Applied Financial Management - RealWWZ
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zur Hälfte des bestehenden AK) zu erhöhen. Hierzu ist ein Quorum erforderlich (2/3<br />
Stimmen, ½ Kapital). Statutenanpassung bei GV-Beschluss sowie nach jeder Erhöhung<br />
und nach Ablauf der Frist. Bisherige Aktionäre können nur bei wichtigen Gründen<br />
vom Bezugsrecht ausgeschlossen werden. Hat verglichen mit der ordentlichen<br />
Kapitalerhöhung den Vorteil, dass sie flexibler ist und keine erneute GV nötig ist bei<br />
Fusion o.ä.)<br />
Bedingte Kapitalerhöhung: Erhöhung des Aktienkapitals abhängig von Dritten, die<br />
mit Ausübung von Wandelanleihen oder Mitarbeiteroptionen die Anzahl ausstehender<br />
Aktien erhöhen. Quorum an GV nötig. Maximaler Umfang bis zur Hälfte des bisherigen<br />
Aktienkapitals. Anpassung der Statuten bei GV-Beschluss bzw. am Ende<br />
der Wandel- bzw. Optionsfrist. Kein Bezugsrecht für bisherige Aktionäre, lediglich<br />
Vorwegzeichnungsrecht.<br />
Platzierungsverfahren: Direkte Platzierung (kapitalsuchende Gesellschaft plaziert Titel<br />
selbst). Kommissionsweise Platzierung (Banken als Zahlungs- und Zeichnungsstelle,<br />
Risiko liegt immer noch bei der platzierenden Gesellschaft, Bank übernimmt<br />
lediglich technische Durchführung). Festübernahme (Bank kauft Firma alle neuen<br />
Titel ab und verkauft sie dann am Markt, hat den Vorteil dass Emittent sofort über<br />
den Erlös aus Kapitalerhöhung verfügen kann, Risiko liegt bei der Bank). Fixpreis /<br />
Tender (Auktion). Privat Platzierung.<br />
Sie können die verschiedenen Verwässerungseffekte bei einer Kapitalerhöhung berechnen.<br />
Kapitalverwässerung: Verwässerung des Kapitalanspruchs. [=(Aktienkapital + Agio)/<br />
Anz. Aktien] vor und nach der Kapitalerhöhung.<br />
Gewinnverwässerung: Verwässerung des Gewinnanspruchs (abhängig von EKR).<br />
[= (Aktienkapital*EKR)/Anz. Aktien] vor und nach der Kapitalerhöhung.<br />
Stimmrechtsverwässerung: Verwässerung der Stimmrechte. [1/Anz. Stimmrechte]<br />
vor und nach der Kapitalerhöhung.<br />
Berechnung Bezugsrecht:<br />
a Aktien à Börsenkurs alt (Ba)<br />
n Aktien à Emissionspreis (EP)<br />
a+n Aktien à Börsenkurs neu (Bn) =<br />
Sie kennen die Erfolgsfaktoren und Merkmale eines Börsengangs.<br />
Die erstmalige Kapitalbeschaffung am öffentlichen, anonymen Kapitalmarkt nennt<br />
man Initial Public Offering (IPO) oder Going Public. Wobei bereits bestehende oder<br />
aber auch neugeschaffene Aktien öffentlich platziert werden. Die private Unternehmung<br />
wird dabei zur Publikums-Gesellschaft.<br />
Gründe für eine öffentliche Kapitalerhöhung sind die Erhöhung um die Zukunftssicherung<br />
und Wachstum zu ermöglichen, das Finanzierungsspektrum zu erweitern,<br />
grössere Unabhängigkeit von den bisherigen Kapitalgebern zu erlangen, Fusionen<br />
(durch Aktientausch) zu erleichtern, Nachfolgeprobleme zu lösen, Verteilung des<br />
Unternehmerrisikos, Umstrukturierung der Kapitalstruktur, Vereinfachung der Mitarbeiterbeteiligung,<br />
Verbesserung der Public Relations. Ausserdem erreicht man<br />
durch das IPO eine Kontrolle durch den Finanzmarkt.<br />
Für die Kotierung an der Schweizerbörse im Hauptsegment muss die Unternehmung<br />
mindestens schon bereits 3 Jahre alt sein (track record) und mindestens 25<br />
Mio. Eigenmittel vorweisen. Von den ausstehenden Aktien muss mindestens ein<br />
Viertel oder 25 Mio. frei gehandelt werden können (free float). Für die Kotierung im<br />
Nebensegment muss sie mindestens 2 Jahre alt sein, 2.5 Mio. Eigenmittel vorweisen,<br />
mind. 20% bzw. 5 Mio. frei handelbare Aktien haben. Im Gegensatz zur Kotie-