als PDF downloaden - Bernischer Anwaltsverband
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in dubio 1_11 Interview 6<br />
eine längere Verfahrensdauer anzusetzen,<br />
wenn die Anwälte dies wünschen<br />
und eine Einigung möglich erscheint.<br />
Es besteht indessen auch<br />
die Möglichkeit der Schlichtungsbehörde,<br />
einen zweiten Termin anzusetzen,<br />
wenn dies auch von den Parteien<br />
gewünscht wird.<br />
Im Arbeits- und Miet-/Pachtrecht<br />
sowie bei Streitigkeiten nach dem<br />
Gleichstellungs-gesetz hat die<br />
Schlichtungsbehörde auch eine<br />
Beratungspflicht. Wie kommt die<br />
Schlichtungsbehörde dieser Beratungspflicht<br />
nach?<br />
Wir führen telefonische Beratungen<br />
von 9 bis 11 Uhr und von 15 bis 17 Uhr<br />
durch. Persönliche Beratungen gibt<br />
es nach Terminabsprache. Weiter<br />
bieten wir eine offene Beratungszeit<br />
von 15 bis 17 Uhr an.<br />
Ist jemand nur für miet- und arbeitsrechtliche<br />
Beratungen sowie Beratungen<br />
gemäss Gleichstellungsgesetz<br />
zuständig?<br />
Ja. Für die Beratungen ist ausschliesslich<br />
das juristische Sekretariat,<br />
bestehend aus Gerichtsschreibern<br />
und geeigneten Praktikanten<br />
zuständig. Es finden keine Beratungen<br />
durch die Vorsitzenden statt.<br />
Bearbeiten alle Vorsitzenden alle<br />
Fälle oder gibt es Aufteilungen nach<br />
Rechts-gebieten? Wie ist die Geschäftsverteilung?<br />
Alle Vorsitzende bearbeiten alle Fälle.<br />
Es findet keine Verteilung nach<br />
Rechtsgebieten statt. Man will das<br />
breite Wissen erhalten. Es ist auch<br />
ein Bestreben der Vorsitzenden, mit<br />
den Fachrichtern im Miet- und<br />
Arbeitsrecht zusammenarbeiten zu<br />
können. Die Geschäftsverteilung wird<br />
nach Beschäftigungsgrad und anteilmässig<br />
auf die drei verschiedenen<br />
Gebiete (Miete, Pacht/Arbeitsrecht/<br />
übriges Zivilprozessrecht) aufgeteilt.<br />
Die altrechtlichen Fälle (Aussöhnungsversuchsverfahren)<br />
aus dem Fa mi lienrecht<br />
bearbeiten ausschliess lich Frau<br />
S. Frech und ich.<br />
In der neuen ZPO erhält nun auch<br />
die Mediation einen neuen Stellenwert.<br />
Wie stellen Sie sich zur Mediation?<br />
Gibt es seitens der Schlichtungsbehörde<br />
Kriterien oder ein<br />
Konzept, wann Sie Mediation empfehlen?