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Applied Financial Management - RealWWZ

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einer kontinuierlichen Finanzierungswirkung. Kein Finanzierungseffekt durch Bildung<br />

(!) stiller Reserven auf Grund Wertsteigerung von Aktiva (da kein Zufluss von<br />

liquiden Mitteln stattfindet, erst bei Auflösung).<br />

Vorteile: Ohne ausreichende Sicherheiten ist Selbstfinanzierung eventuell einzig<br />

mögliche Finanzierungsform, wenn andere kein weiteres Kapital zur Verfügung stellen<br />

wollen, lässt Unabhängigkeit von weiteren Eigentümern und Fremdkapitalgebern<br />

bewahren, keine Zweckbindung des Mittelzuschusses (Rückstellungen, Klauseln bei<br />

FK), keine Sicherheitsleistung notwendig (z.B. Pfand etc.), verstärkte Eigenkapitalbasis,<br />

Steuerbelastung aufschiebbar bei stiller Selbstfinanzierung.<br />

Nachteile: Einbehaltene Gewinne gelangen nicht auf den Finanzmarkt, fehlende<br />

Verpflichtung zu Zins- und Tilgungszahlungen verleitet eventuell zu unrentablen Investitionen,<br />

stille Reserven vermindern Aussagekraft von Bilanz und Erfolgsrechnung,<br />

zu starke Selbstfinanzierung erhöht eventuell Kapitalkosten der Unternehmung<br />

(Hebeleffekte mit Fremdfinanzierung).<br />

Sie kennen die wichtigsten Begriffe und Einflussfaktoren der Dividendenpolitik.<br />

Dividendentheorien: Modigliani-Miller-Theorem (Dividende irrelevant, aber realitätsferne<br />

Annahme), Bird-in-the-Hand (Aktionäre wollen gewichten Cash-Auszahlung<br />

stärker als Wachstum, wiederspricht ökonomischer Logik), Tax-Preference (Doppelbesteuerung<br />

von Gewinnen führt dazu, dass Dividende unerwünscht ist), Signalling<br />

(Dividende vermittelt Informationen über „Gesundheitszustand“ der Firma), Klienteleffekt<br />

(Dividende abhängig von Aktionärsstruktur und deren Dividendenbesteuerung),<br />

Residualtheorie (Dividende nur dann, wenn Gewinn anderswo nicht billiger<br />

eingesetzt werden kann).<br />

Gründe für tiefe Ausschüttungsquote: Transaktionskosten, Besteuerung, Dividendenstabilität,<br />

bessere interne Investionsmöglichkeiten<br />

Gründe für hohe Ausschüttungsquote: Fehlen von anderen effizienten Einsatzmöglichkeiten<br />

(Investionen), keine Einkommenssteuer bei gewissen Anlegeren, Vermittlung<br />

asymmetrischer Information.<br />

Sie kennen die verschiedenen Ausschüttungsformen mit ihren Vor- und Nachteilen.<br />

(Bar-) Dividende: Ausschüttung in liquider Form zu Lasten von EK-Reserven. Steuerlich<br />

unattraktivstes Ausschüttungsverfahren, wegen Doppelbesteuerung, weil sowohl<br />

der Gewinn der Unternehmung bereits versteuert wurde und die Dividende<br />

nochmals versteuert werden muss.<br />

Nennwertreduktion: Der Nennwert der Aktien wird um gleichen Nennwert reduziert.<br />

Ausschüttung zu Lasten Aktienkapitals, weil Rückzahlung früher einbezahlten Kapitals,<br />

keine Einkommenssteuerfolge für natürliche Personen in der Schweiz. Allerdings<br />

begrenzt, weil Mindestkapital 100‘000 für AGs und Mindestnennwert 0.01<br />

CHF. Beschränkt auch Möglichkeit in Zukunft Aktiensplits durchführen zu können.<br />

Die Nennwertreduktion führt aber auch gegenüber der Dividende zu Mehrkosten<br />

(Kapitalherabsetzungsverfahren mit Schuldenruf, Handelsregistereintrag, Revisionsbericht<br />

und öffentliche Beurkundung sowie Bankkommison). Abwägen zwischen<br />

Steuerersparnis für Aktionäre und Belastung der Erfolgsrechnung. Sinnvoll bei hohem<br />

Anteil an privaten Aktionären, weil Steuerersprarnis.<br />

Aktienrückkauf: Reduktion von Grundkapital und Reserven. Aktionär erhält Wahl,<br />

seine Aktie zu verkaufen. Flexibel einsetzbar eventuell Probleme mit Handelsliquidität.<br />

Begrenzt durch minimales Aktienkapital von 100‘000 CHF Anzahl zurückgekaufter<br />

Titel darf nicht mehr als 10% des Grundkapitals übersteigen.<br />

Steuerliche Konsequenzen: Ohne Kapitalherabsetzung nur Stempelabgabe. Mit Kapitalherabsetzung<br />

35% Verrechnungssteuer auf Differenz zwischen Nennwert und<br />

Rückkaufspreis (rückforderbar) sowie direkte Bundessteuer für Differenz zwischen<br />

Nennwert und Rückkaufspreis (natürliche Personen) bzw. Differenz zwischen Rückkaufspreis<br />

und Einstandspreis (jur. Pers.) jeweils ohne Stempelsteuer.

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