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als PDF downloaden - Bernischer Anwaltsverband

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in dubio 1_11 Interview 6<br />

eine längere Verfahrensdauer anzusetzen,<br />

wenn die Anwälte dies wünschen<br />

und eine Einigung möglich erscheint.<br />

Es besteht indessen auch<br />

die Möglichkeit der Schlichtungsbehörde,<br />

einen zweiten Termin anzusetzen,<br />

wenn dies auch von den Parteien<br />

gewünscht wird.<br />

Im Arbeits- und Miet-/Pachtrecht<br />

sowie bei Streitigkeiten nach dem<br />

Gleichstellungs-gesetz hat die<br />

Schlichtungsbehörde auch eine<br />

Beratungspflicht. Wie kommt die<br />

Schlichtungsbehörde dieser Beratungspflicht<br />

nach?<br />

Wir führen telefonische Beratungen<br />

von 9 bis 11 Uhr und von 15 bis 17 Uhr<br />

durch. Persönliche Beratungen gibt<br />

es nach Terminabsprache. Weiter<br />

bieten wir eine offene Beratungszeit<br />

von 15 bis 17 Uhr an.<br />

Ist jemand nur für miet- und arbeitsrechtliche<br />

Beratungen sowie Beratungen<br />

gemäss Gleichstellungsgesetz<br />

zuständig?<br />

Ja. Für die Beratungen ist ausschliesslich<br />

das juristische Sekretariat,<br />

bestehend aus Gerichtsschreibern<br />

und geeigneten Praktikanten<br />

zuständig. Es finden keine Beratungen<br />

durch die Vorsitzenden statt.<br />

Bearbeiten alle Vorsitzenden alle<br />

Fälle oder gibt es Aufteilungen nach<br />

Rechts-gebieten? Wie ist die Geschäftsverteilung?<br />

Alle Vorsitzende bearbeiten alle Fälle.<br />

Es findet keine Verteilung nach<br />

Rechtsgebieten statt. Man will das<br />

breite Wissen erhalten. Es ist auch<br />

ein Bestreben der Vorsitzenden, mit<br />

den Fachrichtern im Miet- und<br />

Arbeitsrecht zusammenarbeiten zu<br />

können. Die Geschäftsverteilung wird<br />

nach Beschäftigungsgrad und anteilmässig<br />

auf die drei verschiedenen<br />

Gebiete (Miete, Pacht/Arbeitsrecht/<br />

übriges Zivilprozessrecht) aufgeteilt.<br />

Die altrechtlichen Fälle (Aussöhnungsversuchsverfahren)<br />

aus dem Fa mi lienrecht<br />

bearbeiten ausschliess lich Frau<br />

S. Frech und ich.<br />

In der neuen ZPO erhält nun auch<br />

die Mediation einen neuen Stellenwert.<br />

Wie stellen Sie sich zur Mediation?<br />

Gibt es seitens der Schlichtungsbehörde<br />

Kriterien oder ein<br />

Konzept, wann Sie Mediation empfehlen?

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