Verjährung und VerfassungUTC2 - Thuisblad van Matthias E. Storme
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Gleichheitsgerichtsbarkeit die Entscheidung durch die Formulierung der Frage <strong>und</strong> der<br />
Vergleichspunkten steuern kann.<br />
Zweitens zeigt die Rechtsprechung in Sachen <strong>Verjährung</strong>, wie das Nebeneinanderbestehen<br />
eines obersten Zivilgerichts <strong>und</strong> eines Verfassungsgerichts oft zu Richterkriegen (guerre des<br />
juges) führt. In unserem Bereich fällt es mir dabei auf, daß der Kassationsgerichtshof<br />
"natürlicherweise" sehr oft a contrario argumentiert (statute stricte sunt interpretanda) <strong>und</strong><br />
der Verfassungsgerichtshof "natürlicherweise" a pari (wegen des Gleichheitsgebots).<br />
Einen solchen Krieg kann man natürlich dadurch vermeiden, daß man kein getrenntes<br />
Verfassungsgericht hat. Ob das besser wäre, möchte ich den Zuhörern Überlassen - wohl<br />
daran erinnernd das auch in der Entwicklung ders <strong>Verjährung</strong>srechts ho polemos pantoon<br />
pater.