Merkblatt für Baugesuche und Bauvorhaben - Zuzgen
Merkblatt für Baugesuche und Bauvorhaben - Zuzgen
Merkblatt für Baugesuche und Bauvorhaben - Zuzgen
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G E M E I N D E Z U Z G E N<br />
Schulstrasse 19 • 4315 <strong>Zuzgen</strong><br />
Tel. 061 875 95 75 • Fax 061 875 95 70<br />
gemeindeverwaltung@zuzgen.ch • www.zuzgen.ch<br />
<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Bauvorhaben</strong> <strong>und</strong> <strong>Baugesuche</strong><br />
(Art. 60 <strong>und</strong> 61 BauG sowie Art. 51 BauV)<br />
Sie möchten ein Baugesuch einreichen bzw. eine Baubewilligung beantragen (Art. 60<br />
BauG):<br />
Inhalt des Gesuchs (Art. 51 BauV)<br />
Das Baugesuch muss die <strong>für</strong> die Beurteilung notwendigen Begründungen,<br />
Unterlagen <strong>und</strong> Pläne enthalten.<br />
Folgende Unterlagen sind bei jedem Baugesuch zwingend notwendig:<br />
- Aktueller Gr<strong>und</strong>buchplankopie (3-fach) auf der Gr<strong>und</strong>lage eines beglaubigten<br />
Auszuges der amtlichen Vermessung (Seit dem Ausstelldatum wurden keine baulichen<br />
Veränderungen am Gebäudevolumen vorgenommen. Wenn Änderungen<br />
vorgenommen wurden oder wenn das Baugesuch eine Änderung des Gebäudevolumens<br />
vorsieht, ist eine neue Gr<strong>und</strong>buchplankopie zwingend notwendig. Die<br />
Gr<strong>und</strong>buchplankopie darf bei Gesuchseinreichung nicht älter als einen Monat<br />
sein). Auf dem Plan ist das geplante <strong>Bauvorhaben</strong> (Objekt) einzuzeichnen.<br />
- Pläne, auf denen das <strong>Bauvorhaben</strong> ersichtlich ist.<br />
Folgende Unterlagen können je nach <strong>Bauvorhaben</strong> zwingend notwendig sein:<br />
- Baupläne im Doppel, Massstab 1:100, (Gr<strong>und</strong>risse je Geschoss, Fassaden,<br />
Schnitte) einschl. aller Höhenangaben<br />
- Situationsplan des Wasser- <strong>und</strong> Kanalanschlusses im Doppel (Trennsystem beachten).<br />
Siehe auch Wasser- <strong>und</strong> Abwasserreglement der Gemeinde.<br />
- Detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer<br />
- Baukostenschätzung<br />
- Flächenangaben:<br />
- Gesamtgeschossflächen (alle Flächen > 1.50 lichte Höhe)<br />
- Gebäudegr<strong>und</strong>fläche inkl. Dachvorsprünge (Entwässerung/Retention/ Wasserrückhaltung)<br />
- Entwässerte Hartflächen (Entwässerung in Kanalisation)<br />
- Schwimmbadgrösse (Inhalt in m 3 )<br />
- Eingabe baulicher Zivilschutz oder Befreiungsgesuch mit Ersatzabgabe<br />
- Gesuch <strong>für</strong> die Wärmeerzeugung (Strom, Öl, Gas, etc.)<br />
- Gesuch <strong>für</strong> die kommunale/kantonale Brandschutzbewilligung<br />
- Nachweis der energetischen Massnahmen:<br />
- Systemnachweis <strong>für</strong> die ganze Gebäudehülle<br />
- Einzelbauteilnachweis <strong>für</strong> einzelne Teile der Hülle (z.B. Fenster, Türen), allenfalls<br />
via Bauanzeige<br />
(https://www.ag.ch/de/bvu/energie/bauen_energie/wissenswertes_2/formulare/Fo<br />
rmulare_1.jsp)<br />
- Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- <strong>und</strong> Erweiterungsbauten<br />
sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur
Seite 2<br />
- Hochwasserschutznachweis<br />
- Nachweis des Lärmschutzes<br />
- Bei Solaranlagen sind zusätzlich die Unterlagen gemäss dem kantonalen <strong>Merkblatt</strong><br />
einzureichen<br />
(https://www.ag.ch/de/bvu/energie/energieversorgung/energie_aus___/sonne/son<br />
nenstrahlung_1.jsp)<br />
- Vollständige Anzahl Plansätze inkl. Formular der Kant. Koordinationsstelle (nur<br />
erforderlich bei Bauten an Kantonsstrassen, Bächen, ausserhalb Baugebiet, Industrie-<br />
<strong>und</strong> Gewerbebauten) gemäss Angaben Gemeindeverwaltung<br />
- Schriftliche Begründung von Ausnahmegesuchen<br />
Wo es die Beurteilung eines <strong>Baugesuche</strong>s erfordert, können weitere Unterlagen,<br />
Gutachten u.Ä. zur Bearbeitung des Baugesuchs verlangt werden. Falls<br />
diese nötig sind, so werden Sie darüber informiert.<br />
Ohne die <strong>für</strong> das <strong>Bauvorhaben</strong> notwendigen Unterlagen können <strong>Baugesuche</strong> nicht<br />
behandelt werden. Im Weiteren verweisen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen<br />
(Kant. Baugesetz, die dazugehörende Verordnung, Bau- <strong>und</strong> Nutzungsordnung der<br />
Gemeinde <strong>Zuzgen</strong>, etc.).<br />
Für kleinere <strong>Baugesuche</strong> gelten im Wesentlichen die gleichen Bestimmungen.<br />
Sanierungsvorhaben<br />
- In der Dorfzone (Kernzone) ist <strong>für</strong> wärmetechnische Massnahmen (Nachweis der<br />
energetischen Massnahmen) <strong>und</strong> Änderungen an der Gebäudehülle immer ein<br />
Baugesuch notwendig.<br />
- Im übrigen Baugebiet ist <strong>für</strong> wärmetechnische Massnahmen (Nachweis der energetischen<br />
Massnahmen) an der Gebäudehülle (Fenster, Türen, Fassade, Dach<br />
etc.) ein Energienachweis einzureichen. Formulare sind erhältlich unter:<br />
https://www.ag.ch/de/bvu/energie/bauen_energie/wissenswertes_2/formulare/For<br />
mulare_1.jsp<br />
Für <strong>Bauvorhaben</strong> ohne Baubewilligungspflicht verweisen wir auf das <strong>Merkblatt</strong> "<strong>Bauvorhaben</strong><br />
ohne Baubewilligungspflicht" oder auf die Bauverordnung (BauV) Art. 49.<br />
Bei Fragen oder Unklarheiten gibt die Gemeindeverwaltung (Tel. 061 875 95 75)<br />
gerne Auskunft.<br />
GEMEINDERAT ZUZGEN<br />
Stand: März 2012