European Tax Law - JKU

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20 5. 11. 1996 15. 5. 1997 C-250/95 21 17. 9. 1996 17. 7. 1997 C-28/95 22 16. 12. 1997 19. 2. 1998 C-8/97 23 23. 9. 1997 28. 4. 1998 C-118/96 24 20. 11. 1997 12. 5. 1998 C-336/96 25 16. 12. 1997 16. 7. 1998 C-264/96 Futura Participations (LU) Leur Bleum (NL) Kommission/ Griechenland Safir (SE) Gilly (FR) ICI (UK) 26 — 16. 7. 1998 T-109/96 Gebhard 27 — 16. 7. 1998 T-202, 204/96 28 16. 7. 1998 9. 3. 1999 C-212/97 29 19. 11. 1998 29. 4. 1999 C-311/97 Von Löwis Centros (DK) Royal Bank of Scotland (EL) 1997, I-2471 1997, I-4161 1998, I-823 1998, I-1897 1998, I-2793 1998, I-4695 1998, II-2785 1998, II-2829 1999, I-1459 1999, I-2651 - 4 - Niederlassungsfreiheit – Luxemburgische Bestimmung, die den Verlustvortrag für Betriebstätten ausl Gesellschaften davon abhängig macht, dass die inl GoB eingehalten werden, die Buchführungsunterlagen in L aufbewahrt werden und die Verluste in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Inlandserträgen stehen. – Mit der Niederlassungsfreiheit ist das Erfordernis des wirtschaftlichen Zusammenhangs mit Inlandserträgen vereinbar (entspricht Territorialitätsprinzip), nicht jedoch das Verlangen, in L entsprechend den nationalen Bestimmungen Bücher zu führen und dort aufzubewahren; der Nachweis der Verluste muss auch auf andere Art klar und eindeutig erbracht werden können (abgelehnte Rechtfertigung: Wirksamkeit steuerlicher Kontrollen). FusionsRL – Art 11 der Fusionsrichtlinie erfordert hinsichtlich der Feststellung der Steuerhinterziehung oder -umgehung eine globale Untersuchung jedes Einzelfalls; eine generelle Vorschrift, die bestimmte Vorgänge automatisch und unabhängig von einer tatsächlichen Steuerhinterziehung oder -umgehung von einem Steuervorteil ausschließt, ist unverhältnismäßig. FusionsRL – Ein Mitgliedstaat kann sich nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie – hier: der Fusionsrichtlinie – festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen. Dienstleistungsfreiheit – Schwedische Bestimmungen, die Kapitallebensversicherungen einer unterschiedlichen Besteuerung unterwerfen (zentrale Registrierung, Steuerleistung durch den Versicherten und nicht durch den Versicherer etc), je nachdem ob die Versicherungsgesellschaft in Schweden niedergelassen ist oder nicht. – Nicht mit Dienstleistungsfreiheit vereinbar (abgelehnte Rechtfertigung: Unmöglichkeit, dasselbe System auf beide Konstellationen anzuwenden). — Siehe auch: EuGH 3. 10. 2002, C-136/00, Slg 2002, I-8147, Danner, EuGH 26. 6. 2003, C-422/01, Slg 2003, I-6817, Ramstedt. Arbeitnehmerfreizügigkeit – Die von den Vertragsparteien eines Doppelbesteuerungsabkommens vorgenommene Auswahl von Anknüpfungsfaktoren, wie zB der Staatsangehörigkeit, zur Aufteilung ihrer Steuerhoheit stellt als solche keine gemeinschaftsrechtlich verbotene Diskriminierung dar. Niederlassungsfreiheit – Britische Bestimmung, wonach die Berücksichtigung von Verlusten von Tochtergesellschaften, die über eine Zwischenholding gehalten werden, nur möglich ist, wenn die Tätigkeit der Zwischenholding ganz oder hauptsächlich im Halten der Aktien von Tochtergesellschaften mit Sitz im UK besteht.. – Nicht mit Niederlassungsfreiheit vereinbar (abgelehnte Rechtfertigung: Verhinderung der Steuerumgehung; Integrität der Besteuerungsgrundlage; Kohärenz des Steuersystems). — Verfahrensgang: Nachfolgend Imperial Chemical Industries v. Colmer [1999] UKHL 48. Beamtenrecht – Nach Art 78 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (BSB) eingestellte Hilfsdolmetscher des Europäischen Parlaments unterliegen als Hilfskräfte iSd Titel III BSB der Gemeinschaftssteuer (Art 2 VO 260/68), weshalb der Einbehalt der Gemeinschaftssteuer von ihren Vergütungen rechtmäßig war. Beamtenrecht – Aushilfsdolmetscher, die von der Kommission aufgrund kurzfristiger Verträge gem der Regelung über die Konferenzdolmetscher beschäftigt werden, sind weder Beamte noch sonstige Bedienstete, sondern privatrechtliche Vertragspartner, weshalb sie nicht der Gemeinschaftssteuer unterliegen, sondern unter die Steuerhoheit der MS fallen. Niederlassungsfreiheit – Dänische Behörde verweigert wegen Umgehung des dänischen Gesellschaftsrechts die Eintragung der Zweigniederlassung einer bisher nicht operativen englischen Ltd. – Nicht mit Niederlassungsfreiheit vereinbar (abgelehnte Rechtfertigung: Gläubigerschutz). — Siehe auch: EuGH 5. 11. 2002, C-208/00, Slg 2002, I- 9919, Überseering; weiters zu einem Wegzugsfall EuGH 27. 9. 1988, 81/87, Slg 1988, 5483, Daily Mail. Niederlassungsfreiheit – Griechische Steuervorschrift, die hinsichtlich des Steuersatzes zwischen Gesellschaften mit Sitz in Griechenland und Gesellschaften, die zwar ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, in Griechenland jedoch eine dauerhafte Niederlassung haben, differenziert. – Nicht mit Niederlassungsfreiheit vereinbar. — Siehe auch: EuGH 28. 1. 1986, 270/83, Slg 1986, 273, Kommission/Frankreich („avoir fiscal“).

30 1. 12. 1998 8. 7. 1999 C-254/97 31 11. 3. 1999 14. 9. 1999 C-391/97 32 2. 3. 1999 21. 9. 1999 C-307/97 33 20. 5. 1999 14. 10. 1999 C-439/97 34 25. 3. 1999 14. 10. 1999 C-229/98 35 26. 1. 1999 26. 10. 1999 C-294/97 36 10. 6. 1999 28. 10. 1999 C-55/98 37 3. 6. 1999 18. 11. 1999 C-200/98 38 14. 10. 1999 13. 4. 2000 C-251/98 Société Baxter (FR) Gschwind (DE) Saint-Gobain (DE) Sandoz (AT) G. Vander Zwalmen (BE) Eurowings (DE) Vestergaard (DK) X AB und Y AB (SE) Baars (NL) 1999, I-4809 1999, I-5451 1999, I-6161 1999, I-7041 1999, I-7113 1999, I-7447 1999, I-7641 1999, I-8261 2000, I-2787 - 5 - Niederlassungsfreiheit – Französische Bestimmung, wonach bei einer Abgabe auf die Verwertung von Arzneimitteln in Frankreich von der Bemessungsgrundlage nur jene Ausgaben abgezogen werden durften, die für in Frankreich getätigte wissenschaftliche und technische Forschung entstanden waren, nicht jedoch jene Forschungsausgaben, die am ausländischen Hauptsitz anfallen. – Nicht mit Niederlassungsfreiheit vereinbar (abgelehnte Rechtfertigung: Wirksamkeit der steuerlichen Kontrolle). — Siehe auch: Siehe auch EuGH 10. 3. 2005, C- 39/04, Laboratoires Fournier. Arbeitnehmerfreizügigkeit – Deutsche Bestimmung, die eine den familiären Umständen Rechnung tragende Steuervergünstigung (Ehegattensplitting) davon abhängig macht, dass mindestens 90% des Welteinkommens in D der Besteuerung unterliegen. – Kein Verstoß gegen Arbeitnehmerfreizügigkeit. — Siehe auch: EuGH 14. 2. 1995, C- 279/93, Slg 1995, I-225, Schumacker. — Verfahrensgang: Vorlage durch FG Köln 27. 10. 1997, 1 K 4228/97, EFG 1998, 210. Niederlassungsfreiheit – Deutsche Bestimmungen, die Betriebstätten ausländischer Gesellschaften von bestimmten Steuervergünstigungen für inländische Gesellschaften (einschließlich abkommensrechtlicher Vorteile) ausschließen. – Nicht mit Niederlassungsfreiheit vereinbar (abgelehnte Rechtfertigung: Integrität der Besteuerungsgrundlage; Kompensation durch andere Vorteile für Betriebsstätten; Existenz und Balance eines Doppelbesteuerungsabkommens). — Siehe auch: Avoir Fiscal (EuGH 28. 1. 1986, 270/83, Slg 1986, 273, Kommission/Frankreich). — Verfahrensgang: Vorlage durch FG Köln 30. 6. 1997, 13 K 4342/91, EFG 1997, 1056. Kapitalverkehrsfreiheit – Österreichische Regelung des § 33 TP 8 Abs 4 Satz 1 GebG, welche im Gegensatz zur Darlehensgewährung durch Inländer, die für die Entstehung der Gebührenpflicht die Errichtung einer Urkunde voraussetzt, im Falle der Gewährung von Darlehen durch Ausländer die Gebührenpflicht auch ohne Beurkundung durch die Aufnahme in die Bücher oder Aufzeichnungen des Darlehensschuldners entstehen lässt. – Nicht mit Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar. — Verfahrensgang: Vorlage durch VwGH 18. 12. 1997, 96/16/0256, und nachfolgend VwGH 25. 11. 1999, 99/16/0365. Vorrechteprotokoll – Art 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der EG hindert einen MS, der Haushalten mit nur einem und solchen mit zwei Einkommen, von denen eines unter einem gewissen Grenzbetrag liegt, eine steuerliche Erleichterung gewährt, nicht daran, diese Vergünstigung Haushalten zu versagen, bei denen ein Ehegatte Beamter der EG ist, dessen Gehalt über dem genannten Grenzbetrag liegt. Dienstleistungsfreiheit – Deutsche gewerbesteuerliche Vorschrift, wonach eine Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen zu erfolgen hat, wenn die Güter nicht bereits beim Vermieter oder Verpächter der Gewerbesteuer unterliegen (was insbesondere bei ausländischen Vermietern und Verpächtern nicht der Fall ist). – Nicht mit Dienstleistungsfreiheit vereinbar (abgelehnte Rechtfertigung: Kohärenz des Steuersystems). — Verfahrensgang: Vorlage durch FG Münster 28. 7. 1997, 9 K 3151/96 G, EFG 1997, 1255. Dienstleistungsfreiheit – Dänische Regelung, wonach die – widerlegliche – Vermutung besteht, dass Ausgaben für Fortbildungsveranstaltungen an üblichen Urlaubsorten in anderen Mitgliedstaaten nicht abzugsfähig sind, während eine solche Vermutung für Veranstaltungen an üblichen inländischen Urlaubsorten nicht gilt. – Nicht mit Dienstleistungsfreiheit vereinbar (abgelehnte Rechtfertigung: Kohärenz des Steuersystems; Wirksamkeit steuerlicher Kontrollen). Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit – Schwedische Bestimmungen, die steuerliche Begünstigungen für Konzernbeiträge versagen, wenn an der empfangenden schwedischen Gesellschaft – neben der schwedischen Muttergesellschaft – auch ausländische Tochtergesellschaften mit Sitz in verschiedenen anderen Mitgliedstaaten beteiligt sind. – Nicht mit Niederlassungsfreiheit vereinbar. Niederlassungsfreiheit – Niederländische vermögensteuerliche Bestimmungen, die eine teilweise oder vollständige Befreiung von der Vermögensteuer auf wesentliche Beteiligungen an inländischen Gesellschaften vorsehen, wobei diese Freistellung für Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten nicht gilt. – Nicht mit Niederlassungsfreiheit vereinbar (abgelehnte Rechtfertigung: Kohärenz des Steuersystems).

20 5. 11. 1996 15. 5. 1997 C-250/95<br />

21 17. 9. 1996 17. 7. 1997 C-28/95<br />

22 16. 12. 1997 19. 2. 1998 C-8/97<br />

23 23. 9. 1997 28. 4. 1998 C-118/96<br />

24 20. 11. 1997 12. 5. 1998 C-336/96<br />

25 16. 12. 1997 16. 7. 1998 C-264/96<br />

Futura<br />

Participations<br />

(LU)<br />

Leur Bleum<br />

(NL)<br />

Kommission/<br />

Griechenland<br />

Safir<br />

(SE)<br />

Gilly<br />

(FR)<br />

ICI<br />

(UK)<br />

26 — 16. 7. 1998 T-109/96 Gebhard<br />

27 — 16. 7. 1998<br />

T-202,<br />

204/96<br />

28 16. 7. 1998 9. 3. 1999 C-212/97<br />

29 19. 11. 1998 29. 4. 1999 C-311/97<br />

Von Löwis<br />

Centros<br />

(DK)<br />

Royal Bank<br />

of Scotland<br />

(EL)<br />

1997,<br />

I-2471<br />

1997,<br />

I-4161<br />

1998,<br />

I-823<br />

1998,<br />

I-1897<br />

1998,<br />

I-2793<br />

1998,<br />

I-4695<br />

1998,<br />

II-2785<br />

1998,<br />

II-2829<br />

1999,<br />

I-1459<br />

1999,<br />

I-2651<br />

- 4 -<br />

Niederlassungsfreiheit – Luxemburgische Bestimmung, die den Verlustvortrag<br />

für Betriebstätten ausl Gesellschaften davon abhängig<br />

macht, dass die inl GoB eingehalten werden, die Buchführungsunterlagen<br />

in L aufbewahrt werden und die Verluste in einem wirtschaftlichen<br />

Zusammenhang mit Inlandserträgen stehen. – Mit der Niederlassungsfreiheit<br />

ist das Erfordernis des wirtschaftlichen Zusammenhangs mit<br />

Inlandserträgen vereinbar (entspricht Territorialitätsprinzip), nicht jedoch<br />

das Verlangen, in L entsprechend den nationalen Bestimmungen<br />

Bücher zu führen und dort aufzubewahren; der Nachweis der Verluste<br />

muss auch auf andere Art klar und eindeutig erbracht werden können<br />

(abgelehnte Rechtfertigung: Wirksamkeit steuerlicher Kontrollen).<br />

FusionsRL – Art 11 der Fusionsrichtlinie erfordert hinsichtlich der<br />

Feststellung der Steuerhinterziehung oder -umgehung eine globale<br />

Untersuchung jedes Einzelfalls; eine generelle Vorschrift, die bestimmte<br />

Vorgänge automatisch und unabhängig von einer tatsächlichen<br />

Steuerhinterziehung oder -umgehung von einem Steuervorteil ausschließt,<br />

ist unverhältnismäßig.<br />

FusionsRL – Ein Mitgliedstaat kann sich nicht auf Bestimmungen,<br />

Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um<br />

die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie – hier: der Fusionsrichtlinie<br />

– festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen.<br />

Dienstleistungsfreiheit – Schwedische Bestimmungen, die Kapitallebensversicherungen<br />

einer unterschiedlichen Besteuerung unterwerfen<br />

(zentrale Registrierung, Steuerleistung durch den Versicherten und<br />

nicht durch den Versicherer etc), je nachdem ob die Versicherungsgesellschaft<br />

in Schweden niedergelassen ist oder nicht. – Nicht mit<br />

Dienstleistungsfreiheit vereinbar (abgelehnte Rechtfertigung: Unmöglichkeit,<br />

dasselbe System auf beide Konstellationen anzuwenden). —<br />

Siehe auch: EuGH 3. 10. 2002, C-136/00, Slg 2002, I-8147, Danner,<br />

EuGH 26. 6. 2003, C-422/01, Slg 2003, I-6817, Ramstedt.<br />

Arbeitnehmerfreizügigkeit – Die von den Vertragsparteien eines<br />

Doppelbesteuerungsabkommens vorgenommene Auswahl von Anknüpfungsfaktoren,<br />

wie zB der Staatsangehörigkeit, zur Aufteilung ihrer<br />

Steuerhoheit stellt als solche keine gemeinschaftsrechtlich verbotene<br />

Diskriminierung dar.<br />

Niederlassungsfreiheit – Britische Bestimmung, wonach die Berücksichtigung<br />

von Verlusten von Tochtergesellschaften, die über eine<br />

Zwischenholding gehalten werden, nur möglich ist, wenn die Tätigkeit<br />

der Zwischenholding ganz oder hauptsächlich im Halten der Aktien<br />

von Tochtergesellschaften mit Sitz im UK besteht.. – Nicht mit Niederlassungsfreiheit<br />

vereinbar (abgelehnte Rechtfertigung: Verhinderung<br />

der Steuerumgehung; Integrität der Besteuerungsgrundlage; Kohärenz<br />

des Steuersystems). — Verfahrensgang: Nachfolgend Imperial Chemical<br />

Industries v. Colmer [1999] UKHL 48.<br />

Beamtenrecht – Nach Art 78 der Beschäftigungsbedingungen für die<br />

sonstigen Bediensteten (BSB) eingestellte Hilfsdolmetscher des Europäischen<br />

Parlaments unterliegen als Hilfskräfte iSd Titel III BSB der<br />

Gemeinschaftssteuer (Art 2 VO 260/68), weshalb der Einbehalt der<br />

Gemeinschaftssteuer von ihren Vergütungen rechtmäßig war.<br />

Beamtenrecht – Aushilfsdolmetscher, die von der Kommission aufgrund<br />

kurzfristiger Verträge gem der Regelung über die Konferenzdolmetscher<br />

beschäftigt werden, sind weder Beamte noch sonstige<br />

Bedienstete, sondern privatrechtliche Vertragspartner, weshalb sie<br />

nicht der Gemeinschaftssteuer unterliegen, sondern unter die Steuerhoheit<br />

der MS fallen.<br />

Niederlassungsfreiheit – Dänische Behörde verweigert wegen Umgehung<br />

des dänischen Gesellschaftsrechts die Eintragung der Zweigniederlassung<br />

einer bisher nicht operativen englischen Ltd. – Nicht mit<br />

Niederlassungsfreiheit vereinbar (abgelehnte Rechtfertigung: Gläubigerschutz).<br />

— Siehe auch: EuGH 5. 11. 2002, C-208/00, Slg 2002, I-<br />

9919, Überseering; weiters zu einem Wegzugsfall EuGH 27. 9. 1988,<br />

81/87, Slg 1988, 5483, Daily Mail.<br />

Niederlassungsfreiheit – Griechische Steuervorschrift, die hinsichtlich<br />

des Steuersatzes zwischen Gesellschaften mit Sitz in Griechenland<br />

und Gesellschaften, die zwar ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat,<br />

in Griechenland jedoch eine dauerhafte Niederlassung haben,<br />

differenziert. – Nicht mit Niederlassungsfreiheit vereinbar. — Siehe<br />

auch: EuGH 28. 1. 1986, 270/83, Slg 1986, 273, Kommission/Frankreich<br />

(„avoir fiscal“).

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