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Applied Financial Management - RealWWZ

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zur Hälfte des bestehenden AK) zu erhöhen. Hierzu ist ein Quorum erforderlich (2/3<br />

Stimmen, ½ Kapital). Statutenanpassung bei GV-Beschluss sowie nach jeder Erhöhung<br />

und nach Ablauf der Frist. Bisherige Aktionäre können nur bei wichtigen Gründen<br />

vom Bezugsrecht ausgeschlossen werden. Hat verglichen mit der ordentlichen<br />

Kapitalerhöhung den Vorteil, dass sie flexibler ist und keine erneute GV nötig ist bei<br />

Fusion o.ä.)<br />

Bedingte Kapitalerhöhung: Erhöhung des Aktienkapitals abhängig von Dritten, die<br />

mit Ausübung von Wandelanleihen oder Mitarbeiteroptionen die Anzahl ausstehender<br />

Aktien erhöhen. Quorum an GV nötig. Maximaler Umfang bis zur Hälfte des bisherigen<br />

Aktienkapitals. Anpassung der Statuten bei GV-Beschluss bzw. am Ende<br />

der Wandel- bzw. Optionsfrist. Kein Bezugsrecht für bisherige Aktionäre, lediglich<br />

Vorwegzeichnungsrecht.<br />

Platzierungsverfahren: Direkte Platzierung (kapitalsuchende Gesellschaft plaziert Titel<br />

selbst). Kommissionsweise Platzierung (Banken als Zahlungs- und Zeichnungsstelle,<br />

Risiko liegt immer noch bei der platzierenden Gesellschaft, Bank übernimmt<br />

lediglich technische Durchführung). Festübernahme (Bank kauft Firma alle neuen<br />

Titel ab und verkauft sie dann am Markt, hat den Vorteil dass Emittent sofort über<br />

den Erlös aus Kapitalerhöhung verfügen kann, Risiko liegt bei der Bank). Fixpreis /<br />

Tender (Auktion). Privat Platzierung.<br />

Sie können die verschiedenen Verwässerungseffekte bei einer Kapitalerhöhung berechnen.<br />

Kapitalverwässerung: Verwässerung des Kapitalanspruchs. [=(Aktienkapital + Agio)/<br />

Anz. Aktien] vor und nach der Kapitalerhöhung.<br />

Gewinnverwässerung: Verwässerung des Gewinnanspruchs (abhängig von EKR).<br />

[= (Aktienkapital*EKR)/Anz. Aktien] vor und nach der Kapitalerhöhung.<br />

Stimmrechtsverwässerung: Verwässerung der Stimmrechte. [1/Anz. Stimmrechte]<br />

vor und nach der Kapitalerhöhung.<br />

Berechnung Bezugsrecht:<br />

a Aktien à Börsenkurs alt (Ba)<br />

n Aktien à Emissionspreis (EP)<br />

a+n Aktien à Börsenkurs neu (Bn) =<br />

Sie kennen die Erfolgsfaktoren und Merkmale eines Börsengangs.<br />

Die erstmalige Kapitalbeschaffung am öffentlichen, anonymen Kapitalmarkt nennt<br />

man Initial Public Offering (IPO) oder Going Public. Wobei bereits bestehende oder<br />

aber auch neugeschaffene Aktien öffentlich platziert werden. Die private Unternehmung<br />

wird dabei zur Publikums-Gesellschaft.<br />

Gründe für eine öffentliche Kapitalerhöhung sind die Erhöhung um die Zukunftssicherung<br />

und Wachstum zu ermöglichen, das Finanzierungsspektrum zu erweitern,<br />

grössere Unabhängigkeit von den bisherigen Kapitalgebern zu erlangen, Fusionen<br />

(durch Aktientausch) zu erleichtern, Nachfolgeprobleme zu lösen, Verteilung des<br />

Unternehmerrisikos, Umstrukturierung der Kapitalstruktur, Vereinfachung der Mitarbeiterbeteiligung,<br />

Verbesserung der Public Relations. Ausserdem erreicht man<br />

durch das IPO eine Kontrolle durch den Finanzmarkt.<br />

Für die Kotierung an der Schweizerbörse im Hauptsegment muss die Unternehmung<br />

mindestens schon bereits 3 Jahre alt sein (track record) und mindestens 25<br />

Mio. Eigenmittel vorweisen. Von den ausstehenden Aktien muss mindestens ein<br />

Viertel oder 25 Mio. frei gehandelt werden können (free float). Für die Kotierung im<br />

Nebensegment muss sie mindestens 2 Jahre alt sein, 2.5 Mio. Eigenmittel vorweisen,<br />

mind. 20% bzw. 5 Mio. frei handelbare Aktien haben. Im Gegensatz zur Kotie-

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