SWIETELSKY. PARTNER GROSSER IDEEN ...

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19.06.2012 Aufrufe

SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H., Linz Ausblick: Die Konjunkturaussichten für die 16 EURO-Länder sind nicht zuletzt aufgrund der Schuldenkrise der PIGS – Staaten unsicher. Euroconstruct erwartet daher für 2010 in der Euro-Zone ein Wachstum von nur 1,1 % während für die Weltwirtschaft ein Wachstum von 4,3 % prognostiziert wird (IWF). Für die Euroconstruct-Länder wird in 2010 eine weitere Schrumpfung der Bauleistung von rund 4,0 % vorhergesagt. Im Rahmen der Konjunkturpakete profitierte die Bauwirtschaft in Österreich von mehreren Maßnahmen, darunter der Förderung der thermischen Sanierung privater Gebäude, wohingegen Zusatzausgaben der Bundesimmobiliengesellschaft, der Asfinag und der ÖBB erst zum überwiegenden Teil erst in 2010/11 wirksam werden dürften. Im Zuge der Budgetkonsolidierung zeichnet sich eine Einschränkung der Infrastrukturinvestitionen ab 2011 ab. Erste Schritte hinsichtlich der Evaluierung von Projekten hinsichtlich Dringlichkeit und Finanzierung laufen bereits. Euroconstruct geht davon aus, dass die Krise der Bauwirtschaft in Österreich anhält und auch in 2010 mit einem Rückgang (-1 %) zu rechnen ist. Für 2011 wird ein geringfügiges Wachstum von 0,3 % erwartet. Aufgrund der Langfristigkeit der Projekte in der Bauwirtschaft erwarten wir, dass die schwierigsten Jahre der Bauwirtschaft in unseren Kernmärkte 2010 und 2011 sein werden. Das Auslaufen der Konjunkturpakete und die Budgetnöte der Staaten und Kommunen werden in diesen Jahren durchschlagen. Inwieweit private bzw. betriebliche Investitionen diesen Rückgang auffangen können, ist von der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage abhängig. Die wirtschaftlichen Aussichten für den deutschen Baumarkt sind für 2010 noch durchwegs positiv (+0,4 % für 2010 lt. Euroconstruct). Sorge bereitet hier die Entwicklung im Jahr 2011 und später, denn es ist zu befürchten, dass die Bauwirtschaft als nachgelagerte Branche die Rezession dann zu spüren bekommen wird. Die aktuelle Auftragsentwicklung in Tschechien kündet davon, dass der Bauwirtschaft das eigentliche Krisenjahr erst bevorsteht. Für 2010 ist das Budget des Staatlichen Fonds für Verkehrsinfrastruktur zwar noch gut gefüllt, jedoch könnten bereits ab 2011 Mittel für Schlüsselverbindungen fehlen. Während SWIETELSKY aufgrund der aktuellen Auftragssituation für seine Hochbausparte eine deutliche Erhöhung der Bauleistung erwartet, gehen die Euroconstruct Experten aufgrund der zu erwartenden Einbrüche im Hochbau (-17,1 %) von einem Rückgang der Bauproduktion in Tschechien in Höhe von 7,0 % in 2010 aus. Nachdem in Ungarn die Talsohle der Bauwirtschaft bereits erreicht sein dürfte, rechnen wir in den nächsten Jahren mit einer leichten Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Bausektors. Wobei im Infrastrukturbereich (Verkehrswegebau, Kanalbau) eine Bodenbildung zu erwarten ist, hingegen der privat finanzierte Hochbau weiterhin mit den lokalen Finanzierungsproblemen konfrontiert sein wird. Zusammenfassend bleibt die Situation – vor allem im Bausektor – in Zukunft volatil, obwohl der Gesamtwirtschaft im kommenden Jahr eine leichte Erholung prognostiziert wird. Während sich der Tiefbau – auch bedingt durch die öffentlichen Konjunkturprogramme – wesentlich stabiler zeigt, ist vor allem der Hochbau besonders stark von der Wirtschaftskrise und damit einhergehend von Finanzierungsengpässen am privaten Sektor und rückläufigen Immobilienpreisen betroffen. 38 39 Zumal die Budgetprobleme der öffentlichen Haushalte deutlich zugenommen haben, gehen wir davon aus, dass es zu merklichen Verzögerungen bzw Einschränkungen beim Ausbau der Infrastruktur in einigen Ländern, in denen wir tätig sind, kommen wird. Vor diesem Hintergrund glauben wir, dass eine nachhaltige Erholung der europäischen Bauwirtschaft nicht vor Ende 2011 stattfinden wird. Für SWIETELSKY erwarten wir für das Geschäftsjahr 2010/11 nicht zuletzt aufgrund des vorhandenen Auftragstandes, der mehr als 80 % der Jahresbauleistung abdeckt, ein stabiles Geschäft, d.h. bei gleichbleibender Profitabilität eine Bauleistung, die in etwa dem Vorjahresniveau entspricht. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag: Die SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H. hat Anfang April 2010 eine Anleihe mit einem Emissionsvolumen von EUR 75 Millionen und einer Laufzeit von sieben Jahren begeben. Die Stückelung wurde mit EUR 500,00 je Teilschuldverschreibung festgelegt. Das rege Investoreninteresse - die Anleihe war mehrfach überzeichnet – bestätigt die Finanzkraft und die hohe Bonität von SWIETELSKY. Weitere wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben nicht stattgefunden. Linz, am 12. Juli 2010 Die Geschäftsführung Dipl.-Ing. Kurt Kladensky Dipl.-Ing. Walter Küssel Adolf Scheuchenpflug Dipl.-Ing. Karl Weidlinger

SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H., Linz BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES ZUM 31. MÄRZ 2010 Bestätigungsvermerk (Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers) Bericht zum Jahresabschluss Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der Swietelsky Baugesellschaft m.b.H., Linz, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2009 bis zum 31. März 2010 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Dieser Jahresabschluss umfasst die Bilanz zum 31. März 2010, die Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. März 2010 endende Geschäftsjahr sowie den Anhang. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Buchführung sowie für die Aufstellung eines Jahresabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften vermittelt. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Abschlussprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Jahresabschluss. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen 40 41 Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2010 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. April 2009 bis zum 31. März 2010 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Aussagen zum Lagebericht Der Lagebericht ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der Gesellschaft erwecken. Der Bestätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht. Der Lagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Jahresabschluss. Linz, am 12. Juli 2010 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Ernst Pichler Dr. Helge Löffler Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

<strong>SWIETELSKY</strong> Baugesellschaft m.b.H., Linz<br />

BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES<br />

JAHRESABSCHLUSSES ZUM 31. MÄRZ 2010<br />

Bestätigungsvermerk (Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers)<br />

Bericht zum Jahresabschluss<br />

Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der<br />

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.,<br />

Linz,<br />

für das Geschäftsjahr vom 1. April 2009 bis zum 31. März 2010 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.<br />

Dieser Jahresabschluss umfasst die Bilanz zum 31. März 2010, die Gewinn- und Verlustrechnung für das am<br />

31. März 2010 endende Geschäftsjahr sowie den Anhang.<br />

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss<br />

und die Buchführung<br />

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Buchführung sowie für die Aufstellung eines Jahresabschlusses<br />

verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />

in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften vermittelt.<br />

Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems,<br />

soweit dieses für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen<br />

Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und<br />

Anwendung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter<br />

Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.<br />

Verantwortung des Abschlussprüfers und Beschreibung<br />

von Art und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung<br />

Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage<br />

unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften<br />

und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass<br />

wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender<br />

Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.<br />

der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen<br />

Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Konzernabschlusses.<br />

Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben,<br />

sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt.<br />

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen<br />

hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Jahresabschluss. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt<br />

im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos<br />

eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten<br />

Fehlern. Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem,<br />

soweit es für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen<br />

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Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung<br />

der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über<br />

die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung<br />

der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen<br />

Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.<br />

Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben,<br />

sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt.<br />

Prüfungsurteil<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse<br />

entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst<br />

getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2010 sowie der Ertragslage<br />

der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. April 2009 bis zum 31. März 2010 in Übereinstimmung mit den<br />

österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.<br />

Aussagen zum Lagebericht<br />

Der Lagebericht ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss<br />

in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der<br />

Gesellschaft erwecken. Der Bestätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Lagebericht<br />

mit dem Jahresabschluss in Einklang steht.<br />

Der Lagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Jahresabschluss.<br />

Linz, am 12. Juli 2010<br />

KPMG Austria GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft<br />

Mag. Ernst Pichler Dr. Helge Löffler<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der<br />

von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen<br />

und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die<br />

Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

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