Applied Financial Management - RealWWZ
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einer kontinuierlichen Finanzierungswirkung. Kein Finanzierungseffekt durch Bildung<br />
(!) stiller Reserven auf Grund Wertsteigerung von Aktiva (da kein Zufluss von<br />
liquiden Mitteln stattfindet, erst bei Auflösung).<br />
Vorteile: Ohne ausreichende Sicherheiten ist Selbstfinanzierung eventuell einzig<br />
mögliche Finanzierungsform, wenn andere kein weiteres Kapital zur Verfügung stellen<br />
wollen, lässt Unabhängigkeit von weiteren Eigentümern und Fremdkapitalgebern<br />
bewahren, keine Zweckbindung des Mittelzuschusses (Rückstellungen, Klauseln bei<br />
FK), keine Sicherheitsleistung notwendig (z.B. Pfand etc.), verstärkte Eigenkapitalbasis,<br />
Steuerbelastung aufschiebbar bei stiller Selbstfinanzierung.<br />
Nachteile: Einbehaltene Gewinne gelangen nicht auf den Finanzmarkt, fehlende<br />
Verpflichtung zu Zins- und Tilgungszahlungen verleitet eventuell zu unrentablen Investitionen,<br />
stille Reserven vermindern Aussagekraft von Bilanz und Erfolgsrechnung,<br />
zu starke Selbstfinanzierung erhöht eventuell Kapitalkosten der Unternehmung<br />
(Hebeleffekte mit Fremdfinanzierung).<br />
Sie kennen die wichtigsten Begriffe und Einflussfaktoren der Dividendenpolitik.<br />
Dividendentheorien: Modigliani-Miller-Theorem (Dividende irrelevant, aber realitätsferne<br />
Annahme), Bird-in-the-Hand (Aktionäre wollen gewichten Cash-Auszahlung<br />
stärker als Wachstum, wiederspricht ökonomischer Logik), Tax-Preference (Doppelbesteuerung<br />
von Gewinnen führt dazu, dass Dividende unerwünscht ist), Signalling<br />
(Dividende vermittelt Informationen über „Gesundheitszustand“ der Firma), Klienteleffekt<br />
(Dividende abhängig von Aktionärsstruktur und deren Dividendenbesteuerung),<br />
Residualtheorie (Dividende nur dann, wenn Gewinn anderswo nicht billiger<br />
eingesetzt werden kann).<br />
Gründe für tiefe Ausschüttungsquote: Transaktionskosten, Besteuerung, Dividendenstabilität,<br />
bessere interne Investionsmöglichkeiten<br />
Gründe für hohe Ausschüttungsquote: Fehlen von anderen effizienten Einsatzmöglichkeiten<br />
(Investionen), keine Einkommenssteuer bei gewissen Anlegeren, Vermittlung<br />
asymmetrischer Information.<br />
Sie kennen die verschiedenen Ausschüttungsformen mit ihren Vor- und Nachteilen.<br />
(Bar-) Dividende: Ausschüttung in liquider Form zu Lasten von EK-Reserven. Steuerlich<br />
unattraktivstes Ausschüttungsverfahren, wegen Doppelbesteuerung, weil sowohl<br />
der Gewinn der Unternehmung bereits versteuert wurde und die Dividende<br />
nochmals versteuert werden muss.<br />
Nennwertreduktion: Der Nennwert der Aktien wird um gleichen Nennwert reduziert.<br />
Ausschüttung zu Lasten Aktienkapitals, weil Rückzahlung früher einbezahlten Kapitals,<br />
keine Einkommenssteuerfolge für natürliche Personen in der Schweiz. Allerdings<br />
begrenzt, weil Mindestkapital 100‘000 für AGs und Mindestnennwert 0.01<br />
CHF. Beschränkt auch Möglichkeit in Zukunft Aktiensplits durchführen zu können.<br />
Die Nennwertreduktion führt aber auch gegenüber der Dividende zu Mehrkosten<br />
(Kapitalherabsetzungsverfahren mit Schuldenruf, Handelsregistereintrag, Revisionsbericht<br />
und öffentliche Beurkundung sowie Bankkommison). Abwägen zwischen<br />
Steuerersparnis für Aktionäre und Belastung der Erfolgsrechnung. Sinnvoll bei hohem<br />
Anteil an privaten Aktionären, weil Steuerersprarnis.<br />
Aktienrückkauf: Reduktion von Grundkapital und Reserven. Aktionär erhält Wahl,<br />
seine Aktie zu verkaufen. Flexibel einsetzbar eventuell Probleme mit Handelsliquidität.<br />
Begrenzt durch minimales Aktienkapital von 100‘000 CHF Anzahl zurückgekaufter<br />
Titel darf nicht mehr als 10% des Grundkapitals übersteigen.<br />
Steuerliche Konsequenzen: Ohne Kapitalherabsetzung nur Stempelabgabe. Mit Kapitalherabsetzung<br />
35% Verrechnungssteuer auf Differenz zwischen Nennwert und<br />
Rückkaufspreis (rückforderbar) sowie direkte Bundessteuer für Differenz zwischen<br />
Nennwert und Rückkaufspreis (natürliche Personen) bzw. Differenz zwischen Rückkaufspreis<br />
und Einstandspreis (jur. Pers.) jeweils ohne Stempelsteuer.