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Geschäftsbericht 2010 - Betagtenzentren Emmen AG

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NEUE PFLEGEFINANZIERUNG<br />

Neue Pflegefinanzierung: Veränderungen per 1. Januar 2011<br />

Gemäss Beschluss des Bundesrates sind das Bundesgesetz<br />

über die Neuordnung der Pflegefinanzierung<br />

sowie die damit verbundenen Verordnungsänderungen<br />

am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Das Gesetz<br />

regelt im Kernpunkt die Aufteilung der Pflegekosten<br />

zwischen pflegebedürftigen Personen, Krankenversicherern<br />

und den Kantonen. Die Neuordnung der<br />

Pflegefinanzierung verfolgt grundsätzlich zwei Ziele:<br />

Zum einen soll die finanziell starke Belastung pflegebedürftiger<br />

Personen vermindert und zum anderen<br />

sollen die Krankenversicherungen durch altersbedingte<br />

Pflegeleistungen finanziell nicht übermässig<br />

belastet werden.<br />

Alle <strong>Betagtenzentren</strong> mussten die Budgets 2011<br />

aufgrund des Systemwechsels mit Vollkostendeckung<br />

(inkl. Verzinsung/Amortisierung und Rückstellungen)<br />

machen. Mit der Umstellung von Objekt-<br />

zu Subjektfinanzierung können die Heime<br />

die Erlösplanung nach Vollkosten kalkulieren und<br />

den gewollten Deckungsgrad über die Taxen realisieren.<br />

Objekt: Die öffentliche Hand wird von den Infrastrukturaufgaben<br />

entlastet.<br />

Subjekt: Die öffentliche Hand wird mit der Restfinanzierung<br />

der Pflege belastet.<br />

Die neue Pflegefinanzierung überträgt die Finanzierung<br />

der Pflege auf drei Partner:<br />

• Krankenkassen (12 Stufen mit national fixen<br />

Beiträgen, bisher 4 Stufen mit kantonal geregelten<br />

Beiträgen)<br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

• Bewohner (Beitrag von max. CHF 21.60 pro Tag<br />

= 20 % vom höchsten Beitrag der Krankenversicherer<br />

CHF 108.00)<br />

• Gemeinde (individ. Restfinanzierung der Pflegekosten)<br />

Der Aufenthalt (Pension und Betreuung, Komfortunterschiede,<br />

individuelle Verrechnungen) geht weiterhin<br />

zu Lasten der Bewohner und Bewohnerinnen.<br />

Wichtigste Änderungen im Bundesgesetz<br />

über die Neuordnung der Pflegefinanzierung:<br />

• Einführung Hilflosenentschädigung (HE) leichten<br />

Grades bei Pflege zu Hause<br />

• Erhöhung Vermögensfreibeträge bei Ergänzungsleistungen<br />

(EL)<br />

Die Vermögensfreibeträge für Ergänzungsleistungen:<br />

• Reinvermögen bei Alleinstehenden bisher<br />

CHF 25’000, neu CHF 37’500.<br />

• Reinvermögen bei Ehepaaren bisher CHF 40’000,<br />

neu CHF 60’000.<br />

• Liegenschaft, die von einem Ehegatten bewohnt<br />

wird, bisher CHF 112’500, neu CHF 300’000.<br />

Für Fragen und Auskünfte steht die Bewohneradministration<br />

der <strong>Betagtenzentren</strong> <strong>Emmen</strong> <strong>AG</strong> gerne<br />

zur Verfügung.<br />

Monika Lötscher<br />

Bewohneradministration<br />

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