Technische Information
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Hydraulische Weiche<br />
Service und Gewährleistung<br />
Inbetriebnahme/<br />
Kundendienst<br />
Erdgas-Installation<br />
Version 01.10 EcoTherm Plus WGB 50 – 110 Serie E<br />
Planungshinweise<br />
Für den Betrieb des Gas-Brennwertgerätes ist der Einsatz einer hydraulischen<br />
Weiche nicht erforderlich, da keine Mindestumlaufwassermenge benötigt wird.<br />
Bei unbestimmten Anlagen, problematischen Hydrauliken oder Mehrkesselanlagen<br />
kann der Einsatz einer hydraulischen Weiche zur Entkopplung von Erzeugerund<br />
Verbraucherkreis zweckmäßig sein. Der Vorteil besteht darin, dass Gas-<br />
Brennwertgerät und Verbraucherkreis unabhängig voneinander mit unterschiedlichen<br />
Volumenströmen laufen und dadurch ein optimaler Betrieb gewährleistet<br />
ist. Die hydraulische Weiche wird nach dem größten Volumenstrom, in der Regel<br />
des Verbraucherkreises, ausgelegt. Weiterhin ist zu beachten, dass eine mittlere<br />
Fließgeschwindigkeit von 0,2 m/sec nicht überschritten wird. Anhaltswerte für<br />
die Dimensionierung sind den Größentabellen der Hersteller zu entnehmen.<br />
Der Fühler für die Kesselfolgeschaltung bei Kaskadenanlagen wird im oberen<br />
Bereich der hydraulischen Weiche eingebaut. Er gewähr leistet so die optimale<br />
lastabhängige Kesselregelung. Eine hydraulische Weiche kann daher in hydraulisch<br />
komplexen oder unbekannten Anlagen auch ein Problemlöser sein. Die in der<br />
Rubrik 13 „Anwendungsbeispiele“ gezeigten Hydraulikschemata und E-Pläne<br />
stellen nur einen Auszug aus einer großen Auswahl von möglichen Anwendungsbeispielen<br />
dar.<br />
Für Anlagen mit hydraulischer Weiche bzw. Mehrkesselanlagen beachten Sie<br />
bitte die BRÖTJE Arbeitsunterlage „Heizungsanlagen mit hydraulischer Weiche“.<br />
Diese enthält eine Zusammenstellung von einfachen bis hin zu komplexen<br />
Hydraulikschemata inklusive aller erforderlichen E-Pläne.<br />
Durch die Energieeinsparverordnung EnEV wird der Wartung und Instandhaltung<br />
von heizungstechnischen Anlagen besonderes Gewicht verliehen. So müssen<br />
Einrichtungen zur Senkung des Energiebedarfs (z. B. Gas-Brennwertgeräte) betriebsbereit<br />
erhalten und genutzt werden. Für alle bestehenden Gebäude sind<br />
Wartungs- und Instand haltungsarbeiten verpflichtend. Gleiches gilt für alle<br />
Heizungs- und Trinkwassererwärmungsanlagen sowie raumlufttechnische Anlagen.<br />
Für eine erforderliche Instandsetzung dürfen nur BRÖTJE Originalersatzteile verwendet<br />
werden. Für Schäden, die auf falsche Ersatzteile zurückzuführen sind,<br />
entfällt die Gewährleistung. Um dieser Gefährdung entgegenzutreten, empfehlen<br />
wir einen Wartungsvertrag abzu schließen. Terminlich sollte dieser so liegen, dass<br />
sich das Gas-Brennwertgerät zur Inspektion durch den Schornsteinfeger immer in<br />
einem einwandfreien Zustand befindet. So können die Kosten, sowohl für den<br />
Schornsteinfeger als auch für den Betrieb der Heizungsanlage, wirkungsvoll verringert<br />
werden.<br />
Für die Durchführung einer Inbetriebnahme bzw. für Kundendiensteinsätze gelten<br />
die in der aktuellen Preisliste angegebenen Bedingungen. Für kostenpflichtige<br />
Einsätze des BRÖTJE Kundendienstes gelten die Preisangaben der aktuellen<br />
Preisliste.<br />
BRÖTJE Gas-Brennwertgeräte sind werkseitig für den Betrieb mit Erdgas nach der<br />
zuletzt gültigen DIN zur Erdgasbeschaffenheit ausgelegt. Insbesondere ist das<br />
Arbeitsblatt G 260 des DVGW zu beachten. BRÖTJE Gas-Brennwertgeräte dürfen<br />
ausschließlich mit Erdgas betrieben werden, welches dem DVGW Arbeitsblatt G 260<br />
entspricht.<br />
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