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Kurzinfo IHK Unterrichtung und Sachkundeprüfung nach §34a

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kh_1634<br />

Stand:11.06.2010<br />

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<strong>Kurzinfo</strong>: "<strong>Unterrichtung</strong> <strong>und</strong> Sachk<strong>und</strong>eprüfung im<br />

Bewachungsgewerbe"<br />

1. Allgemeine Hinweise<br />

Die Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb eines Bewachungsgewerbes ist davon abhängig,<br />

dass der angehende Gewerbetreibende <strong>nach</strong>weist, dass er über die für die Ausübung des<br />

Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet wurde <strong>und</strong> mit ihnen vertraut ist.<br />

Die hierzu vorgeschriebene <strong>Unterrichtung</strong> für Unternehmer im Bewachungsgewerbe umfasst<br />

insgesamt 80 Unterrichtsst<strong>und</strong>en.<br />

Auch die Beschäftigten eines Bewachungsunternehmens müssen einen<br />

<strong>Unterrichtung</strong>s<strong>nach</strong>weis erbringen, bevor sie mit Bewachungsaufgaben betraut werden dürfen.<br />

Die <strong>Unterrichtung</strong> für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe umfasst insgesamt 40<br />

Unterrichtsst<strong>und</strong>en.<br />

Für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist darüber hinaus eine Sachk<strong>und</strong>eprüfung<br />

notwendig. Es handelt sich hierbei um:<br />

1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich<br />

öffentlichem Verkehr,<br />

2. Schutz vor Ladendieben,<br />

3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.<br />

Die <strong>Unterrichtung</strong>sverfahren für Unternehmer im Bewachungsgewerbe, die<br />

<strong>Unterrichtung</strong>sverfahren für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe <strong>und</strong> die Sachk<strong>und</strong>eprüfung<br />

im Bewachungsgewerbe finden bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern statt.<br />

Im Folgenden sind zum besseren Verständnis einzelne Tätigkeiten genauer abgegrenzt:<br />

Für die folgenden Tätigkeiten benötigt der Gewerbetreibende keine Erlaubnis im Sinne des §<br />

34a GewO <strong>und</strong> die Mitarbeiter weder einen <strong>Unterrichtung</strong>s- noch einen Sachk<strong>und</strong>e<strong>nach</strong>weis<br />

<strong>nach</strong> § 34a GewO:<br />

Ausübung von bewachenden Tätigkeiten durch Angestellte/Mitarbeiter des<br />

Objektbetreibers<br />

ausschließliche Entgegennahme <strong>und</strong> Weiterleitung von Alarmmeldungen durch<br />

Notrufzentralen, Installation von Notruf-, Alarmanlagen<br />

Signalposten, sofern nicht im Zusammenhang damit weitere Aufgaben wahrgenommen<br />

werden, die als Bewachungstätigkeit einzustufen sind<br />

Babysitter<br />

Kinderbetreuung in Kaufhäusern<br />

Kartenabreißer, ohne Zugangskontrolle <strong>und</strong> –verweigerung; zum Beispiel bei Konzerten<br />

oder im Stadion<br />

Hostessendienst<br />

Auskunftserteilung bei Messen, Informationsschaltern<br />

Parkplatzeinweiser/-ordner – soweit nur Zugangsberechtigung geprüft wird <strong>und</strong><br />

geordnetes Parken ermöglicht werden soll<br />

reine Fahrer- <strong>und</strong> Kurierdiensttätigkeiten; außer, es werden Personen oder besonders<br />

wertvolle Gegenstände befördert/transportiert <strong>und</strong> es ist offensichtlich beziehungsweise<br />

vertraglich geregelt, dass auch Bewachungstätigkeiten vorgenommen werden sollen<br />

(siehe Geld- <strong>und</strong> Werttransport)


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Geldbearbeitung <strong>und</strong> Geldverarbeitung, Geldsortierung <strong>und</strong> -konfektionierung, soweit<br />

andere Personen die Bewachung der Wertgegenstände übernehmen<br />

Revierfahrer<br />

Hinweis: Bewachungstätigkeiten liegen nur dann vor, wenn "fremde" Gegenstände bewacht<br />

werden. Angestellte in einem Kaufhaus, die die Aufgabe haben auf die Waren aufzupassen,<br />

bewachen keine fremden Gegenstände. Folglich muss das im Kaufhaus angestellte Personal<br />

keine Sachk<strong>und</strong>eprüfung <strong>nach</strong> § 34a GewO absolviert haben. Angestellte, die Pfortendienste<br />

ausüben, bewachen ebenfalls kein fremdes Gebäude, folglich liegt keine Tätigkeit im Sinne des<br />

§ 34a GewO vor, eine <strong>Unterrichtung</strong> ist nicht erforderlich.<br />

Bewachungstätigkeiten <strong>nach</strong> § 34a GewO, für die die <strong>Unterrichtung</strong> ausreicht<br />

<strong>und</strong> die nicht der Sachk<strong>und</strong>eprüfung <strong>nach</strong> § 34a GewO unterliegen, sind folgende:<br />

Geld- <strong>und</strong> Werttransporte<br />

Pfortendienste, soweit eine Zugangskontrolle <strong>und</strong> nicht nur reine Informationsvergabe<br />

vorgenommen wird<br />

Tätigkeit im Auslassbereich einer Diskothek, die von dem Einlassbereich getrennt ist<br />

(Hinweis: Dort wird häufig die Verzehrrechnung kassiert.)<br />

Zugangskontrolle bei Gaststätten, soweit keine Diskothek<br />

Zugangskontrolle mit gegebenenfalls Zutrittsverweigerung bei sonstigen<br />

Veranstaltungen, zum Beispiel Konzerte, inklusive Durchsuchungen <strong>nach</strong> unerlaubten<br />

Gegenständen am Eingang<br />

Zugangskontrolle mit gegebenenfalls Zutrittsverweigerung zum (Fußball-)Stadion<br />

Posten an den Stadiontoren, die als Fluchtweg nicht verschlossen sind, der<br />

unberechtigte Zutritt jedoch verhindert werden muss<br />

Bewachungspersonal direkt vor der Bühne oder vor dem Backstage-Bereich zum<br />

Beispiel zum Schutz der Musiker<br />

Bewachungspersonal bei Veranstaltungen direkt in den sogenannten Wellenbrechern,<br />

die für Ordnung sorgen <strong>und</strong> gegebenenfalls bewusstlose Besucher bergen sollen<br />

Zugangskontrolle mit gegebenenfalls Zutrittsverweigerung wegen Überfüllung in<br />

Bierzelten<br />

<strong>nach</strong> Dienstschluss "Revierwachmann" in verschlossenen öffentlichen Gebäuden sowie<br />

in <strong>und</strong> um abgezäunten Firmengebäuden<br />

Personenschützer unabhängig von öffentlichem oder nicht-öffentlichem Verkehrsraum<br />

Haushüter mit Schwerpunkt Bewachungstätigkeit<br />

Tätigkeit als Museumswächter: Hier sitzt die Wachperson in einem Raum, der ab <strong>und</strong> zu<br />

gewechselt wird. Hauptleistung bleibt aber die Bewachung der Museumsräume in<br />

abwechselnder Reihenfolge – also „im Stand“. Bitte beachten Sie: Die Tätigkeit in<br />

Museen wir von den zuständigen Behörden teils unterschiedlich eingestuft. Deshalb<br />

sollten sich Bewachungsgewerbetreibende oder ihre Mitarbeiter dort erk<strong>und</strong>igen, was<br />

tatsächlich als Nachweis gefordert wird.<br />

Hinweis: Bei diesen Tätigkeiten muss die <strong>Unterrichtung</strong>sbescheinigung <strong>nach</strong> § 34a GewO<br />

vorgelegt werden.<br />

Tätigkeiten, für die die Sachk<strong>und</strong>eprüfung vorliegen muss, sind folgende:<br />

1) Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum <strong>und</strong> in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich<br />

öffentlichem Verkehr<br />

Kontrollgänge:


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Das Wachpersonal muss einen größeren Raum durch Umhergehen oder Umherfahren<br />

bewachen. Die Bewachung besteht gerade im Kontrollgehen; nicht, wenn verschiedene<br />

Gebäude in einer Straße/Stadt (stationär) bewacht <strong>und</strong> die Wege zwischen den verschiedenen<br />

Gebäuden von Zeit zu Zeit zu Fuß oder mittels Auto zurückgelegt werden. Revierfahrer sind<br />

folglich nicht erfasst. Kontrollgänge müssen dabei die Hauptleistung der Bewachung sein.<br />

Selbst regelmäßiger Raumwechsel, zum Beispiel im Museum (verschiedene Räume werden<br />

abwechselnd bewacht), wird in der Regel nicht als Kontrollgang eingeordnet. Bitte erk<strong>und</strong>igen<br />

Sie sich bei der zuständigen Behörde.<br />

Öffentlicher Verkehrsraum:<br />

öffentliche Straßen<br />

Bahnhöfe<br />

Wege<br />

Parkanlagen<br />

Vorplätze von öffentlich zugänglichen Gebäuden, zum Beispiel Rathaus<br />

Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr:<br />

In den Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr fallen private Räumlichkeiten<br />

oder privates Gelände, die der Eigentümer der Allgemeinheit, also keinem speziell vorab<br />

feststellbaren Personenkreis, zugänglich macht.<br />

Beispiele:<br />

Aufenthaltsräume <strong>und</strong> Empfangshallen, die jedermann zugänglich sind, zum Beispiel in<br />

Flughäfen Bereiche, die ohne Flugticket betreten werden können<br />

Schulgebäude<br />

Krankenhäuser<br />

zum Teil Universitäten <strong>und</strong> Kongresshallen<br />

Gerichte, soweit frei zugänglich<br />

Sportanlagen aller Art, soweit frei zugänglich<br />

Einkaufszentren, soweit frei zugänglich<br />

zum Beispiel Kaufhäuser, Geschäfte <strong>und</strong> bestimmte Ladenpassagen, soweit frei<br />

zugänglich<br />

Beispiele für sachk<strong>und</strong>epflichtige Kontrollgänge:<br />

Kontrollgänge auf U-Bahnhöfen <strong>und</strong> in S-Bahnen<br />

Kontrollgänge in Fußgängerzonen<br />

Kontrollgänge in Empfangshallen, zum Beispiel von Flughäfen<br />

sogenannte Citystreifen<br />

Kontrollgänge in Kaufhäuser<br />

Kontrollgänge in Ladenpassagen<br />

2) Schutz vor Ladendieben<br />

Hierbei handelt es sich um die sogenannte Kaufhausdetektive, das heißt Personal von<br />

gewerblichen Bewachungsunternehmen, das Kaufhäuser bewacht. Bitte beachten Sie: Die<br />

Tätigkeit von Detektiven, die bei einem Kaufhaus angestellt sind, ist keine Bewachung! Denn<br />

Angestellte in einem Kaufhaus, die die Aufgabe haben, auf die Waren aufzupassen, bewachen<br />

keine fremden Gegenstände.<br />

3) Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken


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Erfasst werden nur gastgewerbliche Diskotheken. Sie sind insbesondere durch groß<br />

dimensionierte Musikanlagen, eine Tanzfläche, Auftreten eines Diskjockeys,<br />

überdurchschnittliche Musikbeschallung geringes Angebot an Speisen usw.<br />

gekennzeichnet. Bitte beachten Sie: Hier gibt es regionale Unterschiede;<br />

Gewerbetreibende sollten sich daher bei ihrer zuständigen Behörde <strong>nach</strong> der rechtlichen<br />

Einordnung erk<strong>und</strong>igen.<br />

Nicht darunter fallen gewerbliche Veranstaltungen der „mehr ruhigen Art“, also ohne<br />

Diskothekencharakter, zum Beispiel Tanztees, Bälle, Senioren- oder<br />

Jugendtanzveranstaltungen, auch wenn sie sich <strong>nach</strong> außen als Diskotheken<br />

bezeichnen, ebenfalls nicht Nachtlokale, auch wenn sie Türsteher beschäftigen.<br />

Auch bei Einlasskontrollen von Bierzelten <strong>und</strong> anderen Festzelten ist kein<br />

Sachk<strong>und</strong>e<strong>nach</strong>weis erforderlich.<br />

Hinweis: Gewerbeämter können bei Erlaubniserteilung für Diskotheken anordnen, dass die<br />

Zugangskontrolle zur Diskothek von Personal ausgeübt wird, das die Sachk<strong>und</strong>eprüfung <strong>nach</strong> §<br />

34a Abs. 1 Satz 5 GewO absolviert haben muss, auch wenn das Personal bei dem<br />

Diskothekenbesitzer angestellt ist. Solche Auflagen seitens der Gewerbeämter können auch bei<br />

anderen Veranstaltungen erteilt werden. Die Sachk<strong>und</strong>eprüfung muss auch der<br />

Bewachungsunternehmer absolvieren, soweit er selbst in eigener Person<br />

sachk<strong>und</strong>epflichtige Bewachungen erbringt.<br />

Es ist letztendlich entscheidend, wie die Gewerbeämter einzelne Tätigkeitsbereiche zuordnen.<br />

Die Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern haben dabei lediglich beratende Funktion.<br />

2. <strong>Unterrichtung</strong> für Unternehmer im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)<br />

Zielgruppe Die <strong>Unterrichtung</strong> richtet sich an Unternehmer im Bewachungsgewerbe.<br />

Hierzu gehören:<br />

Personen, die das Bewachungsgewerbe als Selbstständige<br />

ausüben wollen,<br />

gesetzliche Vertreter von Bewachungsunternehmen, zum<br />

Beispiel GmbH-Geschäftsführer,<br />

mit der Leitung von Bewachungsunternehmen beauftragte<br />

Personen, zum Beispiel Betriebsleiter.<br />

Ziel Die Teilnehmer sollen mit den für die Ausübung des Gewerbes<br />

notwendigen rechtlichen Vorschriften <strong>und</strong> fachspezifischen Pflichten <strong>und</strong><br />

Befugnissen sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang<br />

vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche<br />

Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.


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Sachgebiete 1. Recht der öffentlichen Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung einschließlich<br />

Gewerberecht <strong>und</strong> Datenschutzrecht<br />

Aufgaben <strong>und</strong> Abgrenzungen der Tätigkeit von<br />

Bewachungsunternehmen zu den Aufgaben der Polizei- <strong>und</strong><br />

Ordnungsbehörden<br />

Pflichten der Unternehmer <strong>nach</strong><br />

§§ 14, 34a GewO<br />

der Bewachungsverordnung<br />

dem B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetz<br />

2. Bürgerliches Gesetzbuch<br />

Notwehr, Notstand, verbotene Eigenmacht, Haftungs- <strong>und</strong><br />

Deliktsrecht, Eigentum <strong>und</strong> Besitz, Schikaneverbot,<br />

Abgrenzungsfragen zu den einschlägigen Vorschriften des<br />

StGB<br />

3. Straf- <strong>und</strong> Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen<br />

einzelne Straftatbestände<br />

vorläufige Festnahme<br />

Umgang mit Verteidigungswaffen<br />

4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- <strong>und</strong> Sicherungsdienste<br />

5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in<br />

Gefahrensituationen <strong>und</strong> Deeskalationstechniken in<br />

Konfliktsituationen<br />

Selbstwertgefühl<br />

übersteigerte Selbstwert-/Minderwertigkeitsgefühle<br />

Konflikt/Stress<br />

richtiges Ansprechen <strong>und</strong> Führung im Gespräch<br />

6. Gr<strong>und</strong>züge der Sicherheitstechnik<br />

mechanische Sicherungstechnik<br />

Gefahrenmeldeanlagen; Alarmverfolgung<br />

Brandschutz<br />

Sprache Die <strong>Unterrichtung</strong> erfolgt in deutscher Sprache. Die zu unterrichtende<br />

Person muss über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Der<br />

<strong>Unterrichtung</strong>s<strong>nach</strong>weis kann wegen nicht ausreichender<br />

Sprachkenntnisse verweigert werden.<br />

Abschluss Nach Abschluss des <strong>Unterrichtung</strong>sverfahrens wird eine Bescheinigung<br />

erstellt, sofern die unterrichtete Person ohne Fehlzeiten teilgenommen<br />

hat <strong>und</strong> die <strong>IHK</strong> sich davon überzeugen konnte, dass der Inhalt der<br />

<strong>Unterrichtung</strong> vom Teilnehmer verstanden wurde <strong>und</strong> er mit den<br />

notwendigen rechtlichen Vorschriften vertraut ist. Das Verständnis der<br />

Teilnehmer über die unterrichteten Themen wird durch mündliche oder<br />

schriftliche Fragen überprüft.<br />

Ausnahmen Von der <strong>Unterrichtung</strong> sind Personen befreit, die über bestimmte<br />

Ausbildungsabschlüsse verfügen, zum Beispiel:<br />

Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeidienst <strong>und</strong><br />

B<strong>und</strong>esgrenzschutz oder B<strong>und</strong>espolizei<br />

Laufbahnprüfung für den mittleren Justizvollzugsdienst<br />

Feldjäger der B<strong>und</strong>eswehr<br />

Fachkraft für Schutz <strong>und</strong> Sicherheit<br />

oder die Sachk<strong>und</strong>eprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich abgelegt<br />

haben. Die Ausnahmeregelungen sind im § 5 der<br />

Bewachungsverordnung (BewachV) detailliert dargestellt.<br />

Dauer 80 Unterrichtsst<strong>und</strong>en


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Teilnahme- 780,00 Euro<br />

gebühr<br />

Ort Aachen<br />

Termine Die <strong>Unterrichtung</strong>en finden regelmäßig statt. Über die genauen Termine<br />

informiert der Veranstaltungskalender der <strong>IHK</strong> Aachen im Internet unter<br />

http://www.aachen.ihk.de oder das Service-Center der <strong>IHK</strong> Aachen unter<br />

der Telefonnummer +49 241 4460-447.<br />

Anmeldung Die Anmeldung zur <strong>Unterrichtung</strong> erfolgt schriftlich. Dieses Merkblatt<br />

enthält den benötigten Anmeldevordruck als beschreibbare PDF-Datei.<br />

3. <strong>Unterrichtung</strong> für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)<br />

Zielgruppe Die <strong>Unterrichtung</strong> richtet sich an Beschäftigte im Bewachungsgewerbe.<br />

Ziel Die Teilnehmer sollen mit den für die Ausübung des Gewerbes<br />

notwendigen rechtlichen Vorschriften <strong>und</strong> fachspezifischen Pflichten <strong>und</strong><br />

Befugnissen sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang<br />

vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche<br />

Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.<br />

Sachgebiete 1. Recht der öffentlichen Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung einschließlich<br />

Gewerberecht <strong>und</strong> Datenschutzrecht<br />

Aufgaben <strong>und</strong> Abgrenzungen der Tätigkeit von<br />

Bewachungsunternehmen zu den Aufgaben der Polizei- <strong>und</strong><br />

Ordnungsbehörden<br />

§ 34a Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung<br />

2. Bürgerliches Gesetzbuch<br />

Notwehr, Notstand, verbotene Eigenmacht, Haftungs- <strong>und</strong><br />

Deliktsrecht, Eigentum <strong>und</strong> Besitz, Schikaneverbot,<br />

Abgrenzungsfragen zu den einschlägigen Vorschriften des<br />

StGB<br />

3. Straf- <strong>und</strong> Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen<br />

einzelne Straftatbestände<br />

vorläufige Festnahme<br />

Gr<strong>und</strong>züge der Aufgaben von Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> Polizei<br />

Umgang mit Verteidigungswaffen<br />

4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- <strong>und</strong> Sicherungsdienste<br />

5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in<br />

Gefahrensituationen <strong>und</strong> Deeskalationstechniken in<br />

Konfliktsituationen<br />

Selbstwertgefühl<br />

übersteigerte Selbstwert-/Minderwertigkeitsgefühle<br />

Konflikt/Stress<br />

richtiges Ansprechen <strong>und</strong> Führung im Gespräch<br />

6. Gr<strong>und</strong>züge der Sicherheitstechnik<br />

mechanische Sicherungstechnik<br />

Gefahrenmeldeanlagen; Alarmverfolgung<br />

Brandschutz<br />

Sprache Die <strong>Unterrichtung</strong> erfolgt in deutscher Sprache. Die zu unterrichtende<br />

Person muss über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Der<br />

<strong>Unterrichtung</strong>s<strong>nach</strong>weis kann wegen nicht ausreichender<br />

Sprachkenntnisse verweigert werden.


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Stand:11.06.2010<br />

Seite 7 von 16<br />

Abschluss Nach Abschluss des <strong>Unterrichtung</strong>sverfahrens wird eine Bescheinigung<br />

erstellt, sofern die unterrichtete Person ohne Fehlzeiten teilgenommen<br />

hat <strong>und</strong> die <strong>IHK</strong> sich davon überzeugen konnte, dass der Inhalt der<br />

<strong>Unterrichtung</strong> vom Teilnehmer verstanden wurde <strong>und</strong> er mit den<br />

notwendigen rechtlichen Vorschriften vertraut ist. Das Verständnis der<br />

Teilnehmer über die unterrichteten Themen wird durch mündliche oder<br />

schriftliche Fragen überprüft.<br />

Ausnahmen Von der <strong>Unterrichtung</strong> sind Personen befreit, die über bestimmte<br />

Ausbildungsabschlüsse verfügen, zum Beispiel:<br />

Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeidienst <strong>und</strong><br />

B<strong>und</strong>esgrenzschutz oder B<strong>und</strong>espolizei<br />

Laufbahnprüfung für den mittleren Justizvollzugsdienst<br />

Feldjäger der B<strong>und</strong>eswehr<br />

Fachkraft für Schutz <strong>und</strong> Sicherheit<br />

oder die Sachk<strong>und</strong>eprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich abgelegt<br />

haben. Die Ausnahmeregelungen sind im § 5 der<br />

Bewachungsverordnung (BewachV) detailliert dargestellt.<br />

Dauer 40 St<strong>und</strong>en<br />

Teilnahme- 405,00 Euro<br />

gebühr<br />

Ort Aachen<br />

Termine Die <strong>Unterrichtung</strong>en finden regelmäßig statt. Über die genauen Termine<br />

informiert der Veranstaltungskalender der <strong>IHK</strong> Aachen im Internet unter<br />

http://www.aachen.ihk.de oder das Service-Center der <strong>IHK</strong> Aachen unter<br />

der Telefonnummer +49 241 4460-447.<br />

Anmeldung Die Anmeldung zur <strong>Unterrichtung</strong> erfolgt schriftlich. Dieses Merkblatt<br />

enthält den benötigten Anmeldevordruck als beschreibbare PDF-Datei.<br />

4. Sachk<strong>und</strong>eprüfung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)<br />

Zielgruppe Unternehmer <strong>und</strong> Beschäftigte, die eine der folgenden Tätigkeiten in<br />

eigener Person ausüben oder ausüben wollen:<br />

1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in<br />

Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,<br />

2. Schutz vor Ladendieben,<br />

3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.<br />

Ziel Der Gesetzgeber hält wegen des direkten Bürgerkontakts der genannten<br />

Tätigkeiten eine qualifizierte Durchführung der Wachaufgaben für<br />

notwendig. Deshalb kommt es besonders darauf an, dass diese<br />

Wachpersonen die Grenzen der ihnen zustehenden Rechte kennen <strong>und</strong><br />

auch über Techniken <strong>und</strong> Maßnahmen zur vorbeugenden<br />

Prüfungsthemen<br />

Konfliktbewältigung informiert sind.<br />

1. Recht der öffentlichen Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung einschließlich<br />

Gewerberecht <strong>und</strong> Datenschutzrecht<br />

2. Bürgerliches Gesetzbuch<br />

3. Straf- <strong>und</strong> Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen<br />

4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- <strong>und</strong> Sicherungsdienste<br />

5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in<br />

Gefahrensituationen <strong>und</strong> Deeskalationstechniken in<br />

Konfliktsituationen<br />

6. Gr<strong>und</strong>züge der Sicherheitstechnik


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Prüfungsdurchführung <br />

Prüfungsvorbereitung<br />

Die Sachk<strong>und</strong>eprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120<br />

Minuten <strong>und</strong> einer mündlichen Prüfung. In der mündlichen Prüfung<br />

können gleichzeitig bis zu fünf Prüflinge geprüft werden. Sie soll für jeden<br />

Prüfling etwa 15 Minuten dauern. Die Prüfung kann wiederholt werden. Ist<br />

die Prüfung bestanden, bekommt der Prüfling eine Bescheinigung der<br />

Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer ausgehändigt, die dem Arbeitgeber<br />

vorgelegt wird.<br />

Die Vorbereitung auf die Sachk<strong>und</strong>eprüfung kann durch<br />

Schulungsmaßnahmen oder auch durch selbstständiges Lernen erfolgen.<br />

Es gibt verschiedene Weiterbildungseinrichtungen, die entsprechende<br />

Schulungen <strong>und</strong> Vorbereitungskurse durchführen. Als Vorbereitung auf<br />

die Sachk<strong>und</strong>eprüfung können Interessenten die <strong>Unterrichtung</strong>en im<br />

Bewachungsgewerbe besuchen.<br />

Ausnahmen Von der <strong>Unterrichtung</strong> sind Personen befreit, die über bestimmte<br />

Ausbildungsabschlüsse verfügen, zum Beispiel:<br />

Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeidienst <strong>und</strong><br />

B<strong>und</strong>esgrenzschutz oder B<strong>und</strong>espolizei<br />

Laufbahnprüfung für den mittleren Justizvollzugsdienst<br />

Feldjäger der B<strong>und</strong>eswehr<br />

Fachkraft für Schutz <strong>und</strong> Sicherheit.<br />

Die Ausnahmeregelungen sind im § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der<br />

Bewachungsverordnung (BewachV) detailliert dargestellt.<br />

Prüfungsgebühr 150,00 Euro<br />

Ort Aachen<br />

Termine Die Sachk<strong>und</strong>eprüfung findet regelmäßig statt. Über die genauen<br />

Termine informiert das Service-Center der <strong>IHK</strong> Aachen unter der<br />

Telefonnummer +49 241 4460-447.<br />

Anmeldung Die Anmeldung zur Sachk<strong>und</strong>eprüfung erfolgt schriftlich. Dieses Merkblatt<br />

enthält den benötigten Anmeldevordruck als beschreibbare PDF-Datei.<br />

5. Ansprechpartner der <strong>IHK</strong> Aachen<br />

<strong>Unterrichtung</strong>sverfahren<br />

Christian Wirtz<br />

E-Mail: christian.wirtz@aachen.ihk.de<br />

Telefon: +49 241 4460-125<br />

Sachk<strong>und</strong>eprüfung<br />

Nadine Mirke<br />

E-Mail: nadine.mirke@aachen.ihk.de<br />

Telefon: +49 241 4460-301<br />

Ausnahmen <strong>und</strong> rechtliche Fragestellungen<br />

Reinhard Bey<br />

E-Mail: reinhard.bey@aachen.ihk.de<br />

Telefon: +49 241 4460-281


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Seite 9 von 16<br />

Hinweise zur Handhabung der <strong>nach</strong>folgenden Anmeldeformulare<br />

Inhalt Es folgen drei beschreibbare Formulare im PDF-Format:<br />

1. Anmeldung zur <strong>Unterrichtung</strong> für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe<br />

2. Anmeldung zur <strong>Unterrichtung</strong> für Unternehmer im Bewachungsgewerbe<br />

3. Anmeldung zur Sachk<strong>und</strong>eprüfung im Bewachungsgewerbe.<br />

Anleitung Zum Ausfüllen der Formulare am Bildschirm gehen Sie bitte wie folgt vor:<br />

Speicherung<br />

eingeschränkt<br />

Schritt Vorgehen<br />

1 Speichern Sie diese PDF-Datei auf Ihrem Rechner.<br />

2 Füllen Sie die grau hinterlegten Felder am Bildschirm aus.<br />

3 Drucken Sie die Datei aus <strong>und</strong> lassen Sie die Datei geöffnet.<br />

4 Überprüfen Sie Ihre Angaben auf Richtigkeit.<br />

5 Nehmen Sie ggf. nötige Korrekturen vor <strong>und</strong> drucken Sie die korrigierte<br />

Datei aus.<br />

6 Drucken Sie ggf. ein zweites Exemplar für Ihre Unterlagen aus.<br />

7 Schließen Sie die Datei.<br />

Bitte berücksichtigen Sie, dass die von Ihnen eingetragenen Formulardaten nur mit<br />

Acrobat Reader 8 oder der Vollversion von Adobe Acrobat gespeichert werden<br />

können. Der Acrobat Reader 8 kann kostenfrei unter der Adresse<br />

http://www.adobe.com heruntergeladen werden.<br />

Unterschriften Unterschreiben Sie das ausgedruckte Formular an der dafür vorgesehenen Stelle.<br />

Versand Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte <strong>und</strong> unterschriebene Formular, ggf. mit<br />

den im Formular angegebenen Anlagen an folgende Adresse:<br />

Ansprech-<br />

partner<br />

<strong>Unterrichtung</strong>sverfahren: Sachk<strong>und</strong>e:<br />

Industrie <strong>und</strong> Handelskammer Aachen Industrie <strong>und</strong> Handelskammer Aachen<br />

Herrn Christan Wirtz Frau Nadine Mirke<br />

Theaterstraße 6 - 10 Theaterstraße 6 - 10<br />

52062 Aachen 52062 Aachen<br />

Bei inhaltlichen oder organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an folgenden<br />

Ansprechpartner:<br />

<strong>Unterrichtung</strong>sverfahren: Sachk<strong>und</strong>e:<br />

Christan Wirtz Nadine Mirke<br />

Telefon: +49 241 4460-125 Telefon: +49 241 4460-301<br />

E-Mail: christian.wirtz@aachen.ihk.de E-Mail: nadine.mirke@aachen.ihk.de


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Seite 10 von 16<br />

Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Aachen<br />

Abteilung Weiterbildung <strong>und</strong><br />

Informationstechnologien<br />

Theaterstraße 6 - 10<br />

52062 Aachen<br />

Telefax: 0241 4460-150<br />

Anmeldung<br />

<strong>Unterrichtung</strong> für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)<br />

40 Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />

Veranstaltungsnummer: __________________________<br />

Datum: vom ________________ bis _________________<br />

Name, Vorname: ____________________________________________________________<br />

Geburtstag, Geburtsort: ______________________________________________________<br />

Private Anschrift: ____________________________________________________________<br />

Telefon, E-Mail: _____________________________________________________________<br />

Firma: ____________________________________________________________________<br />

Anschrift: _________________________________________________________________<br />

Telefon, E-Mail: ____________________________________________________________<br />

Rechnungserstellung an: [ ] Firma [ ] Teilnehmer<br />

Ich werde unselbstständig mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben betraut. Mir ist<br />

bekannt, dass die <strong>Unterrichtung</strong> ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt wird.<br />

Ich beherrsche die Sprache so gut, dass ich die <strong>Unterrichtung</strong> verstehen werde. Mir ist<br />

bekannt, dass ich vor Beginn der <strong>Unterrichtung</strong> meine Identität durch Vorlage eines<br />

gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses <strong>nach</strong>zuweisen habe. Es gelten die<br />

allgemeinen Teilnahmebedingungen der Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Aachen, die mir<br />

bekannt sind.<br />

_______________________________ ________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel


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Stand:11.06.2010<br />

Seite 11 von 16<br />

Allgemeine Teilnahmebedingungen<br />

Anmeldung - Die Anmeldung erfolgt schriftlich bei der <strong>IHK</strong> Aachen, Theaterstraße 6 - 10, 52062 Aachen.<br />

Diese wird vertreten durch ihren Hauptgeschäftsführer Jürgen Drewes. Der Vertrag kommt mit der<br />

Anmeldebestätigung zustande. Der Vertragspartner bleibt zwei Wochen an sein Angebot geb<strong>und</strong>en. Mit der<br />

Anmeldung erkennt der Vertragspartner die Teilnahmebedingungen an.<br />

Zahlungsbedingungen - Das Entgelt für die Veranstaltung ist <strong>nach</strong> Aufforderung zu überweisen. Soweit<br />

Prüfungsgebühren anfallen, werden diese <strong>nach</strong> der Gebührenordnung der <strong>IHK</strong> gesondert erhoben.<br />

Rücktritt <strong>und</strong> Kündigung - Der Vertragspartner kann bis zu zehn Tagen vor Beginn der Veranstaltung ohne<br />

Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der<br />

Zugang bei der <strong>IHK</strong>. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei später<br />

eingehenden Rücktritten ist eine Kostenpauschale von 50 % zu zahlen. Die Pauschale entfällt, wenn ein<br />

Ersatzteilnehmer benannt wird. Mit Beginn des Veranstaltungstages ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.<br />

Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht, ist das Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Die<br />

Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsteile berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages.<br />

Bei Lehrgängen, die länger als sechs Monate dauern, hat der Vertragspartner erstmalig die Möglichkeit, mit<br />

einer Frist von sechs Wochen zum Ende der ersten sechs Monate zu kündigen, da<strong>nach</strong> jeweils zum Ende der<br />

nächsten drei Monate. Das Entgelt richtet sich in diesen Fällen anteilig <strong>nach</strong> der Vertragslaufzeit. Wenn bei der<br />

Anmeldung mitgeteilt wird, dass eine Förderung der Maßnahme <strong>nach</strong> SGB III beantragt worden ist, besteht ein<br />

kostenloses Rücktrittsrecht, falls eine Förderung nicht erfolgt.<br />

Widerrufsrecht: Die <strong>nach</strong>folgende Widerrufsbelehrung gilt nur für private Verbraucher.<br />

Widerrufsbelehrung - Soweit der Vertragspartner privater Verbraucher ist, kann er seine Vertragserklärung<br />

innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail,<br />

widerrufen. Die Frist beginnt <strong>nach</strong> Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss <strong>und</strong><br />

auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs.1 <strong>und</strong> 2<br />

EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.<br />

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

<strong>IHK</strong> Aachen, Theaterstraße 6 - 10, 52062 Aachen.<br />

Widerrufsfolgen - Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen<br />

zurückzugewähren <strong>und</strong> gegebenenfalls gezogene Nutzungen, zum Beispiel Zinsen, herauszugeben. Kann der<br />

Vertragspartner die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand<br />

zurückgewähren, muss er der <strong>IHK</strong> insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass<br />

der Vertragspartner die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl<br />

erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.<br />

Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung, für die <strong>IHK</strong> mit deren<br />

Empfang.<br />

Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf<br />

ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht<br />

ausgeübt hat.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung.<br />

Absage - Die <strong>IHK</strong> ist berechtigt, Lehrveranstaltungen abzusagen, wenn eine von der <strong>IHK</strong> festgelegte<br />

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Weitergehende<br />

Ansprüche kann der Vertragspartner nicht geltend machen.<br />

Änderungen - Die <strong>IHK</strong> behält sich vor, Dozenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern,<br />

soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist. Der Vertragspartner kann daraus keine Ansprüche, zum Beispiel<br />

auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Entgelts, ableiten.<br />

Urheberrecht - Die begleitenden Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt <strong>und</strong> dürfen nicht -<br />

auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung des Urhebers vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet werden.<br />

Dies gilt für gedruckte ebenso wie für digital bereitgestellte Schulungsunterlagen.<br />

Datenerfassung - Der Vertragspartner erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass seine<br />

persönlichen Daten für die Veranstaltungs- <strong>und</strong> Prüfungsabwicklung sowie spätere Teilnehmerinformation<br />

gespeichert werden. 3_w_00030, Ausgabe 10, Stand 11.06.2010


kh_1634<br />

Stand:11.06.2010<br />

Seite 12 von 16<br />

Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Aachen<br />

Abteilung Weiterbildung <strong>und</strong><br />

Informationstechnologien<br />

Theaterstraße 6 - 10<br />

52062 Aachen<br />

Telefax: 0241 4460-150<br />

Anmeldung<br />

<strong>Unterrichtung</strong> für Unternehmer im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)<br />

80 Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />

Veranstaltungsnummer: _________________________<br />

Datum: vom ________________ bis ________________<br />

Name, Vorname: ____________________________________________________________<br />

Geburtstag, Geburtsort: ______________________________________________________<br />

Private Anschrift: ____________________________________________________________<br />

Telefon, E-Mail: _____________________________________________________________<br />

Firma: ____________________________________________________________________<br />

Anschrift: _________________________________________________________________<br />

Telefon, E-Mail: ____________________________________________________________<br />

Rechnungserstellung an: [ ] Firma [ ] Teilnehmer<br />

Mir ist bekannt, dass die <strong>Unterrichtung</strong> ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt<br />

wird. Ich beherrsche die Sprache so gut, dass ich die <strong>Unterrichtung</strong> verstehen werde. Mir<br />

ist bekannt, dass ich vor Beginn der <strong>Unterrichtung</strong> meine Identität durch Vorlage eines<br />

gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses <strong>nach</strong>zuweisen habe. . Es gelten die<br />

allgemeinen Teilnahmebedingungen der Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Aachen, die mir<br />

bekannt sind.<br />

_______________________________ ________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel


kh_1634<br />

Stand:11.06.2010<br />

Seite 13 von 16<br />

Allgemeine Teilnahmebedingungen<br />

Anmeldung - Die Anmeldung erfolgt schriftlich bei der <strong>IHK</strong> Aachen, Theaterstraße 6 - 10, 52062 Aachen.<br />

Diese wird vertreten durch ihren Hauptgeschäftsführer Jürgen Drewes. Der Vertrag kommt mit der<br />

Anmeldebestätigung zustande. Der Vertragspartner bleibt zwei Wochen an sein Angebot geb<strong>und</strong>en. Mit der<br />

Anmeldung erkennt der Vertragspartner die Teilnahmebedingungen an.<br />

Zahlungsbedingungen - Das Entgelt für die Veranstaltung ist <strong>nach</strong> Aufforderung zu überweisen. Soweit<br />

Prüfungsgebühren anfallen, werden diese <strong>nach</strong> der Gebührenordnung der <strong>IHK</strong> gesondert erhoben.<br />

Rücktritt <strong>und</strong> Kündigung - Der Vertragspartner kann bis zu zehn Tagen vor Beginn der Veranstaltung ohne<br />

Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der<br />

Zugang bei der <strong>IHK</strong>. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei später<br />

eingehenden Rücktritten ist eine Kostenpauschale von 50 % zu zahlen. Die Pauschale entfällt, wenn ein<br />

Ersatzteilnehmer benannt wird. Mit Beginn des Veranstaltungstages ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.<br />

Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht, ist das Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Die<br />

Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsteile berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages.<br />

Bei Lehrgängen, die länger als sechs Monate dauern, hat der Vertragspartner erstmalig die Möglichkeit, mit<br />

einer Frist von sechs Wochen zum Ende der ersten sechs Monate zu kündigen, da<strong>nach</strong> jeweils zum Ende der<br />

nächsten drei Monate. Das Entgelt richtet sich in diesen Fällen anteilig <strong>nach</strong> der Vertragslaufzeit. Wenn bei der<br />

Anmeldung mitgeteilt wird, dass eine Förderung der Maßnahme <strong>nach</strong> SGB III beantragt worden ist, besteht ein<br />

kostenloses Rücktrittsrecht, falls eine Förderung nicht erfolgt.<br />

Widerrufsrecht: Die <strong>nach</strong>folgende Widerrufsbelehrung gilt nur für private Verbraucher.<br />

Widerrufsbelehrung - Soweit der Vertragspartner privater Verbraucher ist, kann er seine Vertragserklärung<br />

innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail,<br />

widerrufen. Die Frist beginnt <strong>nach</strong> Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss <strong>und</strong><br />

auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs.1 <strong>und</strong> 2<br />

EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.<br />

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

<strong>IHK</strong> Aachen, Theaterstraße 6 - 10, 52062 Aachen.<br />

Widerrufsfolgen - Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen<br />

zurückzugewähren <strong>und</strong> gegebenenfalls gezogene Nutzungen, zum Beispiel Zinsen, herauszugeben. Kann der<br />

Vertragspartner die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand<br />

zurückgewähren, muss er der <strong>IHK</strong> insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass<br />

der Vertragspartner die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl<br />

erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.<br />

Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung, für die <strong>IHK</strong> mit deren<br />

Empfang.<br />

Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf<br />

ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht<br />

ausgeübt hat.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung.<br />

Absage - Die <strong>IHK</strong> ist berechtigt, Lehrveranstaltungen abzusagen, wenn eine von der <strong>IHK</strong> festgelegte<br />

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Weitergehende<br />

Ansprüche kann der Vertragspartner nicht geltend machen.<br />

Änderungen - Die <strong>IHK</strong> behält sich vor, Dozenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern,<br />

soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist. Der Vertragspartner kann daraus keine Ansprüche, zum Beispiel<br />

auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Entgelts, ableiten.<br />

Urheberrecht - Die begleitenden Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt <strong>und</strong> dürfen nicht -<br />

auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung des Urhebers vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet werden.<br />

Dies gilt für gedruckte ebenso wie für digital bereitgestellte Schulungsunterlagen.<br />

Datenerfassung - Der Vertragspartner erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass seine<br />

persönlichen Daten für die Veranstaltungs- <strong>und</strong> Prüfungsabwicklung sowie spätere Teilnehmerinformation<br />

gespeichert werden. 3_w_00030, Ausgabe 10, Stand 11.06.2010


kh_1634<br />

Stand:11.06.2010<br />

Seite 14 von 16<br />

Anmeldung zur<br />

Sachk<strong>und</strong>eprüfung im Bewachungsgewerbe<br />

Gesamtprüfung<br />

Wiederholung gesamt<br />

Wiederholung mündlich<br />

(bitte in Druckschrift ausfüllen + Unterschrift Seite 2 nicht vergessen)<br />

<strong>IHK</strong> Aachen<br />

Nadine Mirke<br />

Theaterstraße 6 - 10<br />

52062 Aachen<br />

Telefon: 0241 4460-301<br />

nadine.mirke@aachen.ihk.de<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

Name Vorname<br />

_________________________________________________________________________<br />

Geburtsdatum Geburtsort<br />

_________________________________________________________________________<br />

Straße<br />

_________________________________________________________________________<br />

PLZ/Wohnort<br />

_________________________________________________________________________<br />

Telefon privat Telefon dienstlich<br />

_________________________________________________________________________<br />

Mobil E-Mail<br />

Prüfungstermin<br />

Bitte den Prüfungstermin angeben:<br />

Gebühren-<br />

bescheid an:<br />

Berufspraxis:<br />

_____________________________________________<br />

Ο Firma* Ο Teilnehmer<br />

*Bitte schriftliche Bestätigung der Firma/des Kostenträgers <strong>und</strong> genaue<br />

Rechnungsanschrift beifügen<br />

________________________________________________________<br />

zurzeit tätig als<br />

________________________________________________________<br />

bei (Firma)<br />

________________________________________________________<br />

in (Anschrift der Firma)


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Stand:11.06.2010<br />

Seite 15 von 16<br />

Der Anmeldung sind beizufügen:<br />

1. Kopie des Personalausweises bzw. Passes (beide Seiten),<br />

2. ggf. Kopie des Nichtbestandenenbescheides,<br />

3. ggf. schriftliche Bestätigung der Firma bzw. des Kostenträgers<br />

Prüfungsgebühr: 1. Teilnahme: 150,00 € Wiederholungsprüfung: 75,00 €<br />

Der Anspruch auf Entrichtung der Prüfungsgebühr entsteht mit Eingang der<br />

Anmeldung bei der Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Aachen.<br />

Rücktritt/ Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur schriftlich möglich. Sofern ein Rücktritt bis zwei<br />

Nichtteilnahme: Wochen vor dem Prüfungstermin erklärt wird, ermäßigt sich die fällige Gebühr auf 30<br />

%, bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt auf 50 % der ursprünglichen<br />

Gebühr. Wenn bis zum Prüfungstermin kein Rücktritt erklärt wurde, wird die volle<br />

Gebühr erhoben.<br />

Erfolgt der Rücktritt <strong>nach</strong> Beginn der Prüfung oder nimmt die Prüfungsteilnehmerin/ der<br />

Prüfungsteilnehmer an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Gr<strong>und</strong> vorliegt,<br />

so wird die Prüfung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet.<br />

Absage: Die Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Aachen hat das Recht, bei nicht ausreichender<br />

Beteiligung Prüfungen abzusagen. Sie ist dann verpflichtet bereits gezahlte Gebühren<br />

zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.<br />

Haftung: Die Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Aachen haftet nicht für Beschädigung, Verlust<br />

oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.<br />

Datenerfassung: Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass seine<br />

persönlichen Daten für die Prüfungsabwicklung sowie spätere Teilnehmerinforma-<br />

tionen gespeichert werden.<br />

Haben Sie bereits an einer Prüfung „Sachk<strong>und</strong>e im Bewachungsgewerbe“ teilgenommen?<br />

wenn ja, bei welcher Kammer:<br />

ja nein <br />

Datum: ________________________________________________________________<br />

Ort <strong>und</strong> Datum Unterschrift


kh_1634<br />

Stand:11.06.2010<br />

Seite 16 von 16<br />

Prüfung Sachk<strong>und</strong>e im Bewachungsgewerbe<br />

Prüfungstermine 2010<br />

Schriftliche Prüfung<br />

Mündliche Prüfung<br />

(voraussichtlich)<br />

Anmeldeschluss<br />

18. Februar 2010 24. Februar 2010 15. Januar 2010<br />

15. April 2010 21. April 2010 12. März 2010<br />

17. Juni 2010 23. Juni 2010 14. Mai 2010<br />

19. August 2010 25. August 2010 16. Juli 2010<br />

21. Oktober 2010 27. Oktober 2010 17. September 2010<br />

09. Dezember 2010 15. Dezember 2010 5. November 2010<br />

Hinweis: Die mündlichen Prüfungen finden in der Regel ca. eine Woche <strong>nach</strong> der schriftlichen Prüfung<br />

statt. Anmeldungen, die <strong>nach</strong> dem Anmeldeschlusstermin bei der Kammer eingehen, können nicht mehr<br />

berücksichtigt werden.

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