Geschäftsbericht 2010 - Betagtenzentren Emmen AG
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NEUE PFLEGEFINANZIERUNG<br />
Neue Pflegefinanzierung: Veränderungen per 1. Januar 2011<br />
Gemäss Beschluss des Bundesrates sind das Bundesgesetz<br />
über die Neuordnung der Pflegefinanzierung<br />
sowie die damit verbundenen Verordnungsänderungen<br />
am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Das Gesetz<br />
regelt im Kernpunkt die Aufteilung der Pflegekosten<br />
zwischen pflegebedürftigen Personen, Krankenversicherern<br />
und den Kantonen. Die Neuordnung der<br />
Pflegefinanzierung verfolgt grundsätzlich zwei Ziele:<br />
Zum einen soll die finanziell starke Belastung pflegebedürftiger<br />
Personen vermindert und zum anderen<br />
sollen die Krankenversicherungen durch altersbedingte<br />
Pflegeleistungen finanziell nicht übermässig<br />
belastet werden.<br />
Alle <strong>Betagtenzentren</strong> mussten die Budgets 2011<br />
aufgrund des Systemwechsels mit Vollkostendeckung<br />
(inkl. Verzinsung/Amortisierung und Rückstellungen)<br />
machen. Mit der Umstellung von Objekt-<br />
zu Subjektfinanzierung können die Heime<br />
die Erlösplanung nach Vollkosten kalkulieren und<br />
den gewollten Deckungsgrad über die Taxen realisieren.<br />
Objekt: Die öffentliche Hand wird von den Infrastrukturaufgaben<br />
entlastet.<br />
Subjekt: Die öffentliche Hand wird mit der Restfinanzierung<br />
der Pflege belastet.<br />
Die neue Pflegefinanzierung überträgt die Finanzierung<br />
der Pflege auf drei Partner:<br />
• Krankenkassen (12 Stufen mit national fixen<br />
Beiträgen, bisher 4 Stufen mit kantonal geregelten<br />
Beiträgen)<br />
<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
• Bewohner (Beitrag von max. CHF 21.60 pro Tag<br />
= 20 % vom höchsten Beitrag der Krankenversicherer<br />
CHF 108.00)<br />
• Gemeinde (individ. Restfinanzierung der Pflegekosten)<br />
Der Aufenthalt (Pension und Betreuung, Komfortunterschiede,<br />
individuelle Verrechnungen) geht weiterhin<br />
zu Lasten der Bewohner und Bewohnerinnen.<br />
Wichtigste Änderungen im Bundesgesetz<br />
über die Neuordnung der Pflegefinanzierung:<br />
• Einführung Hilflosenentschädigung (HE) leichten<br />
Grades bei Pflege zu Hause<br />
• Erhöhung Vermögensfreibeträge bei Ergänzungsleistungen<br />
(EL)<br />
Die Vermögensfreibeträge für Ergänzungsleistungen:<br />
• Reinvermögen bei Alleinstehenden bisher<br />
CHF 25’000, neu CHF 37’500.<br />
• Reinvermögen bei Ehepaaren bisher CHF 40’000,<br />
neu CHF 60’000.<br />
• Liegenschaft, die von einem Ehegatten bewohnt<br />
wird, bisher CHF 112’500, neu CHF 300’000.<br />
Für Fragen und Auskünfte steht die Bewohneradministration<br />
der <strong>Betagtenzentren</strong> <strong>Emmen</strong> <strong>AG</strong> gerne<br />
zur Verfügung.<br />
Monika Lötscher<br />
Bewohneradministration<br />
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