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Hydraulische Weiche<br />

Service und Gewährleistung<br />

Inbetriebnahme/<br />

Kundendienst<br />

Erdgas-Installation<br />

Version 01.10 EcoTherm Plus WGB 50 – 110 Serie E<br />

Planungshinweise<br />

Für den Betrieb des Gas-Brennwertgerätes ist der Einsatz einer hydraulischen<br />

Weiche nicht erforderlich, da keine Mindestumlaufwassermenge benötigt wird.<br />

Bei unbestimmten Anlagen, problematischen Hydrauliken oder Mehrkesselanlagen<br />

kann der Einsatz einer hydraulischen Weiche zur Entkopplung von Erzeugerund<br />

Verbraucherkreis zweckmäßig sein. Der Vorteil besteht darin, dass Gas-<br />

Brennwertgerät und Verbraucherkreis unabhängig voneinander mit unterschiedlichen<br />

Volumenströmen laufen und dadurch ein optimaler Betrieb gewährleistet<br />

ist. Die hydraulische Weiche wird nach dem größten Volumenstrom, in der Regel<br />

des Verbraucherkreises, ausgelegt. Weiterhin ist zu beachten, dass eine mittlere<br />

Fließgeschwindigkeit von 0,2 m/sec nicht überschritten wird. Anhaltswerte für<br />

die Dimensionierung sind den Größentabellen der Hersteller zu entnehmen.<br />

Der Fühler für die Kesselfolgeschaltung bei Kaskadenanlagen wird im oberen<br />

Bereich der hydraulischen Weiche eingebaut. Er gewähr leistet so die optimale<br />

lastabhängige Kesselregelung. Eine hydraulische Weiche kann daher in hydraulisch<br />

komplexen oder unbekannten Anlagen auch ein Problemlöser sein. Die in der<br />

Rubrik 13 „Anwendungsbeispiele“ gezeigten Hydraulikschemata und E-Pläne<br />

stellen nur einen Auszug aus einer großen Auswahl von möglichen Anwendungsbeispielen<br />

dar.<br />

Für Anlagen mit hydraulischer Weiche bzw. Mehrkesselanlagen beachten Sie<br />

bitte die BRÖTJE Arbeitsunterlage „Heizungsanlagen mit hydraulischer Weiche“.<br />

Diese enthält eine Zusammenstellung von einfachen bis hin zu komplexen<br />

Hydraulikschemata inklusive aller erforderlichen E-Pläne.<br />

Durch die Energieeinsparverordnung EnEV wird der Wartung und Instandhaltung<br />

von heizungstechnischen Anlagen besonderes Gewicht verliehen. So müssen<br />

Einrichtungen zur Senkung des Energiebedarfs (z. B. Gas-Brennwertgeräte) betriebsbereit<br />

erhalten und genutzt werden. Für alle bestehenden Gebäude sind<br />

Wartungs- und Instand haltungsarbeiten verpflichtend. Gleiches gilt für alle<br />

Heizungs- und Trinkwassererwärmungsanlagen sowie raumlufttechnische Anlagen.<br />

Für eine erforderliche Instandsetzung dürfen nur BRÖTJE Originalersatzteile verwendet<br />

werden. Für Schäden, die auf falsche Ersatzteile zurückzuführen sind,<br />

entfällt die Gewährleistung. Um dieser Gefährdung entgegenzutreten, empfehlen<br />

wir einen Wartungsvertrag abzu schließen. Terminlich sollte dieser so liegen, dass<br />

sich das Gas-Brennwertgerät zur Inspektion durch den Schornsteinfeger immer in<br />

einem einwandfreien Zustand befindet. So können die Kosten, sowohl für den<br />

Schornsteinfeger als auch für den Betrieb der Heizungsanlage, wirkungsvoll verringert<br />

werden.<br />

Für die Durchführung einer Inbetriebnahme bzw. für Kundendiensteinsätze gelten<br />

die in der aktuellen Preisliste angegebenen Bedingungen. Für kostenpflichtige<br />

Einsätze des BRÖTJE Kundendienstes gelten die Preisangaben der aktuellen<br />

Preisliste.<br />

BRÖTJE Gas-Brennwertgeräte sind werkseitig für den Betrieb mit Erdgas nach der<br />

zuletzt gültigen DIN zur Erdgasbeschaffenheit ausgelegt. Insbesondere ist das<br />

Arbeitsblatt G 260 des DVGW zu beachten. BRÖTJE Gas-Brennwertgeräte dürfen<br />

ausschließlich mit Erdgas betrieben werden, welches dem DVGW Arbeitsblatt G 260<br />

entspricht.<br />

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