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Verjährung und VerfassungUTC2 - Thuisblad van Matthias E. Storme

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Gleichheitsgerichtsbarkeit die Entscheidung durch die Formulierung der Frage <strong>und</strong> der<br />

Vergleichspunkten steuern kann.<br />

Zweitens zeigt die Rechtsprechung in Sachen <strong>Verjährung</strong>, wie das Nebeneinanderbestehen<br />

eines obersten Zivilgerichts <strong>und</strong> eines Verfassungsgerichts oft zu Richterkriegen (guerre des<br />

juges) führt. In unserem Bereich fällt es mir dabei auf, daß der Kassationsgerichtshof<br />

"natürlicherweise" sehr oft a contrario argumentiert (statute stricte sunt interpretanda) <strong>und</strong><br />

der Verfassungsgerichtshof "natürlicherweise" a pari (wegen des Gleichheitsgebots).<br />

Einen solchen Krieg kann man natürlich dadurch vermeiden, daß man kein getrenntes<br />

Verfassungsgericht hat. Ob das besser wäre, möchte ich den Zuhörern Überlassen - wohl<br />

daran erinnernd das auch in der Entwicklung ders <strong>Verjährung</strong>srechts ho polemos pantoon<br />

pater.

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