich vereinbarten Leistungen und<br />
• der vertraglich vereinbarten Laufzeit.<br />
Die konkrete Gebühr beträgt:<br />
a) Bei bestimmter Vertragsdauer: 1 % des Betrags, der sich aus der Multiplikation von Vertragsdauer<br />
x Jahreswert der vertraglich vereinbarten Leistungen (höchstens aber dem<br />
Achtzehnfachen des Jahreswertes) ergibt.
29<br />
Beispiel: Geschäftsraummietvertrag, Vertragsdauer 5 Jahre, monatlicher Bruttomietzins<br />
(inkl. Betriebskosten, USt, etc. ) € 1.500,-, Jahreswert daher € 18.000,- (12 x € 1.500,-)<br />
Vergebührung: € 18.000,- x 5 : 100 = € 900,-<br />
b) Bei unbestimmter Vertragsdauer: 1 % des 3-fachen Jahreswertes<br />
Beispiel: Geschäftsraummietvertrag, unbestimmte Vertragsdauer, monatlicher Bruttomietzins<br />
(inkl. Betriebskosten, USt, etc. ) € 1.500,-, Jahreswert daher € 18.000,-<br />
Vergebührung: € 18.000,- x 3 : 100 = € 540,-<br />
Die Gebührenschuld entsteht grundsätzlich mit der Unterzeichnung beider Vertragspartner.<br />
Die Gebühr ist zudem vom Untervermieter selbst zu berechnen und an das zuständige Finanzamt<br />
(Achtung! Sonderzuständigkeiten) abzuführen. Dabei ist zu unterscheiden, ob<br />
die Selbstberechnung mit oder ohne Parteienvertreter erfolgt. Bei Selbstberechnung ohne<br />
Parteienvertreter ist die Gebühr bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Abschluss des<br />
Untermietvertrags (also zB. Vertragsabschluss 20. Jänner, maßgeblich ist somit der 15.<br />
März), unter Anführung des Verwendungszwecks (Untermietvertrag vom …) zu bezahlen.<br />
Bis zu diesem Zeitpunkt muss dem Finanzamt auch eine Anmeldung über den Untermietvertrag<br />
mittels amtlichen Vordrucks übermittelt werden. Auf dem Untermietvertrag selbst<br />
ist ein Vermerk anzubringen, der den Gebührenbetrag, das Datum der Selbstberechnung<br />
und die Unterschrift des Untervermieters enthalten muss.<br />
Achtung! Werden mehrere Urkunden ausgefertigt, ist dieser Vermerk auf allen Gleichschriften<br />
anzubringen, damit die Vertragsgebühr nur einmal zu entrichten ist. Wird dieser<br />
Vermerk nicht angebracht, unterliegt auch die Gleichschrift der Vertragsgebühr.<br />
2. Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Vertretung oder Beratung<br />
trägt jeder Vertragspartner für sich.<br />
3. Variante a) Die angemessenen Kosten der Errichtung dieses Vertrages, das sind €<br />
............................... , trägt der Untermieter<br />
Variante b) Die angemessenen Kosten der Errichtung dieses Vertrages, das sind €<br />
............................... , trägt der Untervermieter<br />
Variante c) Die angemessenen Kosten der Errichtung dieses Vertrages, das sind €<br />
............................... , tragen beide Vertragspartner je zur Hälfte.<br />
Die Kosten der Errichtung des Vertrages sind jene, die z.B. ein Rechtsanwalt oder Notar<br />
dafür in Rechnung stellt. Für die konkrete Höhe ist grundsätzlich der dafür bestehende<br />
Rechtsanwalts- bzw. Notariatstarif maßgeblich, wobei allerdings die Vereinbarung von darunterliegenden<br />
Pauschalbeträgen für die Vertragserrichtung durchaus üblich sind.
30<br />
4. Für Zwecke der Gebührenbemessung wird festgestellt, dass der auf das<br />
Mietobjekt entfallende Gesamtmietzins einschließlich Betriebskosten und<br />
Umsatzsteuer pro Jahr voraussichtlich € .................. beträgt.<br />
X.<br />
SONSTIGE BESTIMMUNGEN<br />
1. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit<br />
einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung; die Einhaltung der Schriftform wird<br />
empfohlen.<br />
Aus Beweisgründen wird Schriftlichkeit für Vertragsänderungen und Ergänzungen empfohlen.<br />
2. Solange dem Untervermieter keine andere Zustelladresse des Untermieters schriftlich<br />
zur Kenntnis gebracht wurde, erfolgen Zustellungen aller Art an seine in diesem Ver-<br />
trag genannte Geschäftsanschrift mit der Wirkung, dass sie dem Untermieter als zu-<br />
gekommen gelten.<br />
3. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Untermietvertrag ist das Bezirksgericht des<br />
Standortes des Mietgegenstandes zuständig.<br />
Für Streitigkeiten aus Untermietverhältnissen ist laut Gesetz das Bezirksgericht, in dessen<br />
Sprengel sich der Mietgegenstand befindet, zuständig.<br />
4. Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, wovon je eine für die beiden<br />
Ort:<br />
Datum:<br />
Vertragspartner bestimmt ist.<br />
Untervermieter Untermieter