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ISS Hasle Regeln und Merkpunkte für Lernende und ... - Schule Hasle

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<strong>ISS</strong> <strong>Hasle</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>und</strong> <strong>Merkpunkte</strong> <strong>für</strong> <strong>Lernende</strong> <strong>und</strong> Eltern<br />

Diese <strong>Regeln</strong> gelten <strong>für</strong> <strong>Lernende</strong> der Sek<strong>und</strong>arstufe. Sie bilden eine Ergänzung zu den Dokumenten<br />

Schul- <strong>und</strong> Schulhausordnung sowie den Infos <strong>und</strong> <strong>Regeln</strong> zum Mittagstisch.<br />

Unterricht<br />

• Die Unterrichtssprache ist in allen Fächern Hochdeutsch.<br />

• Hausaufgaben dienen der Vertiefung des Gelernten <strong>und</strong> spielen bei der Vorbereitung von<br />

Prüfungen eine zentrale Rolle. Ausserdem sind sie wichtig <strong>für</strong> die Förderung des<br />

selbständigen Arbeitens.<br />

Kantonale Richtlinien bezüglich Umfang: <strong>ISS</strong>1: 70 Min. pro Tag<br />

<strong>ISS</strong>2: 80 Min. pro Tag<br />

<strong>ISS</strong>3: 90 Min. pro Tag<br />

Wenn ein <strong>Lernende</strong>r eine Hausaufgabe nicht lösen kann, so bringt er der entsprechenden<br />

Lehrperson vor Unterrichtsbeginn ein Blatt mit einer genauen schriftlichen Begründung.<br />

Nicht auf diese Weise entschuldigte fehlende oder unvollständig gelöste Hausaufgaben<br />

werden notiert. Drei Einträge haben ein Nachsitzen an einem Mittwochnachmittag zur Folge.<br />

Hausaufgaben, die wegen Absenzen nicht gelöst werden konnten, müssen von den<br />

<strong>Lernende</strong>n selbständig nachgeholt werden. Bei Unklarheiten helfen die Lehrpersonen gerne<br />

weiter.<br />

Disziplinarregeln<br />

• Verstösst ein <strong>Lernende</strong>r gegen geltende <strong>Regeln</strong> (Schul- <strong>und</strong> Schulhausordnung,<br />

Klassenregeln sowie nicht kommunizierte allgemeingültige <strong>Regeln</strong>), so wird eine Memokarte<br />

ausgestellt. Bei kleinen Regelübertretungen kann erst eine Verwarnung ausgesprochen<br />

werden. Nach drei Memokarten stellt die Klassenlehrperson ein Strafprotokoll aus, welches<br />

von den Eltern unterschrieben wird <strong>und</strong> eine Strafe beinhaltet. Schwerere Vergehen 1 haben<br />

direkt ein Strafprotokoll zur Folge. Nach dem zweiten Strafprotokoll wird eine Besprechung<br />

mit der Schulsozialarbeit empfohlen <strong>und</strong> nach dem Dritten verordnet.<br />

• Geräte wie Handy, mp3-Player u.s.w. müssen innerhalb der Schulgebäude ausgeschaltet<br />

sein. Wird ein <strong>Lernende</strong>r mit einem Gerät in Betrieb erwischt, so wird das Gerät von der<br />

Lehrperson unverzüglich eingezogen <strong>und</strong> <strong>für</strong> einige Tage verwahrt. Zudem wird eine<br />

Memokarte ausgestellt.<br />

• Kaugummis sind im Unterricht, ausser während Prüfungen, nicht erlaubt <strong>und</strong> haben eine<br />

Memokarte zur Folge.<br />

• Wird ein <strong>Lernende</strong>r beim Spicken erwischt, wird die Prüfung ohne Verwarnung eingezogen<br />

<strong>und</strong> mit einer 1 benotet.<br />

• Während des Unterrichts ist das Trinken von Wasser (Hahnenwasser oder Mineralwasser)<br />

erlaubt <strong>und</strong> sogar erwünscht, da es der Denkarbeit <strong>und</strong> der Ges<strong>und</strong>heit förderlich ist.<br />

Süssgetränke sind nicht erlaubt. PET-Flaschen gehören in die PET-Sammlung.<br />

1 z.B. Gang ins Dorf während der Pause, Konsum von Raucherwaren, Alkohol oder Schnupftabak während der<br />

Schulzeit, zu zweit auf einem Mofa fahren


Absenzen von <strong>Lernende</strong>n<br />

• Unvorhersehbare Absenzen (z.B. Krankheit) müssen durch die Eltern morgens zwischen<br />

7.30 <strong>und</strong> 7.50 Uhr telefonisch im Lehrerzimmer gemeldet werden (041 480 29 83). Nach der<br />

Abwesenheit erhält der <strong>Lernende</strong> ein Absenzenformular, das von den Eltern ausgefüllt <strong>und</strong><br />

unterschrieben wird.<br />

• Voraussehbare Abwesenheiten: Urlaubsgesuche werden vom <strong>Lernende</strong>n verfasst <strong>und</strong><br />

enthalten eine genaue Urlaubsbegründung sowie die Unterschrift eines Elternteils. Ärztliche<br />

Aufgebote sowie Einladungen <strong>für</strong> Gespräche bei der Berufsberatung gelten als Gesuche.<br />

Zuständigkeiten <strong>und</strong> Fristen <strong>für</strong> Urlaubsgesuche:<br />

- Klassenlehrperson: Bewilligungen bis <strong>und</strong> mit 3 Tagen (Schnupperlehren bis 5 Tage),<br />

Frist: 3 Tage im Voraus<br />

- Schulleitung: Bewilligungen ab 3 Tagen bis 2 Wochen sowie bis 3 Tage direkt vor Ferien<br />

oder Feiertagen, Frist: 2 Wochen im Voraus<br />

- Schulpflege: Bewilligungen <strong>für</strong> Urlaub, der länger als zwei Wochen dauert, Frist: 2 Wochen<br />

• Heufrei: Kinder von Landwirten können <strong>für</strong> dringende Arbeiten bei der Futterernte kurzfristig<br />

vom Unterricht dispensiert werden. Die Eltern müssen die Klassenlehrperson im Voraus<br />

telefonisch um eine Dispensation ersuchen. Das formelle schriftliche Gesuch des <strong>Lernende</strong>n<br />

muss am nächsten Schultag der Klassenlehrperson abgegeben werden. Bewilligt werden<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich maximal fünf Halbtage pro Schuljahr.<br />

• Schnupperlehren werden möglichst während den Ferien absolviert. In begründeten Fällen<br />

können <strong>Lernende</strong> ab der zweiten <strong>ISS</strong> auch während der Schulzeit schnuppern. Entsprechende<br />

Gesuche müssen fünf Tage im Voraus bei der Klassenlehrperson eingereicht werden.<br />

• Absenzen, welche durch Tätigkeiten im Bereich Berufswahl entstehen (Schnupperlehren,<br />

Gespräche bei der Berufsberatung, Aufnahmetests etc.), werden im Zeugnis nicht aufgeführt.<br />

• Durch Absenzen verpasster Schulstoff muss von den <strong>Lernende</strong>n selbständig nachgearbeitet<br />

werden. (Bei Unklarheiten Mitlernende oder Lehrpersonen fragen!)<br />

Unvollständige oder zu spät eingereichte Gesuche werden nicht bewilligt.<br />

Nicht ordnungsgemäss entschuldigte Absenzen werden im Zeugnis als unentschuldigte<br />

Absenzen eingetragen.<br />

Dispensationen von einzelnen Fächern<br />

• Folgende Dispensationen sind möglich:<br />

- Französisch in der <strong>ISS</strong> 1 <strong>und</strong> 2 bei grossen sprachlichen Defiziten (Verlangt eine<br />

schulpsychologische Abklärung, Ersatz durch Deutsch)<br />

- Tastaturschreiben in der <strong>ISS</strong> 1 (Gesuchsformular bei der Klassenlehrperson erhältlich)<br />

Entsprechende Gesuche müssen von den Eltern direkt an die Schulleitung gerichtet werden.<br />

Okt. 2009, Peter Baumeler<br />

Wer diese <strong>Regeln</strong> respektiert <strong>und</strong> einhÄlt, trÄgt zu einem guten Miteinander im Schulbetrieb bei<br />

<strong>und</strong> fÖrdert eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Elternhaus <strong>und</strong> <strong>Schule</strong>!<br />

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