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<strong>SWIETELSKY</strong> Baugesellschaft m.b.H., Linz<br />

IFRS 1 Änderungen hinsichtlich erstmaliger Anwendung der IFRS:<br />

Die Überarbeitung enthält zwei zusätzliche Ausnahmen für Erstanwender bzgl Öl- und Gas-Vermögenswerten<br />

sowie der Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält.<br />

IFRS 1 Zusätzliche Ausnahmeregelungen für Erstanwender -<br />

Angabepflichten gemäß IFRS 7:<br />

Die Überarbeitung stellt sicher, dass für Erstanwender von IFRS 7 die gleichen Übergangserleichterungen<br />

hinsichtlich der durch die Änderung von IFRS 7 erforderlichen zusätzlichen Angaben gelten wie für bestehende<br />

Anwender.<br />

IFRS 2 Änderungen hinsichtlich anteilsbasierter Vergütung<br />

mit Barausgleich durch ein Unternehmen der Gruppe:<br />

In der Überarbeitung von IFRS 2 werden der Anwendungsbereich von IFRS 2 sowie die Behandlung von anteilsbasierten<br />

Vergütungstransaktionen mit Barausgleich zwischen Konzernunternehmen präzisiert. Entsprechende<br />

Regelungen, die bislang in IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2 und IFRIC 11 Geschäfte mit eigenen Aktien<br />

und Aktien von Konzernunternehmen enthalten waren, werden in IFRS 2 integriert und die genannten Interpretationen<br />

werden zurückgezogen.<br />

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet 2008):<br />

Die Überarbeitung betrifft insbesondere die Einführung eines Wahlrechts bei der Bewertung von Minderheitsanteilen,<br />

die erfolgswirksame Neubewertung von Beteiligungen beim sukzessiven Unternehmenserwerb sowie die<br />

Berücksichtigung von Gegenleistungen, die an das Eintreten künftiger Ereignisse geknüpft sind.<br />

IFRS 9 Finanzinstrumente:<br />

Der neue Standard führt neue Bestimmungen bzgl der Klassifikation und Bewertung finanzieller Vermögenswerte<br />

ein. IFRS 9 wird im Laufe des Jahres 2010 sukzessive um Bestimmungen zur Klassifikation und Bewertung von<br />

finanziellen Verbindlichkeiten, Ausbuchung von Finanzinstrumenten, Wertminderungen und Hedge Accounting<br />

erweitert werden und schließlich IAS 39 Finanzinstrumente - Ansatz und Bewertung - ersetzen.<br />

IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden<br />

Unternehmen und Personen (geändert):<br />

Die Überarbeitung vereinfacht die Angaben für Unternehmen, die von einer Regierung beherrscht, gemeinschaftlich<br />

geführt oder wesentlich beeinflusst werden, und präzisiert die Definition von nahe stehenden Unternehmen<br />

und Personen.<br />

IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse (geändert):<br />

Die Überarbeitung betrifft insbesondere die Bilanzierung von Minderheitsanteilen, die künftig in voller Höhe an<br />

den Verlusten des Konzerns beteiligt werden, und von Transaktionen, die zum Beherrschungsverlust bei einem<br />

Tochterunternehmen führen.<br />

IAS 32 Änderungen hinsichtlich der Einstufung von Bezugsrechten:<br />

Die Überarbeitung legt fest, dass Rechte, Optionen und Optionsscheine, welche zum Zwecke des Erwerbs einer<br />

festgelegten Anzahl nicht-derivativer Eigenkapitalinstrumente des berichtenden Unternehmens in beliebiger<br />

32<br />

33<br />

Währung ausgegeben wurden, und die ansonsten der Definition von Eigenkapitalinstrumenten entsprechen, als<br />

Eigenkapitalinstrumente klassifiziert werden, vorausgesetzt, dass das Angebot im anteilsmäßigen Verhältnis an<br />

alle bestehenden Inhaber der gleichen Klasse der nicht-derivativen Eigenkapitalinstrumente des berichtenden<br />

Unternehmens unterbreitet wurde.<br />

IAS 39 Änderung hinsichtlich geeigneter Grundgeschäfte:<br />

Die Änderungen konkretisieren, wie die in IAS 39 enthaltenen Prinzipien zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen<br />

auf die Designation eines einwertigen Risikos in einem Grundgeschäft sowie auf die Designation von<br />

Inflationsrisiken als Grundgeschäft anzuwenden sind. Es wird klargestellt, dass es zulässig ist, lediglich einen Teil<br />

der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cash-flow-Schwankungen eines Finanzinstruments als<br />

Grundgeschäft zu designieren.<br />

IFRIC 14 Vorauszahlungen von Mindestdotierungsverpflichtungen:<br />

Die Überarbeitung der Interpretation von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer erlaubt die Behandlung des Nutzens<br />

aus einer Vorauszahlung von Beiträgen zur Deckung von Mindestdotierungspflichten als Vermögenswert.<br />

IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen<br />

ausländischen Geschäftsbetrieb:<br />

Die Interpretation trifft Klarstellungen hinsichtlich einer Nettoinvestition. Danach muss sich das abgesicherte Risiko<br />

auf eine Änderung des Verhältnisses der funktionalen Währungen zwischen einem ausländischen Geschäftsbetrieb<br />

und einem beliebigen Mutterunternehmen beziehen. Nach der derzeit für die EU geltenden Fassung darf<br />

das Sicherungsinstrument dabei von jedem beliebigen Konzernunternehmen gehalten werden - mit Ausnahme<br />

des abzusichernden ausländischen Geschäftsbetriebs selbst. Diese Einschränkung wurde vom IFRIC gestrichen.<br />

IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer:<br />

Die Interpretation behandelt die Bilanzierung von Sachausschüttungen.<br />

IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden:<br />

IFRIC 18 behandelt Vereinbarungen, in denen ein Unternehmen von einem Kunden einen Vermögenswert erhält,<br />

den das Unternehmen dann entweder nutzen muss, um den Kunden an ein Leitungsnetz anzuschließen oder<br />

um dem Kunden dauerhaften Zugang zur Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren.<br />

IFRIC 19 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden:<br />

Die neue Interpretation regelt die Behandlung der Begleichung finanzieller Verbindlichkeiten mittels der Ausgabe<br />

von Eigenkapitalinstrumenten.<br />

Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis<br />

des jährlichen Verbesserungsprozesses 2009:<br />

Im April 2009 hat das IASB einen Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS veröffentlicht. Die Anpassungen<br />

betreffen Änderungen bei Darstellung, Ansatz und Bewertung sowie Begriffs- oder redaktionelle Änderungen.

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