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Die BASS von A bis Z IHR PARTNER IN ALLEN RECHTLICHEN FRAGEN ZUM SCHULALLTAG Erläuterungen und Handlungsempfehlungen Speziell für die Schulpraxis in NRW NEUE REIHE – Rechtssicher entscheiden und kompetent agieren die perfekte Ergänzung zur BASS
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- Seite 8: Die BASS von A bis Z Erläuterungen
Die <strong>BASS</strong> von A bis Z<br />
IHR PARTNER IN ALLEN RECHTLICHEN<br />
FRAGEN ZUM SCHULALLTAG<br />
Erläuterungen und Handlungsempfehlungen<br />
Speziell für <strong>die</strong> Schulpraxis <strong>in</strong> NRW<br />
NEUE REIHE –<br />
Rechtssicher entscheiden und kompetent agieren<br />
<strong>die</strong> perfekte<br />
Ergänzung zur <strong>BASS</strong>
Die <strong>BASS</strong> von A bis Z<br />
NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU<br />
Die <strong>BASS</strong> von A bis Z<br />
Erläuterungen und Handlungsempfehlungen für <strong>die</strong> Schulpraxis <strong>in</strong> NRW<br />
Liebe Leser<strong>in</strong>nen, liebe Leser,<br />
<strong>die</strong> <strong>BASS</strong> (Bere<strong>in</strong>igte Amtliche Sammlung <strong>der</strong> Schulvorschriften NRW)<br />
enthält alle für den Schulbereich gültigen Vorschriften <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen.<br />
Alle, <strong>die</strong> <strong>in</strong> Schule, Aufsicht, Sem<strong>in</strong>ar und Fortbildung Verantwortung<br />
tragen, treffen ihre Entscheidungen auf Grundlage <strong>der</strong> <strong>BASS</strong>: Die Kenntnis<br />
<strong>der</strong> Vorschriften ist Pflicht!<br />
Doch es ist gar nicht so leicht, sich im Dschungel von Gesetzen,<br />
Verordnungen und Erlassen zurechtzuf<strong>in</strong>den.<br />
Der Blick <strong>in</strong> e<strong>in</strong>schlägige Internetforen und <strong>die</strong> Reaktionen unserer ersten Abonnenten bestätigen me<strong>in</strong>e<br />
Erfahrungen <strong>in</strong> me<strong>in</strong>en schulrechtlichen Fortbildungen: Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrer suchen nach Unterstützung<br />
und erläuternden Hilfen für ihren schulischen Alltag. Allgeme<strong>in</strong>e verwaltungsrechtliche Fragen tauchen genauso<br />
auf wie spezielle schulrechtliche Fragen etwa zur Leistungsfeststellung, Klassenkonferenz o<strong>der</strong> zum Beamtenrecht<br />
u.v.m.<br />
Die <strong>BASS</strong> von A bis Z greift häufig gestellte Fragen rund um das Schulrecht auf und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.<br />
Zur E<strong>in</strong>leitung gibt Ihnen das Heft „Recht und Gesetz im Schulalltag“ e<strong>in</strong>en kurzen Überblick: Juristische Fach -<br />
begriffe werden erklärt, <strong>in</strong>frage kommende Rechtsquellen genannt und alles mit schulspezifischen Beispielen er -<br />
gänzt. Darauf aufbauend werden <strong>die</strong> unterschiedlichen im Schuljahreslauf auftretenden Themen aufgegriffen<br />
und schulrechtlich erläutert. Die Handlungsempfehlungen basieren auf e<strong>in</strong>schlägigen Gerichtsent scheidungen<br />
o<strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> Bezirksregierungen: Unsere Informationen s<strong>in</strong>d also aus erster Hand.<br />
Über <strong>die</strong> Zeit wächst so e<strong>in</strong> umfangreiches Nachschlagewerk, das Ihre schulrechtliche Kompetenz steigert<br />
und Ihre berufliche Kompetenz gegenüber den jeweiligen Anspruchsgruppen (Eltern, Aufsicht, Schüler<strong>in</strong>nen<br />
und Schüler) stärkt.<br />
<strong>Schauen</strong> <strong>Sie</strong> re<strong>in</strong> und lesen <strong>Sie</strong> weiter: Anregungen und Wünsche können schnell aufgegriffen werden.<br />
Wir s<strong>in</strong>d für <strong>Sie</strong> da.<br />
Ihre<br />
Carola Dehmel<br />
Carola Dehmel ist Rechtsanwält<strong>in</strong> und lebt und arbeitet <strong>in</strong> Köln. Ihre<br />
Spezialgebiete s<strong>in</strong>d neben dem Schulrecht das Zivil-, das Arbeits- und das<br />
Familienrecht. <strong>Sie</strong> ist zudem als Mediator<strong>in</strong> tätig und bietet schulrechtliche<br />
Sem<strong>in</strong>are an (u. a. beim Verband für Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrer an Berufskollegs<br />
<strong>in</strong> NRW e. V. (vlbs), <strong>der</strong> Schulleitungsfortbildung <strong>der</strong> Stadt Düsseldorf und im<br />
Rahmen pädagogischer Tage an Schulen aller Schulformen).
+++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++<br />
ERZIEHERISCHE EINWIRKUNGEN<br />
UND ORDNUNGMASSNAHMEN –<br />
WAS GEHT, WAS NICHT?<strong>Leseprobe</strong><br />
Schulleitungen und Lehrkräfte stehen e<strong>in</strong>em Fehlverhalten von Schüler<strong>in</strong>nen und<br />
Schülern oftmals hilflos gegenüber, mit <strong>der</strong> Konsequenz, dass häufiger zu Ordnungs-<br />
maßnahmen gegriffen wird als zu erzieherischen E<strong>in</strong>wirkungen. Immer wie<strong>der</strong> höre<br />
ich, dass als „Strafmaßnahme“ für ungebührliches Verhalten selbstverständlich e<strong>in</strong>e<br />
Ordnungsmaßnahme verhängt werden muss. Schulleitung und Lehrkräfte müssen<br />
heute mehr denn je wissen, <strong>in</strong> welchem rechtlichen Kontext <strong>der</strong> § 53 Schulgesetz<br />
NRW (SchulG, <strong>BASS</strong> 1-1) steht und wie er richtig angewendet wird.<br />
Auch wenn es manchmal anstrengend ist, <strong>die</strong> für das verträgliche Zusammenleben<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule erstellten Regeln konsequent umzusetzen – statt e<strong>in</strong>fach mal nicht zu<br />
reagieren – empfehle ich Ihnen, als Kollegium <strong>die</strong> von <strong>der</strong> Schulgeme<strong>in</strong>de aufgestell-<br />
ten Regeln <strong>in</strong> Ihrer Schule konsequent zu leben und <strong>die</strong> große Bandbreite <strong>der</strong> erzie-<br />
herischen E<strong>in</strong>wirkungen und Ordnungsmaßnahmen kreativ zu nutzen.<br />
Die <strong>BASS</strong> von A bis Z
Die <strong>BASS</strong> von A bis Z<br />
NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU<br />
IHR ALLTAG<br />
?<br />
Wenn Stühle fliegen lernen<br />
?<br />
?<br />
?<br />
Wenn das Handy zweimal<br />
kl<strong>in</strong>gelt<br />
E<strong>in</strong> Schüler spielt während des<br />
Unterrichts ständig mit se<strong>in</strong>em<br />
Handy, ruft Lie<strong>der</strong> ab, <strong>die</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Klasse zu hören s<strong>in</strong>d, und wird<br />
zweimal angerufen. Mehrfache<br />
Ermahnungen durch den Lehrer<br />
bleiben erfolglos – nun spielt er<br />
Spiele während des Unterrichts.<br />
Was ist <strong>in</strong> <strong>die</strong>sen Fällen zu tun?<br />
<strong>Leseprobe</strong><br />
E<strong>in</strong> Schüler wirft immer wie<strong>der</strong> Stühle um und bekritzelt Wände. Die Lehrer<strong>in</strong> ist sehr<br />
geduldig mit dem Schüler und ermahnt ihn freundlich das Verhalten zu unterlassen,<br />
ohne e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>trag im Klassenbuch vorzunehmen.<br />
Die paar M<strong>in</strong>uten s<strong>in</strong>d doch nicht schlimm<br />
E<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> kommt jede Woche mehrmals zu spät zum Unterricht. Ermahnungen<br />
des Lehrers werden mit den Worten: „Die paar M<strong>in</strong>uten s<strong>in</strong>d doch nicht so schlimm“<br />
beiseitegeschoben. Der Lehrer verbietet <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong> <strong>die</strong> Teilnahme am Unterricht.<br />
Guckst du?!<br />
E<strong>in</strong> Schüler hat bei e<strong>in</strong>er schulischen Veranstaltung e<strong>in</strong>en Schüler e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en<br />
Schule verprügelt und erheblich verletzt. Schnelles Handeln ist gefragt – aber wie?<br />
Super cool<br />
E<strong>in</strong> Schüler zeigt se<strong>in</strong>em Deutschlehrer nach e<strong>in</strong>em heftigen Wortwechsel den<br />
St<strong>in</strong>kef<strong>in</strong>ger. Wie reagieren?<br />
Ich empfehle Ihnen, frühzeitig und gestaffelt zu reagieren. Jede Lehrkraft kann erzieherische<br />
Maßnahmen e<strong>in</strong>leiten. Der richtige E<strong>in</strong>satz <strong>die</strong>ser Maßnahmen <strong>die</strong>nt <strong>der</strong> Erfüllung<br />
des Erziehungs- und Bildungsauftrages. Nutzen <strong>Sie</strong> <strong>die</strong> Möglichkeiten, wenn<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler den Unterricht o<strong>der</strong> Schulveranstaltungen stören bzw. Personen<br />
o<strong>der</strong> Sachen schädigen (<strong>BASS</strong> 1-1, § 53 Abs. 1 S. 1 SchulG).
+++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++<br />
IHRE MÖGLICHKEITEN<br />
Erzieherische E<strong>in</strong>wirkungen<br />
Versuchen <strong>Sie</strong> zunächst mit erzieherischen<br />
E<strong>in</strong>wirkungen (§ 53 Abs. 2 SchulG, <strong>BASS</strong> 1-<br />
1) e<strong>in</strong>e Verhaltensän<strong>der</strong>ung bei den störenden<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern zu bewirken:<br />
Der Erziehungsgedanke steht <strong>hier</strong>bei immer<br />
im Vor<strong>der</strong>grund. Die folgende Aufzählung<br />
<strong>die</strong>nt als Anhaltspunkt für mögliche Maßnahmen.<br />
Erzieherische E<strong>in</strong>wirkungen<br />
nach § 53 Abs. 2 SchulG im Überblick<br />
1. Erzieherisches Gespräch und<br />
Ermahnung<br />
2. Mündliche o<strong>der</strong> schriftliche<br />
Missbilligung<br />
3. Gruppengespräch mit Schüler/-<strong>in</strong><br />
und Eltern<br />
4. Ausschluss von <strong>der</strong> laufenden<br />
Unterrichtsstunde<br />
5. Nacharbeit unter Aufsicht<br />
6. Zeitweise Wegnahme von<br />
Gegenständen<br />
7. Maßnahmen mit dem Ziel <strong>der</strong><br />
Wie<strong>der</strong>gutmachung e<strong>in</strong>es angerichteten<br />
Schadens<br />
Übrigens: E<strong>in</strong>e Beschwerde gegen e<strong>in</strong>e erzieherische<br />
Maßnahme ist möglich, hat aber<br />
ke<strong>in</strong>e aufschiebende Wirkung.<br />
Ordnungsmaßnahmen<br />
Die Ordnungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> § 53<br />
Abs. 3 SchulG abschließend aufgezählt.<br />
Es können neben <strong>die</strong>sem Katalog ke<strong>in</strong>e zusätzlichen<br />
Ordnungsmaßnahmen erlassen<br />
werden.<br />
Diese abschließende Aufzählung wird damit<br />
begründet, dass <strong>die</strong> Ordnungsmaßnahmen<br />
schwerwiegen<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> Rechte von Schüler<strong>in</strong>nen<br />
und Schülern e<strong>in</strong>greifen und auch gerichtlich<br />
überprüft werden können, da es<br />
sich um Verwaltungsakte handelt.<br />
Greifen <strong>Sie</strong> zu Ordnungsmaßnahmen, wenn<br />
vorausgegangene erzieherische E<strong>in</strong>wirkungen<br />
nicht erfolgreich waren o<strong>der</strong> im konkreten<br />
Fall nicht verhältnismäßig wären.<br />
Die Ordnungsmaßnahmen des § 53<br />
Abs. 3 SchulG im Überblick<br />
1. Schriftlicher Verweis<br />
2. Überweisung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e parallele Klasse<br />
o<strong>der</strong> Lerngruppe<br />
3. Vorübergehen<strong>der</strong> Ausschluss vom<br />
Unterricht<br />
4. Androhung <strong>der</strong> Entlassung von<br />
<strong>der</strong> Schule<br />
5. Entlassung von <strong>der</strong> Schule<br />
(Überweisung an e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Schule <strong>der</strong><br />
selben Schulform)<br />
6. Androhung <strong>der</strong> Verweisung von allen<br />
öffentlichen Schulen des Landes<br />
Entscheiden <strong>Sie</strong> sich für e<strong>in</strong>e Ordnungsmaßnahme,<br />
beachten <strong>Sie</strong> folgende Formalien:<br />
Verfahrensablauf bei e<strong>in</strong>er<br />
Ordnungsmaßnahme<br />
1. Feststellung des Sachverhalts<br />
2. Ermessen<br />
3. Prüfung erzieherischer Maßnahmen<br />
4. Anhörung<br />
5. Entscheidung des Schulleiters/<strong>der</strong><br />
Schulleiter<strong>in</strong><br />
6. E<strong>in</strong>berufung <strong>der</strong> zuständigen Teilkonferenz<br />
7. Konferenzablauf<br />
8. Mitteilung an <strong>die</strong> Eltern bzw. den<br />
volljährigen Schüler/Schüler<strong>in</strong><br />
<strong>BASS</strong> 1 – 1
Die <strong>BASS</strong> von A bis Z<br />
NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU<br />
FÄLLE UND LÖSUNGEN<br />
E<strong>in</strong> Schüler hat bei e<strong>in</strong>er schulischen<br />
Veranstaltung e<strong>in</strong>en Schüler e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en<br />
Schule verprügelt und erheblich<br />
verletzt.<br />
E<strong>in</strong> Schüler zeigt se<strong>in</strong>em Lehrer nach<br />
e<strong>in</strong>em heftigen Wortwechsel den St<strong>in</strong>kef<strong>in</strong>ger.<br />
Sehr beliebt: E<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> kehrt zu<br />
spät aus den Ferien zurück.<br />
Schwieriger: <strong>Sie</strong> erwischen e<strong>in</strong>en<br />
Jugendlichen auf <strong>der</strong> Klassenfahrt<br />
beim Kiffen.<br />
E<strong>in</strong> Schüler hat mehrfach Mitschüler<br />
erpresst und schließlich e<strong>in</strong> nicht länger<br />
zahlungswilliges Opfer verprügelt.<br />
E<strong>in</strong> Schüler bekritzelt immer wie<strong>der</strong><br />
<strong>die</strong> Wände mit Sprüchen und Graffitis.<br />
E<strong>in</strong> Grundschüler greift Mädchen<br />
immer wie<strong>der</strong> zwischen <strong>die</strong> Be<strong>in</strong>e...<br />
E<strong>in</strong> Schüler verstößt während e<strong>in</strong>er<br />
Klassenfahrt wie<strong>der</strong>holt gegen <strong>die</strong><br />
Pflicht zur Abmeldung.<br />
Die Schule kann <strong>die</strong> Androhung <strong>der</strong> Entlassung<br />
aussprechen und ihn mittels e<strong>in</strong>er befristeten<br />
erzieherischen Maßnahme verpflichten, etwas<br />
für das Geme<strong>in</strong>wohl <strong>der</strong> Schule zu tun.<br />
Verlangen <strong>Sie</strong> e<strong>in</strong>e Entschuldigung vor <strong>der</strong> gesamten<br />
Gruppe, <strong>die</strong> den Wortwechsel mitbekommen<br />
hat.<br />
Das dürfen <strong>Sie</strong> nicht tolerieren, melden <strong>Sie</strong> es<br />
<strong>der</strong> Schulleitung. Die Schule kann e<strong>in</strong>en Verweis<br />
aussprechen. Zudem kann e<strong>in</strong> Bußgeld verhängt<br />
werden.<br />
In <strong>der</strong> Situation müssen <strong>Sie</strong> sofort erzieherisch<br />
e<strong>in</strong>wirken. Informieren <strong>Sie</strong> zudem schnellstmöglich<br />
Ihre Schulleitung, damit <strong>die</strong>se <strong>die</strong> weiteren<br />
rechtlichen Schritte e<strong>in</strong>leiten kann. An <strong>die</strong>sem<br />
Fall sehen <strong>Sie</strong>, es kommt immer auf <strong>die</strong> Umstände<br />
des E<strong>in</strong>zelfalls an.<br />
Wenn <strong>Sie</strong> sich <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Fall zunächst für e<strong>in</strong>e<br />
schwache Erziehungs- o<strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gfügige Ordnungsmaßnahmen<br />
entscheiden würden, könnte<br />
Ihnen e<strong>in</strong> Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitspr<strong>in</strong>zip<br />
und gegen <strong>die</strong> Verpflichtung <strong>der</strong><br />
Schule, <strong>die</strong> Schüler mit geeigneten Mitteln vor<br />
Schaden zu bewahren, vorgeworfen werden. Die<br />
Schule muss <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Fall e<strong>in</strong>e geeignete Maßnahme<br />
ergreifen, um <strong>die</strong> Gefahr für <strong>die</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler abzuwenden.<br />
Lassen <strong>Sie</strong> ihn <strong>die</strong> Wände re<strong>in</strong>igen und lenken<br />
<strong>Sie</strong> se<strong>in</strong> kreatives Potenzial um, <strong>in</strong>dem <strong>Sie</strong> ihn<br />
gezielt Graffitis malen lassen.<br />
Die Schule kann ihn – vorausgesetzt erzieherische<br />
E<strong>in</strong>wirkungen s<strong>in</strong>d im Vorfeld mehrfach erfolglos<br />
erfolgt - für mehrere Tage vom<br />
Unterricht ausschließen und sofortige Vollziehung<br />
anordnen.<br />
Die Schule kann <strong>in</strong> dr<strong>in</strong>genden Fällen den Ausschluss<br />
von <strong>der</strong> Klassenfahrt verhängen, wenn<br />
es nach zahlreichen Regelverstößen nicht geboten<br />
ersche<strong>in</strong>t, weiter pädagogisch zur Verhaltensän<strong>der</strong>ung<br />
e<strong>in</strong>zuwirken.
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Angabe von Gründen <strong>in</strong> Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) wi<strong>der</strong>rufen. Die Frist beg<strong>in</strong>nt mit Erhalt <strong>die</strong>ser Belehrung. Zur Wahrung <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rufsfrist genügt <strong>die</strong> rechtzeitige Absendung<br />
des Wi<strong>der</strong>rufs o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ware an <strong>die</strong> <strong>Ritterbach</strong> <strong>Verlag</strong> GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 5–7, 50226 Frechen.<br />
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