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Brandenburgisches Hochschulgesetz – BbgHG - Ministerium für ...

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§ 31 Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses<br />

§ 32 Ordnungswidrigkeiten<br />

§ 33 Aufgaben und Koordination der Forschung<br />

§ 34 Forschung mit Mitteln Dritter<br />

Abschnitt 5<br />

Forschung<br />

Abschnitt 6<br />

Personal der Hochschule<br />

Unterabschnitt 1<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 35 Dienstrechtliche Zuordnung der Hochschulbediensteten<br />

§ 36 Verarbeitung personenbezogener Daten<br />

Unterabschnitt 2<br />

Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal der Hochschule<br />

§ 37 Personalkategorien<br />

§ 38 Berufung von Hochschullehrern<br />

§ 39 Einstellungsvoraussetzungen <strong>für</strong> Professoren<br />

§ 40 Dienstliche Aufgaben der Hochschullehrer<br />

§ 41 Dienstrechtliche Stellung der Professoren<br />

§ 42 Dienstrechtliche Sonderregelungen<br />

§ 43 Einstellungsvoraussetzungen <strong>für</strong> Juniorprofessoren<br />

§ 44 Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessoren<br />

§ 45 Hochschullehrer mit Schwerpunktbildung in der Lehre oder Forschung<br />

§ 46 Führung der Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“<br />

§ 47 Akademische Mitarbeiter<br />

§ 48 Lehrverpflichtung<br />

§ 49 Nebentätigkeit<br />

§ 50 Gastprofessoren und Gastdozenten<br />

Unterabschnitt 3<br />

Nebenberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal<br />

§ 51 Personalkategorien<br />

§ 52 Nebenberufliche Professoren<br />

§ 53 Honorarprofessoren und Ehrenprofessoren<br />

§ 54 Privatdozenten<br />

§ 55 Außerplanmäßige Professoren<br />

§ 56 Lehrbeauftragte<br />

§ 57 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte<br />

§ 58 Mitglieder und Angehörige<br />

§ 59 Allgemeine Grundsätze der Mitwirkung<br />

§ 60 Wahlen<br />

§ 61 Öffentlichkeit<br />

Abschnitt 7<br />

Mitgliedschaft und Mitwirkung<br />

Abschnitt 8<br />

Zentrale Hochschulorganisation

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