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29.10.2013 Aufrufe

Die BASS von A bis Z IHR PARTNER IN ALLEN RECHTLICHEN FRAGEN ZUM SCHULALLTAG Erläuterungen und Handlungsempfehlungen Speziell für die Schulpraxis in NRW NEUE REIHE – Rechtssicher entscheiden und kompetent agieren die perfekte Ergänzung zur BASS

Die <strong>BASS</strong> von A bis Z<br />

IHR PARTNER IN ALLEN RECHTLICHEN<br />

FRAGEN ZUM SCHULALLTAG<br />

Erläuterungen und Handlungsempfehlungen<br />

Speziell für <strong>die</strong> Schulpraxis <strong>in</strong> NRW<br />

NEUE REIHE –<br />

Rechtssicher entscheiden und kompetent agieren<br />

<strong>die</strong> perfekte<br />

Ergänzung zur <strong>BASS</strong>


Die <strong>BASS</strong> von A bis Z<br />

NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU<br />

Die <strong>BASS</strong> von A bis Z<br />

Erläuterungen und Handlungsempfehlungen für <strong>die</strong> Schulpraxis <strong>in</strong> NRW<br />

Liebe Leser<strong>in</strong>nen, liebe Leser,<br />

<strong>die</strong> <strong>BASS</strong> (Bere<strong>in</strong>igte Amtliche Sammlung <strong>der</strong> Schulvorschriften NRW)<br />

enthält alle für den Schulbereich gültigen Vorschriften <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen.<br />

Alle, <strong>die</strong> <strong>in</strong> Schule, Aufsicht, Sem<strong>in</strong>ar und Fortbildung Verantwortung<br />

tragen, treffen ihre Entscheidungen auf Grundlage <strong>der</strong> <strong>BASS</strong>: Die Kenntnis<br />

<strong>der</strong> Vorschriften ist Pflicht!<br />

Doch es ist gar nicht so leicht, sich im Dschungel von Gesetzen,<br />

Verordnungen und Erlassen zurechtzuf<strong>in</strong>den.<br />

Der Blick <strong>in</strong> e<strong>in</strong>schlägige Internetforen und <strong>die</strong> Reaktionen unserer ersten Abonnenten bestätigen me<strong>in</strong>e<br />

Erfahrungen <strong>in</strong> me<strong>in</strong>en schulrechtlichen Fortbildungen: Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrer suchen nach Unterstützung<br />

und erläuternden Hilfen für ihren schulischen Alltag. Allgeme<strong>in</strong>e verwaltungsrechtliche Fragen tauchen genauso<br />

auf wie spezielle schulrechtliche Fragen etwa zur Leistungsfeststellung, Klassenkonferenz o<strong>der</strong> zum Beamtenrecht<br />

u.v.m.<br />

Die <strong>BASS</strong> von A bis Z greift häufig gestellte Fragen rund um das Schulrecht auf und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.<br />

Zur E<strong>in</strong>leitung gibt Ihnen das Heft „Recht und Gesetz im Schulalltag“ e<strong>in</strong>en kurzen Überblick: Juristische Fach -<br />

begriffe werden erklärt, <strong>in</strong>frage kommende Rechtsquellen genannt und alles mit schulspezifischen Beispielen er -<br />

gänzt. Darauf aufbauend werden <strong>die</strong> unterschiedlichen im Schuljahreslauf auftretenden Themen aufgegriffen<br />

und schulrechtlich erläutert. Die Handlungsempfehlungen basieren auf e<strong>in</strong>schlägigen Gerichtsent scheidungen<br />

o<strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> Bezirksregierungen: Unsere Informationen s<strong>in</strong>d also aus erster Hand.<br />

Über <strong>die</strong> Zeit wächst so e<strong>in</strong> umfangreiches Nachschlagewerk, das Ihre schulrechtliche Kompetenz steigert<br />

und Ihre berufliche Kompetenz gegenüber den jeweiligen Anspruchsgruppen (Eltern, Aufsicht, Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schüler) stärkt.<br />

<strong>Schauen</strong> <strong>Sie</strong> re<strong>in</strong> und lesen <strong>Sie</strong> weiter: Anregungen und Wünsche können schnell aufgegriffen werden.<br />

Wir s<strong>in</strong>d für <strong>Sie</strong> da.<br />

Ihre<br />

Carola Dehmel<br />

Carola Dehmel ist Rechtsanwält<strong>in</strong> und lebt und arbeitet <strong>in</strong> Köln. Ihre<br />

Spezialgebiete s<strong>in</strong>d neben dem Schulrecht das Zivil-, das Arbeits- und das<br />

Familienrecht. <strong>Sie</strong> ist zudem als Mediator<strong>in</strong> tätig und bietet schulrechtliche<br />

Sem<strong>in</strong>are an (u. a. beim Verband für Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrer an Berufskollegs<br />

<strong>in</strong> NRW e. V. (vlbs), <strong>der</strong> Schulleitungsfortbildung <strong>der</strong> Stadt Düsseldorf und im<br />

Rahmen pädagogischer Tage an Schulen aller Schulformen).


+++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++<br />

ERZIEHERISCHE EINWIRKUNGEN<br />

UND ORDNUNGMASSNAHMEN –<br />

WAS GEHT, WAS NICHT?<strong>Leseprobe</strong><br />

Schulleitungen und Lehrkräfte stehen e<strong>in</strong>em Fehlverhalten von Schüler<strong>in</strong>nen und<br />

Schülern oftmals hilflos gegenüber, mit <strong>der</strong> Konsequenz, dass häufiger zu Ordnungs-<br />

maßnahmen gegriffen wird als zu erzieherischen E<strong>in</strong>wirkungen. Immer wie<strong>der</strong> höre<br />

ich, dass als „Strafmaßnahme“ für ungebührliches Verhalten selbstverständlich e<strong>in</strong>e<br />

Ordnungsmaßnahme verhängt werden muss. Schulleitung und Lehrkräfte müssen<br />

heute mehr denn je wissen, <strong>in</strong> welchem rechtlichen Kontext <strong>der</strong> § 53 Schulgesetz<br />

NRW (SchulG, <strong>BASS</strong> 1-1) steht und wie er richtig angewendet wird.<br />

Auch wenn es manchmal anstrengend ist, <strong>die</strong> für das verträgliche Zusammenleben<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule erstellten Regeln konsequent umzusetzen – statt e<strong>in</strong>fach mal nicht zu<br />

reagieren – empfehle ich Ihnen, als Kollegium <strong>die</strong> von <strong>der</strong> Schulgeme<strong>in</strong>de aufgestell-<br />

ten Regeln <strong>in</strong> Ihrer Schule konsequent zu leben und <strong>die</strong> große Bandbreite <strong>der</strong> erzie-<br />

herischen E<strong>in</strong>wirkungen und Ordnungsmaßnahmen kreativ zu nutzen.<br />

Die <strong>BASS</strong> von A bis Z


Die <strong>BASS</strong> von A bis Z<br />

NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU<br />

IHR ALLTAG<br />

?<br />

Wenn Stühle fliegen lernen<br />

?<br />

?<br />

?<br />

Wenn das Handy zweimal<br />

kl<strong>in</strong>gelt<br />

E<strong>in</strong> Schüler spielt während des<br />

Unterrichts ständig mit se<strong>in</strong>em<br />

Handy, ruft Lie<strong>der</strong> ab, <strong>die</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Klasse zu hören s<strong>in</strong>d, und wird<br />

zweimal angerufen. Mehrfache<br />

Ermahnungen durch den Lehrer<br />

bleiben erfolglos – nun spielt er<br />

Spiele während des Unterrichts.<br />

Was ist <strong>in</strong> <strong>die</strong>sen Fällen zu tun?<br />

<strong>Leseprobe</strong><br />

E<strong>in</strong> Schüler wirft immer wie<strong>der</strong> Stühle um und bekritzelt Wände. Die Lehrer<strong>in</strong> ist sehr<br />

geduldig mit dem Schüler und ermahnt ihn freundlich das Verhalten zu unterlassen,<br />

ohne e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>trag im Klassenbuch vorzunehmen.<br />

Die paar M<strong>in</strong>uten s<strong>in</strong>d doch nicht schlimm<br />

E<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> kommt jede Woche mehrmals zu spät zum Unterricht. Ermahnungen<br />

des Lehrers werden mit den Worten: „Die paar M<strong>in</strong>uten s<strong>in</strong>d doch nicht so schlimm“<br />

beiseitegeschoben. Der Lehrer verbietet <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong> <strong>die</strong> Teilnahme am Unterricht.<br />

Guckst du?!<br />

E<strong>in</strong> Schüler hat bei e<strong>in</strong>er schulischen Veranstaltung e<strong>in</strong>en Schüler e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en<br />

Schule verprügelt und erheblich verletzt. Schnelles Handeln ist gefragt – aber wie?<br />

Super cool<br />

E<strong>in</strong> Schüler zeigt se<strong>in</strong>em Deutschlehrer nach e<strong>in</strong>em heftigen Wortwechsel den<br />

St<strong>in</strong>kef<strong>in</strong>ger. Wie reagieren?<br />

Ich empfehle Ihnen, frühzeitig und gestaffelt zu reagieren. Jede Lehrkraft kann erzieherische<br />

Maßnahmen e<strong>in</strong>leiten. Der richtige E<strong>in</strong>satz <strong>die</strong>ser Maßnahmen <strong>die</strong>nt <strong>der</strong> Erfüllung<br />

des Erziehungs- und Bildungsauftrages. Nutzen <strong>Sie</strong> <strong>die</strong> Möglichkeiten, wenn<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler den Unterricht o<strong>der</strong> Schulveranstaltungen stören bzw. Personen<br />

o<strong>der</strong> Sachen schädigen (<strong>BASS</strong> 1-1, § 53 Abs. 1 S. 1 SchulG).


+++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++<br />

IHRE MÖGLICHKEITEN<br />

Erzieherische E<strong>in</strong>wirkungen<br />

Versuchen <strong>Sie</strong> zunächst mit erzieherischen<br />

E<strong>in</strong>wirkungen (§ 53 Abs. 2 SchulG, <strong>BASS</strong> 1-<br />

1) e<strong>in</strong>e Verhaltensän<strong>der</strong>ung bei den störenden<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern zu bewirken:<br />

Der Erziehungsgedanke steht <strong>hier</strong>bei immer<br />

im Vor<strong>der</strong>grund. Die folgende Aufzählung<br />

<strong>die</strong>nt als Anhaltspunkt für mögliche Maßnahmen.<br />

Erzieherische E<strong>in</strong>wirkungen<br />

nach § 53 Abs. 2 SchulG im Überblick<br />

1. Erzieherisches Gespräch und<br />

Ermahnung<br />

2. Mündliche o<strong>der</strong> schriftliche<br />

Missbilligung<br />

3. Gruppengespräch mit Schüler/-<strong>in</strong><br />

und Eltern<br />

4. Ausschluss von <strong>der</strong> laufenden<br />

Unterrichtsstunde<br />

5. Nacharbeit unter Aufsicht<br />

6. Zeitweise Wegnahme von<br />

Gegenständen<br />

7. Maßnahmen mit dem Ziel <strong>der</strong><br />

Wie<strong>der</strong>gutmachung e<strong>in</strong>es angerichteten<br />

Schadens<br />

Übrigens: E<strong>in</strong>e Beschwerde gegen e<strong>in</strong>e erzieherische<br />

Maßnahme ist möglich, hat aber<br />

ke<strong>in</strong>e aufschiebende Wirkung.<br />

Ordnungsmaßnahmen<br />

Die Ordnungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> § 53<br />

Abs. 3 SchulG abschließend aufgezählt.<br />

Es können neben <strong>die</strong>sem Katalog ke<strong>in</strong>e zusätzlichen<br />

Ordnungsmaßnahmen erlassen<br />

werden.<br />

Diese abschließende Aufzählung wird damit<br />

begründet, dass <strong>die</strong> Ordnungsmaßnahmen<br />

schwerwiegen<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> Rechte von Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schülern e<strong>in</strong>greifen und auch gerichtlich<br />

überprüft werden können, da es<br />

sich um Verwaltungsakte handelt.<br />

Greifen <strong>Sie</strong> zu Ordnungsmaßnahmen, wenn<br />

vorausgegangene erzieherische E<strong>in</strong>wirkungen<br />

nicht erfolgreich waren o<strong>der</strong> im konkreten<br />

Fall nicht verhältnismäßig wären.<br />

Die Ordnungsmaßnahmen des § 53<br />

Abs. 3 SchulG im Überblick<br />

1. Schriftlicher Verweis<br />

2. Überweisung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e parallele Klasse<br />

o<strong>der</strong> Lerngruppe<br />

3. Vorübergehen<strong>der</strong> Ausschluss vom<br />

Unterricht<br />

4. Androhung <strong>der</strong> Entlassung von<br />

<strong>der</strong> Schule<br />

5. Entlassung von <strong>der</strong> Schule<br />

(Überweisung an e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Schule <strong>der</strong><br />

selben Schulform)<br />

6. Androhung <strong>der</strong> Verweisung von allen<br />

öffentlichen Schulen des Landes<br />

Entscheiden <strong>Sie</strong> sich für e<strong>in</strong>e Ordnungsmaßnahme,<br />

beachten <strong>Sie</strong> folgende Formalien:<br />

Verfahrensablauf bei e<strong>in</strong>er<br />

Ordnungsmaßnahme<br />

1. Feststellung des Sachverhalts<br />

2. Ermessen<br />

3. Prüfung erzieherischer Maßnahmen<br />

4. Anhörung<br />

5. Entscheidung des Schulleiters/<strong>der</strong><br />

Schulleiter<strong>in</strong><br />

6. E<strong>in</strong>berufung <strong>der</strong> zuständigen Teilkonferenz<br />

7. Konferenzablauf<br />

8. Mitteilung an <strong>die</strong> Eltern bzw. den<br />

volljährigen Schüler/Schüler<strong>in</strong><br />

<strong>BASS</strong> 1 – 1


Die <strong>BASS</strong> von A bis Z<br />

NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU<br />

FÄLLE UND LÖSUNGEN<br />

E<strong>in</strong> Schüler hat bei e<strong>in</strong>er schulischen<br />

Veranstaltung e<strong>in</strong>en Schüler e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en<br />

Schule verprügelt und erheblich<br />

verletzt.<br />

E<strong>in</strong> Schüler zeigt se<strong>in</strong>em Lehrer nach<br />

e<strong>in</strong>em heftigen Wortwechsel den St<strong>in</strong>kef<strong>in</strong>ger.<br />

Sehr beliebt: E<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> kehrt zu<br />

spät aus den Ferien zurück.<br />

Schwieriger: <strong>Sie</strong> erwischen e<strong>in</strong>en<br />

Jugendlichen auf <strong>der</strong> Klassenfahrt<br />

beim Kiffen.<br />

E<strong>in</strong> Schüler hat mehrfach Mitschüler<br />

erpresst und schließlich e<strong>in</strong> nicht länger<br />

zahlungswilliges Opfer verprügelt.<br />

E<strong>in</strong> Schüler bekritzelt immer wie<strong>der</strong><br />

<strong>die</strong> Wände mit Sprüchen und Graffitis.<br />

E<strong>in</strong> Grundschüler greift Mädchen<br />

immer wie<strong>der</strong> zwischen <strong>die</strong> Be<strong>in</strong>e...<br />

E<strong>in</strong> Schüler verstößt während e<strong>in</strong>er<br />

Klassenfahrt wie<strong>der</strong>holt gegen <strong>die</strong><br />

Pflicht zur Abmeldung.<br />

Die Schule kann <strong>die</strong> Androhung <strong>der</strong> Entlassung<br />

aussprechen und ihn mittels e<strong>in</strong>er befristeten<br />

erzieherischen Maßnahme verpflichten, etwas<br />

für das Geme<strong>in</strong>wohl <strong>der</strong> Schule zu tun.<br />

Verlangen <strong>Sie</strong> e<strong>in</strong>e Entschuldigung vor <strong>der</strong> gesamten<br />

Gruppe, <strong>die</strong> den Wortwechsel mitbekommen<br />

hat.<br />

Das dürfen <strong>Sie</strong> nicht tolerieren, melden <strong>Sie</strong> es<br />

<strong>der</strong> Schulleitung. Die Schule kann e<strong>in</strong>en Verweis<br />

aussprechen. Zudem kann e<strong>in</strong> Bußgeld verhängt<br />

werden.<br />

In <strong>der</strong> Situation müssen <strong>Sie</strong> sofort erzieherisch<br />

e<strong>in</strong>wirken. Informieren <strong>Sie</strong> zudem schnellstmöglich<br />

Ihre Schulleitung, damit <strong>die</strong>se <strong>die</strong> weiteren<br />

rechtlichen Schritte e<strong>in</strong>leiten kann. An <strong>die</strong>sem<br />

Fall sehen <strong>Sie</strong>, es kommt immer auf <strong>die</strong> Umstände<br />

des E<strong>in</strong>zelfalls an.<br />

Wenn <strong>Sie</strong> sich <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Fall zunächst für e<strong>in</strong>e<br />

schwache Erziehungs- o<strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gfügige Ordnungsmaßnahmen<br />

entscheiden würden, könnte<br />

Ihnen e<strong>in</strong> Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitspr<strong>in</strong>zip<br />

und gegen <strong>die</strong> Verpflichtung <strong>der</strong><br />

Schule, <strong>die</strong> Schüler mit geeigneten Mitteln vor<br />

Schaden zu bewahren, vorgeworfen werden. Die<br />

Schule muss <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Fall e<strong>in</strong>e geeignete Maßnahme<br />

ergreifen, um <strong>die</strong> Gefahr für <strong>die</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler abzuwenden.<br />

Lassen <strong>Sie</strong> ihn <strong>die</strong> Wände re<strong>in</strong>igen und lenken<br />

<strong>Sie</strong> se<strong>in</strong> kreatives Potenzial um, <strong>in</strong>dem <strong>Sie</strong> ihn<br />

gezielt Graffitis malen lassen.<br />

Die Schule kann ihn – vorausgesetzt erzieherische<br />

E<strong>in</strong>wirkungen s<strong>in</strong>d im Vorfeld mehrfach erfolglos<br />

erfolgt - für mehrere Tage vom<br />

Unterricht ausschließen und sofortige Vollziehung<br />

anordnen.<br />

Die Schule kann <strong>in</strong> dr<strong>in</strong>genden Fällen den Ausschluss<br />

von <strong>der</strong> Klassenfahrt verhängen, wenn<br />

es nach zahlreichen Regelverstößen nicht geboten<br />

ersche<strong>in</strong>t, weiter pädagogisch zur Verhaltensän<strong>der</strong>ung<br />

e<strong>in</strong>zuwirken.


Bitte liefern <strong>Sie</strong> gegen Rechnung:<br />

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Angabe von Gründen <strong>in</strong> Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) wi<strong>der</strong>rufen. Die Frist beg<strong>in</strong>nt mit Erhalt <strong>die</strong>ser Belehrung. Zur Wahrung <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rufsfrist genügt <strong>die</strong> rechtzeitige Absendung<br />

des Wi<strong>der</strong>rufs o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ware an <strong>die</strong> <strong>Ritterbach</strong> <strong>Verlag</strong> GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 5–7, 50226 Frechen.<br />

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Die <strong>BASS</strong> von A bis Z<br />

erläutert <strong>die</strong> Vorschriften und stellt Zusammenhänge dar,<br />

zeigt das breite Spektrum an Handlungsmöglichkeiten<br />

auf und gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für<br />

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<strong>die</strong> unterschiedlichsten Situationen,<br />

schärft Ihr Rechtsempf<strong>in</strong>den,<br />

liefert Argumente für Entscheidungen und stärkt somit<br />

Ihre berufliche Kompetenz gegenüber den jeweiligen<br />

Anspruchsgruppen (Aufsicht, Eltern, Schüler/-<strong>in</strong>nen).<br />

Die <strong>BASS</strong> von A bis Z ist speziell für Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

entwickelt. <strong>Sie</strong> überzeugt durch e<strong>in</strong>e am schulischen Alltag<br />

orientierte Aufbereitung <strong>der</strong> Inhalte und e<strong>in</strong>e nutzerfreundliche<br />

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<strong>BASS</strong> von A bis Z.<br />

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Die Erläuterungen praxisnahe Hilfestellung und Handlungsempfehlungen zu den Bere<strong>in</strong>igten für Amtlichen <strong>die</strong> Schulpraxis Schulvorschriften<br />

<strong>in</strong> NRW<br />

Carola Dehmel, Rechtsanwält<strong>in</strong> aus Köln,<br />

Fortbildner<strong>in</strong> zum Thema Schulrecht<br />

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